Amtswegigkeit beschreibt die Pflicht von Behörden, von sich aus tätig zu werden. Erfahre, wie sie Verwaltung und Bürger schützt – jetzt im Lexikon entdecken!
Legal Lexikon
Amtswegigkeit beschreibt die Pflicht von Behörden, von sich aus tätig zu werden. Erfahre, wie sie Verwaltung und Bürger schützt – jetzt im Lexikon entdecken!
Der mehrstufige Verwaltungsakt umfasst mehrere Behördenentscheidungen, die zusammenwirken. Entdecken Sie, wie Behörden komplexe Abläufe steuern!