Legal Lexikon

Einbürgerung

Begriff und Bedeutung der Einbürgerung

Einbürgerung bezeichnet den staatlichen Akt, durch den eine Person die Staatsangehörigkeit eines Landes erhält. In Deutschland ist dies der Weg, auf dem ausländische Staatsangehörige nach Erfüllung bestimmter Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen können. Die Einbürgerung wirkt grundsätzlich für die Zukunft, begründet die volle Zugehörigkeit zur politischen Gemeinschaft und ist mit weitreichenden Rechten und Pflichten verbunden.

Rechtliche Einordnung und Grundprinzipien

Die Einbürgerung steht im Kontext des Staatsangehörigkeitsrechts und des Verfassungsrechts. Sie dient der Integration dauerhaft hier lebender Menschen in die staatliche und gesellschaftliche Ordnung. Kernprinzipien sind die Gleichbehandlung, der Schutz vor Staatenlosigkeit, die Bindung an die Werteordnung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie die Abwägung zwischen individuellen Integrationsleistungen und öffentlichen Interessen wie Sicherheit und Rechtsfrieden.

Voraussetzungen der Einbürgerung

Rechtmäßiger Aufenthalt und Mindestaufenthaltszeiten

Erforderlich ist ein auf Dauer angelegter, rechtmäßiger Aufenthalt. Die allgemeine Mindestaufenthaltszeit liegt typischerweise bei fünf Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts. In besonders gelagerten Fällen kann eine Verkürzung (zum Beispiel bei nachgewiesener besonderer Integration) oder eine Verlängerung (etwa bei fehlenden Integrationsnachweisen) vorgesehen sein.

Sicherung des Lebensunterhalts

Ein zentrales Kriterium ist die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts. Hierzu zählt in der Regel, dass die Person und ihre unterhaltsberechtigten Angehörigen ihren Bedarf überwiegend ohne staatliche Leistungen decken. Zeitweilige Ausnahmen können berücksichtigt werden, etwa bei Ausbildungsphasen oder unverschuldeten Übergangslagen.

Sprachkenntnisse und Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung

Erwartet werden ausreichende deutsche Sprachkenntnisse sowie Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland. Diese werden regelmäßig durch Nachweise belegt, unter anderem durch anerkannte Sprachzertifikate oder bestandene Kenntnisseprüfungen.

Identitätsklärung und Passpflicht

Die eindeutige Feststellung der Identität und, soweit vorhanden, der bisherigen Staatsangehörigkeit gehört zum Standard. Üblich sind gültige Identitäts- und Reisedokumente; in besonderen Konstellationen können ersatzweise andere Nachweise genügen, wenn eine Beschaffung nicht zumutbar ist.

Unbescholtenheit und öffentliche Sicherheit

Straffreiheit oder nur unerhebliche Verfehlungen sind in der Regel Voraussetzung. Relevante Verurteilungen können die Einbürgerung ausschließen oder verzögern. Zudem erfolgt eine Sicherheitsüberprüfung, die dem Schutz öffentlicher Belange dient.

Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung

Erforderlich ist das Bekenntnis zu den tragenden Verfassungswerten, insbesondere zu Menschenwürde, Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Gleichberechtigung, sowie die Erklärung, keine verfassungsfeindlichen Bestrebungen zu unterstützen.

Besondere Konstellationen

Verkürzte oder verlängerte Fristen

Verkürzungen der Mindestaufenthaltszeit kommen in Betracht, wenn besondere Integrationsleistungen vorliegen, etwa sehr gute Sprachkenntnisse, schulische oder berufliche Erfolge oder gesellschaftliches Engagement. Umgekehrt sind Verlängerungen möglich, wenn wesentliche Voraussetzungen (z. B. Sprachkenntnisse) noch nicht hinreichend erfüllt sind.

Einbürgerung von Kindern und Jugendlichen

Minderjährige können zusammen mit ihren Eltern eingebürgert werden (Miteinbürgerung) oder eigenständig, wenn die allgemeinen Voraussetzungen altersgerecht erfüllt sind. Bei Kindern können Nachweisanforderungen an das Alter angepasst sein; der Wille älterer Minderjähriger wird regelmäßig berücksichtigt.

Ehe und Familie

Eine Eheschließung mit einer deutschen Staatsangehörigen Person führt nicht automatisch zur Staatsangehörigkeit. Allerdings können für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner erleichterte Bedingungen bestehen, etwa bezüglich Aufenthaltsdauer oder Nachweisen, sofern eine gemeinsame Lebensführung in Deutschland gegeben ist.

Staatenlose und Schutzberechtigte

Für staatenlose Menschen und anerkannte Schutzberechtigte sind besondere Regelungen vorgesehen, die etwa bei den Aufenthaltszeiten oder Nachweiserfordernissen Erleichterungen enthalten können. Ziel ist, Staatenlosigkeit zu vermeiden und Integration zu fördern.

Verfahrensablauf

Zuständige Behörden

Zuständig sind die Einbürgerungs- oder Staatsangehörigkeitsbehörden der Länder und Kommunen. Der Verfahrensweg kann je nach Bundesland und Wohnort organisatorisch variieren.

Antragstellung und Nachweise

Das Verfahren beginnt mit einem förmlichen Antrag. Beizubringen sind üblicherweise Identitätsdokumente, Nachweise über Aufenthalt, Sprache, Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung, Lebensunterhalt und gegebenenfalls Schul- oder Berufsabschlüsse. Die Behörde prüft Vollständigkeit und Plausibilität und kann ergänzende Unterlagen anfordern.

Kenntnis- und Sprachprüfungen

Die Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung werden regelmäßig über standardisierte Tests nachgewiesen. Sprachkenntnisse werden durch anerkannte Zertifikate oder vergleichbare Belege (z. B. Schul- oder Berufsabschlüsse) dokumentiert.

Sicherheits- und Registerabfragen

Im Rahmen der Entscheidung werden Sicherheits- und Registerauskünfte eingeholt, um strafrechtliche und sicherheitsrelevante Ausschlussgründe zu prüfen. Diese Abfragen dienen dem öffentlichen Interesse an Sicherheit und Rechtsfrieden.

Anspruchs- und Ermessenseinbürgerung

Rechtlich wird zwischen der Anspruchseinbürgerung (bei vollständiger Erfüllung aller Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch) und der Ermessenseinbürgerung (die Behörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen) unterschieden. In Ermessensfällen werden individuelle Umstände abgewogen; die Entscheidung ist zu begründen.

Entscheidung und Einbürgerungsurkunde

Bei positiver Entscheidung wird eine Einbürgerungsurkunde ausgehändigt. Mit der Aushändigung tritt die Staatsangehörigkeit ein. Im Anschluss können Ausweisdokumente beantragt werden. Die bisherige Staatsangehörigkeit bleibt bestehen, soweit Mehrstaatigkeit zugelassen ist oder der Herkunftsstaat eine Entlassung nicht vorsieht.

Gebühren und Bearbeitungszeiten

Für das Verfahren fallen Gebühren an, die je nach Bundesland und Fallkonstellation variieren. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der individuellen Prüfungsdichte und der Auslastung der Behörden ab und kann mehrere Monate betragen.

Rechtsbehelfe

Gegen ablehnende Entscheidungen bestehen verwaltungsrechtliche Rechtsbehelfe. Diese richten sich nach den allgemeinen Regeln des Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozessrechts und sind an Fristen gebunden.

Rechtliche Wirkungen der Einbürgerung

Staatsbürgerliche Rechte

Mit der Einbürgerung entstehen die vollen staatsbürgerlichen Rechte, insbesondere die Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen, Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union, Zugang zu öffentlichen Ämtern nach den allgemeinen Regeln und Anspruch auf konsularischen Schutz.

Pflichten und Loyalität

Einher gehen die allgemeinen Pflichten, darunter die Beachtung der Rechtsordnung, die Loyalität gegenüber dem Staat und die Mitwirkungspflichten, die sich aus speziellen Regelungen ergeben können. Eine allgemeine Wehrpflicht besteht derzeit nicht; sollte eine Dienstpflicht eingeführt oder modifiziert werden, gilt sie für Staatsangehörige nach den dann geltenden Regeln.

Name und Personenstand

Die Einbürgerung kann Auswirkungen auf die Schreibweise von Namen in amtlichen Dokumenten haben, insbesondere bei der Übertragung aus anderen Schrift- oder Lautsystemen. Personenstandsangaben werden in deutschen Registern und Dokumenten nach den einschlägigen Verwaltungsregeln geführt.

Auswirkungen im internationalen Kontext

Die Einbürgerung kann Rechte und Pflichten gegenüber dem Herkunftsstaat berühren, etwa bei dortigen Wehr- oder Steuerpflichten. Maßgeblich ist das Recht des Herkunftsstaates; die deutsche Einbürgerung ändert dieses nicht automatisch.

Mehrstaatigkeit

Grundsatz der Zulassung

Mehrstaatigkeit ist in Deutschland in weitem Umfang zugelassen. Eine generelle Pflicht zur Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit besteht nicht. Abweichungen können sich aus dem Recht des Herkunftsstaates ergeben, der den Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit an den Erwerb einer weiteren knüpft.

Besonderheiten je Herkunftsstaat

Ob die bisherige Staatsangehörigkeit beibehalten werden kann, hängt maßgeblich vom Herkunftsrecht ab. Einige Staaten erlauben den Mehrstaatigkeitsbesitz, andere ordnen automatisch den Verlust an oder setzen eine Entlassung voraus.

Verlust, Rücknahme und Widerruf

Rücknahme bei Täuschung

Wird die Einbürgerung durch unrichtige oder unvollständige Angaben, Täuschung oder das Verschweigen wesentlicher Tatsachen erlangt, kann die Entscheidung rückwirkend zurückgenommen werden. Dabei werden Vertrauensschutz, Verhältnismäßigkeit und Bindungen der betroffenen Person berücksichtigt.

Widerruf aus Gründen der Sicherheit

Ein Widerruf kann in eng umgrenzten Fällen erfolgen, insbesondere wenn gravierende Gründe der öffentlichen Sicherheit betroffen sind. Solche Maßnahmen unterliegen strengen Voraussetzungen und gerichtlicher Kontrolle.

Schutz vor Staatenlosigkeit

Eine Entziehung der Staatsangehörigkeit darf nicht zur Staatenlosigkeit führen, außer in speziell geregelten Ausnahmefällen, die die internationale Schutzpflicht vor Staatenlosigkeit beachten müssen.

Datenschutz und Informationsaustausch

Im Einbürgerungsverfahren werden personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und zwischen Behörden ausgetauscht, soweit dies zur Prüfung der Voraussetzungen erforderlich ist. Betroffene haben Rechte auf Auskunft, Berichtigung und, im gesetzlichen Rahmen, auf Löschung. Sicherheits- und Registerabfragen erfolgen im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigungen und unterliegen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist der Unterschied zwischen Anspruchseinbürgerung und Ermessenseinbürgerung?

Bei der Anspruchseinbürgerung besteht bei vollständiger Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen ein Anspruch auf Einbürgerung. Bei der Ermessenseinbürgerung entscheidet die Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen und wägt die individuellen Umstände mit öffentlichen Interessen ab.

Wie lange muss man in der Regel in Deutschland gelebt haben, um eingebürgert zu werden?

Die allgemeine Mindestaufenthaltszeit beträgt in der Regel fünf Jahre rechtmäßigen Aufenthalts. In Fällen besonderer Integration kann eine Verkürzung möglich sein; umgekehrt kann sich die Zeit faktisch verlängern, wenn wesentliche Voraussetzungen noch nicht erfüllt sind.

Wird Mehrstaatigkeit akzeptiert?

Mehrstaatigkeit ist weitgehend zugelassen. Ob die bisherige Staatsangehörigkeit beibehalten werden kann, richtet sich zusätzlich nach dem Recht des Herkunftsstaats, der gegebenenfalls den Verlust an den Erwerb einer weiteren Staatsangehörigkeit knüpft.

Welche Bedeutung haben Vorstrafen für die Einbürgerung?

Relevante strafrechtliche Verurteilungen können die Einbürgerung ausschließen oder verzögern. Unerhebliche Verfehlungen bleiben unter Umständen ohne Folgen. Maßgeblich sind Art, Höhe und Zeitpunkt der Verurteilungen sowie das Gesamtverhalten.

Können Kinder zusammen mit ihren Eltern eingebürgert werden?

Ja, eine Miteinbürgerung minderjähriger Kinder ist möglich, wenn die allgemeinen Voraussetzungen altersgerecht vorliegen. Der Wille älterer Minderjähriger wird regelmäßig berücksichtigt.

Gibt es Rechtsbehelfe gegen eine Ablehnung?

Gegen ablehnende Entscheidungen stehen verwaltungsrechtliche Rechtsbehelfe zur Verfügung. Diese unterliegen formellen Anforderungen und Fristen und werden im Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht geregelt.

Was passiert bei falschen Angaben im Einbürgerungsverfahren?

Werden wesentliche Tatsachen verschwiegen oder falsche Angaben gemacht, kann die Einbürgerung rückwirkend zurückgenommen werden. Dies gilt auch nach Aushändigung der Einbürgerungsurkunde, unter Beachtung von Verhältnismäßigkeit und Vertrauensschutz.

Welche Rechte erhält man mit der Einbürgerung?

Mit der Einbürgerung entstehen die vollen staatsbürgerlichen Rechte, insbesondere Wahlrechte, EU-Freizügigkeit, Zugang zu öffentlichen Ämtern nach den allgemeinen Regeln und Anspruch auf konsularischen Schutz, verbunden mit den allgemeinen Pflichten und Loyalitätsanforderungen.