Bundeskartellamt gibt HELLWEG-Standorte für BAUHAUS frei

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Bundeskartellamt gibt Übernahme von HELLWEG-Standorten durch BAUHAUS frei

Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme von Mietverträgen für acht Standorte der insolventen HELLWEG Die Profi-Bau- & Gartenmärkte GmbH & Co. KG beziehungsweise der BayWa Bau- und Gartenmärkte GmbH & Co. KG durch die BAUHAUS AG Belp/Schweiz Zweigniederlassung Mannheim im Vorprüfverfahren freigegeben. Der Zusammenschlussantrag von BAUHAUS datiert nach veröffentlichten Angaben vom 2. September 2026 und bezog sich auf acht Standorte.

Nach der Einschätzung der Wettbewerbsbehörde bestehen in den jeweils betroffenen regionalen Einzugsgebieten ausreichend Ausweichmöglichkeiten für Kundinnen und Kunden. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, erklärte hierzu, das Vorhaben sei wettbewerblich unbedenklich; in den Regionen um die acht HELLWEG-Standorte gebe es jeweils hinreichende Alternativen durch andere Baumärkte und Fachmärkte.

Betroffene Standorte und tatsächliche Umsetzung

Freigabe bezog sich auf acht Mietverträge

Gegenstand der kartellrechtlichen Freigabe waren die Mietverträge für acht Standorte. Im Einzelnen betraf die Prüfung folgende Märkte:

  • Backnang,
  • Beckum,
  • Berlin-Köpenick,
  • Dahlwitz-Hoppegarten,
  • Dortmund-Hacheney,
  • Essen-Rellinghausen,
  • Iserlohn,
  • Potsdam.

Die Freigabe betrifft ausschließlich Mietverträge der insolventen Betreiber. Sie bezieht sich nicht auf die börsennotierte BayWa AG. Nach Angaben aus dem Marktumfeld hält die BayWa AG 15 Prozent an der Betreibergesellschaft der Bau- und Gartenmärkte; die operative Führung war bereits Jahre zuvor auf HELLWEG übergegangen.

BAUHAUS setzt nach veröffentlichten Angaben sieben Standorte um

Obwohl der Antrag und die kartellrechtliche Prüfung acht Standorte umfassten, setzt BAUHAUS nach veröffentlichten Angaben tatsächlich nur sieben Standorte um. Das Unternehmen soll sein Interesse am Standort Berlin-Köpenick nach Antragstellung aufgegeben haben.

Der Standort Berlin-Köpenick gehört danach nicht zur BAUHAUS-Transaktion. Für diesen Markt hatte Hornbach Mitte September angekündigt, ihn übernehmen zu wollen. Der Standort Backnang war bislang ein BayWa-Bau-&-Garten-Markt; die übrigen sechs von BAUHAUS tatsächlich erworbenen Standorte liefen unter der Marke HELLWEG.

Insolvenz der HELLWEG-Gruppe und Marktumfeld

Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung

Über HELLWEG wurde im Juni 2026 ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet. Zuständig war das Amtsgericht Essen; das Gericht bestellte Rechtsanwalt Stefan Denkhaus zum vorläufigen Sachwalter. Zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags waren nach veröffentlichten Angaben rund 2.900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betroffen. Die Beschäftigten erhielten zunächst für drei Monate Insolvenzgeld von der Bundesagentur für Arbeit.

Die HELLWEG-Gruppe betrieb zuletzt Bau- und Gartenmärkte unter den Marken HELLWEG und BayWa Bau & Garten in Deutschland. Zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags wurden 68 HELLWEG-Märkte und 46 Märkte unter der Marke BayWa Bau & Garten genannt. Im ursprünglichen Behördenkontext war von zuletzt 113 Bau- und Gartenmärkten in Deutschland die Rede, mit Schwerpunkten im Rhein-Ruhr-Gebiet, im Berliner Raum und in Süddeutschland.

Fortführungslösungen und Schließungen

Ende August zeichneten sich nach veröffentlichten Informationen Fortführungslösungen für 18 HELLWEG-Märkte und 17 BayWa-Bau-&-Garten-Märkte ab. Teilweise standen diese Lösungen unter dem Vorbehalt kartellrechtlicher Freigaben. Für Standorte ohne Investor wurde berichtet, dass sie bis Ende November 2026 schließen sollen; parallel läuft in allen HELLWEG- und BayWa-Märkten ein bundesweiter Abverkauf.

Auch andere Marktteilnehmer traten im Zusammenhang mit der Neuordnung von Standorten auf. Hornbach kündigte Mitte September die Übernahme von sechs HELLWEG-Standorten an, darunter Ahrensfelde, Berlin-Köpenick, Dortmund-Kley, Essen-Borbeck, Freiberg in Sachsen und Sankt Augustin. OBI erhielt nach Unternehmensangaben den Zuschlag für Berlin-Tiergarten, Berlin-Yorckstraße, Münster-Gievenbeck sowie Nördlingen und Wolfratshausen und will rund 250 Angestellte zum 1. Dezember 2026 übernehmen; die Eröffnung wurde voraussichtlich für März 2027 genannt.

Für die sechs HELLWEG-Märkte in Österreich wurde veröffentlicht, dass die Schließung von zwei Standorten angekündigt worden sei. Diese Angaben betreffen nicht die vom Bundeskartellamt freigegebene BAUHAUS-Transaktion in Deutschland.

Wettbewerbsrechtliche Bewertung durch das Bundeskartellamt

Prüfung im Vorprüfverfahren

Das Bundeskartellamt hat die Transaktion im Vorprüfverfahren freigegeben. Maßgeblich war die wettbewerbliche Bewertung der regionalen Märkte, in denen sich die betroffenen Standorte befinden. Die Behörde gelangte zu dem Ergebnis, dass die Kundinnen und Kunden in den jeweiligen Einzugsgebieten weiterhin auf hinreichende Alternativen ausweichen können.

BAUHAUS zählt zu den führenden Baumarktketten in Deutschland. Das Unternehmen betreibt rund 290 Standorte in Deutschland und im europäischen Ausland. Diese Marktstellung führte im konkreten Fall nach der behördlichen Prüfung nicht zu wettbewerblichen Bedenken, die einer Freigabe im Vorprüfverfahren entgegenstanden.

Einzugsgebiete nicht anhand starrer Radien bestimmt

Für die Abgrenzung der wettbewerblich relevanten Märkte stellte das Bundeskartellamt auf das tatsächliche Nachfrageverhalten der Kundinnen und Kunden ab. Dieses wurde anhand von Kundenkartendaten und Kundenbefragungen ermittelt. Die Behörde berücksichtigte dabei, dass Einzugsgebiete von Baumärkten regional unterschiedlich ausfallen können.

Nach den Feststellungen der Behörde hängen die Einzugsgebiete unter anderem von der Größe der jeweiligen Filiale, der Bevölkerungsdichte und der Verkehrsanbindung ab. Deshalb lassen sich die relevanten Gebiete nicht mit pauschalen, starren Entfernungsradien erfassen. Die wettbewerbliche Beurteilung erfolgte damit standort- und regionenbezogen.

Geplanter Übergang und weitere Umsetzung

Wirksamwerden und Umbau der Standorte

Die Übernahme durch BAUHAUS soll nach veröffentlichten Angaben zum 1. Dezember 2026 wirksam werden. Die betroffenen Märkte sollen ab Winter 2026/27 umgebaut werden. Nach Umbau und Modernisierung ist vorgesehen, die Standorte im Frühjahr 2027 als BAUHAUS-Fachcentren wiederzueröffnen.

Mehr als 400 Beschäftigten und Auszubildenden wurde nach Unternehmensangaben eine Fortsetzung ihrer Arbeitsverhältnisse angeboten. Diese Angabe bezieht sich auf die übergehenden Standorte und ersetzt nicht die gesonderte arbeitsrechtliche Prüfung im Einzelfall.

Bedeutung für Unternehmen bei Standortübernahmen aus der Insolvenz

Der Fall zeigt, dass auch der Erwerb einzelner Mietverträge und Standorte aus einer Insolvenz kartellrechtlich relevant sein kann. Entscheidend ist nicht allein die Zahl der übernommenen Märkte, sondern die konkrete wettbewerbliche Wirkung in den betroffenen regionalen Märkten. Das Bundeskartellamt prüfte deshalb nicht pauschal den bundesweiten Baumarktsektor, sondern die tatsächlichen Ausweichmöglichkeiten im Umfeld der einzelnen Standorte.

Für Unternehmen, Investoren und Vermieter sind bei vergleichbaren Transaktionen insbesondere die Abgrenzung der relevanten Märkte, der Zeitpunkt des Vollzugs und etwaige Freigabevorbehalte von Bedeutung. Im vorliegenden Fall erfolgte die behördliche Freigabe im Vorprüfverfahren, während zugleich weitere Fortführungslösungen für andere Standorte der HELLWEG- und BayWa-Gruppe im Markt bekannt wurden.

Häufige Fragen

Bundeskartellamt BAUHAUS HELLWEG Übernahme: Welche Standorte wurden freigegeben?

Die Freigabe bezog sich auf die Mietverträge für acht Standorte in Backnang, Beckum, Berlin-Köpenick, Dahlwitz-Hoppegarten, Dortmund-Hacheney, Essen-Rellinghausen, Iserlohn und Potsdam. Nach veröffentlichten Angaben setzt BAUHAUS die Transaktion tatsächlich nur für sieben Standorte um, da Berlin-Köpenick nicht Teil der BAUHAUS-Umsetzung sein soll.

Warum hat das Bundeskartellamt die BAUHAUS-Übernahme von HELLWEG-Standorten freigegeben?

Das Bundeskartellamt sah das Zusammenschlussvorhaben als wettbewerblich unbedenklich an. Nach der Prüfung bestanden in den regionalen Einzugsgebieten der betroffenen Standorte jeweils hinreichende Ausweichalternativen durch andere Baumärkte und Fachmärkte.

Welche praktischen Folgen hat die BAUHAUS-Übernahme von HELLWEG-Standorten für Beschäftigte und Unternehmen?

Nach Unternehmensangaben wurde mehr als 400 Beschäftigten und Auszubildenden eine Fortsetzung ihrer Arbeitsverhältnisse angeboten. Für Unternehmen verdeutlicht der Fall, dass Standortübernahmen aus der Insolvenz kartellrechtlich geprüft werden können, wenn sie regionale Wettbewerbsverhältnisse berühren.

Wettbewerbsrechtliche Einordnung bei MTR Legal

Zusammenschlüsse, Standortübernahmen und Transaktionen aus Insolvenzverfahren können erhebliche wettbewerbsrechtliche Fragen aufwerfen, insbesondere bei regional begrenzten Märkten und parallelen Erwerbsprozessen durch mehrere Marktteilnehmer. MTR Legal Rechtsanwälte begleitet Unternehmen, Investoren und vermögende Privatpersonen bei wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen mit internationalem Bezug. Bei Fragen zur kartellrechtlichen Bewertung von Transaktionen finden Sie weitere Informationen unter Rechtsberatung im Wettbewerbsrecht.