Bundestag lehnt mehrere steuerpolitische Initiativen ab

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Steuerpolitische Beratungen im Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag befasste sich am 8. Oktober 2026 in seiner 99. Sitzung der 21. Wahlperiode mit mehreren steuerpolitischen Initiativen. Gegenstand der Beratungen waren unter anderem die Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen, die Besteuerung von Immobilientransaktionen und Kryptowerten sowie Maßnahmen gegen organisierte Steuerhinterziehung. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Plenarprotokoll 21/99 und den jeweils behandelten Drucksachen.

Vier Anträge und drei Gesetzentwürfe standen zur namentlichen Abstimmung. Der Bundestag lehnte diese Initiativen ab. Ein zusätzlicher Antrag zur Regulierung und Besteuerung von Kryptowerten fand ebenfalls keine Mehrheit.

Entlastung von Einkommen und Förderung des Vermögensaufbaus

Unter dem Zusatzpunkt 3 beriet der Bundestag den Antrag mit dem Titel „Kleine und mittlere Einkommen tatsächlich entlasten und Rücklagen- und Vermögensaufbau stärken“. Dieser war als Drucksache 21/8379 Gegenstand der Tagesordnung. Der Bundestag überwies den Antrag zur weiteren Beratung an den federführenden Finanzausschuss; eine Abstimmung in der Sache fand nicht statt.

Die Beratung betraf damit steuerpolitische Maßnahmen, die auf eine Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen sowie auf eine Stärkung des Rücklagen- und Vermögensaufbaus ausgerichtet waren.

Besteuerung von Immobilientransaktionen

Mehrere Tagesordnungspunkte befassten sich mit steuerlichen Regelungen für Immobiliengesellschaften, Immobilientransaktionen und Immobilienvermögen.

Reform der Besteuerung von Share Deals

Der Antrag auf Reform der Share-Deal-Besteuerung und auf Abschaffung einer steuerlichen Privilegierung von Immobilienkonzernen wurde unter der Drucksache 21/6646 behandelt. Nach Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses wurde der Antrag abgelehnt.

Share Deals betreffen Transaktionen, bei denen nicht unmittelbar ein Grundstück, sondern Beteiligungen an einer grundbesitzenden Gesellschaft übertragen werden. Gegenstand des Antrags war eine Änderung der steuerlichen Behandlung solcher Anteilsgeschäfte.

Gesetzentwurf zur Immobilienbesteuerung

Der Bundestag führte außerdem die zweite und dritte Beratung eines Gesetzentwurfs zum Schließen einer Gerechtigkeitslücke in der Immobilienbesteuerung durch. Der Entwurf war als Drucksache 21/4745 eingebracht worden. Die Beschlussempfehlung und der Bericht des Finanzausschusses lagen als Drucksache 21/5199 vor.

Der Gesetzentwurf erhielt im Bundestag keine Mehrheit.

Besteuerung von Immobilienveräußerungen

Ein weiterer Gesetzentwurf betraf das Schließen einer Gerechtigkeitslücke bei der Besteuerung von Immobilienveräußerungen. Gegenstand der zweiten und dritten Beratung waren die Drucksache 21/6637 sowie die Beschlussempfehlung und der Bericht des Finanzausschusses auf Drucksache 21/7081.

Auch dieser Gesetzentwurf wurde abgelehnt.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Die Beratungen erfassten zudem zwei Regelungsbereiche der Erbschaft- und Schenkungsteuer.

Verschonungsbedarfsprüfung ab 26 Millionen Euro

Mit dem Antrag auf Drucksache 21/6647 sollte die Verschonungsbedarfsprüfung ab einem begünstigten Vermögen von 26 Millionen Euro abgeschafft werden. Der Bundestag lehnte den Antrag ab.

300-Wohneinheiten-Regelung

Ein weiterer Antrag zielte auf die Abschaffung der sogenannten 300-Wohneinheiten-Regelung in der Erbschaftsteuer. Grundlage der Beratung waren die Drucksachen 21/4456 und 21/4892.

Der Antrag wurde ebenfalls abgelehnt.

Bekämpfung organisierter Steuerhinterziehung

Der Bundestag beriet ferner einen Antrag zur stärkeren Bekämpfung organisierter Steuerhinterziehung auf Bundesebene. Erfasste Erscheinungsformen waren insbesondere Cum-Cum- und Cum-Ex-Geschäfte sowie Umsatzsteuerkarusselle.

Der Antrag auf Drucksache 21/6656 sah den Aufbau einer eigenständigen Analyse- und Ermittlungseinheit für international organisierte Steuerhinterziehung auf Bundesebene vor. Die Beschlussempfehlung und der Bericht des Finanzausschusses waren in der Drucksache 21/7070 enthalten.

Die im Antrag genannten Schadenssummen beliefen sich für Deutschland auf 28,5 Milliarden Euro durch Cum-Cum-Geschäfte und auf 7,2 Milliarden Euro durch Cum-Ex-Geschäfte. Dabei handelt es sich um die Bezifferung innerhalb des Antrags.

Der Bundestag lehnte den Antrag ab.

Steuerliche Behandlung von Kryptowerten

Auch die Besteuerung von Kryptowerten bildete einen eigenen Schwerpunkt der Beratungen.

Gesetzentwurf zur Änderung der Besteuerung

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 21/5752 sollte eine Gerechtigkeitslücke bei der Besteuerung von Kryptowerten schließen. Die Beschlussempfehlung und der Bericht des Finanzausschusses lagen als Drucksache 21/6112 vor.

Der Bundestag lehnte den Gesetzentwurf ab. In der Debatte wurde außerdem auf einen Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen zur steuerlichen Behandlung von Kryptowerten hingewiesen. Dieser Referentenentwurf war nicht Gegenstand der Abstimmung.

Weiterer Antrag zu Kryptowerten

Darüber hinaus wurde ein Antrag beraten, der eine strengere Regulierung und eine andere Besteuerung von Kryptowerten zum Gegenstand hatte. Die Beratung beruhte auf den Drucksachen 21/5824 und 21/8425.

Auch diesen Antrag lehnte der Bundestag ab.

Ergebnisse der Abstimmungen im Überblick

Die Beratungen führten zu folgenden Ergebnissen:

  • Vier steuerpolitische Anträge und drei Gesetzentwürfe wurden abgelehnt.

  • Der Antrag zur Reform der Share-Deal-Besteuerung wurde abgelehnt.

  • Die Anträge zur Verschonungsbedarfsprüfung, zur Bekämpfung von Cum-Cum- und Cum-Ex-Geschäften sowie zur 300-Wohneinheiten-Regelung wurden abgelehnt.

  • Der Gesetzentwurf zur Besteuerung von Kryptowerten fand ebenfalls keine Mehrheit.

  • Ein weiterer Antrag zur Regulierung und Besteuerung von Kryptowerten wurde abgelehnt.

Damit führten die am 8. Oktober 2026 beratenen Initiativen nicht zu den angestrebten gesetzlichen Änderungen.

Steuerrechtliche Einordnung durch MTR Legal

Die Beratungen zeigen, dass die Besteuerung von Immobilientransaktionen, Unternehmensvermögen und Kryptowerten ebenso wie die Bekämpfung grenzüberschreitender Steuergestaltungen weiterhin Gegenstand gesetzgeberischer Diskussionen ist. Für Unternehmen, Investoren und vermögende Privatpersonen können sich daraus komplexe Fragen zur Einordnung bestehender und künftiger steuerlicher Regelungen ergeben. MTR Legal Rechtsanwälte begleitet Mandanten bei entsprechenden Anliegen; weitere Informationen finden sich unter Rechtsberatung im Steuerrecht.