Ordnungswidrigkeit – Begriff, Bedeutung und rechtlicher Rahmen
Definition und Bedeutung des Begriffs Ordnungswidrigkeit
Eine Ordnungswidrigkeit ist ein rechtswidriges, jedoch geringfügiges Fehlverhalten, das mit einer Geldbuße, aber nicht mit einer strafrechtlichen Sanktion geahndet wird. Der Begriff bezeichnet Handlung oder Unterlassen, das gegen Vorschriften verstößt, dabei aber nicht den Schweregrad einer Straftat erreicht. Dadurch unterscheidet sich eine Ordnungswidrigkeit grundlegend vom Verbrechen oder Vergehen.
Im formellen Sinn stellt eine Ordnungswidrigkeit eine geringfügige Gesetzesübertretung dar, die nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) und weiteren Spezialgesetzen geahndet wird. Im alltäglichen Gebrauch wird sie häufig auch als „Verstoß“ oder „Vergehen geringerer Schwere“ bezeichnet. Solche Rechtsbrüche können sowohl von natürlichen als auch juristischen Personen begangen werden.
Das Konzept der Ordnungswidrigkeit dient dazu, gesellschaftliches Verhalten in einem geregelten Rahmen zu halten und Verstöße gegen staatliche Regelungen pragmatisch zu sanktionieren.
Abgrenzung zu Straftaten
Ordnungswidrigkeiten unterscheiden sich deutlich von Straftaten. Während bei Straftaten eine strafrechtliche Sanktion wie Freiheitsstrafe oder Geldstrafe droht und die Eintragung ins Führungszeugnis erfolgt, hat eine Ordnungswidrigkeit in erster Linie eine verwaltungsrechtliche Ahndung zur Folge. Zentraler Unterschied ist auch, dass der Schuldvorwurf bei der Ordnungswidrigkeit meist geringer ausfällt und das Rechtsgut ein weniger hohes Gewicht hat.
Hauptunterschiede im Überblick
- Straftaten: Straftatbestände des Strafgesetzbuches (StGB), Sanktionierung u. a. mit Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Nebenfolgen.
- Ordnungswidrigkeiten: Normverstöße nach Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) oder Spezialgesetzen, Ahndung durch Geldbußen.
Rechtliche Grundlagen der Ordnungswidrigkeit
Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
Die grundlegenden rechtlichen Regelungen zu Ordnungswidrigkeiten sind im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) vom 24. Mai 1968 niedergelegt. Es regelt unter anderem
- die Voraussetzungen der Ordnungswidrigkeit (§§ 1-9 OWiG),
- die Arten und Bemessung der Sanktionen (§§ 17-20 OWiG),
- das Verfahren zur Verfolgung und Ahndung (§§ 35-96 OWiG).
Nach § 1 OWiG ist eine Ordnungswidrigkeit „eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das mit Geldbuße bedroht ist“.
Daneben finden sich weitere Vorschriften zu Ordnungswidrigkeiten in besonderen Rechtsgebieten, etwa dem Straßenverkehrsrecht, Gewerberecht, Datenschutzrecht oder Umweltrecht.
Weitere relevante gesetzliche Regelungen
Ordnungswidrigkeitstatbestände sind in einer Vielzahl von Gesetzen enthalten. Häufig betreffen sie Vorschriften in folgenden Bereichen:
- Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Straßenverkehrsordnung (StVO): Häufige Tatbestände sind Geschwindigkeitsüberschreitungen, Handy am Steuer oder Parkverstöße.
- Gewerbeordnung (GewO): Beispielsweise Missachtung von Öffnungszeiten oder fehlende Gestattungsgenehmigungen.
- Infektionsschutzgesetz (IfSG): Etwa Verstöße gegen Meldepflichten bei Krankheiten oder Quarantäneauflagen.
- Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG): Lärmbelästigungen oder illegale Abfallentsorgung.
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Nicht ordnungsgemäße Verarbeitung personenbezogener Daten.
Typische Kontexte für Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrigkeiten finden sich in nahezu allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Typische Anwendungsfelder sind:
Recht und Verwaltung
Viele Verwaltungsregeln sind mit der Drohung einer Ordnungswidrigkeit versehen. Kommunale Satzungen, Umweltauflagen oder Vorschriften über öffentliche Sicherheit und Ordnung sehen regelmäßig Bußgelder vor. Die Ahndung erfolgt meist durch Ordnungsämter oder spezialgesetzlich betraute Behören.
Wirtschaft und Handel
Im Bereich des Wirtschaftsrechts sichern Ordnungswidrigkeiten Standards und Regularien. Beispielsweise sind Preisabsprachen im Wettbewerbsrecht oder Verstöße gegen das Verbraucherschutzrecht mit Bußgeldern bedroht.
Alltag und Gesellschaftliches Leben
Im Alltag begegnen Bürger Ordnungswidrigkeiten häufig im Verkehrsrecht (zum Beispiel Parkverstoß oder Rotlichtmissachtung), im öffentlichen Raum (etwa Hundeverbot im Park oder unerlaubtes Grillen) oder bei Verstößen gegen Umweltschutzmaßnahmen.
Beispiele für Ordnungswidrigkeiten:
- Überschreiten der erlaubten Höchstgeschwindigkeit.
- Verstoß gegen das Rauchverbot in Gaststätten.
- Unerlaubtes Ablagern von Müll.
- Fahren ohne gültigen Fahrschein im öffentlichen Nahverkehr.
- Meldepflichtverletzungen gegenüber Behörden.
- Ruhestörung in Wohngebieten.
Verfahren und Sanktionen bei Ordnungswidrigkeiten
Das Verfahren bei Ordnungswidrigkeiten ist grundsätzlich verwaltungsrechtlicher Natur. Es unterscheidet sich in wesentlichen Punkten vom Strafverfahren.
Ablauf des Ordnungswidrigkeitenverfahrens
Das Bußgeldverfahren beinhaltet typischerweise folgende Schritte:
- Feststellung des Verstoßes: Durch Behörden, z. B. Polizei, Ordnungsamt.
- Anhörung der betroffenen Person: Möglichkeit zur Stellungnahme.
- Bußgeldbescheid: Mitteilung der Sanktion und der zugrundeliegenden Tatbestände.
- Rechtsmittel: Antrag auf Einspruch gegen den Bescheid binnen zwei Wochen möglich.
- Verfahren beim Amtsgericht: Nach Einspruch Gerichtsbefassung.
Sanktionen und Rechtsfolgen
Die typische Sanktion ist die Geldbuße. Deren Höhe richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben und kann je nach Schwere der Ordnungswidrigkeit unterschiedlich ausfallen. In Ausnahmefällen kann auch ein Fahrverbot oder die Einziehung von Gegenständen verhängt werden (§§ 17-29a OWiG).
Wichtige Hinweise zur Bußgeldhöhe:
Im Straßenverkehr betragen Geldbußen üblicherweise zwischen 10 und mehreren Hundert Euro, bei schweren Verstößen oder Wiederholungstätern auch darüber hinaus. Im Datenschutz- oder Umweltbereich können Bußgelder für Unternehmen erhebliche Summen erreichen.
Eintragungen ins polizeiliche Führungszeugnis erfolgen im Unterschied zur Straftat nicht.
Besonderheiten und häufige Problemstellungen im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten
Verjährung
Ordnungswidrigkeiten unterliegen der Verjährung. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt je nach Tatbestand zwischen drei Monaten und drei Jahren (§ 31 OWiG). Nach Ablauf der Verjährungsfrist ist die Verfolgung nicht mehr möglich.
Vorsatz und Fahrlässigkeit
Für die Ahndung einer Ordnungswidrigkeit genügt in der Regel schon fahrlässiges Handeln, sofern dies gesetzlich vorgesehen ist. Das bedeutet, auch unbeabsichtigte Verstöße sind bußgeldbewehrt, wenn eine Sorgfaltspflichtverletzung vorliegt.
Anhörung und Rechtsschutz
Betroffene Personen haben das Recht, zur Sache Stellung zu nehmen und sich gegen einen Bußgeldbescheid zu wehren. Möglich ist dies durch Einspruch und nachfolgendem Verfahren vor dem Amtsgericht. In bestimmten Fällen kann ein Verwarngeld ausgesprochen werden, das unterhalb eines Bußgelds liegt und mit Einverständnis der betroffenen Person das Verfahren beendet.
Spezifische Zuständigkeiten der Behörden
Für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten sind unterschiedliche Behörden zuständig, häufig:
- Polizeibehörden
- Ordnungsämter der Kommunen
- Landesämter (im Umwelt- oder Gewerberecht)
Zusammenfassung und Relevanz des Begriffs Ordnungswidrigkeit
Eine Ordnungswidrigkeit stellt eine rechtswidrige, vorwerfbare Handlung dar, die gesetzlich mit Geldbuße bedroht ist, jedoch nicht die Schwelle zur Straftat überschreitet. Typische Anwendungsfelder reichen vom Verkehrsrecht über das Verwaltungsrecht bis zu verschiedenen Gebieten der Wirtschaft und des Datenschutzes.
Der rechtliche Rahmen wird hauptsächlich durch das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) geschaffen. Ordnungswidrigkeiten ermöglichen es dem Staat, Ordnungsvorschriften effizient und auf verhältnismäßige Weise zu sichern, ohne die Belastungen eines Strafverfahrens zu verursachen.
Zu beachten sind insbesondere die Möglichkeiten der Stellungnahme und des Einspruchs sowie die im Vergleich zur Straftat geringeren Rechtsfolgen. Die Relevanz des Begriffs ist für jeden Bürger und jedes Unternehmen in Deutschland hoch, da viele Regelverstöße in Alltag und Beruf als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können und entsprechende Rechtsfolgen nach sich ziehen.
Empfehlung:
Für Privatpersonen, Unternehmen und Organisationen empfiehlt es sich, hinsichtlich der jeweils einschlägigen Vorschriften besondere Sorgfalt walten zu lassen, da Ordnungswidrigkeiten nicht nur finanzielle, sondern in bestimmten Bereichen auch weitergehende Konsequenzen haben können (z. B. Fahrverbot, Entziehung von Genehmigungen). Ein frühzeitiger Umgang mit Verwarnungen oder Bußgeldbescheiden kann dazu beitragen, unnötige Kosten und Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Häufig gestellte Fragen
Was ist eine Ordnungswidrigkeit und wie unterscheidet sie sich von einer Straftat?
Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige, gesellschaftlich unerwünschte Handlung, die jedoch nicht den Schweregrad einer Straftat erreicht. Sie wird nicht mit einer Freiheitsstrafe oder einer sonstigen strafrechtlichen Sanktion, sondern in der Regel mit einer Geldbuße geahndet. In Deutschland regelt das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) die Einzelheiten hierzu. Während Straftaten wie Diebstahl, Körperverletzung oder Betrug eine erhebliche Verletzung geschützter Rechtsgüter darstellen und eine starke gesellschaftliche Ächtung nach sich ziehen, handelt es sich bei Ordnungswidrigkeiten meist um Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, wie etwa Verkehrsregeln, Lärm- oder Umweltauflagen. Die Verfahren unterscheiden sich außerdem hinsichtlich der Behördenzuständigkeit, denn für Ordnungswidrigkeiten sind häufig Verwaltungsbehörden zuständig und nicht Gerichte, und es gelten vereinfachte Verfahren.
Welche typischen Beispiele für Ordnungswidrigkeiten gibt es?
Typische Beispiele für Ordnungswidrigkeiten finden sich vor allem im Straßenverkehrsrecht: etwa Geschwindigkeitsüberschreitungen, das Überfahren einer roten Ampel, Handybenutzung während der Fahrt oder das Missachten von Parkvorschriften. Aber auch außerhalb des Straßenverkehrs gibt es viele Ordnungswidrigkeiten, zum Beispiel Verstöße gegen das Lärmschutzgesetz (wie laute Musik nach 22 Uhr), gegen Umweltschutzauflagen (illegale Müllentsorgung) oder das Nichtraucherschutzgesetz. Auch die Verletzung von Meldepflichten, gewerberechtliche Verstöße oder die Nichtbeachtung von Corona-Regelungen in Pandemiezeiten zählen dazu.
Welche Folgen kann eine Ordnungswidrigkeit nach sich ziehen?
Die häufigste Folge einer Ordnungswidrigkeit ist die Verhängung einer Geldbuße, deren Höhe je nach Schwere des Vergehens und eventuellen Vorbelastungen variiert. Im Verkehrsrecht können zudem Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen werden, ab einer bestimmten Anzahl droht sogar ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis. In schwerwiegenden Fällen kann die zuständige Behörde auch Nebenfolgen wie die Einziehung von Gegenständen oder die Veröffentlichung der Ordnungswidrigkeit anordnen. Im Wiederholungsfall oder bei uneinsichtiger Zahlung können Zwangsmaßnahmen, wie Erzwingungshaft, zur Anwendung kommen.
Wie läuft das Verfahren bei einer Ordnungswidrigkeit ab?
Das Ordnungswidrigkeitenverfahren beginnt meistens mit dem Erlass eines Bußgeldbescheides durch die zuständige Verwaltungsbehörde. Vorher kann der Betroffene eine Anhörung erhalten, bei der er zu den Vorwürfen Stellung nehmen kann. Wird gegen den Bußgeldbescheid kein Einspruch innerhalb von zwei Wochen eingelegt, wird dieser rechtskräftig und die Geldbuße ist zu bezahlen. Nach einem fristgerecht eingelegten Einspruch prüft die Behörde den Fall erneut. Bleibt sie bei ihrer Entscheidung, gibt sie die Akte an das zuständige Amtsgericht weiter, das dann – auch in einer mündlichen Verhandlung – über die Ordnungswidrigkeit entscheidet.
Können Ordnungswidrigkeiten verjähren und wie lange dauert die Verjährung?
Ja, Ordnungswidrigkeiten unterliegen der Verjährung. Die Verjährungsfristen richten sich nach der Schwere der Ordnungswidrigkeit. Bei den meisten Verkehrsordnungswidrigkeiten beträgt die Verfolgungsverjährung drei Monate ab dem Tattag, sofern kein Bußgeldbescheid ergeht. Wird ein Bußgeldbescheid erlassen, verlängert sich die Frist auf sechs Monate oder sogar länger, sofern bestimmte Verfahrenshandlungen erfolgen. Bei schwereren Ordnungswidrigkeiten, etwa im Umweltschutzrecht, kann die Verjährungsfrist auch ein Jahr oder länger betragen. Nach Eintritt der Verjährung darf die Tat nicht mehr verfolgt oder geahndet werden.
Können Ordnungswidrigkeiten ins Führungszeugnis eingetragen werden?
Nein, Ordnungswidrigkeiten werden in der Regel nicht ins Führungszeugnis eingetragen, da dieses dem Nachweis strafrechtlicher Verurteilungen dient und nicht für geringe Ordnungswidrigkeiten vorgesehen ist. Anders verhält es sich bei Straftaten, die zu einer Verurteilung führen. Eine Ausnahme besteht allerdings bei bestimmten schweren Verkehrsverstößen, die als Straftaten eingestuft werden; erst dann hätten sie Auswirkungen auf das Führungszeugnis. Das Fahreignungsregister in Flensburg hingegen kann entsprechende Informationen zu Verkehrsordnungswidrigkeiten enthalten.
Gibt es Möglichkeiten, sich gegen einen Bußgeldbescheid zu wehren?
Ja, Betroffene einer Ordnungswidrigkeit können innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids schriftlich Einspruch dagegen einlegen. Der Einspruch kann sich auf formale Fehler (z.B. falsche Halterdaten) oder auf inhaltliche Argumente (z.B. falsche Messung) stützen. Die Behörde prüft daraufhin den Fall erneut. Sollte sie ihre Entscheidung nicht ändern, wird das Verfahren ans Amtsgericht abgegeben, das in einer mündlichen Verhandlung den Sachverhalt klärend überprüft. Eine anwaltliche Beratung kann in komplexeren Fällen sinnvoll sein, insbesondere wenn Punkte oder ein Fahrverbot drohen.