Legal Wiki

Entgeltfortzahlung

Begriff und Bedeutung der Entgeltfortzahlung

Die Entgeltfortzahlung ist ein zentrales Element des Arbeitsrechts in Deutschland. Sie bezeichnet die gesetzlich geregelte Verpflichtung des Arbeitgebers, das Arbeitsentgelt eines Arbeitnehmers für eine bestimmte Zeit weiterzuzahlen, obwohl dieser seine Arbeitsleistung nicht erbringen kann. Die häufigsten Gründe hierfür sind Krankheit, Feiertage oder andere gesetzlich anerkannte Ausfallzeiten.

Anwendungsbereiche der Entgeltfortzahlung

Krankheit als Hauptfall der Entgeltfortzahlung

Erkrankt ein Arbeitnehmer unverschuldet und ist dadurch arbeitsunfähig, besteht grundsätzlich Anspruch auf Fortzahlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber. Diese Regelung soll sicherstellen, dass Arbeitnehmer im Krankheitsfall finanziell abgesichert sind und sich ohne wirtschaftliche Sorgen erholen können.

Entgeltfortzahlung an Feiertagen

Fällt die reguläre Arbeitszeit auf einen gesetzlichen Feiertag, muss das Gehalt ebenfalls fortgezahlt werden. Dies gilt unabhängig davon, ob tatsächlich gearbeitet wird oder nicht. Ziel dieser Regelung ist es, Arbeitnehmer vor Einkommensverlusten zu schützen.

Weitere Fälle der Entgeltfortzahlung

Neben Krankheit und Feiertagen gibt es weitere Situationen mit Anspruch auf Lohnfortzahlung. Dazu zählen beispielsweise Mutterschutzfristen sowie bestimmte Zeiten von Kur- oder Rehabilitationsmaßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen.

Voraussetzungen für den Anspruch auf Entgeltfortzahlung

Ein Anspruch entsteht nur unter bestimmten Bedingungen: Das Arbeitsverhältnis muss bereits eine gewisse Zeit bestanden haben (Wartezeit). Zudem darf die Verhinderung an der Arbeit nicht selbst verschuldet sein – etwa durch grob fahrlässiges Verhalten außerhalb des Arbeitsplatzes.

Dauer der Lohnfortzahlungsansprüche bei Krankheit

Im Krankheitsfall besteht in aller Regel ein zeitlich begrenzter Anspruch auf Fortzahlung des Gehalts durch den Arbeitgeber. Nach Ablauf dieses Zeitraums endet die Pflicht zur Zahlung; anschließend kann gegebenenfalls eine andere finanzielle Absicherung greifen.

Höhe der fortzuzahlenden Vergütung

Die Höhe richtet sich nach dem durchschnittlichen Verdienst vor Eintritt des Ausfalls – dazu zählen neben dem Grundlohn auch regelmäßig gezahlte Zuschläge wie Schichtzulagen oder Provisionen.

Ausschlussgründe und Besonderheiten bei der Entgeltfortzahlung

Ausschluss wegen Eigenverschuldens

Liegt ein Verschulden seitens des Arbeitnehmers vor – etwa bei vorsätzlicher Selbstverletzung -, entfällt in vielen Fällen das Recht auf Lohnersatz während einer krankheitsbedingten Abwesenheit vollständig oder teilweise.

Sonderregelungen für bestimmte Personengruppen

Für geringfügig Beschäftigte (Minijobber), Auszubildende sowie Saisonarbeitskräfte gelten teils abweichende Bestimmungen hinsichtlich Dauer und Umfang einer möglichen Zahlungspflicht durch den Arbeitgeber.

Bedeutung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die Vorschriften zur Entgeltfortzahlung schaffen einen sozialen Ausgleich zwischen wirtschaftlichen Interessen beider Parteien: Sie sichern Beschäftigten ihr Einkommen während bestimmter Ausfälle; gleichzeitig geben sie Unternehmen klare Vorgaben über Umfang und Grenzen ihrer Zahlungsverpflichtungen im Falle von Fehlzeiten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Häufig gestellte Fragen zur Entgeltfortzahlung (FAQ)

Muss ich meinem Arbeitgeber sofort mitteilen, wenn ich krank bin?

Sobald feststeht, dass man arbeitsunfähig ist, sollte dies unverzüglich dem Arbeitgeber gemeldet werden. In vielen Fällen verlangen Unternehmen zudem eine ärztliche Bescheinigung ab einem bestimmten Tag.

Besteht auch während einer Probezeit Anspruch auf Entgeltfortzahlung?

< p>Soweit das Arbeitsverhältnis bereits mindestens vier Wochen ununterbrochen bestanden hat, besteht grundsätzlich auch während einer Probezeit ein Anspruch.

Zählt Urlaub als Zeitraum mit Lohnanspruch trotz Nichtarbeit?

< p>Nimmt man Erholungsurlaub gemäß vertraglicher Vereinbarung wahr, bleibt das Gehalt weiterhin bestehen; dies fällt jedoch nicht unter die klassische Definition von „Entgelt-Fort-Zahlung“ im engeren Sinne.