Begriff und Bedeutung des Tarifvertrags
Ein Tarifvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. Er regelt verbindlich die Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien, insbesondere die Arbeitsbedingungen wie Löhne, Gehälter, Arbeitszeiten sowie Urlaubsansprüche. Ziel eines Tarifvertrags ist es, faire und einheitliche Rahmenbedingungen für Beschäftigte einer Branche oder eines Unternehmens zu schaffen.
Arten von Tarifverträgen
Flächentarifvertrag
Der Flächentarifvertrag gilt für eine gesamte Branche innerhalb eines bestimmten geografischen Gebiets. Er wird meist zwischen einem Arbeitgeberverband und einer Gewerkschaft abgeschlossen. Dadurch profitieren viele Unternehmen einer Region oder Branche von einheitlichen Regelungen.
Firmentarifvertrag (Haustarifvertrag)
Ein Firmentarifvertrag wird direkt zwischen einem einzelnen Unternehmen und der zuständigen Gewerkschaft geschlossen. Die Regelungen gelten ausschließlich für dieses Unternehmen.
Manteltarifvertrag und Entgelttarifvertrag
Der Manteltarifvertrag legt allgemeine Arbeitsbedingungen fest, etwa zur Arbeitszeit, zum Urlaub oder zu Kündigungsfristen. Der Entgelttarifvertrag regelt hingegen speziell die Vergütung wie Löhne oder Gehälter sowie Zuschläge.
Abschluss eines Tarifvertrags
Tarifverträge werden durch Verhandlungen zwischen den Vertretern der Arbeitnehmerseite (Gewerkschaften) und der Arbeitgeberseite (Arbeitgeberverbände oder einzelne Unternehmen) abgeschlossen. Beide Seiten handeln dabei auf Augenhöhe miteinander aus, welche Bedingungen künftig gelten sollen.
Nach erfolgreichem Abschluss wird der Vertrag schriftlich fixiert; er tritt in Kraft sobald beide Parteien ihn unterzeichnet haben.
Wirkung des Tarifvertrags auf das Arbeitsverhältnis
Tarifverträge wirken unmittelbar auf das jeweilige Arbeitsverhältnis ein – sofern sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber tarifgebunden sind (Mitgliedschaft in Gewerkschaft bzw. Verband). Die im Vertrag geregelten Mindeststandards dürfen im individuellen Arbeitsvertrag nicht unterschritten werden; günstigere Regelungen zugunsten des Arbeitnehmers sind jedoch möglich.
Auch ohne direkte Mitgliedschaft kann ein Tarifvertrag Anwendung finden: Wird er beispielsweise vom Staat für allgemeinverbindlich erklärt, gilt er verpflichtend für alle Betriebe einer Branche im betreffenden Gebiet – unabhängig von Verbandszugehörigkeiten.
Laufzeit und Nachwirkung von Tarifverträgen
Tarifverträge haben meist eine bestimmte Laufzeit – häufig mehrere Jahre -, nach deren Ablauf sie neu verhandelt werden können.
Endet die Laufzeit ohne neuen Abschluss, treten sogenannte Nachwirkungen ein: Die bisherigen tariflichen Regelungen bleiben so lange bestehen, bis sie durch neue Absprachen ersetzt werden.
Kündigungsmöglichkeiten bei Tarifverträgen
Sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberseite können einen bestehenden Tarifvertrag kündigen – dies geschieht üblicherweise mit Einhaltung bestimmter Fristen.
Nach erfolgter Kündigung bleibt der Vertrag zunächst weiterhin wirksam („Nachwirkung“), bis neue Vereinbarungen getroffen wurden.
Bedeutung des Tarifsystems in Deutschland
Das Tarifsystem trägt maßgeblich zur sozialen Sicherung bei: Es sorgt dafür, dass Beschäftigte vergleichbare Bedingungen vorfinden – unabhängig vom einzelnen Betrieb.
Zudem fördert es den sozialen Frieden am Arbeitsplatz durch klare Regeln zur Konfliktlösung während laufender Verhandlungen.
Häufig gestellte Fragen zum Thema „Tarifvertrag“
Was ist ein Tarifpartner?
Als Tarifpartner bezeichnet man die Parteien eines Tarifvertrages: Auf Seiten der Arbeitnehmer handelt es sich um eine Gewerkschaft; auf Seiten der Arbeitgeber entweder um einen Verband mehrerer Unternehmen oder um einzelne Betriebe selbst.
Muss jeder Betrieb einen eigenen Haustarif abschließen?
Nein; viele Betriebe wenden stattdessen Flächentarife an beziehungsweise sind über ihren Verband an diese gebunden. Ein eigener Haustariv kommt nur dann zustande wenn Betrieb & Gewerkschaft dies vereinbaren möchten. p >
< h3 > Wie erfährt man ob im eigenen Betrieb ein gültiger Tarfivertrag existiert? h3 >
< p > Informationen dazu erhalten Beschäftigte beim Betriebsrat , ihrer Personalabteilung , bei ihrer zuständigen Gewerkschaft sowie dem jeweiligen Branchenverband . Auch Aushänge am Schwarzen Brett geben oft Auskunft . p >
< h3 > Was passiert wenn kein Tarfivertrag besteht ? h3 >
< p > Fehlt jeglicher Tarfivertrag , gelten allein gesetzliche Mindeststandards sowie individuelle Absprachen aus dem persönlichen Anstellungsvertrag . Es gibt dann keine brancheneinheitlichen Vorgaben etwa zu Lohnhöhe , Urlaubstagen oä . p >
< h3 > Können tarifliche Leistungen besser sein als gesetzliche Vorgaben ? h3 >
< p > Ja ; häufig sehen Tarfiverträge höhere Löhne , längeren Urlaub oder bessere Sonderzahlungen vor als das Gesetz vorschreibt . Sie dürfen aber keine schlechteren Bedingungen enthalten . p >
< h3 > Gilt mein individueller Anstellungsvertrag weiter wenn sich etwas am Tarfivertrag ändert ? h4 >
< p > Änderungen im geltenden Tarfivertrag wirken grundsätzlich automatisch auch auf bestehende Einzelarbeitsverhältnisse sofern beide Parteien tarifgebunden sind ; abweichende individuelle Vereinbarungen bleiben nur bestehen soweit sie günstiger sind .
< / P >
< H4 style = "margin-top :1em;" > Kann ich mich gegen Änderungen wehren ?
< / H4 >< P style = "margin-bottom :1em;" >
Wenn beide Vertragsparteien tarifgebunden sind greifen Änderungen automatisch ; individuelle Einflussmöglichkeiten bestehen hier nicht .