Erbrecht Rechtsanwalt in Hamburg
Erbrecht in Hamburg – Qualifizierte Beratung durch MTR Legal Rechtsanwälte
Angesichts des demografischen Wandels verzeichnen wir auch in der Hansestadt Hamburg einen Anstieg von Erbfällen. Das Erbrecht wirft für viele Menschen eine Reihe von Fragen auf. MTR Legal Rechtsanwälte stellt Ihnen in Hamburg ein erfahrenes Team von Juristen für sämtliche Fragen des Erbrechts zur Seite. Wir bieten eine umfassende Beratung, von der Anfertigung von Testamenten oder Erbverträgen, über die Klärung von Pflichtteilsansprüchen, bis hin zur steueroptimierten Gestaltung der Vermögensübertragung. Unsere auf Erbrecht spezialisierten Juristen erwarten Sie in bevorzugter Lage in Hamburg:
- Domstraße 10, 20095 Hamburg
- +49 40 605337390
- hamburg@mtrlegal.com
5000+
Mandate
Team
erfahrene Anwälte
Global
International tätig
8
Offices
Kompetenz, die überzeugt.
Nehmen Sie unsere Expertise im Erbrecht in Anspruch und buchen Sie einen Beratungstermin, um Ihre Anliegen professionell zu klären.
Vielseitige Beratungsleistungen im Erbrecht
MTR Legal Rechtsanwälte Hamburg unterstützt Sie im Erbfall
Das Erbrecht zeichnet sich durch seine Vielschichtigkeit und Komplexität aus. Unabhängig davon, ob es um die gesetzliche Erbfolge oder die individuelle Regelung der Vermögensnachfolge durch ein Testament geht, unsere in Hamburg ansässigen Juristen informieren Sie über Pflichtteilsansprüche und beraten Sie, wie Sie steuerliche Freibeträge optimal ausschöpfen können. Auch Erben stehen wir beratend zu ihren Rechten und Optionen zur Seite.
Automatische Anwendung der gesetzlichen Erbfolge bei fehlendem Testament
Ohne ein Testament oder einen Erbvertrag kommt automatisch die gesetzliche Erbfolge zum Tragen. Diese ordnet an, dass Blutsverwandte, der Ehegatte sowie adoptierte Kinder des Verstorbenen erbberechtigt sind. Eingetragene Lebenspartnerschaften sind Ehegatten im Erbrecht gleichgestellt, während für nichteheliche Lebensgemeinschaften kein Erbrecht vorgesehen ist.
Die gesetzliche Erbfolge gibt den direkten Nachkommen des Erblassers den Vorrang, gefolgt von den Eltern und Geschwistern sowie deren Nachkommen. Erben der dritten Ordnung umfassen Großeltern und weitere Verwandte. Ehegatten besitzen grundsätzlich ein Erbrecht.
Falls der Erblasser die gesetzliche Erbfolge modifizieren möchte, empfiehlt sich die Anfertigung eines Testaments oder eines Erbvertrags. Unsere Juristen in Hamburg leisten Unterstützung bei der rechtssicheren Formulierung.
Schaffen Sie Klarheit – jetzt!
Für rechtliche Klarheit und strategische Weitsicht – unser Hamburger Team wartet darauf, Sie zu unterstützen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Unsere Rechtsanwälte in Hamburg beraten im Erbrecht
Vermeidung von Erbstreitigkeiten
Erbauseinandersetzungen können tiefgreifende emotionale Belastungen hervorrufen. Unsere erfahrenen Juristen in Hamburg bringen rechtliches Fachwissen und Einfühlungsvermögen ein, um Streitigkeiten rund um das Erbe zu verhindern. Eine präzise Gestaltung des Testaments und die Berücksichtigung der gesetzlichen Pflichtteilsansprüche tragen dazu bei, Konflikte zu reduzieren.
Selbst wenn Erben im Testament nicht bedacht wurden, steht ihnen oftmals ein Pflichtteilsanspruch zu. Unsere Juristen in Hamburg bieten Beratung zu diesen Ansprüchen und unterstützen bei der steueroptimierten Übertragung von Vermögen, um die Interessen unserer Mandanten optimal zu schützen.
Häufig gestellte Fragen
Gerne klären wir alle aufkommenden Fragen in einem vertrautlichen Gespräch.
Die Beantragung eines Erbscheins ist beim zuständigen Nachlassgericht in Hamburg möglich, welches im Bezirk des letzten gewöhnlichen Wohnorts der verstorbenen Person liegt.
Das Amtsgericht Hamburg ist für die Entgegennahme und amtliche Verwahrung eines handschriftlichen Testaments zuständig. Diese Verwahrung stellt die ordnungsgemäße Eröffnung des Testaments sicher.
Der Pflichtteil entspricht der Hälfte des Wertes, der einem Erben nach der gesetzlichen Erbfolge zustehen würde.
Lokal. Überregional. International.
Rechtssichere Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
Durch ein Testament kann der Erblasser die Erben nach persönlichen Vorstellungen festlegen, losgelöst von der gesetzlichen Erbfolge. Unsere Juristen in Hamburg weisen darauf hin, dass für die Gültigkeit eines Testaments bestimmte formale Kriterien erfüllt sein müssen. Zudem ist die Eindeutigkeit der Formulierungen entscheidend, damit die letztwilligen Anordnungen dem Willen des Erblassers gemäß umgesetzt werden können.
Ein handschriftliches Testament muss vollständig eigenhändig vom Erblasser verfasst sein. Eine Unterschrift allein reicht nicht aus. Notwendig ist auch die Angabe von Ort und Datum sowie eine klare Überschrift, beispielsweise „Mein letzter Wille“. Die Benennung der Erben muss eindeutig sein, um Erbstreitigkeiten vorzubeugen. Die Inanspruchnahme der Beratung durch einen im Erbrecht kundigen Juristen in Hamburg wird empfohlen.
Ehegatten steht es frei, ein gemeinschaftliches Testament zu erstellen, bei dem sie sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen, sodass die Kinder erst nach dem Versterben beider Elternteile erben. Unsere im Erbrecht erfahrenen Juristen in Hamburg erörtern die Vor- und Nachteile solcher Ehegattentestamente und präsentieren mögliche Alternativen.
Alternative zum Testament: der Erbvertrag
Die verbindliche Kraft des Erbvertrags
Der Erbvertrag steht als verbindliche Alternative zum Testament zur Verfügung. Er ermöglicht es dem Erblasser, Personen unter bestimmten Bedingungen vertraglich als Erben zu bestimmen. Die Einbeziehung eines im Erbrecht versierten Juristen in Hamburg ist vor Abschluss eines Erbvertrags zu empfehlen, da der Vertrag eine starke gegenseitige Bindung schafft und Änderungen nur mit Zustimmung aller Beteiligten möglich sind.
Benötigen Sie juristische Unterstützung?
MTR Legal bietet professionelle Rechtsberatung in allen Bereichen des Erbrechts für Mandanten in Hamburg. Lassen Sie uns gemeinsam die beste Lösung finden.
Anspruch auf den Pflichtteil
Durch ein Testament kann der Erblasser die Erbfolge steuern und gesetzliche Erben vom Erbe ausschließen. Das Erbrecht gewährt diesen Erben dennoch einen Anspruch auf den Pflichtteil. Die vollständige Enterbung eines Pflichtteilsberechtigten ist nur unter speziellen Voraussetzungen, wie gravierenden Fehlverhalten gegenüber dem Erblasser, zulässig. Die komplexe Rechtslage erfordert die Konsultation eines auf Erbrecht spezialisierten Juristen in Hamburg.
Die Pflichtteilshöhe entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbanteils. Unsere in Hamburg ansässigen Juristen, spezialisiert auf Erbrecht, unterstützen Pflichtteilsberechtigte bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche.
Fragen im Erbrecht?
Unser Hamburger Team aus erfahrenen Anwälten ist bereit, Ihre rechtlichen Anliegen zu klären. Buchen Sie jetzt Ihren Rückruf!
Erbschaftssteuer und optimale Ausschöpfung von Freibeträgen
Die Erbschaftssteuerpflicht wird durch den Wert des Nachlasses bestimmt, wobei den Erben persönliche Freibeträge zustehen. Die aktuellen Freibeträge (Stand 01.01.2024) sind:
- 500.000 Euro für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner
- 400.000 Euro für Kinder
- 200.000 Euro für Enkelkinder
- 100.000 Euro für Eltern und Großeltern (Steuerklasse I)
- 20.000 Euro für Geschwister, Eltern, Großeltern, Nichten und Neffen (Steuerklasse II)
- 20.000 Euro für Personen der Steuerklasse III
Zusätzliche Versorgungsfreibeträge stehen Ehepartnern und Kindern unter 27 Jahren zur Verfügung.
Weiterhin erlaubt das Erbrecht spezifische Steuerbefreiungen. Unsere Juristen in Hamburg bieten umfassende Beratung, um Ihre Vermögensübertragung steuerlich effizient zu gestalten.
Gesetzliche Erbfolge als Standardregelung
Beratung für Ihre gesetzliche Erbfolge
In Hamburg gilt, wie in ganz Deutschland, die gesetzliche Erbfolge als Standardregelung, wenn keine abweichenden Regelungen durch ein Testament oder einen Erbvertrag getroffen wurden. Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) werden die Erben in verschiedene Ordnungen eingeteilt, wobei die näheren Verwandten vorrangig berücksichtigt werden. In erster Linie erben demnach die Kinder des Verstorbenen. Sind keine Kinder vorhanden, treten die Enkel und deren Abkömmlinge an ihre Stelle. Fehlen auch diese, rücken die Eltern des Verstorbenen sowie deren Abkömmlinge in den Fokus. Ist auch diese Gruppe nicht vorhanden, erben die Geschwister des Verstorbenen oder deren Kinder. Die gesetzliche Erbfolge kann je nach individueller Familiensituation zu verschiedenen Ergebnissen führen und bildet die Grundlage, wenn keine eigenen Regelungen getroffen wurden.
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