Arbeitsrecht Rechtsanwalt in München
Starker Ansprechpartner im Arbeitsrecht München - MTR Legal Rechtsanwälte
In der dynamischen Wirtschaftsregion München stellt das Arbeitsrecht zahlreiche Herausforderungen dar. MTR Legal Rechtsanwälte ist in München Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle Belange des Arbeitsrechts. Unsere Juristen bieten ein breites Spektrum an Beratungsleistungen und setzen sich für die Belange von Arbeitgebern und Arbeitnehmern ein. Führungskräfte in München profitieren ebenfalls von der umfassenden Erfahrung unserer Juristen in arbeitsrechtlichen Fragen. Durch unsere langjährige Tätigkeit in München sind wir mit den besonderen Bedingungen des lokalen Arbeitsmarktes bestens vertraut. Da es keine separaten Regelungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gibt, treten wir mit der gleichen rechtlichen Sorgfalt und Expertise für die Rechte beider Seiten ein, stets im besten Interesse unserer Mandanten. Bei Konflikten, die außergerichtlich nicht gelöst werden können, vertreten wir die Interessen unserer Mandanten vor dem Arbeitsgericht in München und in ganz Deutschland.
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Unser Leistungsangebot im Arbeitsrecht in München
Umfassende Rechtsberatung durch erfahrene Rechtsanwälte
Erfahrene Rechtsanwälte im Arbeitsrecht in München und bundesweit
In München bieten unsere erfahrenen Rechtsanwälte umfassende Beratung in allen wesentlichen Aspekten des Arbeitsrechts sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer. Unsere Dienstleistungen erstrecken sich über München hinaus auf weitere Städte in Deutschland, einschließlich Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Köln, Frankfurt und Stuttgart.
Arbeitsvertrag – Regelung von Rechten und Pflichten
Der Arbeitsvertrag legt die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern fest. Trotz der grundsätzlich bestehenden Vertragsfreiheit wird die Einhaltung der Schriftform empfohlen, insbesondere weil das Nachweisgesetz (NachwG) für die wesentlichen Vertragsbestandteile die Schriftform vorschreibt. Es ist die Aufgabe des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer die wichtigsten Bedingungen des Arbeitsvertrags spätestens einen Monat nach dem Arbeitsantritt schriftlich zu übermitteln und den Vertrag zu unterzeichnen.
Die gemäß § 2 NachwG zu dokumentierende Bestandteile umfassen:
- Name und Anschrift der Vertragsparteien
- Beginn des Arbeitsverhältnisses, bei befristeten Arbeitsverhältnissen auch deren Dauer
- Arbeitsort oder der Hinweis, dass der Arbeitnehmer an verschiedenen Orten eingesetzt werden kann
- Kurze Beschreibung der zu leistenden Tätigkeit
- Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts
- Arbeitszeit und Ruhepausen
- Urlaubsanspruch
- Kündigungsfristen
Zusätzliche Vereinbarungen können ebenso schriftlich festgelegt werden. Bei befristeten Verträgen ist die Schriftform zwingend erforderlich. Unsere Juristen in München bieten mit ihrer Expertise im Arbeitsrecht die notwendige Unterstützung, um einen rechtssicheren Arbeitsvertrag zu gewährleisten.
Im Arbeitsvertrag sind die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien festgelegt.
Ein Arbeitnehmer ist verpflichtet, die im Vertrag vereinbarten Aufgaben zu erfüllen und den Weisungen seines Vorgesetzten Folge zu leisten. Neben dieser Hauptverantwortung bestehen weitere Nebenpflichten wie Loyalität, Verschwiegenheit, Rücksichtnahme sowie die Verpflichtung zum Schutz des Unternehmens. Obwohl diese Nebenpflichten oft nicht explizit im Arbeitsvertrag aufgeführt sind, kann ihre Missachtung zu rechtlichen Konsequenzen wie Abmahnungen oder Kündigungen führen. In Streitfällen steht ein im Arbeitsrecht erfahrener Jurist in München zur Verfügung.
Pflichten des Arbeitgebers
Dem Arbeitgeber obliegt es, das vereinbarte Gehalt auszuzahlen sowie Steuern und Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß zu entrichten. Zusätzlich umfassen seine Pflichten die vertragsgemäße Beschäftigung des Arbeitnehmers, die Gewährung von Urlaub, den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sowie weitere Fürsorgepflichten.
Bei Verstößen gegen diese Pflichten kann der Arbeitnehmer rechtliche Schritte einleiten. Zur Wahrung seiner Rechte sollte er sich an einen im Arbeitsrecht versierten Juristen in München wenden.
Befristeter Arbeitsvertrag
Für befristete Arbeitsverhältnisse gelten spezielle Regelungen. Eine Befristung kann sowohl mit als auch ohne sachlichen Grund erfolgen. Angesichts der komplexen rechtlichen Lage bei befristeten Arbeitsverträgen ist die Beratung durch einen erfahrenen Juristen im Arbeitsrecht in München zu empfehlen.
Schaffen Sie Klarheit – jetzt!
Für rechtliche Klarheit und strategische Weitsicht – unser Team wartet darauf, Sie zu unterstützen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Unsere Münchner Anwälte setzen Ihre Rechte durch
Vertrauen auch Sie auf die Expertise, Know-How und steten Einsatz unserer hochqualifizierten Anwälte
Häufig gestellte Fragen
Gerne klären wir alle aufkommenden Fragen in einem vertrautlichen Gespräch.
Obwohl gesetzlich kein Anwaltszwang besteht, verbessert die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts signifikant die Erfolgsaussichten in einem Rechtsstreit. In München bieten wir unseren Mandanten die Expertise erfahrener Rechtsanwälte im Arbeitsrecht.
Unsere Rechtsanwälte in München arbeiten eng und vertrauensvoll mit den Mandanten zusammen, um gemeinsam die optimale Vorgehensweise zu erarbeiten. Wir suchen nach einvernehmlichen Lösungen, vertreten aber auch mit Nachdruck die Interessen unserer Mandanten vor Gericht.
Im Arbeitsrecht gibt es keinen generellen Anspruch auf Abfindung. In bestimmten Fällen, wie bei einer Sozialplanabfindung, können jedoch Ausnahmen bestehen.
Die Frist für die Einreichung einer Kündigungsschutzklage beträgt drei Wochen ab dem Erhalt der Kündigung und muss beim zuständigen Arbeitsgericht erfolgen.
Lokal. Überregional. International.
Verwarnungen im Arbeitsrecht – Die gelbe Karte für den Arbeitnehmer
Sie signalisiert dem Arbeitnehmer, sein Verhalten zu überdenken und die arbeitsvertraglichen Pflichten zu erfüllen, um eine Entlassung zu verhindern. Oft ist eine Verwarnung erforderlich, um eine Kündigung rechtlich abzusichern. In bestimmten Fällen kann jedoch auf eine vorherige Verwarnung verzichtet werden. Bei Unklarheiten ist die Konsultation eines auf Arbeitsrecht spezialisierten Juristen in München anzuraten.
Typische Gründe für eine Verwarnung sind die Missachtung von Arbeitsanweisungen, Beleidigungen von Vorgesetzten oder Kollegen, strafbare Handlungen, vorgetäuschte Krankheiten oder unentschuldigtes Fehlen. Auch sexuelle Belästigung oder Mobbing können zu einer Verwarnung führen.
Eine Verwarnung muss das beanstandete Verhalten klar benennen, die Pflichtverletzung rügen und mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen aufzeigen. Unsere Juristen in München beraten bei Verwarnungen im Arbeitsrecht.
Kündigung des Arbeitsvertrags
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können das Arbeitsverhältnis kündigen, wobei das Arbeitsrecht zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung unterscheidet.
Ordentliche Kündigung
Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Einhaltung der Kündigungsfristen ist ordentlich möglich. Der Arbeitnehmer muss seine Kündigung nicht begründen, während der Arbeitgeber Gründe angeben muss, die betriebs-, verhaltens- oder personenbedingt sein können.
Außerordentliche Kündigung
Eine fristlose, außerordentliche Kündigung erfordert schwerwiegende Gründe, die es einer Partei unzumutbar machen, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist fortzusetzen. Typischerweise liegen solche Gründe bei erheblichen Pflichtverletzungen vor. Die Kündigung muss binnen zwei Wochen nach Kenntnis des Kündigungsgrundes erfolgen. Unsere Juristen in München sorgen dafür, dass Ihre Kündigung rechtswirksam ist.
Arbeitnehmer können zudem Kündigungsschutzklage erheben. Ansprechpartner hierfür sind unsere spezialisierten Juristen in München.
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MTR Legal bietet professionelle Rechtsberatung in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Lassen Sie uns gemeinsam die beste Lösung finden.
Aufhebungsvertrag und Abfindung im Arbeitsrecht
Verhandlungsgeschick ist gefragt
Ein Aufhebungsvertrag bietet oft eine vorteilhafte Lösung zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, besonders wenn es schnell und ohne Beachtung von Kündigungsfristen gelöst werden soll. Die Notwendigkeit eines Kündigungsgrundes sowie der Kündigungsschutz oder die Zustimmung des Betriebsrats entfallen dabei.
Die Einwilligung des Arbeitnehmers zum Aufhebungsvertrag ist notwendig. Im Gegenzug wird ihm oft eine Abfindung angeboten. Obwohl im Arbeitsrecht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht, spielt das Verhandlungsgeschick bei der Festlegung der Höhe eine wesentliche Rolle. Hierbei ist die Unterstützung durch unsere versierten Rechtsanwälte in München ausschlaggebend.
Vorstand und Führungskräfte
Für Vorstände, Geschäftsführer und leitende Angestellte ist die Gewährleistung eines störungsfreien Betriebsablaufs essentiell. Treten Herausforderungen auf, können rechtliche Probleme schnell entstehen. Deshalb ist eine umfangreiche arbeitsrechtliche Beratung durch unsere kompetenten Rechtsanwälte in München auch für Führungskräfte von großer Bedeutung. Wir bieten Unterstützung in Bereichen wie Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Datenschutz, die Implementierung von Compliance-Management-Systemen und weitere arbeitsrechtliche Themen.
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