Legal Lexikon

Kindergeld


Definition und allgemeiner Kontext des Kindergeldes

Kindergeld ist eine staatliche Sozialleistung, die in Deutschland an Familien zur finanziellen Unterstützung der Kindererziehung und des Unterhalts gezahlt wird. Das Kindergeld dient vorrangig dem Zweck, das wirtschaftliche Existenzminimum von Kindern zu sichern und Familien zu entlasten. Es handelt sich dabei um eine Transferleistung, die unabhängig vom Einkommen der Eltern gewährt wird und somit einen wichtigen Bestandteil der Familienförderung darstellt.

Im gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Kontext ist das Kindergeld eines der zentralen Instrumente zur Familienförderung. Es trägt dazu bei, die mit dem Unterhalt und der Betreuung von Kindern verbundenen finanziellen Belastungen abzumildern und unterstützt so die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Durch das Kindergeld sollen Chancengleichheit geschaffen und Kinderarmut reduziert werden.

Rechtliche Grundlagen und Anspruchsvoraussetzungen

Das Kindergeld ist im Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt, wobei besonders die Paragraphen 31, 62 bis 78 EStG relevant sind. Daneben finden sich Detailregelungen in der Kindergeld-Durchführungsverordnung (BKGG-DV).

Die Zahlung des Kindergelds wird in Deutschland durch die Familienkassen durchgeführt, die in der Regel bei den Agenturen für Arbeit angesiedelt sind. Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich Eltern oder andere Erziehungsberechtigte, sofern sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

Zu den wichtigsten Anspruchsvoraussetzungen zählen:

  • Das Kind muss im Haushalt des Antragstellenden leben oder diesem zugeordnet sein.
  • Das Kind darf das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Unter bestimmten Voraussetzungen, etwa bei Ausbildung, Studium oder Arbeitslosigkeit, ist eine Zahlung bis zum 25. Lebensjahr möglich.
  • Die Berechtigung richtet sich nach dem Einkommen und Aufenthaltsstatus in speziellen Einzelfällen, beispielsweise bei Kindern mit ausländischer Staatsangehörigkeit.

Gesetzliche Regelungen

Die rechtlichen Grundlagen für das Kindergeld lassen sich insbesondere in folgenden Gesetzen und Paragraphen finden:

  • § 62-78 EStG (Einkommensteuergesetz): Enthält die Kernregelungen zur Anspruchsberechtigung, zur Höhe und zur Zahlung des Kindergeldes.
  • Bundeskindergeldgesetz (BKGG): Ergänzende Vorschriften speziell für Kindergeldempfänger, die nicht steuerpflichtig sind, zum Beispiel Empfänger von Sozialleistungen.
  • Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit: Zuständige Institution für die Festsetzung und Auszahlung.

Praktische Anwendung und Verwaltung des Kindergeldes

Im Alltag stellt das Kindergeld eine feste monatliche Zahlung dar, die von den Familienkassen auf Antrag gewährt wird. Die Höhe des Kindergeldes richtet sich nach der Anzahl der Kinder und wird vom Gesetzgeber regelmäßig angepasst. Stand 2024 beträgt das Kindergeld pro Kind monatlich 250 Euro.

Typische Kontexte der Anwendung

Kindergeld hat Relevanz in verschiedenen Lebensbereichen:

  • Recht und Verwaltung: Die Auszahlung ist an formelle Antragsstellung und Nachweis der Anspruchskriterien gebunden.
  • Wirtschaftliches Umfeld: Das Kindergeld wird bei der Steuerveranlagung berücksichtigt und kann auf bestimmte Sozialleistungen angerechnet werden.
  • Alltag: Für Familien ist das Kindergeld häufig ein relevanter Bestandteil des Haushaltsbudgets.

Antragsstellung und Nachweis

Um Kindergeld zu erhalten, muss ein schriftlicher Antrag bei der zuständigen Familienkasse gestellt werden. Dazu sind verschiedene Unterlagen, wie Geburtsurkunden der Kinder, Steuer-Identifikationsnummern und gegebenenfalls Nachweise über Ausbildung oder Studium vorzulegen. Besondere Regelungen gelten bei Trennung oder Scheidung der Eltern, da hier nur ein Elternteil kindergeldberechtigt ist.

Höhe des Kindergeldes

Die Höhe des Kindergeldes wird gesetzlich festgelegt und ist vom Gesetzgeber anpassbar. Die aktuellen Sätze betragen:

  • für das erste bis dritte Kind: 250 Euro monatlich pro Kind
  • für jedes weitere Kind: ebenfalls 250 Euro monatlich (Stand 2024, nach Angleichung der Sätze)

Kindergeld und Steuerrecht

Das Kindergeld ist eng mit dem sogenannten Kinderfreibetrag im deutschen Steuerrecht verbunden. Im Rahmen der Jahressteuererklärung erfolgt durch das Finanzamt ein sogenannter Günstigervergleich: Es wird geprüft, ob das bereits ausgezahlte Kindergeld oder der steuerliche Kinderfreibetrag zu einer höheren finanziellen Entlastung für die Eltern geführt hätte. Die für die Eltern günstigere Variante wird berücksichtigt.

Dabei kann es zu folgenden Szenarien kommen:

  • Das Kindergeld übersteigt den steuerlichen Vorteil aus dem Freibetrag → keine weitere steuerliche Entlastung.
  • Der Freibetrag bietet einen höheren Vorteil als das Kindergeld → die Differenz wird als Steuererstattung berücksichtigt.

Besonderheiten und häufige Problemstellungen

Lebensphasenabhängige Rechte und Fristen

Kindergeld wird grundsätzlich nur für Kinder gezahlt, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Eine Verlängerung bis zum 25. Lebensjahr ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, etwa während einer

  • Berufsausbildung,
  • eines Studiums,
  • eines freiwilligen sozialen bzw. ökologischen Jahres,
  • oder bei Arbeitslosigkeit (für maximal vier Monate).

Für Kinder mit einer Behinderung, die vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist, kann das Kindergeld unbegrenzt gezahlt werden, sofern sie sich nicht selbst unterhalten können.

Häufige Problemstellungen

In der Praxis treten im Zusammenhang mit dem Kindergeld verschiedene typische Fragen und Herausforderungen auf:

  • Doppelbezug und Missbrauch: Bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern ergibt sich oft die Frage, welcher Elternteil das Kindergeld erhält. Doppelzahlungen sind ausgeschlossen.
  • Übergangszeiten: Zum Beispiel zwischen Schule und Studium oder bei Unterbrechungen einer Ausbildung muss geprüft werden, ob weiterhin Anspruch besteht.
  • Auslandsaufenthalte: Geht das Kind für längere Zeit ins Ausland, etwa für ein Auslandssemester, kann dies den Kindergeldanspruch beeinflussen.
  • Meldepflichten: Veränderungen, wie der Beginn einer Berufsausbildung, sind der Familienkasse unverzüglich zu melden.
  • Rückforderungen: Bei zu Unrecht gezahltem Kindergeld können Rückforderungsansprüche der Familienkassen entstehen.

Sachliche Beispiele zur Veranschaulichung

  • Eine Familie mit zwei schulpflichtigen Kindern erhält monatlich insgesamt 500 Euro Kindergeld.
  • Ein 19-jähriger Auszubildender lebt im Haushalt der Eltern. Die Eltern haben weiterhin Anspruch auf Kindergeld bis zum Ende der Ausbildung.
  • Nach Abschluss des Studiums und Aufnahme einer Erwerbstätigkeit endet der Anspruch auf Kindergeld.

Institutionen und Ansprechpartner

Das Kindergeld wird überwiegend durch die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit bearbeitet. Für Bundes- und Landesbeamte sind spezielle Familienkassen zuständig. Die zentrale Informations- und Anlaufstelle für Anträge, Nachweise und weitere Informationen ist:

Familienkasse der Agentur für Arbeit, online zu erreichen über die Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.

Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte

Kindergeld ist eine zentrale staatliche Leistung zur Unterstützung von Familien in Deutschland. Es wird unabhängig vom Einkommen für Kinder bis zum 18. Lebensjahr gezahlt und kann, abhängig von Ausbildung und anderen Faktoren, bis zum 25. Lebensjahr weiterbezogen werden. Rechtsgrundlagen sind insbesondere das Einkommensteuergesetz sowie das Bundeskindergeldgesetz. Die Auszahlung erfolgt durch die Familienkassen. Die Höhe des Kindergeldes wird gesetzlich festgelegt und beträgt derzeit (2024) 250 Euro pro Kind und Monat.

Wichtige Merkmale des Kindergeldes im Überblick:

  • Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich für jedes Kind, das im Haushalt lebt.
  • Antragsberechtigt sind Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte mit Wohnsitz in Deutschland.
  • Die Leistung ist unabhängig vom Einkommen, wird aber im Steuerrecht mit dem Kinderfreibetrag verrechnet.
  • Spezifische Regelungen gelten für Kinder in Ausbildung oder mit Behinderung.
  • Die Außerachtlassung von Fristen und Meldepflichten kann zu Problemen und Rückforderungen führen.

Empfehlungen und Hinweise

Kindergeld ist besonders relevant für Familien mit minderjährigen oder sich in Ausbildung befindenden Kindern. Es lohnt sich für Erziehungsberechtigte, die Anspruchsvoraussetzungen regelmäßig zu überprüfen, insbesondere bei Übergängen von Schule zu Ausbildung oder Studium sowie bei Auslandsaufenthalten der Kinder. Eine rechtzeitige Antragstellung und das vollständige Einreichen aller notwendigen Nachweise erleichtern eine zügige Bearbeitung, vermeiden Rückfragen und sichern die kontinuierliche Auszahlung des Kindergeldes.

Literatur und Weblinks

  • Einkommensteuergesetz (EStG), §§ 31, 62-78
  • Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
  • Website der Bundesagentur für Arbeit (Stichwort: Kindergeld)
  • Broschüren und Informationsmaterial der Familienkasse

Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick über die Definition, Bedeutung, rechtlichen Rahmenbedingungen und praktische Anwendung des Kindergeldes in Deutschland.

Häufig gestellte Fragen

Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Anspruch auf Kindergeld haben in der Regel Eltern oder Erziehungsberechtigte, deren Kinder in ihrem Haushalt leben und für die sie sorgen. Dabei ist es unerheblich, ob das Kind das leibliche, adoptierte oder Pflegekind ist. Sind die Eltern getrennt, erhält das Kindergeld grundsätzlich der Elternteil, bei dem das Kind überwiegend lebt. Der Anspruch gilt unabhängig vom Einkommen der Eltern. Kindergeld kann ab der Geburt des Kindes bis mindestens zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen, etwa wenn sich das Kind in Ausbildung, Studium oder im freiwilligen sozialen Jahr befindet, kann der Anspruch bis zum 25. Lebensjahr verlängert werden. Für Kinder mit Behinderung gibt es zudem Sonderregelungen, die einen noch längeren Anspruch ermöglichen.

Wie hoch ist das Kindergeld seit 2023?

Seit Januar 2023 beträgt das Kindergeld für jedes Kind einheitlich 250 Euro pro Monat. Zuvor variierte die Höhe des Kindergeldes abhängig von der Anzahl der Kinder, seit 2023 erhalten jedoch alle anspruchsberechtigten Familien für jedes Kind denselben Betrag. Das Kindergeld wird in der Regel monatlich auf das Konto des Anspruchsberechtigten überwiesen. Die Auszahlung erfolgt durch die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Änderungen beim Kindergeld, wie etwa Erhöhungen, werden durch den Gesetzgeber beschlossen und treten jeweils zu Beginn des Jahres in Kraft.

Wie und wo kann ich Kindergeld beantragen?

Kindergeld muss schriftlich bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Seit einiger Zeit ist auch eine Antragstellung online möglich. Benötigt werden hierbei meist die Geburtsurkunde des Kindes, der Personalausweis des Antragstellers sowie gegebenenfalls Nachweise über Schule, Ausbildung oder Studium des Kindes. Nach Antragsstellung prüft die Familienkasse die Angaben und forderte ggf. weitere Unterlagen an. Die Bearbeitungszeit kann je nach Region und Situation einige Wochen dauern. Eltern sollten daher den Antrag möglichst frühzeitig stellen, idealerweise schon kurz nach der Geburt des Kindes.

Was passiert bei der Geburt eines weiteren Kindes?

Wird ein weiteres Kind geboren, muss dieses gesondert bei der Familienkasse angemeldet werden, um Kindergeld für das neue Familienmitglied zu erhalten. Der Anspruch auf Kindergeld beginnt dann rückwirkend ab dem Geburtsmonat, sofern der Antrag rechtzeitig eingereicht wird. Spätestens jedoch nach sechs Monaten verfällt der rückwirkende Anspruch, daher ist eine zügige Meldung wichtig. Auch bei Geburten mehreren Kindern gleichzeitig (z.B. Zwillinge) muss dies bei der Antragstellung angegeben werden.

Was ist bei volljährigen Kindern zu beachten?

Für volljährige Kinder besteht der Kindergeldanspruch weiterhin, sofern sich das Kind in einer anerkannten Schul- oder Berufsausbildung, einem Studium oder einem freiwilligen Dienst (FSJ, FÖJ, Bundesfreiwilligendienst) befindet. Die Obergrenze ist in der Regel das 25. Lebensjahr. Während Übergangszeiten von maximal vier Monaten, etwa zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn, wird Kindergeld weiterhin gezahlt. Wichtig ist, der Familienkasse regelmäßig Nachweise, wie Immatrikulationsbescheinigungen, Ausbildungsverträge oder Bestätigungen über Freiwilligendienste zu übermitteln. Für Kinder mit Behinderungen kann der Anspruch auch über das 25. Lebensjahr hinaus bestehen, sofern die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist und das Kind nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten.

Wie wird das Kindergeld ausgezahlt?

Das Kindergeld wird jeweils monatlich und in der Regel zum Monatsanfang auf das vom Antragsteller angegebene Bankkonto überwiesen. Der genaue Auszahlungstag variiert je nach Endziffer der Kindergeldnummer. Mit dieser Nummer kann man sich auch online über den genauen Auszahlungstermin informieren. Bei Änderungen, wie etwa einem Kontowechsel oder Umzug, sollte die Familienkasse umgehend informiert werden, um Unterbrechungen zu vermeiden.

Wann endet der Anspruch auf Kindergeld?

Der Anspruch auf Kindergeld endet grundsätzlich mit dem Monat, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet. Er kann sich jedoch verlängern, solange das Kind bestimmte Voraussetzungen erfüllt (z. B. Ausbildung, Studium, Freiwilligendienst). Spätestens mit dem 25. Geburtstag endet der Anspruch, außer im Fall einer Behinderung des Kindes. Beendet das Kind vorzeitig die Ausbildung oder nimmt eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf, muss dies der Familienkasse umgehend gemeldet werden, da der Anspruch dann ggf. entfällt. Rückwirkende Kindergeldzahlungen sind maximal bis zu sechs Monate möglich, daher ist bei Änderungen immer eine zeitnahe Mitteilung notwendig.