Begriff und Wesen des Vermächtnisses
Das Vermächtnis ist eine besondere Form der Zuwendung im Rahmen einer letztwilligen Verfügung, wie etwa einem Testament oder Erbvertrag. Es ermöglicht es dem Erblasser, einer bestimmten Person einen Vorteil aus seinem Nachlass zuzuwenden, ohne diese Person zur Erbin zu machen. Der Empfänger eines Vermächtnisses wird als Vermächtnisnehmer bezeichnet.
Abgrenzung zwischen Erbe und Vermächtnis
Im Unterschied zum Erben erhält der Vermächtnisnehmer keinen Anteil am gesamten Nachlass, sondern nur den ausdrücklich zugewiesenen Gegenstand oder Anspruch. Während ein Erbe mit dem Tod des Verstorbenen automatisch in dessen Rechte und Pflichten eintritt, erwirbt der Begünstigte eines Vermächtnisses lediglich einen Anspruch auf Herausgabe oder Verschaffung des vermachten Gegenstands gegenüber den eigentlichen Erben.
Rechte und Pflichten von Erben und Vermächtnisnehmern
Erben übernehmen die gesamte Rechtsstellung des Verstorbenen einschließlich aller Verpflichtungen. Sie sind verpflichtet, das ausgesetzte Vermächtnis zu erfüllen. Der Begünstigte hat hingegen keinen Einfluss auf die Verwaltung oder Aufteilung des übrigen Nachlasses; sein Recht beschränkt sich auf das ihm Zugewendete.
Formen von Vermächtnissen
Vermächtnisse können unterschiedlich ausgestaltet werden:
- Stückvermächtnis: Zuwendung eines bestimmten Gegenstands (z.B. Schmuckstück).
- Betragsvermächtnis: Zuwendung einer Geldsumme.
- Nutzungsvermächtnis: Einräumung bestimmter Nutzungsrechte (z.B. Wohnrecht).
- Ersatz- oder Vorausvermächtnisse: Für den Fall bestimmter Bedingungen kann ein Ersatzbegünstigter benannt werden.
Die genaue Ausgestaltung richtet sich nach dem Willen der verfügenden Person.
Annahme und Ausschlagung eines Vermächtnisses
Der Begünstigte ist nicht verpflichtet, das ihm zugedachte Recht anzunehmen; er kann es auch ausschlagen. Die Annahme erfolgt durch Erklärung gegenüber den verpflichteten Personen – meist sind dies die eingesetzten Erben.
Ausschlagung durch den Berechtigten
Möchte der Bedachte das Angebot nicht annehmen – etwa weil damit Belastungen verbunden sind -, steht ihm die Möglichkeit offen, dies abzulehnen. In diesem Fall fällt das Recht in aller Regel an eine andere im Testament bestimmte Person zurück oder bleibt unberücksichtigt.
Pflichten zur Umsetzung eines Vermächtnisses
Die Verpflichteten – meist die eingesetzten Haupterben – müssen dafür sorgen, dass das ausgesetzte Recht erfüllt wird: Sie haben beispielsweise einen bestimmten Gegenstand herauszugeben oder eine Geldsumme auszuzahlen. Kommt es dabei zu Verzögerungen oder Streitigkeiten über Umfang und Inhalt des Rechtsanspruchs, bestehen rechtliche Möglichkeiten zur Durchsetzung dieses Anspruchs gegen die Verpflichteten.
Durchsetzung von Ansprüchen aus einem Vermächniss
Sollten Schwierigkeiten bei der Umsetzung auftreten – etwa wenn sich Pflichtteilsberechtigte benachteiligt fühlen -, kann der Berechtigte seinen Anspruch geltend machen lassen . Dies geschieht regelmäßig außergerichtlich durch Aufforderung an die verpflichtete Partei , notfalls aber auch gerichtlich .
< h 2 >Steuerliche Aspekte beim Erwerb eines Vemächnisses< / h 2 >
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Auch für Empfänger gelten steuerliche Vorschriften . Die erhaltene Leistung unterliegt grundsätzlich denselben steuerlichen Regelungen wie eine reguläre Zuwendung aus dem Nachlass . Je nach persönlichem Verhältnis zum Verstorbenen sowie Wertumfang können unterschiedliche Freibeträge Anwendung finden .
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< h 2 >Häufig gestellte Fragen zum Thema „Vermächniss“< / h 2 >
< h3 >Was unterscheidet ein Vemächniss von einer Enterbung?< / h3 >
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Ein Vemächniss bedeutet , dass jemand gezielt etwas erhält , ohne als Hauperbe eingesetzt zu sein . Eine Enterbung hingegen schließt jemanden explizit vom gesamten Nachlass aus .
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< h3 >Kann jeder ein Vemächniss erhalten ? < / h3 >
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Grundsätzlich kann jede natürliche oder juristische Person begünstigt werden , sofern sie existiert bzw . rechtsfähig ist .
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< h3 >Wie erfährt man davon , dass man bedacht wurde ? < / h3 >< p >
In vielen Fällen informiert entweder das Nachlassgericht nach Testamentseröffnung darüber ; alternativ teilen dies oft auch Angehörige mit .
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< h3 >Welche Fristen gelten für Annahme bzw . Ausschlagung ? < p >
Für Annahme gibt es keine feste Frist ; für Ablehnung sollte jedoch zeitnah reagiert werden , um Klarheit über weitere Abwicklungsschritte herzustellen .
Können mehrere Personen gemeinsam bedacht werden?
Ja , möglich ist sowohl Einzel- als auch Mehrfachbegünstigung ; dann muss klar geregelt sein , wer welchen Anteil erhält .
Muss ich Steuern zahlen?
Der Erwerb unterliegt grundsätzlich steuerlichen Vorschriften ; Höhe hängt vom Wert sowie vom persönlichen Verhältnis ab .