Legal Lexikon

Ehename


Definition des Begriffs Ehename

Der Begriff Ehename bezeichnet den Nachnamen, den Ehegatten nach der Eheschließung gemäß den gesetzlichen Vorschriften für den gemeinsamen Gebrauch innerhalb ihrer Ehe bestimmen können. Der Ehename stellt somit den offiziellen Familiennamen des Ehepaares dar und ist in Personenstandsurkunden und amtlichen Dokumenten als solcher ausgewiesen. Im rechtlichen Zusammenhang wird der Ehe- und Geburtsname einer Person im deutschen Namensrecht ausdrücklich geregelt und ist insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert.

Formelle und laienverständliche Definition

Laienverständlich ist der Ehename jener Nachname, den ein Ehepaar offiziell als seinen gemeinsamen Familiennamen annimmt. Wird ein Ehename bestimmt, führt einer der Ehepartner seinen Nachnamen fort und der andere Partner kann diesen Namen ebenfalls als Nachnamen führen, entweder alleinig oder verbunden mit dem eigenen Namen in Form eines Doppelnamens, sofern dies gesetzlich zulässig ist.

Allgemeiner Kontext und Relevanz des Ehenamens

Der Ehename spielt eine zentrale Rolle im Familien-, Personenstands- und Namensrecht. Er ist insbesondere bedeutsam für:

  • die Feststellung der Identität der Eheleute,
  • die gemeinsame Ausübung elterlicher Sorge,
  • administrative und amtliche Eintragungen,
  • die Gestaltung von Urkunden (zum Beispiel Eheurkunde, Kindergeburtsurkunden).

Der Ehename symbolisiert nicht nur die rechtliche Verbindung beider Ehepartner, sondern bringt diese auch im gesellschaftlichen Zusammenleben sowie im Kontakt mit Behörden und Institutionen zum Ausdruck.

Rechtliche Grundlagen und gesetzliche Regelungen

Die rechtlichen Grundlagen für die Namensführung in der Ehe finden sich in Deutschland vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), konkret in den §§ 1355 ff. BGB. Das Gesetz sieht vor, dass Ehegatten bei der Eheschließung bestimmen können, welcher Nachname Ehename werden soll. Es sind dabei unterschiedliche Konstellationen und Optionen zu unterscheiden.

Gesetzliche Regelungen im Überblick

Die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen sind:

  • Auswahl des Ehenamens: Die Ehegatten können gemeinsam entscheiden, ob sie einen Ehenamen führen wollen und welcher Nachname als Ehename gewählt wird. Als Ehename kann der Geburtsname oder der zum Zeitpunkt der Eheschließung geführte Name eines der Ehepartner bestimmt werden.
  • Getrennte Namensführung: Treffen die Ehegatten keine Entscheidung hinsichtlich eines Ehenamens, behalten beide den zur Zeit der Eheschließung geführten Namen.
  • Doppelname: Einer der Ehegatten, der nicht den neuen Ehenamen als eigenen Namen annimmt, kann dem Ehenamen seinen eigenen bisherigen Namen entweder voranstellen oder anfügen (sog. Begleitname). Ein Doppelname für beide Ehegatten ist in Deutschland nicht zulässig; Begleitnamen sind nur für den Ehegatten möglich, der nicht den Ehenamen führt.
  • Namensänderung bei Wiederheirat: Bei einer erneuten Eheschließung kann ein neuer Ehename gewählt werden, unabhängig von einem aus einer früheren Ehe übernommenen Namen.

Relevante Gesetzesparagrafen

Im deutschen Recht sind folgende Paragrafen für den Ehename maßgeblich:

  • § 1355 BGB – Name der Ehegatten
  • Personenstandsgesetz (PStG) – insbesondere für die standesamtlichen Verfahren relevanter Paragraphen

Internationale Regelungen

In anderen Ländern gelten abweichende Regelungen. Beispielsweise gibt es in Ländern wie Spanien, Island oder Griechenland andere Traditionen und Rechtsvorschriften zur Namensführung von Ehegatten. Insbesondere bei binationalen Eheschließungen kann das internationale Privatrecht Anwendung finden.

Typische Anwendungsbereiche des Ehenamens

Der Ehename spielt in verschiedenen alltäglichen und institutionellen Kontexten eine Rolle:

Recht und Verwaltung

  • Eintrag in Standesamtsunterlagen und Urkunden: Der Ehename wird in die Ehe- und Geburtsurkunden aufgenommen.
  • Melderecht: Die Namensänderung nach der Eheschließung muss beim Einwohnermeldeamt gemeldet werden.
  • Reisepass und Personalausweis: Nach Annahme eines neuen Ehenamens ist eine Aktualisierung von Ausweisdokumenten erforderlich.
  • Bankverbindungen und Versicherungen: Namensänderungen müssen bei Banken, Versicherungen und sonstigen Vertragspartnern angezeigt werden.

Wirtschaft und Arbeitsleben

  • Arbeitsvertrag und Personalakten: Bei Annahme eines Ehenamens muss der neue Name dem Arbeitgeber mitgeteilt werden, damit zum Beispiel Lohnabrechnungen oder Sozialversicherungsdaten korrekt geführt werden.
  • Geschäftliche Korrespondenz: Im geschäftlichen Schriftverkehr kann der Name, insbesondere bei selbständigen Tätigkeiten oder freiberuflicher Beschäftigung, wichtige Auswirkungen auf die Außenwahrnehmung haben.

Gesellschaftlicher Alltag

  • Schul- und Kinderbetreuung: Der gemeinsame Ehename kann die Identifikation von Eltern und Kindern im Schul- und Betreuungsbereich erleichtern.
  • Reisen und Buchungen: Einheitliche Namen erleichtern die Organisation und Zuordnung, insbesondere bei Auslandsreisen.

Verfahren zur Bestimmung und Änderung des Ehenamens

Bestimmung des Ehenamens bei Eheschließung

Die Auswahl des Ehenamens wird im Rahmen der Anmeldung zur Eheschließung gegenüber dem Standesamt ausgeübt. Die Ehegatten erklären gegenüber dem Standesbeamten, ob sie einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen möchten und welcher Name gewählt wird. Die Festlegung wird im Eheregister eingetragen und ist verbindlich.

Recht auf Namensänderung

Es besteht, abgesehen von engen gesetzlichen Ausnahmen (z.B. bei schwerwiegenden Gründen eine Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz – NamÄndG betreffend), grundsätzlich kein späteres Recht auf Änderung des einmal festgelegten Ehenamens.

Besonderheiten bei Doppelnamen

In Deutschland ist die Führung eines Doppelnamens als gemeinsamer Ehename für beide Ehepartner ausgeschlossen. Wenn ein Ehegatte anstelle des Ehenamens den eigenen Namen in Kombination verwendet, gilt dies nur persönlich für diesen Ehepartner und nicht als gemeinsamer Ehename.

Aufzählung: Mögliche Kombinationen beim Ehenamen

  • Beide Ehegatten führen weiterhin ihre bisherigen Nachnamen (kein Ehename)
  • Einer der Ehegatten führt den Namen des anderen als Ehename; beide tragen denselben Familiennamen
  • Einer der Ehegatten führt einen Doppelnamen (Ehenamen plus bisherigen Nachnamen), der andere ausschließlich den Ehename

Häufige Problemstellungen und Besonderheiten

Im Zusammenhang mit dem Ehename können verschiedene Problemstellungen auftreten:

  • Namensführung bei Kindern: Wird ein Ehename bestimmt, tragen minderjährige gemeinsame Kinder automatisch diesen Namen als Familiennamen.
  • Binationale Ehen: Unterschiedliche Vorschriften in verschiedenen Staaten können die Bestimmung oder Anerkennung des Ehenamens erschweren.
  • Scheidung und Verwitwung: Nach einer Scheidung behält ein Ehepartner den Ehenamen, kann aber jederzeit zum früheren Namen zurückkehren (§ 1355 Abs. 5 BGB). Auch beim Tod eines Ehegatten besteht diese Möglichkeit.
  • Gleichgeschlechtliche Ehen: Seit der Einführung der „Ehe für alle“ findet § 1355 BGB auch auf gleichgeschlechtliche Ehepaare Anwendung.

Empfehlungen und Hinweise zur Relevanz des Begriffs Ehename

Die Beschäftigung mit dem Begriff Ehename ist besonders für folgende Personengruppen von Bedeutung:

  • Verlobte und frisch verheiratete Paare, die den Familiennamen festlegen möchten
  • Eltern, die Wert auf einen gemeinsamen Familiennamen und eine einheitliche Namensführung ihrer Kinder legen
  • Mitarbeitende in Standesämtern, die beratend und beurkundend tätig werden
  • Personen, die nach einer Scheidung oder Verwitwung eine Namensänderung in Erwägung ziehen
  • Paare mit internationaler Verbindung, bei denen ausländisches Namensrecht oder internationale Namenskonventionen zu berücksichtigen sind

Zudem ist es ratsam, sich frühzeitig mit den Folgen und dem Verfahren der Namenswahl zu beschäftigen, um mögliche bürokratische Hindernisse und Missverständnisse zu vermeiden.

Zusammenfassung: Wichtige Aspekte des Ehenamens

Der Ehename ist der Nachname, den Ehepartner nach verbindlicher gemeinsamer Erklärung entweder als alleinigen Familiennamen oder in Kombination mit einem Begleitnamen führen können. Seine Festlegung ist in § 1355 BGB umfassend geregelt. Es besteht Wahlfreiheit, ob überhaupt ein Ehename geführt wird, und es gibt klare gesetzliche Vorgaben, wer in welcher Form einen Doppelnamen führen kann. Der Ehename ist in rechtlichen, administrativen und gesellschaftlichen Kontexten von hoher Bedeutung sowie für die Namensführung innerhalb der Familie prägend. Insbesondere im Rahmen behördlicher Abläufe, bei der Erstellung von Urkunden und in grenzüberschreitenden Sachverhalten sind die gesetzlichen Bestimmungen zum Ehename von zentralem Belang. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine individuelle Beratung beim Standesamt oder bei der jeweiligen Verwaltungseinrichtung, um zum Beispiel internationale Besonderheiten und die praktischen Auswirkungen der Namenswahl zu berücksichtigen.

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Ehename und wie wird er festgelegt?

Der Ehename ist der Nachname, den Ehepaare im Rahmen der Eheschließung gemeinsam führen können. In Deutschland erlaubt das Namensrecht den Eheleuten, einen gemeinsamen Familiennamen als Ehenamen zu bestimmen. Dabei können sie entweder den Geburtsnamen oder den aktuellen Nachnamen eines der Partner wählen. Die Festlegung des Ehenamens erfolgt während der standesamtlichen Trauung oder kann auch zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Entscheidet sich das Paar für keinen gemeinsamen Ehenamen, behält jeder Ehegatte seinen bisherigen Nachnamen; eine solche Ehe gilt als sogenannte „Doppelname-Ehe“. Der gewählte Ehename besteht dann jedoch für beide Ehepartner gleichermaßen und wird auch an etwaige gemeinsame Kinder als Geburtsname weitergegeben, falls keine abweichende Namensbestimmung getroffen wird. Die Erklärung zur Namensführung kann beim Standesamt widerrufen werden, solange die Ehe noch nicht geschlossen ist. Nach der Eheschließung ist die Entscheidung zum Ehenamen in der Regel verbindlich und kann nur unter besonderen Voraussetzungen geändert werden.

Kann ich nach der Hochzeit meinen Geburtsnamen behalten?

Ja, in Deutschland besteht keine Pflicht, den Namen des Partners anzunehmen. Beide Ehegatten können ihre bisherigen Nachnamen beibehalten, wenn sie dies wünschen. Falls kein Ehename bestimmt wird, verbleiben beide Ehepartner bei ihrem bisherigen Nachnamen. Diese Option bietet jedem die größtmögliche Flexibilität und ist insbesondere für Personen attraktiv, die einen starken Bezug zu ihrem Geburtsnamen haben oder ihn aus beruflichen Gründen weiterführen möchten. Die Entscheidung, einen eigenen Namen zu behalten, hat keine Auswirkungen auf die rechtliche Stellung innerhalb der Ehe.

Welche Möglichkeiten habe ich bezüglich der Namensführung nach der Eheschließung?

Nach deutschem Namensrecht gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  1. Es kann ein gemeinsamer Ehename bestimmt werden (meist der Nachname eines der Partner).
  2. Es ist es möglich, den eigenen Geburtsnamen als sogenannter Begleitname in Kombination mit dem Ehenamen zu führen. Dies wird häufig als Doppelname bezeichnet (z. B. Müller-Schmidt oder Schmidt-Müller), wobei nur derjenige, der nicht Namensgeber des Ehenamens ist, einen Doppelnamen führen darf.
  3. Beide Ehepartner können ihre bisherigen Namen beibehalten.

Bei Doppelnamen wird der Namenszug jedoch nicht automatisch auf gemeinsame Kinder übertragen; diese erhalten in der Regel den Ehenamen als Geburtsnamen oder müssen, falls kein Ehename besteht, einen der beiden Nachnamen tragen.

Was passiert mit dem Nachnamen gemeinsamer Kinder?

Wenn ein gemeinsamer Ehename bestimmt wurde, erhalten alle Kinder dieses Paares diesen Namen als Geburtsnamen. Gibt es keinen Ehenamen, müssen die Eltern spätestens bei der Geburt des ersten Kindes bestimmen, ob das Kind den Nachnamen der Mutter oder den des Vaters als Geburtsnamen tragen soll. Diese Entscheidung gilt dann verbindlich auch für alle weiteren, gemeinsamen Kinder. Das Führen eines Doppelnamens als Geburtsname für das Kind ist in Deutschland nicht zulässig.

Kann ich meinen Ehenamen nach einer Scheidung behalten oder wieder ändern?

Nach einer rechtskräftigen Scheidung bleibt der Ehename grundsätzlich bestehen. Wer möchte, kann jedoch beim Standesamt eine Änderung beantragen: Die Person kann wieder den Geburtsnamen oder den zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Namen annehmen. Eine Rückkehr ist auch zu einem früher geführten Namen möglich. Diese Änderung ist jedoch freiwillig und muss aktiv beim Standesamt beantragt werden. Die Entscheidung darüber ist endgültig und kann nachträglich nicht ohne weiteres rückgängig gemacht werden.

Kann ein Doppelname für beide Ehepartner gewählt werden?

Nein, das deutsche Namensrecht gestattet es nur dem Ehegatten, der nicht Namensgeber des gemeinsamen Ehenamens ist, einen Doppelnamen zu führen (entweder vorangestellt oder angehängt an den Ehenamen). Der andere Ehepartner behält ausschließlich den Ehenamen. Das gleichzeitige Führen des Doppelnamens durch beide Partner ist nicht möglich.

Was muss ich nach einer Namensänderung beachten?

Nach einer angenommenen Namensänderung – entweder durch Bestimmung eines Ehenamens, Annahme eines Doppelnamens oder nach einer Scheidung – sollten alle betroffenen Unterlagen und Ausweise auf den neuen Namen aktualisiert werden. Dazu gehören der Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Bankkarten, Krankenversicherungen sowie alle Verträge und Abonnements. Es empfiehlt sich, diese Änderungen zügig vorzunehmen, um Missverständnisse oder Probleme im Alltag zu vermeiden. Auch Arbeitgeber, Vermieter, Versicherungen und andere Institutionen sollten rechtzeitig informiert werden.