Selbsteintritt der (übergeordneten) Verwaltungsbehörde
Der Selbsteintritt ermöglicht Behörden, eigenständig anstelle untergeordneter Stellen zu handeln. Entdecken Sie die Details im Artikel!
Legal Lexikon
Selbsteintritt der (übergeordneten) Verwaltungsbehörde
Der Selbsteintritt ermöglicht Behörden, eigenständig anstelle untergeordneter Stellen zu handeln. Entdecken Sie die Details im Artikel!
Realakte sind tatsächliche Handlungen der Verwaltung ohne Rechtswirkung. Erfahre mehr über ihre Bedeutung und Grenzen im Verwaltungsrecht. Jetzt lesen!
Amtswegigkeit beschreibt die Pflicht von Behörden, von sich aus tätig zu werden. Erfahre, wie sie Verwaltung und Bürger schützt – jetzt im Lexikon entdecken!
„Von Amts wegen” beschreibt behördliches Handeln ohne Antrag. Erfahre mehr, wie Amtswege automatisch und rechtlich wirksam eingeleitet werden!