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BAföG


Definition und Begriffserklärung von BAföG

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist die Kurzbezeichnung für das „Gesetz zur Förderung der Ausbildung“, das einen zentralen Bestandteil der Bildungsfinanzierung in Deutschland bildet. Es handelt sich dabei sowohl um das Gesetz selbst als auch um die daraus abgeleiteten staatlichen Leistungen zur finanziellen Unterstützung von Schülerinnen, Schülern und Studierenden während ihrer Ausbildung.

Das BAföG verfolgt das Ziel, allen jungen Menschen unabhängig von deren sozialer oder wirtschaftlicher Herkunft den Zugang zu Bildung und Ausbildung zu ermöglichen. Die Leistungen des BAföG werden überwiegend als monetäre Zuschüsse oder zinsfreie Darlehen gewährt, um den Lebensunterhalt sowie die Ausbildungskosten während eines Studiums oder einer schulischen Ausbildung zu finanzieren.

Formelle und allgemeine Definition

Unter BAföG versteht man im allgemeinen Sprachgebrauch sowohl die gesetzlichen Regelungen im Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) als auch die auf Grundlage dieser Gesetze ausbezahlte finanzielle Förderung. Rechtlich betrachtet ist BAföG ein Bundesgesetz, das die Voraussetzungen, Höhe, Modalitäten und Rückzahlungsbedingungen von Ausbildungsförderleistungen bundeseinheitlich regelt.

Thematische Perspektiven

Das BAföG ist sowohl aus rechtlicher als auch aus gesellschaftlicher Perspektive bedeutend. Es wirkt als Element der Chancengleichheit und trägt zur Durchlässigkeit des Bildungssystems sowie zur sozialen Gerechtigkeit bei.

Historischer und gesellschaftlicher Kontext

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) wurde 1971 in Kraft gesetzt und bildet seither die gesetzliche Grundlage für staatliche Ausbildungsförderung in Deutschland. Ziel war und ist es, die individuelle Bildungsbeteiligung zu stärken und Studierenden und Auszubildenden eine finanzielle Unterstützung zu gewährleisten, wenn die eigenen Mittel oder die der Eltern nicht ausreichen.

Relevanz von BAföG

BAföG ist besonders relevant für

  • Schülerinnen und Schüler bestimmter schulischer Ausbildungsstätten,
  • Studierende an Hochschulen und Fachhochschulen (einschließlich Abendgymnasien und Kollegs),
  • Menschen mit Migrationshintergrund unter bestimmten Voraussetzungen,
  • Ausbildungsstätten im In- und Ausland.

Der Begriff und seine Regelungen sind in Verwaltung, Recht, Bildungspolitik und Alltag vieler Familien, Studierender und Auszubildender von Bedeutung, da er direkte Auswirkungen auf Bildungs- und Karrierewege hat.

Rechtliche Grundlagen und gesetzliche Regelungen zum BAföG

Die rechtliche Basis des BAföG ist das Bundesausbildungsförderungsgesetz selbst. Die jeweils aktuelle Fassung des Gesetzes legt im Detail fest, wer für die Förderung berechtigt ist, unter welchen Voraussetzungen eine Förderung bewilligt wird und wie sich Förderungshöhe und Rückzahlungsmodalitäten ausgestalten.

Wichtige Regelungen im BAföG

Die zentralen Vorschriften finden sich im BAföG selbst sowie in dazugehörigen Verwaltungsvorschriften. Wichtige Paragraphen sind beispielsweise:

  • § 1 BAföG: Anspruch auf Ausbildungsförderung
  • § 2 BAföG: Förderungsfähige Ausbildungen
  • § 11 BAföG: Höhe der Förderung
  • § 13 BAföG: Bedarf und Bedarfssätze
  • § 17 BAföG: Form der Ausbildungsförderung (Zuschuss, Darlehen)
  • § 18 BAföG: Rückzahlung

Weitere Details werden in der BAföG-VwV (Verwaltungsvorschrift zum BAföG) sowie zahlreichen Durchführungsbestimmungen geregelt.

Zuständige Institutionen

Für die Durchführung und Verwaltung der Förderleistungen sind in der Regel die Studentenwerke beziehungsweise Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kommunalverwaltungen und Landratsämtern zuständig.

Anwendungsbereiche von BAföG

BAföG-Leistungen spielen in zahlreichen Lebensbereichen eine entscheidende Rolle. Zu den Anwendungsfeldern zählt insbesondere die Unterstützung in folgenden Situationen:

  • Studium an einer Hochschule: Die größte Gruppe der BAföG-Empfänger:innen bilden Studierende, die ein grundständiges oder postgraduales Studium absolvieren und deren Familien über ein geringes Einkommen verfügen.
  • Schulische Ausbildungen: Im Unterschied zur dualen Ausbildung werden auch schulische Ausbildungen gefördert, beispielsweise an Berufsfachschulen, Fachschulen oder Kollegs.
  • Auslandsaufenthalte: Ein Teil der Förderung kann auch für Auslandssemester oder komplette Ausbildungen im Ausland gewährt werden.
  • Zweit- und Weiterbildungen: Unter bestimmten Bedingungen kann BAföG auch für einen zweiten Bildungsweg oder für Zusatzqualifikationen beansprucht werden.

Voraussetzungen und Anspruchsvoraussetzungen

Um Leistungen nach BAföG zu erhalten, müssen Antragsteller verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Die wichtigsten Kriterien sind:

Persönliche Voraussetzungen

  • Staatsangehörigkeit: Gefördert werden in der Regel deutsche Staatsangehörige sowie bestimmte Gruppen ausländischer Staatsangehöriger gemäß §§ 8 und 9 BAföG.
  • Eignung: Studien- und Ausbildungsfortschritte müssen regelmäßig nachgewiesen werden.
  • Altersgrenze: In der Regel besteht eine Altersgrenze (bis zum 45. Lebensjahr bei Beginn der Ausbildung, Ausnahmen möglich).

Wirtschaftliche Voraussetzungen

  • Elterneinkommen: Die Förderungsleistung ist grundsätzlich vom Einkommen der Eltern (bzw. Ehe-/Lebenspartners) abhängig.
  • Eigenes Einkommen und Vermögen: Wird ebenfalls angerechnet, sofern es bestimmte Freibeträge übersteigt.

Der Förderbedarf orientiert sich an gesetzlich festgelegten Bedarfssätzen, die regelmäßig angepasst werden.

Formen der Unterstützung und Rückzahlung

BAföG wird als monatliche Zahlung geleistet. Es existieren folgende Leistungsformen:

  • Vollzuschuss: Der Betrag muss nicht zurückgezahlt werden (häufig bei schulischer Ausbildung).
  • Zuschuss und zinsfreies Darlehen: Die meisten Studierenden erhalten 50 % Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, und 50 % als zinsloses Darlehen. Für letztere gilt eine Rückzahlungspflicht, die zinslos und zeitlich geregelt ist.

Die Rückzahlungspflicht beginnt in der Regel fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer. Dabei gilt ein Höchstbetrag, der zurückzuzahlen ist.

Besonderheiten und häufige Problemstellungen

Im Kontext des BAföG bestehen verschiedene Besonderheiten und Fragestellungen:

  • Antragsverfahren und Bürokratie: Das BAföG-Antragsverfahren gilt als vergleichsweise aufwendig, da zahlreiche Nachweise und Formulare notwendig sind.
  • Einkommensgrenzen und Freibeträge: Die Anrechnung von Einkommen und Vermögen kann zu Unsicherheiten führen. Änderungen im familiären Einkommen, Partnerschaften oder Studienverlauf müssen regelmäßig mitgeteilt werden.
  • Förderung von Auslandsaufenthalten: Die Förderung im Ausland ist an zusätzliche Voraussetzungen wie Zielstaat, Ausbildungsstätte oder Ausbildungsgang geknüpft.
  • Veränderungen im Studium: Studienfachwechsel oder -abbrüche können zu Verlusten des Förderungsanspruchs führen.
  • Rückzahlung und Erlass: Es gibt Möglichkeiten der Stundung, Erlass oder Nachlass bei der Rückzahlung unter bestimmten Bedingungen (zum Beispiel im Falle besonders guter Leistungen oder besonderer sozialer Härte).

Ablauf der Beantragung

Das Verfahren zur Beantragung von BAföG erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Antragstellung: Erst- oder Weiterförderungsanträge können online oder analog bei den zuständigen Ämtern eingereicht werden.
  2. Nachweisführung: Belege zu Einkommen, Vermögen, Studium oder Ausbildung werden eingereicht.
  3. Entscheidung: Die Behörde prüft den Anspruch und teilt diesen per Bescheid mit.
  4. Auszahlung: Die Förderung erfolgt in monatlichen Beträgen.
  5. Rückzahlung: Nach Beendigung der Förderung wird der Darlehensanteil zurückgefordert, sofern ein solcher Teil besteht.

Auf einen Blick: Wichtige Aspekte des BAföG im Überblick

  • Rechtsgrundlage: Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
  • Ziel: Chancengleichheit und Bildungsfinanzierung
  • Gefördert werden: Schüler:innen, Studierende, teilweise Auszubildende
  • Förderformen: Zuschuss, zinsloses Darlehen, Vollzuschuss (je nach Ausbildung)
  • Bewilligungsbehörden: Studentenwerke, Ämter für Ausbildungsförderung
  • Antragsverfahren: Schriftlich oder online, Nachweispflichten erforderlich
  • Rückzahlung: Zinslos, Höchstbetrag, ggf. Nachlass/Erlass möglich

Zusammenfassung

Das BAföG ist ein zentrales Instrument zur Sicherstellung der Bildungsfinanzierung in Deutschland. Es verfolgt das Ziel, bestehenden sozialen Ungleichheiten im Zugang zu Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten entgegenzuwirken und durch eine bedarfsabhängige Förderung Chancengleichheit zu gewährleisten. Das Förderinstrument ist klar im Bundesausbildungsförderungsgesetz geregelt und wird von staatlichen Einrichtungen verwaltet.

Das BAföG wird typischerweise von Personen beantragt, deren eigene finanzielle Mittel oder die ihrer Angehörigen nicht ausreichen, um Ausbildung oder Studium zu finanzieren. Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen und Nachweise gebunden, die Einkommens- und Vermögenssituation wird ebenso geprüft wie geeignete Ausbildungswege. Das Verfahren zeichnet sich durch eine klare rechtliche Grundlage (insbesondere §§ 1 bis 18 BAföG) und ein bildungs- sowie sozialpolitisch begründetes Förderkonzept aus.

Hinweise zur Relevanz

BAföG ist vor allem für folgende Gruppen von besonderer Relevanz:

  • Schüler:innen und Studierende in Ausbildungssituationen, in denen die Finanzierung des Lebensunterhalts nicht gesichert ist,
  • Familien mit geringem Einkommen,
  • Beratungsstellen im Bereich Bildung und Soziales,
  • Institutionen der Bildungsadministration und öffentliche Verwaltungen.

Damit ist der Begriff „BAföG“ sowohl in der Alltagsrealität vieler Bildungsbiografien als auch in politischen und verwaltungstechnischen Kontexten von hoher Bedeutung.

Häufig gestellte Fragen

Wer hat Anspruch auf BAföG?

BAföG steht grundsätzlich allen deutschen Studierenden sowie bestimmten Ausländerinnen und Ausländern zu, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder Fachschule in Deutschland eine Ausbildung aufnehmen. Neben der Staatsangehörigkeit sind wichtige Voraussetzungen das Alter – meist unter 45 Jahre bei Ausbildungsbeginn – und das Bestehen der persönlichen Eignung, zum Beispiel durch Erreichen des geforderten Notenniveaus. Der Anspruch hängt maßgeblich von der finanziellen Situation der Eltern ab, da BAföG dazu dient, Studierenden aus einkommensschwachen Familien das Studium zu ermöglichen. In Ausnahmefällen, etwa bei elternunabhängigem BAföG oder bei Vorliegen besonderer persönlicher Umstände (z. B. Waisenstatus oder langjährige Berufstätigkeit), ist eine Förderung auch ohne Anrechnung des Elterneinkommens möglich. Darüber hinaus müssen auch der eigene Vermögensstand des Antragstellers sowie das Einkommen des Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners bestimmte Freibeträge nicht überschreiten, damit eine Förderung erfolgt.

Wie viel BAföG kann ich bekommen?

Die Höhe des BAföG richtet sich nach mehreren Faktoren. Zunächst wird ermittelt, wie viel Geld Studierende laut BAföG-Rechner für ihren Lebensunterhalt und ihre Ausbildung benötigen. Dazu gehören beispielsweise der monatliche Grundbedarf, Wohnkosten, Kranken- und Pflegeversicherung sowie gegebenenfalls Zuschläge für Kinder. Davon werden das Einkommen der Eltern, das eigene Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen eines Ehegatten oder eingetragenen Partners abgezogen, sofern sie über den Freibeträgen liegen. Der maximal mögliche Fördersatz wurde zum Wintersemester 2022/2023 auf 934 Euro pro Monat angehoben (für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen). Der genaue Betrag variiert jedoch individuell je nach Einkommens- und Vermögenssituation und kann durch verschiedene Freibeträge beeinflusst werden. Ein Online-BAföG-Rechner kann einen ersten Anhaltspunkt liefern, ersetzt aber nicht die individuelle Prüfung durch das zuständige Amt.

Wie funktioniert die BAföG-Rückzahlung?

Nach dem Ende der Förderungshöchstdauer beginnt für viele Geförderte die Rückzahlungsphase. Gefördert wird grundsätzlich zur Hälfte als Zuschuss (geschenktes Geld) und zur Hälfte als zinsloses Darlehen. Die Rückzahlungspflicht startet in der Regel fünf Jahre nach dem Ende der Regelstudienzeit, unabhängig davon, ob das Studium abgeschlossen oder abgebrochen wurde. Die monatlichen Rückzahlungsraten belaufen sich normalerweise auf 130 Euro, wobei eine komplette Tilgung innerhalb von maximal 20 Jahren erfolgen muss. Es gibt jedoch zahlreiche Ausnahmeregelungen, zum Beispiel Erlasse bei besonders guten Studienleistungen, niedrigen Einkommen nach dem Studium oder bei Elternschaft. Eine vorzeitige Rückzahlung kann ebenfalls mit Rabatten verbunden sein. Die genauen Modalitäten regelt das Bundesverwaltungsamt, das die Rückzahlung abwickelt.

Welche Unterlagen werden für den BAföG-Antrag benötigt?

Für einen vollständigen BAföG-Antrag ist eine Vielzahl von Unterlagen erforderlich. Dazu gehören das ausgefüllte Antragsformular (Formblatt 1), die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung, gegebenenfalls Mietnachweise sowie Nachweise über eigenes Einkommen und Vermögen. Sehr wichtig sind auch Einkommensnachweise der Eltern (zumeist Formblatt 3) sowie steuerliche Unterlagen wie der Steuerbescheid des vorletzten Kalenderjahres. Ist man verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, werden auch entsprechende Nachweise und Einkommensunterlagen benötigt. Je nach Lebenssituation können zusätzliche Nachweise, z.B. zu bereits absolvierten Ausbildungszeiten, elternunabhängiger Förderung, Behinderungen oder eigener Kinder, erforderlich sein. Es empfiehlt sich, vor Antragstellung die Website des zuständigen BAföG-Amts zu konsultieren oder eine Beratungsstelle aufzusuchen, um die individuell benötigten Unterlagen zu klären.

Gibt es BAföG auch im Ausland?

Ja, BAföG kann unter bestimmten Voraussetzungen auch für ein Auslandsstudium oder -praktikum beantragt werden. Innerhalb der EU und der Schweiz ist eine Förderung des gesamten Studiums möglich; bei außereuropäischen Aufenthalten ist diese in der Regel auf ein oder zwei Semester beschränkt. Voraussetzungen sind ein fachlicher Zusammenhang zwischen Studium im Ausland und Ausbildung in Deutschland sowie der Nachweis, dass die Auslandsphase für das Studium notwendig und sinnvoll ist. Für das Auslands-BAföG gelten teils höhere Fördersätze, da Zuschläge für Reisekosten, höhere Lebenshaltungskosten, und ggf. Studiengebühren gezahlt werden. Der Antrag muss frühzeitig beim zuständigen Auslands-BAföG-Amt gestellt werden, da die Bearbeitungszeiten oft länger als bei Inlandsanträgen sind. Wichtig: Selbst wenn die Chancen auf Inlands-BAföG gering erscheinen, kann im Ausland eine Förderung möglich sein, da dort andere Freibeträge und Förderhöhen gelten.

Kann ich trotz Nebenjob BAföG erhalten?

Ein Nebenjob ist nicht automatisch ein Ausschlusskriterium für BAföG, solange bestimmte Freibeträge beim Einkommen eingehalten werden. Derzeit dürfen Studierende zusätzlich zum BAföG monatlich bis zu 522,50 Euro brutto (Stand 2024) durch einen Nebenjob verdienen, ohne dass sich dies auf die Förderungshöhe auswirkt. Wichtig ist hierbei, dass dieser Durchschnittswert für das gesamte Bewilligungsjahr gilt, d.h. gelegentliche Überschreitungen sind möglich, solange das Gesamteinkommen den Freibetrag nicht überschreitet. Einkünfte aus Pflichtpraktika gelten in der Regel als voll anrechenbar, während freiwillige Praktika und Minijobs in den Freibetrag einfließen. Übersteigt das Einkommen die Freibeträge, wird die Fördersumme entsprechend gekürzt.

Was passiert, wenn sich meine Lebenssituation ändert?

Ändert sich während des Bewilligungszeitraums die persönliche Lebenssituation, z.B. durch Heirat, Geburt eines Kindes, Veränderungen beim Einkommen oder Umzug, muss das BAföG-Amt umgehend informiert werden. Solche Änderungen können sich auf die Höhe der Förderung auswirken und müssen gegebenenfalls durch Nachweise belegt werden. Es besteht die Verpflichtung, relevante Änderungen rechtzeitig zu melden; wird dies versäumt und kommt es zu Überzahlungen, kann das zu Rückforderungen oder sogar Bußgeldern führen. Auch ein Studiengangwechsel oder der Wechsel der Hochschule müssen dem BAföG-Amt mitgeteilt werden, da dies die Förderungshöchstdauer und die weitere Bezugsberechtigung beeinflussen kann.

Wie lange erhält man BAföG?

Die Förderungshöchstdauer orientiert sich in der Regel an der Regelstudienzeit des jeweiligen Studiengangs (z.B. sechs Semester für einen Bachelor). Unter bestimmten Bedingungen, etwa bei Krankheit, Schwangerschaft, Kindererziehung oder einer anerkannten Behinderung, kann eine Verlängerung der Förderungshöchstdauer gewährt werden. Auch ein erstmaliger Wechsel des Studiengangs innerhalb der ersten drei Semester bleibt meist ohne Nachteile; spätere oder wiederholte Fachwechsel können jedoch zum (teilweisen) Verlust der Förderberechtigung führen. Ein zusätzlicher BAföG-Anspruch kann bestehen, wenn das Studium durch besondere Härtefälle, wie Tod eines Elternteils, Unfall oder andere gravierende Umstände, verzögert wurde. Nach Erreichen des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses ist eine Förderung für ein weiteres Studium hingegen nur in Ausnahmefällen möglich (z.B. beim konsekutiven Master).