Legal Lexikon

Scheidung


Begriff und Definition der Scheidung

Die Scheidung ist die formelle, rechtlich geregelte Auflösung einer bestehenden Ehe zwischen zwei Personen. In den meisten Staaten erfolgt eine Scheidung durch einen gerichtlichen Beschluss und endet damit die rechtlichen und persönlichen Bindungen, die zuvor durch die Eheschließung begründet wurden. Die Scheidung hat weitreichende persönliche, rechtliche und oftmals wirtschaftliche Folgen für die betroffenen Personen und gegebenenfalls für deren Kinder.

Relevanz und Bedeutung der Scheidung

Scheidungen kommen weltweit in unterschiedlichen rechtlichen und kulturellen Kontexten vor. Sie bilden einen wichtigen Bestandteil des Familienrechts und wirken sich auf das soziale Gefüge einer Gesellschaft aus. Die steigende Anzahl von Scheidungen in vielen Ländern hat dazu geführt, dass die Thematik nicht nur auf individueller, sondern auch auf gesellschaftlicher Ebene zunehmend relevant ist. Die Scheidung ist mit Fragen des Unterhalts, des Sorgerechts, der Vermögensaufteilung sowie emotionalen und ethischen Aspekten verbunden.

Allgemeine und rechtliche Definition

Unter einer Scheidung versteht man allgemein die formelle und endgültige Beendigung einer Ehe durch einen staatlichen oder kirchlichen Akt. Im rechtlichen Sinne beschreibt die Scheidung die juristische Auflösung der Ehe, durch die die Rechte und Pflichten der beteiligten Ehepartner gegenüber einander und gegenüber Dritten grundsätzlich beendet werden.

Laienverständlich bedeutet Scheidung, dass zwei Personen, die zuvor rechtlich miteinander verheiratet waren, durch eine gerichtliche Entscheidung nicht länger als Ehepartner gelten und unabhängig voneinander leben können.

Scheidung und rechtliche Grundlagen in Deutschland

In Deutschland wird die Scheidung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Die maßgeblichen Vorschriften hierzu finden sich in den §§ 1564 bis 1587 BGB. Nach deutschem Recht kann eine Ehe nur durch gerichtliches Urteil auf Antrag eines oder beider Ehegatten geschieden werden (§ 1564 BGB). Ein zentrales Prinzip des deutschen Scheidungsrechts ist das sogenannte Zerrüttungsprinzip, das mit der Reform des Eherechts im Jahr 1977 eingeführt wurde. Nach diesem Prinzip ist eine Ehe gescheitert und kann geschieden werden, wenn die Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und nicht zu erwarten ist, dass die Ehegatten sie wiederherstellen (§ 1565 BGB).

Wesentliche gesetzliche Vorschriften

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): §§ 1564 ff.
  • Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG): Vorschriften über das Scheidungsverfahren
  • Unterhaltsrecht: §§ 1570 ff. BGB
  • Versorgungsausgleich: §§ 1587 ff. BGB

Die Scheidung ist in Deutschland ausschließlich Sache der staatlichen Gerichtsbarkeit. Religiöse oder private Akte begründen keine rechtliche Scheidung im Sinne des deutschen Familienrechts.

Typische Kontexte und Anwendungsbereiche der Scheidung

Die Scheidung tritt vorwiegend in folgenden Kontexten auf:

  • Recht und Verwaltung: Die Scheidung ist ein familienrechtlicher Vorgang, der vor Gericht und mit Einbindung staatlicher Institutionen vollzogen wird.
  • Wirtschaft und Vermögen: Mit einer Scheidung sind häufig Fragen der Vermögensteilung, des Versorgungsausgleichs und des Unterhalts verbunden.
  • Elternschaft und Sorgerecht: Die Regelung des Sorgerechts für gemeinsame minderjährige Kinder ist oftmals ein zentraler Punkt im Scheidungsverfahren.
  • Gesellschaft und Soziales: Scheidungen beeinflussen familiäre Strukturen, soziale Netzwerke und können gesamtgesellschaftliche Auswirkungen haben.
  • Internationales Recht: In internationalen Ehen können unterschiedliche Rechtssysteme kollidieren, was komplizierte Scheidungsregelungen zur Folge haben kann.

Die konkrete Ausgestaltung des Scheidungsverfahrens, die rechtlichen Folgen und die zu beachtenden Vorschriften können je nach Land unterschiedlich sein.

Ablauf und Voraussetzungen einer Scheidung in Deutschland

Scheidungsantrag

Eine Scheidung kann grundsätzlich nur durch einen förmlichen Antrag eines oder beider Ehegatten beim Familiengericht eingeleitet werden. Dabei ist es in Deutschland zwingend erforderlich, dass zumindest ein Ehegatte anwaltlich vertreten ist.

Voraussetzungen

Die wichtigste Voraussetzung für eine Scheidung ist das Scheitern der Ehe. Dieses wird in der Regel angenommen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Die Ehepartner leben seit mindestens einem Jahr getrennt und beide stimmen der Scheidung zu (Trennungsjahr).
  • Im Falle einer einseitigen Scheidung (wenn ein Ehegatte nicht zustimmt) muss das Trennungsjahr nachgewiesen werden.
  • In Ausnahmefällen ist eine Scheidung auch früher möglich, beispielsweise bei unzumutbarer Härte.

Ablauf des Scheidungsverfahrens

  1. Einreichung des Scheidungsantrags beim Familiengericht
  2. Zustellung des Antrags an den anderen Ehegatten
  3. Austausch von erforderlichen Unterlagen und Auskünften
  4. Durchführung des Versorgungsausgleichs (Aufteilung von Rentenanwartschaften)
  5. Scheidungstermin vor dem Familiengericht
  6. Ausspruch und Rechtskraft der Scheidung

Der Versorgungsausgleich ist ein wichtiger Teil des Scheidungsverfahrens, bei dem Renten- und Pensionsanwartschaften, die während der Ehe erworben wurden, geteilt werden.

Häufige Problemstellungen und Besonderheiten

Im Zusammenhang mit einer Scheidung treten regelmäßig folgende Herausforderungen auf:

  • Regelung des Kindes- und Ehegattenunterhalts
  • Klärung des Sorgerechts und des Umgangsrechts für minderjährige Kinder
  • Aufteilung des während der Ehe erworbenen Vermögens und der Haushaltsgegenstände
  • Durchführung des Versorgungsausgleichs
  • Bewältigung emotionaler und psychischer Belastungen für die Beteiligten

Insbesondere im internationalen Kontext, wenn einer der Ehepartner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt oder im Ausland lebt, können zusätzliche rechtliche und praktische Hürden entstehen.

Gesetzliche Regelungen und Institutionen

Die Durchführung einer Scheidung ist in Deutschland streng gesetzlich geregelt. Die maßgeblichen Vorschriften finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen (FamFG). Zuständig sind hierbei ausschließlich die Familiengerichte.

Wichtige Regelungsbereiche sind:

  • Das Ehescheidungsrecht (BGB §§ 1564 ff.)
  • Das Unterhaltsrecht (BGB §§ 1570 ff.)
  • Der Versorgungsausgleich (BGB §§ 1587 ff.)
  • Das Verfahrensrecht vor dem Familiengericht (FamFG)

Andere Institutionen, wie Jugendämter, können im Rahmen von Verfahren betreffend gemeinsamer Kinder beteiligt werden, etwa bei Fragen des Sorgerechts oder des Kindschaftsrechts.

Internationale Scheidung

Wenn ein Ehepaar unterschiedliche Staatsangehörigkeiten besitzt oder im Ausland geheiratet hat, können internationale Aspekte hinzukommen. Dabei ist zu prüfen, welches nationale Recht anzuwenden ist und welches Gericht für die Durchführung der Scheidung zuständig ist. Die Rom-III-Verordnung der Europäischen Union regelt in bestimmten Fällen, welches Recht auf grenzüberschreitende Ehescheidungen innerhalb der EU anwendbar ist.

Folgen und Auswirkungen einer Scheidung

Eine Scheidung hat vielfältige Auswirkungen auf die betroffenen Personen sowie deren Kinder und das nähere soziale Umfeld. Zu den wichtigsten Folgen zählen:

  • Rechtliche Trennung der Ehepartner mit der Möglichkeit einer erneuten Eheschließung
  • Vermögensrechtliche Auseinandersetzung, etwa im Rahmen des Zugewinnausgleichs
  • Versorgungsausgleich hinsichtlich der Altersvorsorge
  • Regelung des Unterhalts für den Ehegatten und die Kinder
  • Klärung des Sorgerechts und des Umgangsrechts bei gemeinsamen Kindern
  • Psychosoziale Auswirkungen auf die Familienstruktur und das persönliche Leben der Betroffenen

Typische Problemfelder nach der Scheidung

Besonders häufig entstehen Konflikte hinsichtlich:

  • der Ausübung gemeinsamer elterlicher Sorge und des Umgangsrechts,
  • der Unterhaltszahlungen und der Berechnung des Unterhalts,
  • der Aufteilung von Vermögen und Schulden sowie gemeinsamer Immobilien,
  • der Fortführung gemeinsamer Unternehmen oder Arbeitsverhältnisse.

Prävention und Alternativen zur Scheidung

Vor Einleitung eines Scheidungsverfahrens besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, auf außergerichtliche Einigungen, Trennungsvereinbarungen oder eine Mediation zurückzugreifen. Ziel solcher Maßnahmen ist es, Konflikte zu vermeiden oder zu verringern und tragfähige Lösungen für alle Beteiligten zu finden.

Zusammenfassung

Die Scheidung ist die gesetzlich geregelte Auflösung einer Ehe durch gerichtlichen Beschluss. Sie bedeutet das Ende der rechtlichen und persönlichen Verbindung zweier Ehegatten und hat weitreichende rechtliche, persönliche und wirtschaftliche Auswirkungen. Das deutsche Recht sieht klare Voraussetzungen, Verfahrenswege und Regelungen für die Durchführung einer Scheidung vor. Typische Herausforderungen umfassen die Regelungen zu Unterhalt, Vermögen, Altersvorsorge und Sorgerecht für Kinder. Die Scheidung betrifft insbesondere Ehepaare, bei denen die eheliche Lebensgemeinschaft dauerhaft gescheitert ist oder gravierende Gründe für eine Trennung bestehen.

Hinweise zur Relevanz

Der Begriff „Scheidung“ ist für Personen von besonderem Interesse, die selbst in einer Ehe leben oder gelebt haben und Rechtsklarheit über ihre Rechte und Pflichten im Falle einer Trennung wünschen. Auch für Personen, die sich auf Trennungs- und Nachfolgeregelungen vorbereiten müssen oder die im weiteren Sinne von einer Scheidung betroffen sind (etwa Kinder gemeinsame Freunde oder Verwandte), ist die Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen und typischen Abläufe von hoher Bedeutung. Ebenso ist die Thematik für Institutionen und Organisationen der Familienberatung und Kinderbetreuung relevant.

Häufig gestellte Fragen

Was sind die wichtigsten Voraussetzungen für eine Scheidung in Deutschland?

In Deutschland ist die wichtigste Voraussetzung für eine Scheidung, dass die Ehe als gescheitert gilt. Das bedeutet, dass die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und auch nicht erwartet werden kann, dass diese wiederhergestellt wird. Dies wird in der Regel dann angenommen, wenn die Eheleute mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben (sogenanntes Trennungsjahr). Während dieser Zeit muss eine räumliche und wirtschaftliche Trennung vorliegen, auch wenn beide noch in derselben Wohnung leben. In Ausnahmefällen – etwa bei nachweislicher unzumutbarer Härte durch Gewalt, schwere Demütigungen oder sonstiges Fehlverhalten – kann die Ehe auch vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden. Außerdem benötigen beide Ehepartner in Deutschland für die Scheidung keinen besonderen Grund, das sogenannte „Zerrüttungsprinzip“ gilt: Es reicht, wenn die Ehe objektiv als gescheitert betrachtet werden kann.

Wie läuft das Verfahren einer Scheidung ab?

Das Scheidungsverfahren beginnt in der Regel mit einem Antrag auf Ehescheidung, der von einem Anwalt beim zuständigen Familiengericht eingereicht wird. Es besteht grundsätzlich Anwaltszwang, das heißt, zumindest der antragstellende Ehepartner muss sich von einem Anwalt vertreten lassen. Nachdem das Gericht den Scheidungsantrag erhalten hat, werden beide Ehepartner zu ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen befragt und es werden Informationen zu den Versorgungsausgleichen (Rentenansprüchen) eingeholt. Im Laufe des Verfahrens klärt das Gericht, ob die Ehe zerrüttet ist und die sonstigen Voraussetzungen vorliegen. Sind alle Scheidungsfolgesachen wie Sorgerecht, Unterhalt oder Zugewinnausgleich geklärt, findet der Scheidungstermin statt, zu dem in der Regel beide Partner persönlich erscheinen müssen. Mit dem gerichtlichen Scheidungsbeschluss wird die Ehe offiziell aufgelöst.

Wie lange dauert eine Scheidung durchschnittlich?

Die Dauer einer Scheidung hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere davon, ob beide Ehepartner die Scheidung wollen (einvernehmliche Scheidung) und ob strittige Folgesachen wie Unterhalt, Sorgerecht oder Vermögensaufteilung geregelt werden müssen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ohne komplizierte Zusatzstreitigkeiten kann das Verfahren ab dem Ende des Trennungsjahres in etwa 4 bis 8 Monate dauern. Werden jedoch Scheidungsfolgesachen vor Gericht ausgetragen, kann sich das Verfahren – je nach Komplexität – auch über mehrere Jahre erstrecken. Auch die Bearbeitungszeiten der Gerichte und das Verfahren zur Klärung des Versorgungsausgleichs (Ausgleich von Rentenanwartschaften) können die Scheidungsdauer erheblich beeinflussen.

Welche Kosten entstehen bei einer Scheidung?

Die Scheidungskosten setzen sich im Wesentlichen aus den Gerichtskosten und den Anwaltskosten zusammen. Die Höhe dieser Kosten richtet sich nach dem sogenannten Verfahrenswert, der sich aus dem zusammengerechneten Nettoeinkommen beider Ehepartner für drei Monate ergibt, zuzüglich möglicher Werte von Streitpunkten (zum Beispiel Unterhalt, Zugewinnausgleich oder Umgangsrecht). Bei einer einvernehmlichen Scheidung mit wenig Streitpunkten und durchschnittlichem Einkommen liegen die Gesamtkosten (Gerichts- und Anwaltskosten) häufig zwischen 1.500 und 3.000 Euro. Wenn jeder Ehepartner einen eigenen Anwalt hat oder umfangreiche Folgesachen geklärt werden müssen, können die Kosten entsprechend steigen. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht jedoch die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen, wenn die finanziellen Mittel nicht ausreichen, um die Scheidungskosten zu tragen.

Was passiert mit gemeinsamen Kindern bei einer Scheidung?

Bei einer Scheidung wird in der Regel automatisch geprüft, wie das Sorgerecht und Umgangsrecht für gemeinsame minderjährige Kinder geregelt wird. Grundsätzlich haben beide Elternteile nach der Scheidung weiterhin das gemeinsame Sorgerecht – es sei denn, ein Elternteil beantragt das alleinige Sorgerecht und kann dies auch begründen. Über den Aufenthalt der Kinder entscheidet entweder eine einvernehmliche Regelung der Eltern oder das Familiengericht im Streitfall. Das Kindeswohl steht bei allen Entscheidungen im Vordergrund. Weiterhin ist zu regeln, bei welchem Elternteil die Kinder hauptsächlich leben (Residenzmodell) und wie der Umgang mit dem anderen Elternteil gestaltet wird. Auch die finanzielle Absicherung des Kindes ist ein Thema: Der nicht betreuende Elternteil muss Kindesunterhalt zahlen, dessen Höhe sich nach der sogenannten „Düsseldorfer Tabelle“ richtet.

Wie wird das Vermögen bei einer Scheidung aufgeteilt?

Das Vermögen wird in Deutschland nach dem sogenannten Zugewinnausgleich aufgeteilt, sofern die Ehegatten keinen besonderen Ehevertrag (z.B. Gütertrennung) abgeschlossen haben. Der Zugewinn beschreibt die positive Differenz zwischen dem Anfangsvermögen (das Vermögen, das jeder in die Ehe eingebracht hat) und dem Endvermögen (das Vermögen bei Zustellung des Scheidungsantrags) jedes Ehepartners. Während der Ehe erworbenes Vermögen, Immobilien oder auch Zuwächse in Wertanlagen werden dabei berücksichtigt. Jeder Ehepartner hat Anspruch auf die Hälfte der Differenz, die während der Ehe gemeinsam erwirtschaftet wurde. Vermögensgegenstände, die einem Ehegatten allein gehören (z.B. Erbschaften oder Schenkungen während der Ehe), werden unter bestimmten Voraussetzungen nicht mitgerechnet. Sollte keine Einigung erzielt werden können, entscheidet das Gericht über die genaue Aufteilung.

Gibt es Möglichkeiten, die Scheidung schneller durchzuführen?

In bestimmten Fällen ist es möglich, die Scheidung zu beschleunigen. Die häufigste Methode ist die sogenannte einvernehmliche Scheidung, bei der beide Ehegatten an einem Strang ziehen und Streitigkeiten außergerichtlich beilegen. Je weniger Folgesachen durch das Gericht geregelt werden müssen, desto schneller kann das Hauptverfahren abgeschlossen werden. Zudem kann die Dauer reduziert werden, wenn bereits alle für die Scheidung notwendigen Unterlagen (insbesondere zur Berechnung des Versorgungsausgleichs) frühzeitig und vollständig eingereicht werden. Das Trennungsjahr lässt sich nur in Ausnahmefällen – etwa bei besonderer Härte – umgehen, hier ist ein Antrag auf Härtefallscheidung erforderlich, der jedoch genau geprüft wird. Auch eine Mediation kann dazu beitragen, strittige Fragen schnell außergerichtlich zu klären und dadurch das Verfahren zu verkürzen.