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Einbürgerung


Definition und Bedeutung der Einbürgerung

Die Einbürgerung bezeichnet den rechtlichen Vorgang, durch den eine Person, die bislang nicht die Staatsangehörigkeit eines bestimmten Landes besitzt, diese auf Antrag erhält. Im weiteren Sinne handelt es sich um die formale Aufnahme eines Menschen in die Staatsgemeinschaft eines Landes durch staatlichen Hoheitsakt. Die Einbürgerung ist damit das zentrale Verfahren, bei dem ein Staat fremden Staatsangehörigen oder Staatenlosen die eigene Staatsangehörigkeit verleiht und ihnen damit die vollen Bürgerrechte gewährt.

In einem laienverständlichen Sinn kann Einbürgerung als „Weg zur eigenen Staatsbürgerschaft“ beschrieben werden, welche Menschen aus anderen Ländern offensteht, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Mit dem Erwerb der Staatsangehörigkeit sind oftmals zahlreiche Rechte und Pflichten verbunden, beispielsweise das aktive und passive Wahlrecht sowie Schutz durch den aufnehmenden Staat.

Relevanz und Kontext der Einbürgerung

Die Einbürgerung spielt eine zentrale Rolle im modernen Staatswesen. Sie ermöglicht die langfristige Integration Zugewanderter, fördert die rechtliche Gleichstellung mit der einheimischen Bevölkerung und hat besondere gesellschaftliche, wirtschaftliche und auch außenpolitische Relevanz.

Typische Kontexte der Einbürgerung sind:

  • Recht: Als Teil des Staatsangehörigkeitsrechts regelt die Einbürgerung den Übergang in ein neues staatsbürgerliches Verhältnis.
  • Wirtschaft: Einbürgerung kann zur vollen Teilhabe auf dem Arbeitsmarkt und zur Gründung von Unternehmen führen.
  • Alltag: Einbürgerte Personen erhalten Zugang zu Dienstleistungen und Einrichtungen, die häufig Staatsangehörigen vorbehalten sind.
  • Verwaltung: Anträge zur Einbürgerung werden von Verwaltungsbehörden bearbeitet, insbesondere in Städten, Gemeinden und Landesbehörden.

Die Einbürgerung ist insbesondere in Staaten mit hoher Zuwanderung relevant, da sie Integration und gesellschaftliche Teilhabe fördert.

Rechtliche Grundlagen der Einbürgerung in Deutschland

Einbürgerungsverfahren sind im Staatsangehörigkeitsrecht geregelt. In Deutschland ist das zentrale Gesetz das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG).

Wichtige gesetzliche Vorschriften und Institutionen

Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen zur Einbürgerung finden sich im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG). Zentrale Paragraphen sind:

  • § 10 StAG: Grundsatz der Anspruchseinbürgerung
  • § 8 StAG: Ermessenseinbürgerung
  • § 9 StAG: Einbürgerung von Ehegatten und minderjährigen Kindern
  • § 12 StAG: Mehrstaatigkeit (Doppelte Staatsangehörigkeit)

Die Durchführung der Einbürgerungsverfahren liegt in Deutschland überwiegend bei den örtlichen Einbürgerungsbehörden, in größeren Städten häufig bei den Stadtverwaltungen, ansonsten bei den Landratsämtern oder Kreisverwaltungen.

Auf Bundesebene ist das Bundesministerium des Innern und für Heimat zuständig, welches unter anderem Anweisungen zur einheitlichen Anwendung des Staatsangehörigkeitsgesetzes gibt.

Voraussetzungen der Einbürgerung

Zu den wichtigsten allgemeinen Voraussetzungen für eine Einbürgerung in Deutschland zählen:

  • Rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt im Bundesgebiet (in der Regel mindestens 5 Jahre; bei besonderen Fällen auch kürzer möglich)
  • Besitz eines unbefristeten Aufenthaltstitels oder vergleichbarer Aufenthaltsstatus
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung
  • Straffreiheit beziehungsweise keine schwerwiegenden Straftaten
  • Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (mindestens Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens)
  • Nachweis von Kenntnissen der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest)
  • Eigenständige Sicherung des Lebensunterhaltes ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen

Ausnahmen oder abweichende Regelungen können beispielsweise für Ehegatten und Kinder, Staatenlose, oder Personen mit besonderen Integrationsleistungen gelten.

Typische Abläufe eines Einbürgerungsverfahrens

Das Einbürgerungsverfahren umfasst in der Regel folgende Schritte:

  1. Beratung und Antragsstellung bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde
  2. Prüfung der Voraussetzungen durch Vorlage von Nachweisen (z.B. Aufenthaltstitel, Sprachnachweise, Arbeitsverträge)
  3. Teilnahme am Einbürgerungstest (falls nicht schon geschehen oder Nachweis durch Schulabschluss)
  4. Amtliche Bearbeitung und Entscheidung über die Einbürgerung
  5. Ablegung des Einbürgerungsversprechens und Aushändigung der Einbürgerungsurkunde

Die Dauer des Verfahrens kann regional unterschiedlich sein, beträgt aber häufig zwischen mehreren Monaten und einem Jahr.

Arten von Einbürgerungen

Das deutsche Staatsangehörigkeitsgesetz unterscheidet verschiedene Arten von Einbürgerungen:

  • Anspruchseinbürgerung: Hier besteht ein Rechtsanspruch auf Einbürgerung, sofern alle Vorgaben erfüllt werden.
  • Ermessenseinbürgerung: Die Entscheidung liegt im Ermessen der Behörde und ist häufig eine Ausnahme bei außergewöhnlichen Integrationsleistungen, etwa bei besonderer wissenschaftlicher, wirtschaftlicher oder sportlicher Bedeutung für Deutschland.
  • Einbürgerung durch Geburt (ius soli): Nach § 4 Absatz 3 StAG kann unter bestimmten Bedingungen ein in Deutschland geborenes Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt erwerben.

Besondere Regelungen und Herausforderungen

Einige Besonderheiten und typische Problemstellungen im Bereich Einbürgerung sind:

  • Mehrstaatigkeit: Häufig muss die bisherige Staatsangehörigkeit aufgegeben werden. Es gibt jedoch Ausnahmen, etwa bei Bürgerinnen und Bürgern der EU sowie in Fällen von Unzumutbarkeit oder besonderem öffentlichem Interesse.
  • Sicherheitsüberprüfungen: Im Rahmen des Verfahrens wird in der Regel abgefragt, ob sicherheitsrelevante Gründe gegen eine Einbürgerung sprechen.
  • Nachweis des Lebensunterhalts: Eine der wichtigsten Ablehnungsgründe ist die fehlende wirtschaftliche Absicherung.
  • Unterschiedliche Regelungen auf Länderebene: Einzelne Bundesländer haben teilweise abweichende Vorgaben oder Auslegungen, insbesondere bei der Anerkennung von Sprachzertifikaten.

Einbürgerung in weiteren Kontexten

Internationaler Vergleich

Weltweit unterscheiden sich die Regelungen zur Einbürgerung erheblich. Während einige Länder einen sehr restriktiven Zugang zur Staatsangehörigkeit gewähren, praktizieren andere eine offenere Einwanderungspolitik mit niedrigerem Einbürgerungsaufwand. Typische Variablen sind Dauer des Aufenthalts, Sprachkenntnisse, Integrationsnachweise oder wirtschaftliche Anforderungen.

Zu den Ländern mit vergleichsweise einfachen Einbürgerungsregeln zählen beispielsweise Kanada und Australien, während andere Staaten wie Japan oder die Schweiz sehr strenge Vorgaben machen.

Bedeutung der Einbürgerung für Gesellschaft und Wirtschaft

Die Einbürgerung fördert die Integration, da sie einen rechtlich und gesellschaftlich verbindlichen Schritt in die Aufnahmegesellschaft darstellt. Zugleich ist sie ein Instrument der Steuerung von Zuwanderung und gesellschaftlicher Teilhabe. In wirtschaftlicher Hinsicht erhalten Eingebürgerte oft bessere Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt und können leichter am wirtschaftlichen, politischen und sozialen Leben teilhaben.

Beispiele für Einbürgerungen

Im Alltag begegnet der Begriff unter anderem in folgenden typischen Beispielen:

  • Eine Person, die aus dem Ausland nach Deutschland migriert ist und nach mehreren Jahren Aufenthalt die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt und erhält.
  • Staatenlose Kinder, die in Deutschland geboren und später eingebürgert werden.
  • Langfristig in Deutschland lebende Ehepartnerinnen oder Ehepartner von deutschen Staatsangehörigen, die unter erleichterten Bedingungen eingebürgert werden.

Übersicht: Wichtige Aspekte der Einbürgerung

Zusammenfassend lassen sich die wichtigsten Aspekte der Einbürgerung wie folgt zusammenfassen:

  • Definition: Formale Verleihung der Staatsangehörigkeit durch einen Staat an bislang nicht Staatsangehörige.
  • Zentrale Bedeutung: Integration, rechtliche und gesellschaftliche Gleichstellung, Teilhabe am politischen und wirtschaftlichen Leben.
  • Gesetzliche Regelungen: In Deutschland vor allem durch das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt.
  • Voraussetzungen: Aufenthaltsdauer, Sprache, Lebensunterhalt, rechtstreues Verhalten, Bekenntnis zur Verfassung.
  • Verfahren: Antragstellung, Nachweis der Voraussetzungen, Entscheidung durch Einbürgerungsbehörde.
  • Mögliche Herausforderungen: Mehrstaatigkeit, Nachweis der Integration, Lebensunterhaltssicherung, regionale Unterschiede bei Behördenpraxis.

Empfehlung: Für wen ist das Thema Einbürgerung relevant?

Das Thema Einbürgerung ist besonders relevant für:

  • Zugewanderte Personen, die dauerhaft in Deutschland oder einem anderen Land leben möchten
  • Familienangehörige von deutschen Staatsangehörigen, die selbst eine (weitere) Staatsbürgerschaft anstreben
  • Staatenlose Personen
  • Behörden und Institutionen, die Zuwanderung, Integration oder Staatsangehörigkeitsangelegenheiten bearbeiten
  • Unternehmen und Organisationen, die grenzüberschreitend agieren und Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter bei der Integration unterstützen möchten

Eine Beschäftigung mit dem Thema Einbürgerung empfiehlt sich für alle, die an den Rechten und Pflichten, die mit einer Staatsangehörigkeit verbunden sind, interessiert sind, sowie für Personen, die über einen längeren Zeitraum in Deutschland leben und umfassend integriert sein möchten. Die Einbürgerung bietet ihnen die Möglichkeit, alle Rechte, einschließlich des Wahlrechtes, in Anspruch zu nehmen, und fördert damit die Teilhabe an der Gesellschaft in vollem Umfang.

Häufig gestellte Fragen

Welche Voraussetzungen muss ich für eine Einbürgerung in Deutschland erfüllen?

Zu den grundlegenden Voraussetzungen für eine Einbürgerung in Deutschland gehört in der Regel ein rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt von mindestens acht Jahren. Die Dauer kann sich bei erfolgreichem Abschluss eines Integrationskurses auf sieben Jahre verkürzen, in bestimmten Fällen (z. B. bei besonderen Integrationsleistungen) sogar auf sechs Jahre. Weitere Voraussetzungen sind unter anderem ein unbefristetes oder ein bestimmtes Aufenthaltsrecht, die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen, ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (mindestens Niveau B1), Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland (nachgewiesen in der Regel durch den Einbürgerungstest), keine erheblichen Straftaten, das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und in der Regel der Nachweis, dass die bisherige Staatsangehörigkeit aufgegeben oder verloren wurde (Ausnahmen möglich, z. B. bei bestimmten Herkunftsländern oder bei Unzumutbarkeit).

Muss ich meine bisherige Staatsangehörigkeit abgeben?

Grundsätzlich verlangt das deutsche Staatsangehörigkeitsgesetz, dass Einbürgerungsbewerber ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben oder verlieren. Allerdings gibt es hiervon wichtige Ausnahmen: Für Bürgerinnen und Bürger der EU sowie der Schweiz gilt eine Sonderregelung, sodass sie ihre bisherige Staatsangehörigkeit in den meisten Fällen behalten dürfen. Auch wenn das Herkunftsland die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit verweigert, mit unzumutbaren Bedingungen verknüpft oder mit erheblichen Nachteilen verbunden ist (z. B. hohe Gebühren, erheblicher Verwaltungsaufwand oder Gefahr für Leib und Leben), kann eine Beibehaltungsgenehmigung erteilt werden. Zudem gibt es spezielle Regelungen für Flüchtlinge, Staatenlose sowie für Kinder aus binationalen Ehen.

Welche Unterlagen benötige ich für den Einbürgerungsantrag?

Für eine Einbürgerung sind zahlreiche Unterlagen erforderlich. Dazu zählen ein ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular, ein gültiger Reisepass und/oder Personalausweis, ein Nachweis über den Aufenthaltstitel (wenn zutreffend), aktuelle Meldebescheinigung, Nachweise über Deutschkenntnisse (z. B. durch ein anerkanntes Sprachzertifikat, mindestens Niveau B1), Nachweis über den bestandenen Einbürgerungstest oder schulische/nachberufliche Nachweise, Unterlagen über die Sicherung des Lebensunterhalts (z. B. Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide), Nachweis über Krankenversicherungsschutz, ggf. aktuelle Geburts-, Heirats- oder Scheidungsurkunden, und Nachweise über die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit bzw. Gründe für deren Beibehaltung. Je nach individueller Lebenssituation können weitere Unterlagen erforderlich sein.

Wie läuft das Einbürgerungsverfahren ab und wie lange dauert es?

Das Einbürgerungsverfahren beginnt mit der Antragstellung bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde, die meist beim Standesamt oder bei der Ausländerbehörde angesiedelt ist. Nach Eingang des Antrags werden die Unterlagen geprüft und es können weitere Dokumente oder Nachweise angefordert werden. In den meisten Fällen erfolgt anschließend ein persönliches Gespräch, bei dem offene Fragen geklärt werden. Die Behörde prüft die Angaben und holt Auskünfte bei anderen Behörden ein (z. B. zur strafrechtlichen Unbescholtenheit). Sobald alle Voraussetzungen erfüllt und Nachweise erbracht sind, erhält der Antragsteller einen positiven Bescheid und wird zur Einbürgerungsfeier eingeladen, bei der die Einbürgerungsurkunde übergeben wird. Ab diesem Zeitpunkt ist man offiziell deutsche Staatsbürgerin bzw. deutscher Staatsbürger. Die Bearbeitungsdauer kann regional unterschiedlich sein und beträgt in der Regel zwischen sechs Monaten und zwei Jahren.

Was kostet die Einbürgerung in Deutschland?

Für die Bearbeitung des Einbürgerungsantrags wird eine Gebühr von derzeit 255 Euro pro erwachsene Person fällig. Für minderjährige Kinder, die zusammen mit ihren Eltern oder einem Elternteil eingebürgert werden, beträgt die Gebühr 51 Euro pro Kind. In Härtefällen – beispielsweise bei geringem Einkommen oder besonderen persönlichen Umständen – kann die Gebühr ganz oder teilweise erlassen werden. Es können zusätzliche Kosten für die Beschaffung von Unterlagen (z. B. beglaubigte Übersetzungen, Geburtsurkunden, Sprachzertifikate) sowie für die Teilnahme an Sprachkursen und dem Einbürgerungstest anfallen.

Muss ich einen Einbürgerungstest machen?

Grundsätzlich ist das Bestehen des bundeseinheitlichen Einbürgerungstests eine Voraussetzung für die Einbürgerung. Darin werden Fragen zu Geschichte, Gesellschaft, Rechtsordnung und Werten des Lebens in Deutschland gestellt. Der Test umfasst 33 Multiple-Choice-Fragen, von denen mindestens 17 richtig beantwortet werden müssen. Vom Test befreit sind Bewerber, die in Deutschland eine deutsche Schule besucht und einen Abschluss erworben haben, einen Sekundarabschluss I oder höher besitzen oder aus Altersgründen bzw. aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage sind, am Test teilzunehmen. Der Nachweis über ausreichende Kenntnisse kann in solchen Fällen durch andere Unterlagen erfolgen.

Kann ich meine minderjährigen Kinder mit einbürgern lassen?

Kinder und Jugendliche können in der Regel zusammen mit ihren Eltern eingebürgert werden („Miteinbürgerung“), sofern sie zum Zeitpunkt der Entscheidung ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, wie zum Beispiel ausreichende Sprachkenntnisse und eine schulische oder berufliche Integration. Für Kinder unter 16 Jahren wird kein Einbürgerungstest verlangt. Jugendliche ab 16 Jahren müssen die Voraussetzungen in eigener Person erfüllen, insbesondere im Hinblick auf Sprachkenntnisse und Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung. Die Gebühr für die Mit-Einbürgerung von Kindern ist geringer als für Erwachsene.