Erbrecht Rechtsanwalt in Freiburg
In Freiburg stehen wir Ihnen bei sämtlichen Fragen zum Erbrecht mit fundierter und persönlicher Beratung zur Seite



Erbrecht in Freiburg – Expertenberatung anfordern
In Freiburg begleiten wir Sie vertrauensvoll bei allen Fragen rund um das Erbrecht
Auch in Freiburg gewinnen erbrechtliche Fragestellungen zunehmend an Bedeutung – insbesondere vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Veränderungen und eines wachsenden Bewusstseins für vorausschauende Nachlassplanung. Ob Sie ein Testament verfassen, einen Erbvertrag abschließen möchten oder Fragen zum Pflichtteil klären wollen: Eine rechtlich fundierte Begleitung ist in vielen Fällen sinnvoll. Wir stehen Ihnen zur Seite, um passende Lösungen für Ihre persönliche Situation zu entwickeln – sei es bei der Gestaltung Ihrer Nachlassregelung, bei familiären Vereinbarungen oder der steuerlich durchdachten Vermögensübertragung. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf – wir unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihrer individuellen Wünsche.
- Basler Straße 115, 79115 Freiburg
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Breitgefächertes Beratungsangebot im Erbrecht in Freiburg
In Freiburg beraten wir Sie verständlich und zielgerichtet im Erbrecht
Erbrechtliche Themen bringen oft viele Detailfragen mit sich, die eine klare und vorausschauende Regelung erfordern. In Freiburg begleiten wir Sie dabei – ganz gleich, ob Sie als Erbin oder Erbe beteiligt sind oder Ihre Nachlassplanung frühzeitig gestalten möchten. Wir erklären Ihnen, wie Sie steuerliche Freibeträge sinnvoll ausschöpfen, rechtliche Fallstricke vermeiden und Ihre Ansprüche im Erbfall wirksam geltend machen. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir eine durchdachte Lösung, die zu Ihrer Lebenssituation passt und sich rechtlich zuverlässig umsetzen lässt:
Automatische Anwendung der gesetzlichen Erbfolge bei Fehlen eines Testaments
Liegt kein Testament vor, unterstützen wir Sie in Freiburg bei der Klärung der gesetzlichen Erbfolge und setzen uns für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche ein
Wenn keine testamentarische oder vertragliche Regelung vorliegt, greift in Freiburg – wie im gesamten Bundesgebiet – die gesetzliche Erbfolge. Diese bestimmt, dass Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner sowie Kinder, ob leiblich oder adoptiert, vorrangig erben. In nicht ehelichen Lebensgemeinschaften besteht hingegen kein automatischer Erbanspruch.
Vorrangig erben die Kinder der verstorbenen Person. Sind keine Nachkommen vorhanden, treten die Eltern, Geschwister oder deren Kinder ein. Findet sich auch in dieser Linie kein Erbe, geht das Vermögen auf Großeltern oder entferntere Verwandte über. Der Anteil von Ehe- oder Lebenspartnern richtet sich dabei unter anderem nach dem bestehenden Güterstand.
Wenn Sie möchten, dass Ihr Nachlass nach Ihren eigenen Vorstellungen geregelt wird, empfiehlt sich eine frühzeitige und individuelle Planung. In Freiburg beraten wir Sie ausführlich dazu, wie Sie Ihre Wünsche rechtssicher festhalten und Konflikte im Erbfall vermeiden können.
Schaffen Sie Klarheit – jetzt!
Für rechtliche Klarheit und strategische Weitsicht – unser Team wartet darauf, Sie zu unterstützen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Unsere Rechtsanwälte in Freiburg beraten im Erbrecht
Konfliktvermeidung im Erbfall in Freiburg durch vorausschauende Planung und klar formulierte Nachlassregelungen
Erbstreitigkeiten bringen häufig nicht nur emotionale Belastungen mit sich, sondern können auch langwierige Konflikte innerhalb der Familie auslösen. In Freiburg begleiten wir Sie dabei, solchen Auseinandersetzungen durch eine frühzeitige und klar formulierte Nachlassregelung vorzubeugen. Wenn Ihre Wünsche eindeutig dokumentiert und rechtlich korrekt umgesetzt sind, lassen sich viele Streitpunkte im Vorfeld vermeiden.
Falls enge Angehörige im Testament nicht bedacht werden, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Pflichtteilsanspruch entstehen. Wir erläutern Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten und entwickeln mit Ihnen eine individuelle Lösung zur Vermögensübertragung – rechtlich durchdacht und steuerlich sinnvoll, abgestimmt auf Ihre persönliche Lebenssituation.





Häufig gestellte Fragen
Gerne klären wir alle aufkommenden Fragen in einem vertrautlichen Gespräch.
Die Beantragung eines Erbscheins erfolgt beim Nachlassgericht des Amtsgerichts Freiburg – vorausgesetzt, die verstorbene Person hatte dort ihren letzten gewöhnlichen Wohnsitz. Der Erbschein dient als offizieller Nachweis Ihrer Erbenstellung, etwa gegenüber Banken, Versicherungen oder dem Grundbuchamt. Für den Antrag sind unter anderem die Sterbeurkunde, Angaben zur familiären Beziehung und gegebenenfalls ein Testament erforderlich. Wir beraten Sie in Freiburg gerne bei der Vorbereitung der Unterlagen und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren.
Ein eigenhändig verfasstes Testament können Sie beim Amtsgericht Freiburg zur amtlichen Verwahrung einreichen. Dort wird es sicher aufbewahrt und beim Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer registriert. Dies garantiert, dass Ihr letzter Wille im Todesfall zuverlässig aufgefunden und ordnungsgemäß eröffnet wird. Die amtliche Hinterlegung minimiert das Risiko von Verlust, Beschädigung oder Unklarheiten. Wenn Sie Fragen zur Formulierung oder Abgabe haben, stehen wir Ihnen beratend zur Seite.
Der Pflichtteil ist ein gesetzlich geregelter Anspruch für nahe Angehörige – beispielsweise für Kinder, Ehepartner oder in bestimmten Fällen auch für Eltern. Wenn diese im Testament nicht oder nur eingeschränkt berücksichtigt werden, haben sie Anspruch auf einen Mindestanteil am Nachlass. Der Pflichtteil beträgt in der Regel die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und wird auf Basis des Gesamtwerts des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls berechnet. Dazu zählen Immobilien, Bankguthaben, Wertgegenstände sowie bestehende Schulden. In Freiburg erklären wir Ihnen, wer anspruchsberechtigt ist, wie sich der Pflichtteil ermitteln lässt und welche Möglichkeiten Sie bei der Geltendmachung oder Gestaltung haben.
Lokal. Überregional. International.
Rechtssichere Erstellung von Testamenten und Erbverträgen
Rechtlich wirksam, klar formuliert und abgestimmt auf Ihre persönlichen Vorstellungen
Ein Testament ermöglicht es Ihnen, Ihre Nachlassregelung aktiv zu gestalten – unabhängig von der gesetzlichen Erbfolge. Damit Ihr letzter Wille auch rechtlich Bestand hat, müssen bestimmte formale Anforderungen eingehalten werden. In Freiburg stehen wir Ihnen bei der Erstellung Ihres Testaments zur Seite und sorgen dafür, dass Ihre Vorstellungen klar formuliert und rechtlich nachvollziehbar festgehalten werden – um spätere Missverständnisse zu vermeiden.
Ein wirksames handschriftliches Testament muss vollständig eigenhändig verfasst und mit Ihrem vollständigen Namen unterschrieben sein. Es empfiehlt sich, eine eindeutige Überschrift wie „Mein letzter Wille“ zu verwenden sowie Ort und Datum anzugeben. Wichtig ist außerdem, dass Sie die Begünstigten namentlich benennen und eventuelle Vermächtnisse oder Teilungsanordnungen eindeutig formulieren.
Ehegatten haben zusätzlich die Möglichkeit, ein gemeinschaftliches Testament zu verfassen. Häufig setzen sie sich darin gegenseitig als Alleinerben ein, während die Kinder nach dem Tod des länger lebenden Partners erben. In Freiburg beraten wir Sie umfassend zu den verschiedenen Formen der Nachlassregelung und unterstützen Sie dabei, eine rechtssichere Lösung zu finden, die genau zu Ihrer persönlichen Lebenssituation passt.
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Alternative zum Testament: der Erbvertrag
In Freiburg begleiten wir Sie bei der vertraglichen Regelung Ihrer Erbangelegenheiten
Ein Erbvertrag ermöglicht es Ihnen, Ihre Nachlassregelung verbindlich zu treffen und dadurch für alle Beteiligten rechtliche Klarheit zu schaffen. Da Änderungen nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich sind, bietet diese Form der Regelung ein hohes Maß an Verlässlichkeit. Umso wichtiger ist es, sich frühzeitig mit den rechtlichen Rahmenbedingungen und den persönlichen Konsequenzen auseinanderzusetzen.
In Freiburg unterstützen wir Sie bei der Erstellung eines Erbvertrags, der zu Ihrer individuellen Lebenssituation passt. Wir achten darauf, dass Ihre Vorstellungen eindeutig formuliert und rechtlich klar geregelt sind – damit Ihre Entscheidungen im Erbfall wie gewünscht umgesetzt werden können.
Recht auf den Pflichtteil
In Freiburg beraten wir Sie ausführlich dazu, unter welchen seltenen Bedingungen ein Pflichtteilsanspruch rechtlich ausgeschlossen werden kann
Mit einem Testament können Sie selbst bestimmen, wie Ihr Vermögen weitergegeben werden soll – auch abweichend von der gesetzlichen Erbfolge. Doch auch dann haben nahe Angehörige in vielen Fällen Anspruch auf den Pflichtteil. Eine vollständige Enterbung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, zum Beispiel bei schwerem Fehlverhalten gegenüber der verstorbenen Person. Um spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden, empfiehlt es sich, die rechtlichen Grundlagen frühzeitig zu kennen.
Der Pflichtteil entspricht in der Regel der Hälfte des gesetzlichen Erbteils und kann unter bestimmten Bedingungen eingefordert werden. In Freiburg informieren wir Sie umfassend darüber, wie Pflichtteilsrechte entstehen, ob ein Ausschluss in Ihrem Fall möglich ist und wie Sie Ihren Nachlass rechtlich sicher und entsprechend Ihren Wünschen gestalten können. Gemeinsam finden wir eine Lösung, die zu Ihrer persönlichen Situation passt und rechtlich Bestand hat.
Fragen im Erbrecht?
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Erbschaftssteuer und optimale Nutzung von Freibeträgen
In Freiburg beraten wir Sie, wie Sie vorhandene Freibeträge gezielt einsetzen und Ihre Nachlassplanung steuerlich möglichst vorteilhaft gestalten können
Die Erbschaftsteuer bemisst sich nach dem Gesamtwert des Nachlasses sowie dem Verwandtschaftsverhältnis zur verstorbenen Person. Je enger die familiäre Beziehung, desto höher fällt der steuerliche Freibetrag aus. Seit dem 1. Januar 2024 gelten folgende Freibeträge:
– 500.000 Euro für Ehe- und eingetragene Lebenspartner
– 400.000 Euro für Kinder
– 200.000 Euro für Enkel
– 100.000 Euro für Eltern und Großeltern (Steuerklasse I)
– 20.000 Euro für Geschwister, Nichten, Neffen sowie Eltern und Großeltern in Steuerklasse II
– 20.000 Euro für alle übrigen Erben (Steuerklasse III)
Zusätzlich können Ehegatten sowie Kinder unter 27 Jahren einen Versorgungsfreibetrag in Anspruch nehmen, der zu einer weiteren steuerlichen Entlastung führt.
In Freiburg beraten wir Sie umfassend dazu, wie Sie Ihre Nachlassplanung so gestalten, dass Sie die geltenden Freibeträge bestmöglich nutzen. Gemeinsam erarbeiten wir ein Konzept zur Vermögensweitergabe, das steuerliche Belastungen minimiert und gleichzeitig Ihre persönlichen Wünsche berücksichtigt.
Gesetzliche Erbfolge als Standardregelung in Freiburg
Begleitung bei der rechtlichen Einordnung der gesetzlichen Erbfolge in Freiburg – damit Sie Ihre Ansprüche kennen und diese sicher geltend machen können
Auch in Freiburg tritt die gesetzliche Erbfolge ein, wenn keine individuelle Regelung durch Testament oder Erbvertrag getroffen wurde. Die gesetzliche Reihenfolge ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt und richtet sich nach dem Grad der Verwandtschaft zur verstorbenen Person – je näher das Verhältnis, desto größer der Erbanteil.
Vorrangig erben die Kinder. Gibt es keine direkten Nachkommen, folgen Enkel oder andere Abkömmlinge. Ist auch diese Linie nicht vorhanden, erben die Eltern, danach Geschwister oder deren Kinder.
Da die gesetzliche Erbfolge nicht immer den eigenen Vorstellungen entspricht, empfiehlt es sich, rechtzeitig eine persönliche Regelung zu treffen. In Freiburg unterstützen wir Sie dabei, Ihre Nachlassplanung rechtlich eindeutig und nach Ihren Wünschen zu gestalten.
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