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Verwaltungsrechtlicher Vertrag

Was ist ein verwaltungsrechtlicher Vertrag?

Ein verwaltungsrechtlicher Vertrag ist eine besondere Form der Vereinbarung zwischen einer Behörde und einer anderen Partei, die dazu dient, öffentlich-rechtliche Angelegenheiten zu regeln. Im Gegensatz zu einem klassischen Verwaltungsakt, bei dem die Behörde einseitig entscheidet, basiert der verwaltungsrechtliche Vertrag auf dem Prinzip der beiderseitigen Zustimmung. Solche Verträge werden eingesetzt, wenn eine flexible und kooperative Lösung zwischen Verwaltung und Bürgern oder Unternehmen erforderlich ist.

Arten von verwaltungsrechtlichen Verträgen

Verwaltungsrechtliche Verträge lassen sich in verschiedene Typen unterteilen. Die wichtigsten sind:

Koordinationsverträge

Bei Koordinationsverträgen stehen sich zwei gleichberechtigte Parteien gegenüber – zum Beispiel zwei Behörden oder eine Behörde und ein Bürger -, die gemeinsam einen bestimmten Sachverhalt regeln möchten. Beide Seiten bringen ihre Interessen ein und einigen sich auf einen Ausgleich.

Subordinationsverträge

Subordinationsverträge zeichnen sich dadurch aus, dass eine Partei – meist die Behörde – in einer übergeordneten Position steht. Die andere Partei verpflichtet sich im Rahmen des Vertrags zur Erfüllung bestimmter Pflichten oder erhält bestimmte Rechte.

Zweck und Anwendungsbereiche des verwaltungsrechtlichen Vertrags

Der Hauptzweck eines verwaltungsrechtlichen Vertrags besteht darin, komplexe Sachverhalte flexibel zu lösen. Sie kommen insbesondere dann zum Einsatz, wenn gesetzliche Regelungen Spielraum für individuelle Absprachen lassen oder wenn mehrere Beteiligte mit unterschiedlichen Interessen eingebunden werden müssen.
Typische Anwendungsbereiche sind beispielsweise städtebauliche Verträge im Bauwesen oder Vereinbarungen über öffentliche Leistungen wie Wasser- oder Energieversorgung.

Abgrenzung zum Verwaltungsakt und privatrechtlichem Vertrag

Unterschiede zum Verwaltungsakt

Im Unterschied zum Verwaltungsakt handelt es sich beim verwaltungsrechtlichen Vertrag um eine zweiseitige Willenserklärung: Beide Parteien müssen zustimmen. Ein Verwaltungsakt hingegen wird von der Behörde allein erlassen; Betroffene können dagegen nur Rechtsmittel einlegen.

Abgrenzung vom privatrechtlichen Vertrag

Während privatrechtliche Verträge ausschließlich nach den Regeln des Zivilrechts geschlossen werden (zum Beispiel Kauf- oder Mietvertrag), unterliegt der verwaltungsrechtliche Vertrag besonderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften sowie Kontrollmechanismen durch Aufsichtsbehörden.

Anforderungen an den Abschluss eines verwaltungsrechtlichen Vertrags

Zuständigkeit der Behörden

Nur zuständige Behörden dürfen solche Verträge abschließen; sie müssen dabei innerhalb ihres Aufgabenbereichs handeln.

Einhaltung gesetzlicher Vorgaben

Sämtliche gesetzlichen Bestimmungen sowie das Gebot von Treu und Glauben sind einzuhalten.

Beteiligung Dritter

Sind weitere Personen betroffen (zum Beispiel Nachbarn bei Bauvorhaben), kann deren Mitwirkung erforderlich sein.

Nichtigkeit unzulässiger Inhalte

Sind einzelne Regelungen rechtswidrig (etwa weil sie gegen zwingende Gesetze verstoßen), kann dies zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrags führen.

Kündigung, Rücktritt & Folgen unwirksamer Vereinbarungen

< h 3 >Kündigungsmöglichkeiten< / h 3 >
< p >Ob ein solcher Vertrag gekündigt werden kann hängt davon ab was vereinbart wurde sowie welche gesetzlichen Vorgaben gelten.< / p >

< h 4 >Rücktritt vom Vertrag< / h 4 >
< p >Ein Rücktritt kommt nur in Ausnahmefällen infrage etwa bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen.< / p >

< h 4 >Folgen unwirksamer Klauseln< / h 4 >
< p >Sind einzelne Teile nichtig bleibt oft dennoch der Rest wirksam sofern dies sinnvoll möglich ist andernfalls entfällt das gesamte Rechtsgeschäft.< / p >

< h   1  id="faq">Häufig gestellte Fragen zum Thema Verwaltungsrechtlicher Vertrag
    (FAQ)

    
    < h         class="faq-question"          id="frage1">Was unterscheidet einen
verwaltunsgerechtlcihen Vetrag vom normalen Vetrag?< /                                                  


Häufig gestellte Fragen zum Thema Verwaltungsrechtlicher Vertrag:

Was unterscheidet einen verwaltungsrechtlichen Vertrag vom normalen zivilen Vertrag?

Ein normaler ziviler (privatrechtlicher) Vertrag richtet sich nach den allgemeinen Regeln des Zivilrechts zwischen Privatpersonen oder Unternehmen. Ein verwaltungsrechtlicher Vertrag hingegen wird zwischen einer Behörde und einer anderen Partei geschlossen und unterliegt besonderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften.

Wann wird statt eines Verwaltungsakts ein solcher öffentlicher-Vertrag abgeschlossen?

< p>Dort wo beide Seiten gemeinsam Lösungen finden wollen – beispielsweise bei komplexeren Vorhaben mit mehreren Beteiligten -, bietet dieser Weg mehr Flexibilität als der klassische Erlass eines Bescheids durch die Verwaltung allein.

Müssen Dritte am Abschluss beteiligt werden?

wenn Rechte anderer berührt sind etwa Nachbarn muss deren Mitwirkung ggf eingeholt werden damit keine Nachteile entstehen.

Können solche öffentlichen-Verträge gekündigt werden?

DAS hängt davon ab was vereinbart wurde grundsätzlich gibt es aber Möglichkeiten zur Kündigung bzw Rücktritt falls wichtige Gründe vorliegen .

Sind alle Inhalte frei gestaltbar? < P>Nicht alle Inhalte können beliebig geregelt sein zwingende Gesetze dürfen nicht verletzt sein sonst droht Nichtigkeit einzelner Passagen .

Braucht man immer Schriftform ?

Zumeist ja da so Rechtssicherheit geschaffen wird mündlich geschlossene Abreden genügen selten .