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Nießbrauch

Begriff und Wesen des Nießbrauchs

Der Nießbrauch ist ein umfassendes Nutzungsrecht an einer Sache oder einem Recht, das einer Person eingeräumt wird, ohne dass diese Person Eigentümerin der Sache oder des Rechts wird. Der Begriff stammt aus dem deutschen Zivilrecht und beschreibt die rechtliche Möglichkeit, eine fremde Sache zu nutzen und daraus Vorteile – insbesondere wirtschaftlicher Art – zu ziehen. Das Eigentum verbleibt dabei bei einer anderen Person.

Rechte und Pflichten beim Nießbrauch

Rechte des Nießbrauchers

Die zentrale Befugnis des Nießbrauchers besteht darin, die betreffende Sache oder das Recht in vollem Umfang zu nutzen. Dies umfasst beispielsweise das Bewohnen eines Hauses, das Vermieten einer Immobilie sowie das Einziehen von Mieteinnahmen. Auch bei beweglichen Sachen wie Fahrzeugen kann ein Nießbrauch eingeräumt werden. Darüber hinaus darf der Nießbraucher alle sogenannten „Früchte“ aus der Nutzung ziehen; dazu zählen etwa Erträge aus landwirtschaftlich genutztem Grundbesitz.

Pflichten des Nießbrauchers

Mit den weitreichenden Rechten gehen auch bestimmte Pflichten einher. Der Nießbraucher muss für den ordnungsgemäßen Erhalt der Sache sorgen und laufende Kosten tragen, die mit dem Gebrauch verbunden sind (zum Beispiel Instandhaltungskosten). Veränderungen an der Substanz sind grundsätzlich nicht gestattet; Ausnahmen bestehen nur mit Zustimmung des Eigentümers.

Arten von Nießbrauchsrechten

Nießbrauch kann sich auf verschiedene Gegenstände beziehen:

  • Sachen: Hierzu zählen Immobilien (Grundstücke, Häuser), aber auch bewegliche Sachen wie Fahrzeuge.
  • Rechte: Möglich ist auch ein Nießbrauch an Rechten wie Gesellschaftsanteilen oder Forderungen.
  • Miteigentumsanteile: Es ist ebenfalls möglich, einen Anteil am gemeinschaftlichen Eigentum mit einem solchen Nutzungsrecht zu belasten.

Der Umfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag beziehungsweise nach den gesetzlichen Vorgaben.

Dauer und Erlöschen des Nießbrauchsrechts

Das Recht auf Nutzung besteht in aller Regel lebenslang für die begünstigte Person; es endet spätestens mit deren Tod. Eine Übertragung auf Dritte ist ausgeschlossen: Das Nutzungsrecht bleibt stets höchstpersönlich gebunden. In bestimmten Fällen kann es durch Verzicht oder durch Untergang der belasteten Sache vorzeitig enden.

Sicherung und Eintragung im Grundbuch bei Immobiliennießbrauch

Wird ein Grundstück oder eine Immobilie mit einem solchen Nutzungsrecht belastet, erfolgt zur Sicherung meist eine Eintragung im Grundbuch. Diese sorgt dafür, dass Rechte Dritter am Grundstück nur unter Berücksichtigung dieses Rechts entstehen können.

Bedeutung in Praxis und Vermögensnachfolge

In vielen Fällen spielt dieses Rechtsinstitut eine wichtige Rolle bei Schenkungen innerhalb von Familien: So kann beispielsweise Eltern ihr Haus bereits an Kinder übertragen – sich jedoch gleichzeitig das umfassende Nutzungsrecht vorbehalten. Dadurch bleibt ihnen weiterhin die wirtschaftliche Nutzung erhalten.

Häufig gestellte Fragen zum Thema „Nießbrauch“

Was unterscheidet den Nießbrauch vom Wohnrecht?

Während beim Wohnrecht lediglich das Wohnen in einer Immobilie erlaubt ist, berechtigt der umfassendere Begriff dazu, sämtliche Vorteile aus dem Objekt zu ziehen – etwa auch Mieteinnahmen durch Vermietung einzunehmen.

Kann man einen bestehenden Vertrag über dieses Recht widerrufen?

Ein einmal eingeräumtes solches Recht lässt sich grundsätzlich nicht widerrufen; es erlischt regelmäßig erst mit dem Tod der berechtigten Person oder durch ausdrücklichen Verzicht dieser Person gegenüber dem Eigentümer .

Ist eine Übertragung dieses Rechts auf andere Personen möglich?
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Das entsprechende Nutzungs- bzw . Fruchtziehungsrecht ist höchstpersönlich ; es kann daher weder verkauft noch vererbt werden .
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< h3 >Welche Kosten trägt die berechtigte Person ?< / h3 >
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Die nutzungsberechtigte Person übernimmt üblicherweise laufende Kosten , insbesondere für Instandhaltung , Reparaturen sowie öffentliche Abgaben , soweit sie unmittelbar aus ihrem Gebrauch resultieren .
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< h3 >Wie wirkt sich dieses Recht auf den Wert eines Grundstücks aus ?< / h3 >
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Ein bestehendes solches Recht mindert regelmäßig den Verkehrswert eines Grundstücks , da potenzielle Erwerber zunächst keine uneingeschränkte Verfügungsmöglichkeit haben .
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< h3 >Kann man mehrere solcher Rechte nebeneinander bestellen ?< / h ³