Begriff und Bedeutung des Wettbewerbsverbots
Das Wettbewerbsverbot ist eine rechtliche Regelung, die es einer Person untersagt, in einem bestimmten Zeitraum und/oder in einem bestimmten geografischen Gebiet mit einem Unternehmen oder einer Organisation in Konkurrenz zu treten. Ziel eines solchen Verbots ist es, den Schutz berechtigter Geschäftsinteressen sicherzustellen. Wettbewerbsverbote finden sich häufig im Arbeitsrecht sowie im Gesellschaftsrecht und können sowohl während eines laufenden Vertragsverhältnisses als auch nach dessen Beendigung gelten.
Arten von Wettbewerbsverboten
Wettbewerbsverbot während des Vertragsverhältnisses
Während eines bestehenden Arbeits- oder Dienstvertrags besteht für Arbeitnehmer grundsätzlich die Pflicht zur Loyalität gegenüber dem Arbeitgeber. Das bedeutet, dass sie keine Tätigkeiten ausüben dürfen, die dem Arbeitgeber schaden könnten oder mit dessen Geschäftsfeld konkurrieren. Dieses sogenannte gesetzliche Wettbewerbsverbot gilt automatisch für die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses.
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot kann zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart werden. Es verpflichtet eine Person dazu, auch nach Beendigung des Vertrags für einen festgelegten Zeitraum nicht in Konkurrenz zum ehemaligen Vertragspartner zu treten. Solche Vereinbarungen sind meist an bestimmte Voraussetzungen gebunden: Sie müssen schriftlich erfolgen und dürfen das berufliche Fortkommen der betroffenen Person nicht unangemessen einschränken. Häufig wird als Ausgleich eine sogenannte Karenzentschädigung gezahlt.
Gesellschaftsrechtliches Wettbewerbsverbot
Im Gesellschaftsrecht betrifft das Wettbewerbsverbot insbesondere Gesellschafter und Geschäftsführer von Unternehmen wie der GmbH oder der Aktiengesellschaft. Diese Personen dürfen keine Geschäfte tätigen, die mit denen ihres Unternehmens konkurrieren könnten – weder direkt noch indirekt über Dritte.
Zweck und Schutzinteressen beim Wettbewerbsverbot
Das Hauptziel eines Wettbewerbsverbots liegt darin, sensible Informationen wie Geschäftsgeheimnisse sowie Kundenbeziehungen zu schützen und wirtschaftlichen Schaden vom Unternehmen abzuwenden. Gleichzeitig soll ein angemessener Ausgleich zwischen den Interessen des Unternehmens am Schutz vor Wettbewerb und dem Recht auf freie Berufsausübung gewährleistet werden.
Anforderungen an ein wirksames nachvertragliches Wettbewerbsverbot
- Schriftform: Die Vereinbarung muss schriftlich getroffen werden.
- Zeitliche Begrenzung: Das Verbot darf nur für einen begrenzten Zeitraum gelten.
- Karenzentschädigung: Für den Zeitraum des Verbots steht der betroffenen Person meist eine finanzielle Entschädigung zu.
- Sachlicher Geltungsbereich: Das Verbot muss klar definieren, welche Tätigkeiten untersagt sind.
- Räumlicher Geltungsbereich: Es sollte festgelegt sein, wo das Verbot gilt (zum Beispiel regional begrenzt).
- Berechtigtes Interesse: Ein legitimes geschäftliches Interesse muss vorliegen.
- Zumutbarkeit: Die Einschränkung darf nicht unverhältnismäßig sein.
Mögliche Folgen bei Verstößen gegen das Wettbewerbsverbot
Wer gegen ein wirksames vertragliches oder gesetzliches Wettbewerbsverbot verstößt, kann rechtlichen Konsequenzen ausgesetzt sein. Dazu zählen unter anderem Schadensersatzansprüche durch den früheren Vertragspartner sowie Unterlassungsansprüche zur Abwehr weiterer Verstöße.
In manchen Fällen können auch Vertragsstrafen vereinbart worden sein.
Zudem kann bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen sogar eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein.
Im gesellschaftsrechtlichen Bereich droht darüber hinaus unter Umständen der Ausschluss aus der Gesellschaft.
Die genaue Rechtsfolge hängt stets vom Einzelfall ab.
Häufig gestellte Fragen zum Thema „Wettbewerbsverbot“
Was versteht man unter einem gesetzlichen Wettbewerbsverbot?
Ein gesetzliches Wettbewerbsverbot besteht automatisch während bestimmter Vertragsbeziehungen – etwa im Arbeits- oder Gesellschaftsrecht – ohne dass es einer gesonderten Vereinbarung bedarf.
Es verbietet beispielsweise Arbeitnehmern während ihrer Anstellung jede Konkurrenztätigkeit gegenüber ihrem Arbeitgeber.
Wann ist ein nachvertragliches WettbewerbsVerbot gültig?
Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist nur dann gültig,
wenn es schriftlich vereinbart wurde,
zeitlich begrenzt ist,
eine angemessene Entschädigungsregelung enthält
und berechtigte Interessen schützt,
ohne unzumutbare Einschränkungen aufzuerlegen.