Ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 29.04.2014 stellt klar, dass Banken bei Beratungen zu offenen Immobilienfonds die Möglichkeit einer zeitweisen Schließung der Fonds erwähnen müssen. Versäumnisse in der Aufklärung können Schadenersatzansprüche zur Folge haben.
Ihr Recht auf Schadenersatz
Kick-Backs oder Provisionsrückflüsse sind bei Fondsanlagen nicht unüblich. Wenn Sie nicht über solche Provisionseinnahmen aufgeklärt wurden, könnte Ihnen Schadenersatz zustehen. MTR Legal berät Sie gerne zu Ihren Optionen.
Als Gesellschafter an Immobilienfonds könnten Sie zu Nachschüssen aufgefordert werden oder haften unter Umständen mit Ihrem privaten Vermögen. Zudem können Sanierungsvereinbarungen Risiken bergen. Wir helfen Ihnen, Ihre Situation zu verstehen und die richtigen Schritte zu unternehmen.
Haben Sie sich an einem Immobilienfonds beteiligt und sind nun unsicher über die Sicherheit Ihrer Anlage? Oder wurden Sie zu Nachschüssen aufgefordert und wissen nicht, ob Sie diese leisten müssen? MTR Legal steht Ihnen mit umfassender Beratung zur Seite.
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