Was ist ein Nachlassgericht?
Das Nachlassgericht ist eine staatliche Behörde, die für die amtliche Abwicklung von Erbfällen zuständig ist. Es handelt sich dabei um eine besondere Abteilung des Amtsgerichts, die sich mit allen rechtlichen Angelegenheiten rund um den Nachlass einer verstorbenen Person befasst. Das Nachlassgericht spielt eine zentrale Rolle bei der Sicherung und Verteilung des Vermögens eines Verstorbenen an dessen Erben oder sonstige Berechtigte.
Aufgaben und Zuständigkeiten des Nachlassgerichts
Das Nachlassgericht übernimmt vielfältige Aufgaben im Zusammenhang mit dem Tod einer Person. Zu den wichtigsten Tätigkeiten gehören:
Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen
Nach dem Tod einer Person prüft das Nachlassgericht, ob ein Testament oder ein Erbvertrag vorliegt. Diese Dokumente werden offiziell eröffnet, das heißt, sie werden den Beteiligten bekannt gemacht und deren Inhalt wird festgestellt.
Erteilung von Erbscheinen
Ein zentrales Aufgabenfeld besteht in der Ausstellung von Erbscheinen. Der Erbschein dient als amtlicher Nachweis darüber, wer als rechtmäßiger Erbe gilt und über den Nachlass verfügen darf.
Sicherung des Nachlasses
Das Gericht kann Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens ergreifen – etwa durch Anordnung einer Versiegelung der Wohnung oder Bestellung eines sogenannten Nachlasspflegers -, wenn dies zum Schutz der Rechte möglicher Erben erforderlich erscheint.
Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
Beim Gericht können potenzielle Erben erklären, ob sie eine ihnen angefallene Erbschaft annehmen oder ausschlagen möchten. Das Gericht nimmt diese Willenserklärungen entgegen und dokumentiert sie entsprechend.
Zuständigkeit nach Wohnsitzprinzipien
Für jeden Sterbefall ist grundsätzlich das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk die verstorbene Person ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. In bestimmten Fällen kann auch ein anderes Gericht zuständig sein – beispielsweise wenn es um Auslandsvermögen geht oder mehrere Gerichte beteiligt sind.
Beteiligte Personen beim Verfahren vor dem Nachlassgericht
Am Verfahren vor dem Gericht sind verschiedene Personen beteiligt: Dazu zählen insbesondere die gesetzlichen sowie testamentarischen (also im Testament benannten) Erben, Pflichtteilsberechtigte sowie gegebenenfalls Testamentsvollstreckerinnen beziehungsweise Testamentsvollstrecker oder eingesetzte Pflegerinnen beziehungsweise Pfleger für den gesamten oder Teile des Vermögens (Nachlasspfleger).
Kosten beim Verfahren vor dem Nachlassgericht
Für bestimmte Tätigkeiten erhebt das Gericht Gebühren nach einem gesetzlich festgelegten Kostenverzeichnis. Die Höhe dieser Gebühren richtet sich meist nach dem Wert des hinterlassenen Vermögens (dem sogenannten Reinvermögen). Zu zahlende Beträge entstehen beispielsweise bei Beantragung eines Erbscheins oder bei gerichtlichen Sicherungsmaßnahmen für den Bestand des Vermögens.
Bedeutung im deutschen Rechtssystem
Das deutsche Recht sieht in jedem Todesfall eine geordnete Verwaltung sowie einen geregelten Übergang von Rechten und Pflichten auf Hinterbliebene vor. Das dafür eingerichtete Amt sorgt dafür, dass alle Beteiligten Klarheit über ihre Rechtsstellung erhalten; es schützt sowohl Gläubigerinteressen als auch Ansprüche potenzieller Begünstigter am hinterlassenen Besitzstand.
Häufig gestellte Fragen zum Thema „Nachlassgericht“
Muss jeder Todesfall beim Nachlassgericht gemeldet werden?
Nicht jeder Todesfall muss zwingend aktiv gemeldet werden; jedoch wird das Amt automatisch informiert – etwa durch Standesämter -, sobald ein Sterbefall registriert wurde.
Können mehrere Gerichte gleichzeitig für einen Fall zuständig sein?
Zumeist ist nur ein einzelnes Amt örtlich verantwortlich; Ausnahmen bestehen jedoch insbesondere dann, wenn Immobilienbesitz im Ausland vorhanden ist.
Braucht man immer einen schriftlichen letzten Willen für das Verfahren?
< p>Nicht zwingend: Liegt kein schriftliches Testament vor, greift automatisch die gesetzliche Regelung zur Vererbung.
Darf ich persönlich Akteneinsicht nehmen?
< p>Berechtigte Personen wie Angehörige haben unter bestimmten Voraussetzungen Einsichtsrechte in Unterlagen zu einem konkreten Fall.
Kostet jede Tätigkeit beim Amt Geld?
< p>Nicht jede Handlung verursacht Kosten; gebührenpflichtig sind aber insbesondere Anträge auf Ausstellung eines Zeugnisses über die Berechtigung zur Verfügung über das Vermögen (Erbschein) sowie weitere spezielle Dienstleistungen.
Müssen alle Beteiligten persönlich erscheinen?
< p>Nicht immer: Viele Vorgänge lassen sich schriftlich abwickeln; persönliche Vorsprache kann aber erforderlich sein – etwa bei wichtigen Unterschriftenleistungen.