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Vermächtnis

Begriff und Wesen des Vermächtnisses

Das Vermächtnis ist eine besondere Form der Zuwendung im Rahmen einer letztwilligen Verfügung, wie etwa einem Testament oder Erbvertrag. Es ermöglicht es dem Erblasser, einer bestimmten Person einen Vorteil aus seinem Nachlass zuzuwenden, ohne diese Person zur Erbin zu machen. Das bedeutet: Der Begünstigte eines Vermächtnisses – auch als Vermächtnisnehmer bezeichnet – erhält einen Anspruch auf Herausgabe oder Verschaffung des vermachten Gegenstands gegenüber den Erben.

Abgrenzung zwischen Erbe und Vermächtnisnehmer

Ein wesentlicher Unterschied besteht darin, dass der Erbe mit dem Tod des Verstorbenen (Erblassers) automatisch in dessen Rechte und Pflichten eintritt. Der Vermächtnisnehmer hingegen wird nicht Teil der sogenannten Erbengemeinschaft. Stattdessen hat er lediglich einen Anspruch gegen die eigentlichen Erben auf das ihm zugedachte Vermögen oder den Gegenstand.

Rechte und Pflichten des Vermächtnisnehmers

Der Anspruch des Begünstigten richtet sich grundsätzlich gegen die eingesetzten Erben. Diese sind verpflichtet, das vermachte Objekt herauszugeben oder die entsprechende Leistung zu erbringen. Der Begünstigte kann sein Recht notfalls gerichtlich durchsetzen lassen.

Rechte und Pflichten der Erben im Zusammenhang mit einem Vermächtnis

Die eingesetzten Erben müssen dafür sorgen, dass das ausgesetzte Vermächtnis erfüllt wird. Sie tragen dabei auch die Verantwortung für eventuell anfallende Kosten im Zusammenhang mit der Übertragung des vermachten Gegenstands sowie für Steuern, sofern diese anfallen.

Mögliche Inhalte eines Vermächtnisses

Ein solches kann sich auf verschiedene Arten von Zuwendungen beziehen:

  • Sachen (z.B. Schmuckstücke, Immobilien)
  • Bargeldbeträge oder Wertpapierdepots
  • Nutzungsrechte (z.B. Wohnrecht an einer Immobilie)
  • Forderungen gegenüber Dritten (z.B. Rückzahlung eines Darlehens)
  • Unternehmensanteile oder andere Rechte am Nachlassvermögen.

Die genaue Ausgestaltung bleibt dem Willen des Verstorbenen überlassen.

Anordnung und Wirksamkeit eines Vermächtnisses

Anordnung durch letztwillige Verfügung

Das Aussetzen eines solchen Vorteils muss immer in einer formgültigen letztwilligen Verfügung erfolgen – also beispielsweise in einem eigenhändig geschriebenen Testament oder einem notariell beurkundeten Dokument.

Bedingungen und Auflagen beim Aussetzen von Vorteilen

Es ist möglich, Bedingungen an ein solches zu knüpfen: Beispielsweise kann festgelegt werden, dass eine bestimmte Handlung vorgenommen werden muss oder erst nach Eintritt bestimmter Umstände ein Anspruch entsteht.

Ausschlagung und Annahme eines solchen Vorteils

Der Begünstigte ist nicht verpflichtet, den ihm zugedachten Vorteil anzunehmen; er kann diesen ausschlagen – etwa wenn damit Verpflichtungen verbunden sind oder persönliche Gründe dagegen sprechen.

Im Gegensatz zur Ausschlagung einer gesamten Hinterlassenschaft erfolgt dies jedoch gesondert vom eigentlichen Nachlassverfahren.

Steuerliche Aspekte beim Bezug von Vorteilen aus dem Nachlass

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Auch bei dieser Form der Zuwendung können steuerliche Verpflichtungen entstehen; insbesondere fällt häufig eine Steuer auf Erwerbe von Todes wegen an.

Die Höhe hängt unter anderem vom Wert sowie vom verwandtschaftlichen Verhältnis zum Verstorbenen ab.

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< h2 >Häufig gestellte Fragen zum Thema „Vermächtnis“< / h2 >

< h3 >Was unterscheidet einen solchen Vorteil von einer regulären Hinterlassenschaft?< / h3 >
< p >Während bei regulärer Hinterlassenschaft alle Rechte und Pflichten direkt übergehen,
erwirbt man als Begünstigter nur einen konkreten Anspruch gegen die eigentlichen Rechtsnachfolger.< / p >

< h3 >Kann jeder Mensch so begünstigt werden?< / h3 >
< p >Grundsätzlich können sowohl natürliche Personen als auch Organisationen bedacht werden,
sofern sie rechtlich existieren.< / p >

< h3 >Wie erfährt man davon?< / h3 >
< p >In vielen Fällen informiert entweder das zuständige Gericht nach Bekanntwerden
der letzten Willenserklärung darüber; alternativ können auch Rechtsnachfolger selbst Kontakt aufnehmen.< / p >

< h3 >Welche Fristen gelten für Ansprüche aus dieser Art Zuwendung?< / h3 >
< p >Für Ansprüche bestehen bestimmte zeitliche Grenzen;
diese beginnen meist ab Kenntnisnahme vom eigenen Recht.< / p >

< h3 >Kann ein solcher Vorteil widerrufen werden?< / h3 >
< p >Solange keine Bindungswirkung eingetreten ist,
kann eine solche Anordnung jederzeit geändert beziehungsweise aufgehoben werden.< / p >

< h4>Können mehrere Personen gemeinsam bedacht werden?

Ja; es ist möglich,
mehreren Menschen gemeinsam Vorteile zuzuwenden.
Dabei sollte klar geregelt sein,
wie diese untereinander verteilt werden sollen.

Müssen Steuern gezahlt werden?

Je nach Wert
und persönlichem Verhältnis zum Verstorbenen
können steuerliche Abgaben fällig sein.
Diese richten sich nach gesetzlichen Vorgaben.