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Vorausvermächtnis

Begriff und Bedeutung des Vorausvermächtnisses

Das Vorausvermächtnis ist ein Begriff aus dem Erbrecht. Es beschreibt eine besondere Form der Zuwendung, die eine Person durch ein Testament oder einen Erbvertrag erhält. Im Unterschied zur regulären Erbteilung wird beim Vorausvermächtnis einem Miterben ein bestimmter Gegenstand oder Vorteil zusätzlich zu seinem eigentlichen Erbteil zugesprochen. Das bedeutet, dass der Begünstigte sowohl seinen Anteil am Nachlass als auch das Vorausvermächtnis erhält.

Abgrenzung zu anderen erbrechtlichen Zuwendungen

Im deutschen Erbrecht gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie Vermögen nach dem Tod einer Person verteilt werden kann. Neben dem klassischen Vermächtnis und der Einsetzung als Erbe stellt das Vorausvermächtnis eine Sonderform dar:

  • Erbeinsetzung: Eine Person wird zum (Mit-)Erben bestimmt und erhält einen Anteil am gesamten Nachlass.
  • Vermächtnis: Eine bestimmte Sache oder ein Recht wird einer Person unabhängig von ihrer Stellung als Miterbe zugewendet.
  • Vorausvermächtnis: Einem Miterben wird zusätzlich zu seinem regulären Anteil am Nachlass noch etwas „vorab“ zugesprochen.

Zweck des Vorausvermächtnisses

Das Vorausvermächtnis dient dazu, einzelne Miterben besonders zu begünstigen – etwa durch die Übertragung eines bestimmten Gegenstands wie eines Hauses, Fahrzeugs oder Schmuckstücks. Der Zweck kann darin liegen, familiäre Wünsche umzusetzen oder Streitigkeiten unter den Miterben vorzubeugen.

Beteiligte Personen beim Vorausvermächtnis

Berechtigter (Vorausvermächtnisnehmer)

Der Berechtigte ist in der Regel selbst Mitglied der Erbengemeinschaft und erhält neben seinem normalen Anteil am Nachlass noch das vorausvererbte Gut.

Pflicht zur Herausgabe (Beschwerter)

Die übrigen Mitglieder der Erbengemeinschaft sind verpflichtet, den im Testament bestimmten Gegenstand an den Berechtigten herauszugeben. Sie können nicht verlangen, dass dieser Wert auf dessen regulären Anteil angerechnet wird.

Ablauf und rechtliche Wirkung des Vorausvermächtnisses

Anordnung im Testament oder Erbvertrag

Ein Vorausvermächtnis muss ausdrücklich in einer letztwilligen Verfügung festgelegt werden – meist in einem Testament oder einem notariellen Vertrag über die Verteilung des Nachlasses.

Klarheit bei Formulierungen erforderlich

Soll ein bestimmtes Gut als vorausvererbt gelten, sollte dies eindeutig formuliert sein. Unklare Angaben können später Auslegungsschwierigkeiten verursachen.

Auseinandersetzung innerhalb der Erbengemeinschaft

Nach Eintritt des Todesfalls entsteht häufig eine sogenannte Gesamthandsgemeinschaft zwischen allen eingesetzten Miterben. Derjenige mit Anspruch auf das vorausvererbte Gut kann dieses von den anderen verlangen; erst danach erfolgt die Aufteilung des verbleibenden Nachlasses unter allen Beteiligten entsprechend ihren Anteilen.

< h4 >Keine Anrechnung auf den Pflichtteil
< p >
Wird jemand nur mit dem Pflichtteil bedacht (also nicht zum Vollerben eingesetzt), steht ihm kein Anspruch auf das vorausvererbte Gut zu; dieses bleibt ausschließlich für diejenigen vorgesehen, denen es ausdrücklich zugesprochen wurde.
< / p >

< h2 >Unterschiede zum Teilungsanordnungs-Vermächnis< / h2 >
< p >
Während beim Teilungsanordnungs-Vermächnis lediglich geregelt ist, wer welchen Gegenstand aus dem gemeinsamen Vermögen erhalten soll (ohne zusätzliche Begünstigung), verschafft das echte Vorausvermächniss einen echten Mehrwert: Der Begünstigte bekommt mehr als seinen rechnerischen Bruchteil vom Gesamtwert des Nachlasses.< / p >

< h2 >Steuerliche Aspekte beim Vorausvermächniss< / h2 >
< p >
Auch für Zuwendungen im Rahmen eines solchen Vermächnisses fallen grundsätzlich Steuern an – insbesondere dann , wenn hohe Werte übertragen werden . Die steuerliche Behandlung richtet sich nach allgemeinen Regeln für Erwerbe von Todes wegen . Dabei spielt auch die verwandtschaftliche Beziehung zwischen Verstorbenem und Empfänger eine Rolle .
< / p >

< h2 >Häufig gestellte Fragen zum Thema „Vorausvermächniss“< / h2 >

< h3 >Was unterscheidet ein normales Vermächniss vom Voraußervemächniss?< / h3 >
< p >Beim normalen Vermächniss erhält jemand außerhalb seines Anteils am Gesamterbe einen bestimmten Gegenstand ; er muss kein Mitglied der Gemeinschaft sein . Beim Voraußervemächniss hingegen profitiert ausschließlich jemand , der ohnehin schon Teilhaber ist , indem er etwas Zusätzliches bekommt .

< h3 >Kann jeder beliebige Gegenstand vorab vermacht werden ?
< p >Grundsätzlich können alle Arten von Sachen , Rechten sowie Geldbeträgen vorab vermacht werden . Voraussetzung ist jedoch immer , dass diese klar bezeichnet sind .

< h3 >Wie wirkt sich das Voraußervemächniss auf die übrigen Anteile aus ?
< p >Der Wert des vorab vermachten Gutes bleibt unberücksichtigt bei Berechnung anderer Anteile ; nur was übrig bleibt , teilen sich alle weiteren Beteiligten entsprechend ihrer Quoten .

< h3 >Muss ich mein Voraußervemägnnis versteuern ?
< P ›Ob Steuern fällig werden hängt davon ab wie hoch Wert & Verhältnis zueinander sind ; grundsätzlich gilt aber : Auch solche Erwerbe zählen steuerlich wie andere Zuwendungen durch Tod . ‹/P› ‹H³›Kann man gegen ein angeordnetes VoraußervemägniS Widerspruch Einlegen?‹/H³› ‹P›Sofern keine formalen Fehler bestehen & letzter Wille eindeutig dokumentiert wurde besteht regelmäßig keine Möglichkeit dagegen erfolgreich vorzugehen - außer allgemeine Gründe gegen Wirksamkeit liegen vor‹/P› ‹H³›Was passiert wenn mehrere Personen gleichzeitig bedacht wurden?‹/H³› ‹P›Sind mehrere gleichzeitig berechtigt entscheidet entweder genaue Festlegung im Dokument wer was bekommt - andernfalls müssen sie sich einigen bzw notfalls gerichtliche Klärung herbeiführen‹/P › ‹ H³ › Kann ich mein eigenes Haus per Voraußervemaeghnnis weitergeben?‹/ H³ › ‹ P › Ja sofern Sie Eigentümer/in sind & dies testamentarisch verfügen möchten lässt sich Ihr Haus so gezielt einzelnen Angehörigen zusprechen ohne deren sonstige Ansprüche einzuschränken‹/ P ›