Begriff und Grundlagen des Zahlungsverzugs
Zahlungsverzug bezeichnet die Situation, in der eine Person oder ein Unternehmen eine fällige Geldschuld nicht rechtzeitig begleicht. Der Begriff ist im Alltag besonders bei Verträgen von Bedeutung, etwa beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen. Sobald der vereinbarte Zahlungstermin überschritten wird und keine Zahlung erfolgt, spricht man von einem Zahlungsverzug.
Voraussetzungen für den Zahlungsverzug
Damit ein Zahlungsverzug vorliegt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst muss eine fällige Geldforderung bestehen – das bedeutet, dass der Gläubiger (die Person mit Anspruch auf das Geld) die Zahlung verlangen kann und der Schuldner (die zahlungspflichtige Person) zur Zahlung verpflichtet ist. Die Fälligkeit ergibt sich meist aus dem Vertrag oder einer Rechnung.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Mahnung: In vielen Fällen muss der Gläubiger den Schuldner zunächst auffordern, zu zahlen. Es gibt jedoch auch Situationen, in denen ein Verzug automatisch eintritt – zum Beispiel dann, wenn für die Zahlung bereits ein bestimmtes Datum festgelegt wurde und dieses überschritten wird.
Fälligkeit einer Forderung
Die Fälligkeit beschreibt den Zeitpunkt, ab dem eine Forderung bezahlt werden muss. Sie kann vertraglich vereinbart sein oder sich aus gesetzlichen Regelungen ergeben. Erst mit Eintritt der Fälligkeit kann überhaupt von einem Verzug gesprochen werden.
Mahnung als Voraussetzung?
In vielen Fällen setzt der Verzug voraus, dass eine Mahnung verschickt wurde – also eine schriftliche Aufforderung zur Zahlung nach Ablauf des ursprünglichen Zahlungsziels. Es gibt aber Ausnahmen: Ist beispielsweise im Vertrag klar geregelt, wann gezahlt werden soll (etwa „zahlbar bis 15. Mai“), tritt Verzug auch ohne Mahnung nach Ablauf dieses Datums ein.
Rechtliche Folgen des Zahlungsverzugs
Zinsen bei verspäteter Zahlung
Wer sich im Zahlungsverzug befindet, schuldet dem Gläubiger sogenannte Verzugszinsen auf den offenen Betrag ab Beginn des Verzugszeitraums bis zur vollständigen Begleichung der Schuld. Die Höhe dieser Zinsen richtet sich nach bestimmten gesetzlichen Vorgaben und unterscheidet sich je nachdem ob es sich um einen privaten Verbraucher oder um Unternehmen handelt.
Ersatz weiterer Schäden durch Verzugskosten
Neben Verzugszinsen können weitere Kosten entstehen: Zum Beispiel darf unter bestimmten Umständen Ersatz für zusätzliche Aufwendungen verlangt werden – etwa Kosten für Mahnschreiben oder Inkassodienstleistungen sowie gegebenenfalls Anwaltskosten im Zusammenhang mit dem Einfordern offener Beträge.
Bedeutung des Zahlungsverzugs in verschiedenen Vertragsverhältnissen
Zahlungsverzug zwischen Privatpersonen
Auch bei Verträgen zwischen Privatpersonen spielt der Begriff eine Rolle – beispielsweise beim Verkauf gebrauchter Gegenstände gegen spätere Bezahlung oder bei Mietverträgen.
Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr
Im geschäftlichen Bereich sind klare Zahlungsfristen üblich; hier hat verspätete Bezahlung oft weitreichende Konsequenzen wie Bonitätsverschlechterungen oder Einschränkungen künftiger Geschäftsbeziehungen.
Sonderfall Mietzahlungen
Mietrückstände können neben finanziellen Nachteilen auch Auswirkungen auf das Mietverhältnis selbst haben; wiederholter Rückstand kann sogar zu einer Kündigung führen.
Sonderfall Ratenzahlungen
Kommen Schuldner mehrfach mit Raten in Rückstand,
kann dies dazu führen,
dass sofort die gesamte Restschuld fällig gestellt wird.
Beseitigung des Verzugszustands
Sobald alle offenen Beträge einschließlich möglicher Zinsen und entstandener Kosten beglichen wurden,
endet grundsätzlich auch der Zustand des Verzugs.
Der Gläubiger hat dann keinen Anspruch mehr auf weitere Leistungen wegen Versäumnis.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Zahlungsverzug
Wann beginnt genau ein Zahlungsverzug?
Zahlungsverzug beginnt grundsätzlich dann,
wenn eine fällige Forderung trotz entsprechender Aufforderung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums beglichen wird.
Wurde bereits vorher ausdrücklich ein konkretes Zahlungsdatum vereinbart,
tritt Verzug unmittelbar nach Überschreiten dieses Termins automatisch ein.
Muss immer zuerst gemahnt werden?
Nicht immer ist vor Eintritt eines Verzugs zwingend eine Mahnung erforderlich.
Ist vertraglich klar geregelt,
wann gezahlt werden soll,
kann schon am Tag nach Fristablauf automatisch Verzug eintreten.
Fehlt jedoch solch eindeutige Vereinbarung,
wird meist erst durch Zusendung einer Mahnung verzugsauslösend gehandelt.
Darf ich als Gläubiger zusätzliche Gebühren verlangen?
Neben den gesetzlich vorgesehenen Verzugszinsen dürfen unter bestimmten Bedingungen weitere Kosten geltend gemacht werden,
wenn sie tatsächlich entstanden sind –
zum Beispiel Porto- bzw. Mahnspesen sowie gegebenenfalls Inkasso- bzw. Anwaltskosten.
Können private Schulden ebenfalls in den Verzug geraten?
Zahlungsrückstände betreffen nicht nur Unternehmen;
auch private Schulden wie geliehene Beträge unter Freunden
oder offene Rechnungen aus privaten Verkäufen können vom Grundsatz her einen rechtlichen Ver-zug begründen –
sofern entsprechende Voraussetzungen erfüllt sind.
Lässt sich einmal eingetretener Ver-zug rückgängig machen? < P >Sobald sämtliche offenen Beträge inklusive eventueller Zusatzkosten vollständig bezahlt wurden,
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Bleiben mehrere Rechnungen unbezahlt,kann jede einzelne davon separat in denVer zug geraten.Dies führt dazu,dassfür jede offene Rechnung eigeneZins-undKostensansprüche entstehenkönnen.
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