Erbrecht Rechtsanwälte Berlin

MTR Legal Rechtsanwälte sind Ihr kompetenter Ansprechpartner
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Erbrecht in Berlin – MTR Legal Rechtsanwälte bieten kompetente Beratung

Juristische Beratung im Erbrecht Berlin

Das Thema Erbschaft ist stets mit Emotionen verbunden. Über die Trauer hinaus stellen sich im Erbfall Fragen nach Vermögensverteilung und rechtlichen Angelegenheiten. Deshalb ist MTR Legal Rechtsanwälte in Berlin Ihr zuverlässiger Partner im Erbrecht, der Sie mit fachlicher Kompetenz und Empathie durch die rechtlichen Aspekte des Erbens und Vererbens führt. Wir unterstützen sowohl Unternehmer als auch Privatpersonen bei der Regelung ihrer Erbangelegenheiten – von der Ausarbeitung eines rechtssicheren Testaments bis hin zur Klärung von Erbstreitigkeiten, sei es mit Behörden oder innerhalb der Familie. Auch steuerrechtliche Fragen im Erbrecht werden von uns berücksichtigt. In Berlin arbeiten unsere auf Erbrecht spezialisierten Juristen eng mit den Kollegen aus dem Steuerrecht zusammen, um unseren Mandanten eine umfassende Beratung aus einer Hand anzubieten.

5000+

Mandate

Team

erfahrene Anwälte

Global

International tätig

8

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Kompetenz, die überzeugt.

Nehmen Sie unsere Expertise im Erbrecht in Anspruch und buchen Sie einen Beratungstermin, um Ihre Anliegen professionell zu klären.

Unser Leistungsangebot im Erbrecht in Berlin

Umfassende Rechtsberatung durch erfahrene Rechtsanwälte

Beratung im Erbrecht in Berlin und deutschlandweit

In Berlin bieten unsere Rechtsanwälte individuelle Beratungen im Erbrecht für Privatpersonen und Unternehmer zu allen wesentlichen Aspekten. Unser Beratungsangebot erstreckt sich über Berlin hinaus auch bundesweit, inklusive der Standorte in Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart.

Letztwillige Verfügungen – Testament oder Erbvertrag

Wege zur Regelung Ihres Nachlasses in Berlin

Ohne Testament oder Erbvertrag kommt die gesetzliche Erbfolge zum Tragen, was nicht immer den Wünschen des Erblassers entspricht. Um den eigenen Nachlass nach persönlichen Vorstellungen zu gestalten, sind letztwillige Verfügungen durch ein Testament oder Erbvertrag sinnvoll. Unsere in Berlin ansässigen, im Erbrecht erfahrenen Juristen erläutern die Vor- und Nachteile und sorgen für eine rechtssichere Ausgestaltung Ihrer letztwilligen Anordnungen. Mit juristischer Präzision und notwendigem Einfühlungsvermögen beraten unsere Juristen Sie bei der Erstellung Ihres letzten Willens.

 

Verschiedene Testamentstypen im Überblick

Das deutsche Erbrecht differenziert zwischen mehreren Testamentstypen. Unsere Rechtsanwälte in Berlin erläutern Ihnen die jeweiligen Vor- und Nachteile.

Einzeltestament

Das Einzeltestament, bei dem der Erblasser selbstständig über die Verteilung seines Nachlasses entscheidet, ist eine gängige Wahl. Ein signifikanter Vorteil ist die Möglichkeit für den Erblasser, das Testament jederzeit zu ändern oder zu widerrufen.

Gemeinschaftliches Ehegattentestament – Berliner Testament

Eine besondere Form stellt das gemeinschaftliche Ehegattentestament dar, das speziell für verheiratete Paare konzipiert ist. Es dient vorrangig dem Schutz des überlebenden Ehepartners vor Erbansprüchen Dritter. Üblicherweise werden die Ehepartner wechselseitig als Alleinerben eingesetzt, mit der Folge, dass die Kinder erst nach dem Ableben beider Eltern erben. Dies kann allerdings auch zu Erbstreitigkeiten führen. Daher ist die Konsultation eines im Erbrecht versierten Rechtsanwalts in Berlin empfehlenswert, um mögliche Risiken zu umgehen.

Unternehmertestament

Für Unternehmer stellt das Testament nicht nur eine Möglichkeit zur Regelung des privaten, sondern auch des Betriebsvermögens dar. Klare testamentarische Anweisungen sind essentiell, um den Fortbestand des Unternehmens nicht zu gefährden. Oftmals empfiehlt sich eine strikte Trennung zwischen Betriebs- und Privatvermögen in letztwilligen Verfügungen. Die Einbeziehung eines im Erbrecht erfahrenen Rechtsanwalts in Berlin ist aufgrund der komplexen Thematik unerlässlich.

Erbvertrag mit starker Bindungswirkung

Als Ergänzung zum Testament ermöglicht der Erbvertrag, Erben festzulegen und die Erbschaft an spezifische Leistungen zu knüpfen. Ein wesentlicher Unterschied zum Testament liegt in der nicht gegebenen Widerrufsmöglichkeit ohne Zustimmung aller Vertragsparteien.

Insbesondere für unverheiratete Paare kann der Erbvertrag eine wichtige Rolle spielen, da ihnen die Option eines gemeinschaftlichen Ehegattentestaments fehlt. Auch für Unternehmer bietet der Erbvertrag Gestaltungsmöglichkeiten für die Unternehmensnachfolge.

Die Beurkundung eines Erbvertrags muss stets notariell erfolgen.

Unsere Rechtsanwälte in Berlin stehen Ihnen für Beratungen zu Testament und Erbvertrag zur Seite.

Schaffen Sie Klarheit – jetzt!

Für rechtliche Klarheit und strategische Weitsicht – unser Team wartet darauf, Sie zu unterstützen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Ihre Berliner Rechtsanwälte im Erbrecht

Erfahrung trifft Dynamik – unsere Rechtsanwälte im Fokus

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Häufig gestellte Fragen

Gerne klären wir alle aufkommenden Fragen in einem vertrautlichen Gespräch.

Nein, die Erstellung eines Testaments kann eigenhändig durch den Erblasser erfolgen. Es ist jedoch wichtig, dass das gesamte Dokument handschriftlich verfasst und unterschrieben wird. Unsere versierten Juristen in Berlin unterstützen Sie bei der Erstellung eines rechtsgültigen Testaments.

Selbst wenn gesetzliche Erben, wie Kinder oder der Ehepartner, im Testament nicht erwähnt werden, steht ihnen ein Pflichtteil zu. Dieser entspricht der Hälfte des Wertes, den sie unter der gesetzlichen Erbfolge erhalten würden. Unsere Rechtsanwälte in Berlin bieten Beratung zu Pflichtteilsansprüchen.

Der Antrag auf Erteilung eines Erbscheins wird beim für Berlin zuständigen Nachlassgericht eingereicht, das den letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Verstorbenen verwaltet. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte unterstützen Sie gerne bei diesem Prozess.

Das Berliner Testament ist eine besondere Form des Testaments für Ehepaare, mit dem Ziel, den überlebenden Partner abzusichern. Typischerweise setzen sich die Ehegatten gegenseitig als Alleinerben ein, wobei die Kinder erst nach dem Versterben beider Elternteile erben.

Ein Erbvertrag ist besonders für nicht verheiratete Paare sinnvoll, um gegenseitige Erbansprüche sicherzustellen, da sie ohne testamentarische Verfügung oder Erbvertrag keine gesetzlichen Erbansprüche haben. Unsere in Erbrecht erfahrenen Rechtsanwälte in Berlin stehen für Beratung und Gestaltung von Erbverträgen zur Verfügung.

Lokal. Überregional. International.

An acht strategisch positionierten Offices, von Hamburg bis München, stehen wir Ihnen mit einem Team von Rechtsanwälten zur Seite. Ganz gleich, wo Sie sich befinden oder welches rechtliche Anliegen Sie haben, MTR Legal bietet deutschlandweit überall umfassende, individuelle Beratung und engagierte Vertretung.

Pflichtteil und Enterbung

Enterbung – Nur unter speziellen Umständen möglich

Gemäß der gesetzlichen Erbfolge im Erbrecht sind zunächst der Ehepartner und die Kinder des Verstorbenen erbberechtigt, mit einem gesetzlichen Anspruch auf den Pflichtteil. Verstirbt ein Kind vor dem Erblasser, übergeht der Pflichtteilsanspruch auf dessen Kinder. Unter bestimmten Umständen können auch die Eltern des Verstorbenen pflichtteilsberechtigt sein.

Durch Testament oder Erbvertrag kann der Erblasser Einfluss auf die Erbfolge nehmen und bestimmte Erben benennen oder ausschließen. Pflichtteilsberechtigte, wie beispielsweise Kinder, behalten dennoch ihren Anspruch auf den Pflichtteil, der der Hälfte des gesetzlichen Erbanteils entspricht. Eine komplette Enterbung von Pflichtteilsberechtigten ist nur in Ausnahmefällen möglich. Unsere im Erbrecht versierten Rechtsanwälte in Berlin bieten hierzu Beratung und Unterstützung.

Pflichtteilsverzicht

Wenn gesetzliche Erben auf ihren Pflichtteil verzichten sollen, ermöglicht das Erbrecht den Pflichtteilsverzicht. Üblicherweise wird dafür eine Abfindung vereinbart. Die Höhe dieser Abfindung ist verhandelbar, weshalb die Einbeziehung eines im Erbrecht erfahrenen Juristen ratsam ist.

Es ist wichtig, dass der Verzicht auf den Pflichtteil nicht sittenwidrig ist, da er sonst angefochten werden könnte.

Pflichtteilsentziehung

Die Entziehung des Pflichtteils ist möglich, wenn sich der Pflichtteilsberechtigte durch schwerwiegende Delikte gegenüber dem Erblasser oder nahestehenden Personen strafbar gemacht hat. Erkannte Gründe für die Entziehung können unter anderem körperliche Gewalt oder Vermögensdelikte sein. In solchen Fällen ist die Konsultation eines im Erbrecht erfahrenen Rechtsanwalts unerlässlich.

Durchsetzung des Pflichtteils

Pflichtteilsberechtigte müssen ihren Anspruch aktiv gegenüber den Erben geltend machen. Sie haben das Recht, vom Erben Auskunft über den Nachlass sowie die Bewertung dessen Wertes zur Feststellung ihres Pflichtteils zu verlangen. Unsere Rechtsanwälte in Berlin stehen zur Beratung bei Pflichtteilsansprüchen bereit.

Benötigen Sie juristische Unterstützung?

MTR Legal bietet professionelle Rechtsberatung in allen Bereichen des Erbrechts. Lassen Sie uns gemeinsam die beste Lösung finden.

Erbschafts- und Schenkungssteuer

Juristische Begleitung für steueroptimierten Vermögensübergang in Berlin

Die Erbschafts- und Schenkungssteuer wird fällig, sobald das Erbe bestimmte Freibeträge überschreitet. Unsere Juristen in Berlin beraten Sie, wie Sie diese Freibeträge optimal nutzen können, um steuerliche Belastungen für die Erben zu minimieren.

Eine strategische Planung des Vermögensübergangs kann helfen, die Steuerlast zu reduzieren. Schenkungen zu Lebzeiten können eine Option sein, da die Freibeträge alle zehn Jahre erneut in Anspruch genommen werden können. Unsere im Erbrecht spezialisierten Rechtsanwälte in Berlin unterstützen Sie bei der Wahl der besten Strategie.

Fragen im Erbrecht?

Unser Team aus erfahrenen Anwälten in Berlin ist bereit, Ihre rechtlichen Anliegen zu klären. Buchen Sie jetzt Ihren Rückruf!

Internationales Erbrecht

Beratung bei Erbfällen mit internationaler Beteiligung

Die Globalisierung führt zunehmend zu Erbfällen mit internationalem Bezug. Unsere Rechtsanwälte in Berlin bieten Ihnen fundiertes Wissen im internationalen Erbrecht.

Die EU-Erbrechtsverordnung bestimmt innerhalb der EU das anwendbare Erbrecht basierend auf dem gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers. Außerhalb der EU kann das Erbrecht auch nach der Staatsangehörigkeit des Verstorbenen bestimmt werden.

Aufgrund der Vielfalt nationaler Erbrechte ist eine frühzeitige Vorsorge für den Erbfall essentiell. Unsere im internationalen Erbrecht erfahrenen Rechtsanwälte in Berlin stehen Ihnen zur Seite, um eine optimale Regelung für Ihren individuellen Fall zu finden.

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