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Integrationskurs


Definition und Grundlagen des Integrationskurses

Ein Integrationskurs ist ein staatlich gefördertes Bildungsangebot, das darauf abzielt, Menschen mit Migrationshintergrund die deutsche Sprache, Kultur sowie die gesellschaftlichen und rechtlichen Grundlagen in Deutschland zu vermitteln. Die Kurse sind ein zentrales Instrument der Integrationspolitik und stellen eine verbindliche Maßnahme im Migrationsprozess dar. Das Konzept wurde erstmals im Jahr 2005 gesetzlich eingeführt und ist seitdem ein fester Bestandteil im deutschen Integrationssystem.

Der Integrationskurs richtet sich in erster Linie an dauerhaft in Deutschland lebende Ausländer, Spätaussiedler und bestimmte Personengruppen aus dem europäischen Ausland. Ziel ist es, die Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben zu ermöglichen sowie die Voraussetzungen für eine nachhaltige Integration zu schaffen.

Formelle und laienverständliche Definition

Formal ist ein Integrationskurs ein strukturierter Bildungsweg, der sich in einen Sprachkurs sowie einen Orientierungskurs gliedert. Der Sprachkurs vermittelt grundlegende Kenntnisse der deutschen Sprache, während der Orientierungskurs über die Rechtsordnung, Geschichte und Kultur Deutschlands informiert.

Laienverständlich ausgedrückt handelt es sich um ein Angebot, das eingewanderte Menschen unterstützen soll, sich in Deutschland sprachlich und gesellschaftlich zurechtzufinden. Der Kurs besteht aus Unterrichtseinheiten, die meist in Präsenzform bei zugelassenen Kursträgern durchgeführt werden.

Rechtlicher Rahmen

Die rechtliche Grundlage für Integrationskurse bildet vor allem das Zuwanderungsgesetz von 2005, genauer der Abschnitt über die Integrationsförderung im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (§§ 43-44a AufenthG). Wichtige Regelungen finden sich insbesondere in:

  • § 43 AufenthG: Grundsatz der Integrationsförderung
  • § 44 AufenthG: Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs
  • § 44a AufenthG: Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs
  • Integrationskursverordnung (IntV): Weiterführende Bestimmungen zu Organisation, Durchführung und Teilnahme

Die Durchführung und konkrete Ausgestaltung der Integrationskurse erfolgt unter der Federführung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Typische Kontexte der Anwendung

  • Öffentliche Verwaltung: In Migrations- und Ausländerbehörden wird der Integrationskurs häufig als Voraussetzung für das dauerhafte Aufenthaltsrecht oder für die Einbürgerung genannt.
  • Arbeitswelt: Für die Teilnahme am Arbeitsmarkt werden Deutschkenntnisse vorausgesetzt, die in Integrationskursen erworben werden können.
  • Bildung und soziale Teilhabe: Der Kurs fördert die schulische und gesellschaftliche Integration von Erwachsenen sowie oftmals mittelbar deren Familien.

Aufbau und Inhalte des Integrationskurses

Ein Integrationskurs besteht in der Regel aus zwei Hauptmodulen:

1. Sprachkurs

Der Sprachkurs umfasst in der Regel 600 Unterrichtsstunden und vermittelt Deutschkenntnisse bis zum Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Er legt den Fokus auf folgende Aspekte:

  • Sprechen, Hören, Lesen und Schreiben
  • Alltagsrelevante Themen (Arbeit, Wohnen, Gesundheit, Bildung)
  • Kommunikation im deutschen Alltag

Es gibt verschiedene Kursarten, darunter spezielle Kurse für Frauen, Jugendliche, Eltern, Analphabeten oder berufsbezogene Integrationskurse.

2. Orientierungskurs

Im Anschluss an den Sprachkurs folgt der Orientierungskurs mit mindestens 100 Unterrichtseinheiten. Inhaltliche Schwerpunkte sind:

  • Rechtsordnung, Geschichte und Kultur Deutschlands
  • Werte, demokratische Strukturen und gesellschaftliche Gepflogenheiten
  • Gleichberechtigung, religiöse Toleranz, Freiheitsrechte

3. Abschlusstest

Der Kurs endet mit einer Prüfung, bestehend aus dem Sprachtest („Deutsch-Test für Zuwanderer“, DTZ) sowie einem Test zum Orientierungskurs („Leben in Deutschland“). Das erfolgreiche Bestehen dieser Prüfungen ist Voraussetzung für die Ausstellung des „Zertifikats Integrationskurs“.

Teilnahme und Zugangsvoraussetzungen

Ein Anspruch oder eine Verpflichtung zur Teilnahme ergibt sich einerseits aus dem Aufenthaltsstatus, andererseits aus individuellen Faktoren. Typischerweise sind folgende Personengruppen betroffen:

Anspruch auf Teilnahme

  • Personen, die erstmals eine Aufenthaltserlaubnis erhalten
  • Spätaussiedler nach dem Bundesvertriebenengesetz
  • Personen mit gesichertem Aufenthaltsstatus, die dauerhaft in Deutschland leben

Verpflichtung zur Teilnahme

In bestimmten Fällen kann die Ausländerbehörde zur Teilnahme verpflichten, etwa:

  • Im Rahmen von Integrationsvereinbarungen
  • Bei fehlenden ausreichenden Deutschkenntnissen (§ 44a Abs. 1 AufenthG)
  • Bei Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels

Einige Gruppen, wie Unionsbürger oder Menschen mit höherem Sprachniveau, können freiwillig teilnehmen.

Ausschluss von der Teilnahme

Ausgeschlossen sind beispielsweise Personen mit temporärem Aufenthaltstitel (z. B. Asylbewerber in der Duldung) oder solche, die bereits über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen.

Organisation, Finanzierung und Kosten

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge überwacht die Auswahl der Kursträger, die Durchführung sowie die Qualitätskontrolle der Kurse. Die Finanzierung erfolgt größtenteils durch staatliche Mittel. Teilnehmende müssen grundsätzlich einen Eigenanteil an den Kosten tragen, wobei bestimmte Gruppen (z. B. Leistungsempfänger nach SGB II / SGB XII) auf Antrag von der Zuzahlung befreit werden können.

Kostenüberblick

  • Gesamtkosten des Integrationskurses: circa 1260 Euro (Stand 2024)
  • Eigenanteil Teilnehmende: 2,29 Euro pro Unterrichtsstunde (bei Befreiung entfällt der Eigenanteil)
  • Rückerstattungsmöglichkeit: Bei frühzeitigem Bestehen werden bis zur Hälfte der Kosten erstattet

Institutionen und Akteure

Die wichtigsten Akteure im Bereich Integrationskurs sind:

  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF): Überwachung, Steuerung und Förderung
  • Träger der Kurse: Zum Beispiel Volkshochschulen, Wohlfahrtsverbände, private oder konfessionelle Bildungsträger
  • Ausländerbehörden und Jobcenter: Informieren, beraten und setzen ggfs. die Verpflichtung zur Kursteilnahme um

Herausforderungen und Problemstellungen

Rund um Integrationskurse ergeben sich regelmäßig besondere Herausforderungen:

  • Wartelisten/Platzmangel: In Ballungszentren kommt es immer wieder zu längeren Wartezeiten auf einen Kursplatz.
  • Heterogenität der Zielgruppen: Unterschiedliche Bildungsbiographien und Vorkenntnisse erschweren die Gruppenbildung.
  • Abbruchquoten: Zeitliche und organisatorische Belastungen, insbesondere durch Kinderbetreuung, können zum Abbruch führen.
  • Sprachliche Hürden: Analphabetismus oder geringe Vorkenntnisse verlängern den Lernprozess.
  • Integrationserfolg: Trotz bestandenem Sprachkurs gelingt nicht allen Teilnehmenden eine vollständige Eingliederung in Arbeitsmarkt und Gesellschaft.

Weitere Aspekte und Besonderheiten

Neben den allgemeinen Integrationskursen werden spezielle Kursformate angeboten, beispielsweise:

  • Alphabetisierungskurse für Personen ohne ausreichende Lese- und Schreibkenntnisse
  • Eltern- oder Frauenkurse mit zusätzlicher sozialer Komponente
  • Berufsbezogene Sprachkurse im Anschluss an den Integrationskurs (sogenannte DeuFöV-Kurse nach dem Berufsbildungsgesetz)

Ferner existieren verschiedene Fördermöglichkeiten, etwa bei besonderen Härtefällen; das BAMF kann in begründeten Ausnahmefällen weitere Kursstunden bewilligen.

Zusammenfassung

Der Integrationskurs ist ein zentrales, gesetzlich geregeltes Bildungs- und Integrationsinstrument in Deutschland, das Zugewanderten grundlegende sprachliche, kulturelle und gesellschaftliche Kenntnisse vermittelt. Die Integration durch Sprache und Wissen über das gesellschaftliche Zusammenleben wird als essenziell für die erfolgreiche Teilhabe am öffentlichen Leben betrachtet.

Wesentliche Eckpunkte im Überblick:

  • Definition: Kombination aus Sprach- und Orientierungskurs zur Integration von Migrantinnen und Migranten in Deutschland
  • Rechtlicher Rahmen: §§ 43-44a AufenthG, Integrationskursverordnung (IntV)
  • Zielgruppen: Zugewanderte, Spätaussiedler, bestimmte anerkannte Flüchtlinge
  • Inhalte: Deutsche Sprache (bis Niveau B1), Gesellschaft, Geschichte, deutsche Rechtsordnung
  • Teilnahme: Anspruch oder Verpflichtung, abhängig vom jeweiligen Aufenthaltsstatus
  • Kosten: Staatliche Finanzierung, Eigenbeitrag möglich, Möglichkeit zur Kostenbefreiung
  • Institutionen: BAMF als zentrale Instanz für Umsetzung und Kontrolle

Hinweise zur Relevanz

Ein Integrationskurs ist insbesondere für neu zugewanderte Personen, Menschen mit dauerhaftem Aufenthaltstitel sowie Antragstellende auf Einbürgerung von großer Bedeutung. Für Arbeitgeber, Bildungseinrichtungen und soziale Dienste liefert der Integrationskurs wesentliche Grundlagen für die Integration ihrer Zielgruppen.

Wer sich ausführlich über Zugang, Ablauf oder Fördermöglichkeiten informieren möchte, wendet sich am besten an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge oder an anerkannte Träger der Kurse.


Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Aufenthaltsgesetz, Integrationskursverordnung (Stand 2024).

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Integrationskurs und wer kann daran teilnehmen?

Ein Integrationskurs ist ein spezielles Bildungsangebot des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs besteht. Ziel ist es, Zugewanderten grundlegende Deutschkenntnisse sowie Kenntnisse über das Leben, die Rechtsordnung, die Kultur und die Geschichte in Deutschland zu vermitteln. Teilnehmen können in der Regel alle neu zugewanderten Ausländerinnen, EU-Bürgerinnen und auch bereits länger in Deutschland lebende Menschen mit Integrationsbedarf. Die Teilnahme kann verpflichtend sein, etwa aufgrund einer Auflage nach dem Aufenthaltsgesetz, oder auf freiwilliger Basis erfolgen. Auch anerkannte Geflüchtete sowie Spätaussiedler haben in der Regel Anspruch auf einen Integrationskurs. Eine Zulassung oder Verpflichtung zur Teilnahme erfolgt durch die zuständige Ausländerbehörde, das Jobcenter oder das BAMF.

Wie ist ein Integrationskurs aufgebaut und wie lange dauert er?

Der Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs und einem anschließenden Orientierungskurs. Der Sprachkurs umfasst meist 600 Unterrichtsstunden und vermittelt Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER). Inhaltlich werden Alltagsthemen wie Einkaufen, Arbeit, Behördenkontakte, Schule, Gesundheit oder Freizeit abgedeckt. Im Orientierungskurs (meist 100 Stunden) wird Wissen zu rechtsstaatlichen Prinzipien, deutschen Werten, Geschichte, politischem System, Kultur und gesellschaftlichem Leben vermittelt. Insgesamt dauert der Standard-Integrationskurs 700 Unterrichtsstunden. Es gibt spezielle Kursformen (zum Beispiel Alphabetisierungskurse, Frauen- oder Jugendintegrationskurse), die länger dauern können.

Wie kann ich mich zu einem Integrationskurs anmelden?

Die Anmeldung zu einem Integrationskurs erfolgt in mehreren Schritten. Zunächst benötigen Sie eine Teilnahmeberechtigung oder -verpflichtung, die Sie bei der Ausländerbehörde, dem BAMF oder in manchen Fällen beim Jobcenter beantragen können. Mit dieser Bescheinigung wenden Sie sich an einen vom BAMF zugelassenen Kursträger in Ihrer Nähe, der Ihnen in der Regel einen Einstufungstest anbietet. Der Test stellt sicher, dass Sie in den für Ihr Sprachniveau passenden Kursteil aufgenommen werden. Anschließend erhalten Sie von der Sprachschule einen Kursplatz sowie alle weiteren organisatorischen Informationen, etwa zu Beginn, Kurszeiten und Unterrichtsräumen. Die Wahl des Kursträgers ist grundsätzlich frei.

Was kostet die Teilnahme an einem Integrationskurs?

Für Teilnehmende beträgt die Gebühr im Standard-Integrationskurs aktuell 2,29 Euro pro Unterrichtseinheit (Stand Juni 2024). Bei 700 Unterrichtsstunden ergibt dies eine Eigenbeteiligung von rund 1603 Euro. Bestimmte Personengruppen, wie anerkannte Flüchtlinge, Asylberechtigte oder besonders Bedürftige (etwa Bezieher von Sozialleistungen oder ALG II) können auf Antrag von den Kosten befreit werden. Falls ein Teilnehmer die Kosten selbst trägt, kann nach erfolgreichem Abschluss die Rückerstattung von 50% der Eigenbeteiligung beantragt werden. Die Fahrtkosten zum Kurs können ebenfalls bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ganz oder teilweise übernommen werden.

Was passiert, wenn ich den Integrationskurs nicht bestehe oder abbreche?

Am Ende des Sprachkurses steht der Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ), der das Sprachniveau B1 prüft. Nach dem Orientierungskurs folgt ein Test „Leben in Deutschland“. Wer einen oder beide Tests nicht besteht, kann Wiederholungsstunden beantragen – für den Sprachkurs maximal 300 zusätzliche Unterrichtsstunden. Die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung ist ebenfalls möglich. Wer den Kurs abbricht oder wiederholt nicht teilnimmt, kann unter Umständen die Verpflichtung zur Teilnahme erneut auferlegt bekommen. In der Folge kann dies Auswirkungen auf aufenthaltsrechtliche Verfahren, Sozialleistungen oder Einbürgerungsanträge haben, da bestimmte Deutschkenntnisse und Integrationsnachweise bei verschiedenen behördlichen Vorgängen Pflicht sind.

Gibt es spezielle Integrationskurse für bestimmte Zielgruppen?

Ja, neben dem allgemeinen Integrationskurs bietet das BAMF spezielle Kursformen an, die auf unterschiedliche Bedürfnisse zugeschnitten sind. Dazu gehören Alphabetisierungskurse für Menschen, die die lateinische Schrift nicht oder nur wenig beherrschen, Integrationskurse für Frauen (mit besonderem Fokus auf familienbezogene und alltagspraktische Inhalte), Jugendintegrationskurse für Teilnehmer zwischen 18 und 27 Jahren, Elternkurse oder Intensivkurse für besonders schnelle Lernfortschritte. Darüber hinaus gibt es auch berufsbezogene Deutschkurse, die auf die sprachlichen Anforderungen des Arbeitsmarktes vorbereiten. Die jeweiligen Zugangsvoraussetzungen und Inhalte variieren je nach Kursform.