Definition und Bedeutung des Begriffs „Rechtswidrigkeit“
Begriffserklärung
Der Begriff Rechtswidrigkeit bezeichnet im rechtlichen Kontext das Vorliegen eines Verhaltens, Zustands oder einer Handlung, die gegen geltendes Recht verstößt. Ein Verhalten ist dann rechtswidrig, wenn es gegen eine Rechtsnorm verstößt und nicht durch einen Rechtfertigungsgrund gedeckt ist. Rechtswidrigkeit kann sich sowohl auf Handlungen als auch auf Unterlassungen beziehen. Sie stellt in vielen Bereichen des Rechts eine zentrale Voraussetzung für die Annahme von Rechtsfolgen dar, wie etwa die Begründung von Schadensersatzpflichten, die Ahndung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten.
Allgemeiner Kontext und Relevanz
Im deutschen Rechtssystem gilt die Rechtswidrigkeit als eines der grundlegenden Merkmale zur Bewertung von Verhalten und zur Ableitung rechtlicher Konsequenzen. Sie bildet eine der klassischen Prüfungsvoraussetzungen insbesondere im Strafrecht, Zivilrecht und im öffentlichen Recht. Die genaue Abgrenzung zwischen rechtmäßigem und rechtswidrigem Verhalten ist für die Anwendung und Durchsetzung von Gesetzen von entscheidender Bedeutung, sowohl im privaten wie auch im öffentlichen Bereich.
Rechtswidrigkeit: Formelle und verständliche Definition
Formelle Definition
Formell wird Rechtswidrigkeit als Zustand beschrieben, bei dem eine Handlung oder ein Zustand im Widerspruch zu geltenden Gesetzen, Vorschriften oder Normen steht und kein rechtfertigender Umstand vorliegt. Die Prüfung der Rechtswidrigkeit findet regelmäßig im Rahmen der Subsumtion statt, also dann, wenn das tatsächliche Verhalten mit den Vorgaben einer Norm verglichen wird.
Laienverständliche Definition
Laienverständlich ausgedrückt bedeutet Rechtswidrigkeit, dass man gegen eine rechtliche Vorschrift oder ein Gesetz verstößt, ohne dafür eine anerkannte, rechtmäßige Entschuldigung oder Begründung zu haben. Zur Verdeutlichung: Wer eine rote Ampel überfährt, handelt rechtswidrig, es sei denn, es liegt ein zwingender Notfall vor, der das Verhalten erlaubt.
Rechtliche und thematische Perspektiven
Rechtswidrigkeit steht eng im Zusammenhang mit den Begriffen „Rechtmäßigkeit“, „Ordnungswidrigkeit“ und „Schuld“. Sie ist ein zentrales Element für die Feststellung der Verantwortlichkeit eines Handelnden. Erst wenn eine Handlung rechtswidrig ist, stellt sich im Rahmen der rechtlichen Prüfung auch die Frage, ob das Verhalten schuldhaft, also vorwerfbar, war.
Anwendungsbereiche von Rechtswidrigkeit
Typische Kontexte
Rechtswidrigkeit findet Anwendung in verschiedenen Bereichen, darunter:
- Strafrecht: Hier dient Rechtswidrigkeit als Tatbestandsmerkmal. Eine Straftat liegt erst dann vor, wenn die Tat den Tatbestand erfüllt, rechtswidrig und schuldhaft begangen wurde.
- Zivilrecht: Im Bereich des Schadensersatzrechts, etwa bei einer unerlaubten Handlung nach § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), ist die Rechtswidrigkeit eine zentrale Voraussetzung für Ansprüche.
- Verwaltungsrecht: Verwaltungsakte oder Handlungen einer Behörde sind rechtswidrig, wenn sie nicht im Einklang mit dem Gesetz stehen.
- Wirtschaft: Auch im Wirtschaftsleben spielt Rechtswidrigkeit eine Rolle, beispielsweise bei wettbewerbswidrigem Verhalten nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
- Alltag: Im täglichen Zusammenleben zeigt sich die Thematik etwa beim Überschreiten von Tempolimits, bei Schwarzarbeit oder dem Verstoß gegen Verträge.
Beispiele
- Ein Unternehmen veröffentlicht irreführende Werbung und verstößt damit gegen das UWG. Dieses Verhalten ist rechtswidrig.
- Eine Person beschädigt das Eigentum eines anderen. Dies stellt eine rechtswidrige unerlaubte Handlung gemäß § 823 BGB dar, sofern kein Rechtfertigungsgrund (z.B. Notwehr) vorliegt.
- Eine Behörde erlässt einen Verwaltungsakt, ohne die dafür erforderliche gesetzliche Grundlage. Der Akt ist dann rechtswidrig.
Gesetzliche Vorschriften und Regelungen zur Rechtswidrigkeit
Zentrale Gesetze und Paragraphen
Die Rechtswidrigkeit ist in diversen Gesetzen und Kodifikationen verankert, unter anderem:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Im Bereich der unerlaubten Handlung nach § 823 BGB.
- Strafgesetzbuch (StGB): Aufbau einer Straftat mit Prüfung der objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale, der Rechtswidrigkeit und der Schuld (vgl. § 32 StGB Notwehr, § 34 StGB rechtfertigender Notstand).
- Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG): Ordnungswidrig handelt, wer rechtswidrig und vorwerfbar eine Rechtsnorm verletzt (§ 1 OWiG).
- Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG): Regelung der Rechtmäßigkeit und Rechtswidrigkeit von Verwaltungsakten.
Institutionen
Verschiedene staatliche Stellen, wie Gerichte und Behörden, prüfen, ob ein Verhalten oder ein Verwaltungsakt rechtswidrig war und welche Konsequenzen sich daraus ergeben.
Prüfung der Rechtswidrigkeit: Systematik und Problemstellungen
Prüfungsaufbau der Rechtswidrigkeit
Die Feststellung der Rechtswidrigkeit verläuft regelmäßig in mehreren Schritten:
- Feststellung eines gesetzlichen Tatbestandes: Zunächst wird geprüft, ob ein Verhalten den Tatbestand einer Norm erfüllt.
- Prüfung auf Rechtfertigungsgründe: Anschließend wird untersucht, ob das Verhalten ausnahmsweise gerechtfertigt war, zum Beispiel durch Notwehr (§ 32 StGB), Notstand (§ 34 StGB), Einwilligung oder durch hoheitliche Anordnung.
- Abschließende Beurteilung: Liegt kein Rechtfertigungsgrund vor, ist das Verhalten rechtswidrig.
Diese Systematik gilt gleichermaßen im Strafrecht, Zivilrecht und im öffentlichen Recht.
Häufige Problemstellungen und Besonderheiten
Im Zusammenhang mit Rechtswidrigkeit treten häufig folgende Problemstellungen auf:
- Abgrenzungsprobleme: Insbesondere im öffentlichen Recht ist strittig, unter welchen Voraussetzungen eine Maßnahme der Verwaltung als rechtswidrig gilt.
- Konflikt zwischen verschiedenen Rechtsgütern: Zum Beispiel können Situationen auftreten, in denen ein Verhalten gegen ein Gesetz verstößt, aber zur Abwehr einer größeren Gefahr dient (rechtfertigender Notstand).
- Rechtfertigungsgründe: Die Auslegung und Anwendbarkeit von Rechtfertigungsgründen kann im Einzelfall problematisch sein; etwa die Frage, ob eine Einwilligung wirksam und informierte erteilt wurde.
- Folgen der Rechtswidrigkeit: Nicht jede rechtswidrige Handlung führt automatisch zu zivilrechtlichen oder strafrechtlichen Sanktionen, insbesondere wenn keine Schuld vorliegt oder ein Ausschlussgrund greift.
Zusammenfassung: Wesentliche Aspekte der Rechtswidrigkeit
Die Rechtswidrigkeit ist ein grundlegender Begriff des deutschen Rechts und bezeichnet das Verhalten oder den Zustand, der gegen geltende Gesetze und Normen verstößt. Sie setzt regelmäßig voraus, dass ein gesetzlicher Tatbestand erfüllt und kein Rechtfertigungsgrund gegeben ist. Rechtswidrigkeit ist in zahlreichen Rechtsgebieten die zentrale Voraussetzung für das Entstehen von Rechtsfolgen wie Schadensersatz, Strafbarkeit oder behördlichen Eingriffen. Institutionen wie Gerichte und Behörden befassen sich regelmäßig mit der Prüfung und Bewertung von Rechtswidrigkeit.
Relevanz für verschiedene Bereiche
Der Begriff ist insbesondere relevant für:
- Personen, die mit der Beurteilung von Gesetzesverstößen befasst sind (z. B. in Verwaltung, Justiz, Wirtschaft).
- Unternehmen, Institutionen und Organisationen, um Haftungsrisiken frühzeitig zu erkennen.
- Privatpersonen, die wissen möchten, wann sie durch ein Verhalten Rechte verletzen oder eigene Rechte durch rechtswidrige Handlungen Dritter verletzt werden.
Abschließende Hinweise
Werden Fragen zur Rechtswidrigkeit nicht sorgfältig geklärt, kann dies erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen, beispielsweise Schadensersatzforderungen oder strafrechtliche Sanktionen. Daher kommt der korrekten Bewertung der Rechtswidrigkeit im gesamten Rechtsalltag eine besondere Bedeutung zu.
Häufig gestellte Fragen
Was bedeutet Rechtswidrigkeit im juristischen Sinne?
Rechtswidrigkeit beschreibt im juristischen Sinne die Widersprüchlichkeit eines Verhaltens oder Handelns zu geltendem Recht. Dabei ist ein Verhalten immer dann rechtswidrig, wenn es gegen gesetzliche Verbote oder Gebote verstößt und keine rechtfertigenden Umstände vorliegen. Im Strafrecht ist die Rechtswidrigkeit ein zentrales Element für die Strafbarkeit: Ein Tatbestand alleine reicht nicht aus, entscheidend ist zudem, dass keine Rechtfertigungsgründe wie Notwehr (§ 32 StGB), Notstand (§ 34 StGB) oder Einwilligung des Verletzten bestehen. Im Zivilrecht spielt die Rechtswidrigkeit etwa bei Schadensersatzansprüchen eine Rolle. Hier wird eine Handlung als rechtswidrig betrachtet, wenn sie gegen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder andere Rechtsvorschriften verstößt. Damit lehnt sich die Rechtswidrigkeitsprüfung stets an den Wortlaut und Sinn des jeweiligen Gesetzes sowie an das Vorliegen von möglichen Rechtfertigungsgründen an.
Wann liegt eine rechtswidrige Handlung vor?
Eine rechtswidrige Handlung liegt vor, wenn eine Person gegen eine gesetzliche Bestimmung verstößt und keine Rechtfertigungsgründe existieren. Das bedeutet: Die objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale einer Norm sind erfüllt und zudem gibt es keinen Umstand, der das Verhalten ausnahmsweise erlaubt. Handelt es sich beispielsweise um eine Körperverletzung (§ 223 StGB), ist diese objektiv und subjektiv erfüllt, wenn jemand eine andere Person körperlich misshandelt. Die Tat wäre jedoch nicht rechtswidrig, wenn sie im Rahmen der Notwehr (§ 32 StGB) erfolgte. Ohne einen solchen Rechtfertigungsgrund bleibt die Handlung rechtswidrig.
Welche Rolle spielen Rechtfertigungsgründe bei der Beurteilung der Rechtswidrigkeit?
Rechtfertigungsgründe sind von entscheidender Bedeutung, da sie eine an sich rechtswidrige Tat legalisieren können. Im Strafrecht gibt es gesetzlich normative Rechtfertigungsgründe wie Notwehr, Notstand oder die Einwilligung des Opfers. Liegt ein Rechtfertigungsgrund vor, entfällt die Rechtswidrigkeit der Tat vollständig. Auch im Zivilrecht können rechtfertigende Umstände – etwa die Ausübung eines vertraglich eingeräumten Rechts – die Rechtswidrigkeit ausschließen. Entscheidend ist daher stets die sorgfältige Prüfung aller möglichen Rechtfertigungstatbestände, bevor das Verhalten endgültig als rechtswidrig eingestuft werden kann.
Wie wird die Rechtswidrigkeit im Strafrecht geprüft?
In der strafrechtlichen Fallprüfung bildet die Rechtswidrigkeit einen eigenen Prüfungsabschnitt. Zunächst wird festgestellt, ob der objektive und subjektive Tatbestand einer Strafnorm erfüllt ist. Ist dies der Fall, folgt die Prüfung der Rechtswidrigkeit: Hier wird untersucht, ob das Verhalten durch allgemeine oder besondere Rechtfertigungsgründe gedeckt ist. Zu den allgemeinen Rechtfertigungsgründen zählen insbesondere die Notwehr (§ 32 StGB), der rechtfertigende Notstand (§ 34 StGB) oder die Einwilligung (§ 228, § 904 BGB analog). Liegt kein Rechtfertigungsgrund vor, wird die Tat als rechtswidrig beurteilt. Erst danach folgt die Prüfung der Schuld.
Was sind Beispiele für rechtswidrige, aber nicht schuldhafte Handlungen?
Es gibt Fälle, in denen eine Handlung zwar rechtswidrig, aber nicht schuldhaft ist. Die Rechtswidrigkeit wird dann bejaht, die Schuld aber aufgrund von bestimmten Schuldausschließungsgründen wie etwa fehlender Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit, Irrtum über Entschuldigungsgründe oder wegen eines entschuldigenden Notstands (§ 35 StGB) verneint. Ein typisches Beispiel ist ein psychisch kranker Täter, der zwar eine körperliche Verletzung (rechtswidrig) begeht, aber nicht schuldfähig ist (§ 20 StGB).
Welche Bedeutung hat die Rechtswidrigkeit im Zivilrecht?
Im Zivilrecht ist die Rechtswidrigkeit ein zentrales Erfordernis für die Geltendmachung von Ansprüchen, insbesondere auf Schadensersatz oder Unterlassung. Sie liegt vor, wenn ein Verhalten gegen privatrechtliche Normen wie das BGB, AGB oder andere zivilrechtliche Vorschriften verstößt. Besonders im Bereich der unerlaubten Handlungen (§§ 823 ff. BGB) ist sie notwendige Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruch. Auch hier kann die Rechtswidrigkeit durch Vorliegen eines Rechtfertigungsgrundes, wie beispielsweise Einwilligung oder Selbsthilfe (§ 229 BGB), ausgeschlossen sein.
Welche Konsequenzen kann die Feststellung der Rechtswidrigkeit haben?
Die Feststellung der Rechtswidrigkeit führt in vielen Fällen dazu, dass Rechtsfolgen wie Sanktionen, Schadensersatzpflichten oder Unterlassungsansprüche ausgelöst werden. Im Strafrecht kann eine rechtswidrige und schuldhafte Tat zu einer Strafe führen. Im Zivilrecht besteht bei rechtswidrigem Verhalten die Grundlage für Ansprüche auf Schadensersatz oder Beseitigung. Auch verwaltungsrechtlich kann eine rechtswidrige Maßnahme, wie etwa ein nicht rechtmäßiger Verwaltungsakt, rückgängig gemacht oder angefochten werden. Die genaue Rechtsfolge hängt jedoch immer vom jeweiligen Rechtsgebiet und dem einschlägigen Gesetz ab.