Begriff und Bedeutung der Willenserklärung
Die Willenserklärung ist ein grundlegender Begriff im deutschen Zivilrecht. Sie beschreibt die Äußerung eines auf einen rechtlichen Erfolg gerichteten Willens. Mit anderen Worten: Wer eine Willenserklärung abgibt, bringt zum Ausdruck, dass er eine bestimmte rechtliche Folge herbeiführen möchte – etwa den Abschluss eines Vertrags oder die Kündigung eines bestehenden Rechtsverhältnisses.
Bestandteile einer Willenserklärung
Eine wirksame Willenserklärung setzt sich aus zwei wesentlichen Elementen zusammen: dem inneren und dem äußeren Tatbestand.
Innerer Tatbestand (Wille)
Der innere Tatbestand bezeichnet den tatsächlichen Wunsch oder das Ziel einer Person, eine bestimmte Rechtsfolge zu erreichen. Dieser Wille muss ernsthaft gemeint sein und darf nicht nur zum Schein geäußert werden.
Äußerer Tatbestand (Erklärung)
Der äußere Tatbestand besteht darin, dass der Wille nach außen hin erkennbar gemacht wird. Dies kann durch Worte (mündlich oder schriftlich), aber auch durch schlüssiges Verhalten geschehen – beispielsweise durch das Einsteigen in einen Bus mit dem Ziel, befördert zu werden.
Formen der Willenserklärung
Eine Willenserklärung kann auf verschiedene Arten abgegeben werden:
- Mündlich: Zum Beispiel beim Einkauf an der Ladentheke.
- Schriftlich: Etwa bei einem Mietvertrag.
- Durch schlüssiges Handeln: Auch konkludentes Verhalten kann als Erklärung gelten.
- Durch Schweigen: In seltenen Fällen wird auch Schweigen als Zustimmung gewertet; dies ist jedoch die Ausnahme.
Anfechtung und Unwirksamkeit von Willenserklärungen
Nicht jede abgegebene Erklärung führt automatisch zur gewünschten Rechtsfolge. Es gibt Situationen, in denen eine Erklärung angefochten oder von Anfang an unwirksam sein kann.
- Irrtum: Wurde die Erklärung aufgrund eines Irrtums abgegeben, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit zur Anfechtung.
- Scherz- oder Scheinerklärungen: Erklärungen ohne ernsthaften Geschäftswillen sind grundsätzlich unwirksam.
- Mangelnde Geschäftsfähigkeit: Personen mit eingeschränkter Geschäftsfähigkeit können nur eingeschränkt wirksame Erklärungen abgeben.
Zugang und Wirksamwerden einer Willenserklärung
Zentral für viele rechtliche Vorgänge ist nicht nur das Abgeben einer Erklärung, sondern auch deren Zugang beim Empfänger. Grundsätzlich gilt: Eine empfangsbedürftige Erklärung wird erst dann wirksam, wenn sie dem Adressaten zugeht – also so in dessen Machtbereich gelangt ist, dass dieser davon Kenntnis nehmen kann. Bei nicht empfangsbedürftigen Erklärungen genügt bereits deren Abgabe für ihre Wirksamkeit.
Bedeutung im täglichen Leben und im Vertragsrecht
Täglich geben Menschen zahlreiche rechtsgeschäftliche Erklärungen ab – oft ohne sich dessen bewusst zu sein. Ob beim Kauf im Supermarkt oder bei größeren Geschäften wie Autokauf oder Wohnungsmiete: Immer steht am Anfang ein Angebot (Willenserklärung) sowie meist eine Annahme (ebenfalls eine solche). Erst durch diese beiden übereinstimmenden Erklärungen kommt ein Vertrag zustande.
Auch bei Kündigungen von Verträgen spielt die korrekte Formulierung und Zustellung einer solchen Erklärung eine entscheidende Rolle für deren Wirksamkeit.
Bedeutung des Zugangszeitpunkts
Nicht selten hängt es vom genauen Zeitpunkt des Zugangs ab, ob Rechte entstehen oder verfallen – etwa bei Fristen für Rücktritte vom Vertrag oder Widerrufen bestimmter Geschäfte.
Der Zugang gilt als erfolgt, sobald unter normalen Umständen mit der Kenntnisnahme gerechnet werden darf; beispielsweise wenn ein Brief während üblicher Geschäftszeiten in den Briefkasten eingeworfen wurde.
Häufig gestellte Fragen zur Willenserklärung
Was versteht man unter einer Willenserklärung?
Eine Willenserklärung ist die Äußerung des eigenen Wollens mit dem Ziel, eine bestimmte rechtliche Folge herbeizuführen – etwa einen Vertrag abzuschließen oder zu kündigen.
< h3 id="wie-kann-eine-willenserklaerung-abgegeben-werden">Wie kann eine Willenerkärung abgegeben werden? h3 >
< p >Sie kann mündlich ausgesprochen werden,
schriftlich erfolgen,
durch schlüssiges Verhalten gezeigt
oder in Ausnahmefällen sogar durch Schweigen erklärt werden.
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<
h3 id = "wann-ist-eine-willenserklaerung-unwirksam" > Wann ist
eine Wil len ser klä rung un wirk sam ?< / h3 >
< p >Unwirksame Wil len ser klä run gen liegen vor,
wenn sie z.B.ein Scherz sind,
unter Zwang erfolgten,
bei fehlender Geschäftsfähigkeit abgegeben wurden
oder wesentliche Irrtümer vorliegen.
< / p >
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h3 id = "was-bedeutet-zugang-bei-der-willenerklarung" > Was bedeutet „Zugang“ bei der Wil len ser klä rung ?< / h3 >
< p >Der Zugang beschreibt den Moment,
in dem die Wil len ser klä rung so im Machtbereich des Empfängers angekommen ist,
dass dieser davon Kenntnis nehmen könnte.Dies bestimmt häufig den Zeitpunkt ihrer Wirksamkeit.
< / p >
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h3 id = "welche-folgen-hat-die-anfechtung-einer-willenerklarung" > Welche Folgen hat die An fech tung ei ner Wil len ser klä rung ?< / h3 >
< p >Durch erfolgreiche An fech tung gilt ei ne ursprünglich gültige Wil len ser klä rung rückwirkend als von Anfang an unwirksam.Die angestrebte Rechtsfolge tritt dann nicht ein.
< / p >
<
h3 id = "ist-schweigen-immer-eine-willenerklarung" > Ist Schwei gen immer ei ne Wil len ser klä rung ?< / h3 >
< p >In aller Regel stellt Schwei gen keine ausdrück liche Zustimmung dar.Nur ausnahmsweise wird es gesetz lich als Zustimmung gewertet(z.B.bei bestimmten Handelsgeschäften).
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