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Abtretung

Begriff und Bedeutung der Abtretung

Die Abtretung ist ein rechtlicher Vorgang, bei dem eine Person (der sogenannte Zedent) eine Forderung oder ein Recht an eine andere Person (den sogenannten Zessionar) überträgt. Die Abtretung betrifft in der Regel Ansprüche aus Verträgen, wie zum Beispiel Zahlungsforderungen, kann aber auch andere Rechte umfassen. Durch die Abtretung tritt der neue Inhaber an die Stelle des bisherigen Berechtigten und kann das abgetretene Recht gegenüber Dritten geltend machen.

Voraussetzungen und Ablauf einer Abtretung

Für eine wirksame Abtretung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst muss es sich um ein abtretbares Recht handeln. Nicht alle Rechte sind übertragbar; beispielsweise können höchstpersönliche Rechte nicht abgetreten werden. Die Parteien müssen sich zudem über die Übertragung einigen – dies geschieht meist durch einen Vertrag zwischen dem bisherigen Gläubiger und dem neuen Gläubiger.

Eine besondere Form ist für die meisten Forderungsabtretungen nicht vorgeschrieben; sie kann schriftlich oder mündlich erfolgen, sofern keine besonderen Formerfordernisse bestehen. In bestimmten Fällen kann jedoch Schriftform erforderlich sein, etwa wenn das zugrundeliegende Geschäft dies verlangt.

Beteiligte Parteien bei einer Abtretung

An einer Abtretung sind mindestens zwei Parteien beteiligt: Der bisherige Inhaber des Rechts (Zedent) und der neue Erwerber (Zessionar). Häufig gibt es noch einen Schuldner, gegen den sich das abgetretene Recht richtet. Dieser Schuldner wird als Drittschuldner bezeichnet.

Wirkungen gegenüber dem Schuldner (Drittschuldner)

Durch die wirksame Abtretung geht das betreffende Recht auf den neuen Gläubiger über. Der Schuldner muss dann seine Leistung an den neuen Gläubiger erbringen, sobald er von der erfolgten Übertragung Kenntnis erhält oder erhalten hat. Bis zur Mitteilung bleibt jedoch grundsätzlich der bisherige Gläubiger berechtigt.

Grenzen und Ausschlussmöglichkeiten einer Abtretung

Nicht jede Forderung oder jedes Recht ist frei abtretbar. Es gibt gesetzliche Beschränkungen sowie vertragliche Vereinbarungen zwischen den ursprünglichen Vertragsparteien, durch welche die Möglichkeit zur Übertragung ausgeschlossen werden kann. Auch aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes können bestimmte Rechte nicht übertragen werden.

Sonderfälle: Sicherungsabtretung und Factoring

In bestimmten Situationen dient die Abtretung als Sicherheit für einen Kreditgeber – dies wird als Sicherungsabtretung bezeichnet. Beim Factoring handelt es sich um einen Sonderfall im Geschäftsleben: Unternehmen verkaufen ihre offenen Forderungen regelmäßig an spezielle Gesellschaften weiter, um schneller Liquidität zu erhalten.

Rechtsfolgen einer wirksamen Abtretung

Mit Abschluss der wirksamen Übertragung steht dem neuen Inhaber das betreffende Recht in gleichem Umfang zu wie zuvor dem alten Berechtigten – einschließlich aller Nebenrechte wie Verzugszinsen oder Sicherheiten im Zusammenhang mit dieser Forderung.

Häufig gestellte Fragen zum Thema „Abt­rett­un­g“

Können alle Arten von Rechten abgetreten werden?

Nicht alle Rechte sind frei übertragbar; insbesondere höchstpersönliche Ansprüche wie Unterhaltsansprüche oder bestimmte arbeitsrechtliche Ansprüche können ausgeschlossen sein.

Muss eine Zustimmung des Schuldners vorliegen?

Grundsätzlich bedarf es keiner Zustimmung des Schuldners für eine wirksame Übertragung eines Rechts auf einen anderen Gläubiger; allerdings muss dieser informiert werden.

Muss eine besondere Form eingehalten werden?

Einer besonderen Form bedarf es nur dann, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurde oder gesetzlich vorgesehen ist; ansonsten reicht auch mündliche Einigung aus.

Kann man mehrere Forderungen gleichzeitig übertragen?

Theoretisch können mehrere einzelne Ansprüche zusammengefasst übertragen werden – etwa im Rahmen eines umfassenden Vertragswerks.

Kann man bereits erfüllte Ansprüche noch übertragen?

Sobald ein Anspruch vollständig erfüllt wurde – also beispielsweise bezahlt wurde -, besteht kein Anspruch mehr zur Weitergabe.

Darf ich meine Lohnforderung gegen meinen Arbeitgeber weitergeben?

Lohnforderungen unterliegen häufig Einschränkungen hinsichtlich ihrer Weitergabe; ob diese zulässig ist hängt vom jeweiligen Arbeitsvertrag sowie gesetzlichen Bestimmungen ab.