Sachgesamtheit: Zusammenfassung rechtlich verbundener Sachen als Einheit. Erfahre, wie sie im Recht Unterschiede zu Einzelgegenständen macht!
Legal Lexikon
Sachgesamtheit: Zusammenfassung rechtlich verbundener Sachen als Einheit. Erfahre, wie sie im Recht Unterschiede zu Einzelgegenständen macht!
Der Begriff „Sache“ beschreibt im Recht und Alltag materielle Gegenstände. Entdecke, wie „Sache“ juristisch definiert und unterschieden wird!
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