Begriff und Grundlagen des Zahlungsverzugs
Zahlungsverzug bezeichnet die Situation, in der eine Person oder ein Unternehmen eine fällige Geldschuld nicht rechtzeitig begleicht. Der Begriff ist im Alltag besonders bei Verträgen von Bedeutung, etwa beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen. Sobald der vereinbarte Zahlungstermin überschritten wird und keine Zahlung erfolgt ist, spricht man von einem Zahlungsverzug.
Voraussetzungen für den Zahlungsverzug
Damit ein Zahlungsverzug vorliegt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst muss eine fällige Geldforderung bestehen – das bedeutet, dass der Gläubiger (die Person oder das Unternehmen mit Anspruch auf die Zahlung) die Leistung verlangen kann und der Schuldner (die zahlungspflichtige Partei) zur Zahlung verpflichtet ist. Die Fälligkeit ergibt sich meist aus dem Vertrag oder einer Rechnung.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Mahnung: In vielen Fällen muss der Gläubiger den Schuldner zunächst auffordern, zu zahlen. Es gibt jedoch auch Situationen, in denen ein Verzug automatisch eintritt – zum Beispiel dann, wenn für die Zahlung bereits ein bestimmtes Datum festgelegt wurde und dieses überschritten wird.
Fälligkeit einer Forderung
Die Fälligkeit beschreibt den Zeitpunkt, ab dem eine Forderung bezahlt werden muss. Sie kann vertraglich vereinbart sein oder sich aus gesetzlichen Regelungen ergeben. Erst mit Eintritt der Fälligkeit kann überhaupt von einem Verzug gesprochen werden.
Mahnung als Voraussetzung?
In vielen Fällen setzt der Verzug voraus, dass eine Mahnung verschickt wurde – also eine schriftliche Aufforderung zur Zahlung nach Ablauf des ursprünglichen Zahlungsziels. Es gibt jedoch Ausnahmen: Ist beispielsweise im Vertrag klar geregelt, wann gezahlt werden soll (etwa „zahlbar bis 15. Mai“), tritt Verzug auch ohne Mahnung nach Ablauf dieses Datums ein.
Rechtliche Folgen des Zahlungsverzugs
Zinsen bei verspäteter Zahlung
Wer sich im Zahlungsverzug befindet, schuldet dem Gläubiger sogenannte Verzugszinsen auf den offenen Betrag ab Beginn des Verzugszeitraums bis zur vollständigen Begleichung der Schuld. Die Höhe dieser Zinsen richtet sich nach bestimmten gesetzlichen Vorgaben und unterscheidet sich je nachdem ob es sich um einen privaten Verbraucher oder um einen Geschäftskunden handelt.
Ersatz weiterer Schäden durch Verzugskosten
Neben Verzugszinsen können weitere Kosten entstehen: Zum Beispiel darf unter bestimmten Umständen Ersatz für zusätzliche Aufwendungen verlangt werden – etwa Kosten für Mahnschreiben oder Inkassodienstleistungen sowie gegebenenfalls Anwaltskosten im Zusammenhang mit dem Einfordern offener Beträge.
Bedeutung des Zahlungsverzugs in verschiedenen Vertragsverhältnissen
Zahlungsverzug zwischen Privatpersonen
Auch bei Verträgen zwischen Privatpersonen spielt der Begriff eine Rolle – etwa beim Verkauf gebrauchter Gegenstände gegen spätere Bezahlung oder bei Mietverträgen.
Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr
Im geschäftlichen Bereich sind klare Zahlungsfristen üblich; hier hat verspätete Bezahlung oft weitreichende Konsequenzen wie Bonitätsverschlechterungen sowie zusätzliche Kosten durch automatisierte Mahnverfahren.
Sonderfall Verbraucherverträge
Bei Verträgen zwischen Unternehmen und Verbrauchern gelten teilweise besondere Schutzvorschriften zugunsten privater Käufer.
Sonderfall Handelsgeschäfte
Im Handel zwischen Unternehmen gelten häufig strengere Regeln bezüglich Fristen und Zinssätzen.
Möglichkeiten zur Beendigung eines Zahlungsverzugs
Sobald die offene Forderung vollständig beglichen wird inklusive eventuell angefallener Zinsen sowie weiterer berechtigter Kosten endet grundsätzlich auch der Zustand des Verzugs.
In manchen Fällen können aber noch weitergehende Ansprüche bestehen bleiben.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Zahlungsverzug (FAQ)
Wann beginnt genau ein Zahlungsverzug?
Zahlungsverzug beginnt grundsätzlich dann,
wenn eine fällige Geldschuld trotz bestehender Verpflichtung nicht rechtzeitig bezahlt wird
und entweder bereits gemahnt wurde
oder das Zahlungsziel eindeutig bestimmt war.
Muss immer zuerst gemahnt werden?
Nicht immer:
Ist vertraglich klar geregelt,
wann gezahlt werden soll,
kann schon ohne vorherige Mahnung Verzug eintreten;
ansonsten ist meist mindestens eine schriftliche Aufforderung erforderlich.
Können neben Zinsen noch weitere Kosten entstehen?
Neben Verzugszinsen dürfen unter bestimmten Bedingungen weitere Aufwendungen wie Porto-,
Mahn-,
Inkasso-
oder Rechtsanwaltskosten geltend gemacht werden,
sofern sie tatsächlich entstanden sind
und angemessen erscheinen.
Darf während eines laufenden Streits über die Rechnung trotzdem verzug eingreifen?
Läuft über Grund
oder Höhe einer Rechnung noch Streit,
kann dies Auswirkungen darauf haben,
ob überhaupt schon wirksamer Verzugeintritt vorliegt;
entscheidend bleibt dabei stets das Bestehen einer eindeutigen Verpflichtungsgrundlage.
Können Ratenzahlungen Einfluss auf den Verzugeintritt haben?
Sind Ratenzahlungen ausdrücklich vereinbart worden
und wird nur einzelne Rate nicht pünktlich gezahlt,
gerät man regelmäßig nur hinsichtlich dieser Rate in Verzug –
es sei denn es liegt etwas anderes zugrunde gelegt vor;
Anhaltender ZahIungsversäumnis kann dazu führen,dass gerichtliches Verfahren eingeleitet wird;
</H3><P>Wird behauptet,
eine offene Summe bestehe,
obwohl diese gar nicht geschuldet sei,
besteht grundsätzlich Möglichkeit,sich dagegen zu verteidigen;
der tatsächliche Bestand einer Forderung bleibt entscheidend.</P>
<H3>Welche Folgen hat anhaltender ZahIungsversäumnis?
</H3>
außerdem drohen negative Einträge bei Auskunfteien sowie weiter steigende Zusatzkosten.</P>