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Festpreise

Begriff und Bedeutung von Festpreisen

Der Begriff „Festpreis“ bezeichnet einen im Voraus verbindlich vereinbarten Preis für eine Ware oder Dienstleistung. Im Gegensatz zu variablen Preisen, die sich beispielsweise nach Aufwand, Zeit oder Materialverbrauch richten können, bleibt der Festpreis während der gesamten Vertragslaufzeit unverändert. Dies bedeutet, dass sowohl Käufer als auch Verkäufer bereits bei Vertragsschluss genau wissen, welche Zahlung für die vereinbarte Leistung zu leisten ist.

Rechtliche Grundlagen von Festpreisen

Festpreise sind in vielen Bereichen des Wirtschaftslebens üblich und werden häufig in Verträgen zwischen Unternehmen sowie zwischen Unternehmen und Verbrauchern verwendet. Die rechtliche Grundlage eines Festpreises ergibt sich aus dem Grundsatz der Vertragsfreiheit: Die Parteien können grundsätzlich frei bestimmen, ob sie einen festen Preis oder eine andere Vergütungsform wählen möchten.

Vertragliche Vereinbarung des Festpreises

Ein Festpreis wird durch ausdrückliche Vereinbarung im Vertrag festgelegt. Diese Vereinbarung kann schriftlich oder mündlich erfolgen; aus Gründen der Beweisbarkeit wird jedoch meist die Schriftform gewählt. Der festgelegte Betrag gilt dann als verbindlicher Bestandteil des Vertrages.

Abgrenzung zu anderen Preisarten

Im Gegensatz zum Festpreis gibt es variable Preismodelle wie den Einheitspreis (Abrechnung nach Menge) oder den Selbstkostenpreis (Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand). Beim Pauschalpreis handelt es sich um eine ähnliche Form wie beim Festpreis; beide Begriffe werden oft synonym verwendet, wobei ein Pauschalpreis manchmal zusätzliche Leistungen umfassen kann.

Rechtsfolgen und Besonderheiten bei Festpreisen

Bindungswirkung des Festpreises

Ein einmal vereinbarter Festpreis ist grundsätzlich bindend. Das bedeutet: Weder Verkäufer noch Käufer können während der Laufzeit des Vertrages einseitig Änderungen am Preis vornehmen – unabhängig davon, ob sich Kostenfaktoren wie Materialpreise oder Löhne verändern.

Möglichkeiten zur Anpassung eines vereinbarten Preises

In Ausnahmefällen kann eine Anpassung möglich sein – etwa wenn unvorhersehbare Umstände eintreten („Störung der Geschäftsgrundlage“) oder vertraglich bestimmte Klauseln dies erlauben (z.B. Preisanpassungsklauseln). Ohne solche Regelungen bleibt es jedoch beim ursprünglich festgelegten Betrag.

Bedeutung für Verbraucher und Unternehmer

Für Verbraucher bietet ein vertraglicher Festpreis Planungssicherheit: Sie wissen genau, welche Kosten auf sie zukommen. Für Unternehmer besteht das Risiko darin, dass unerwartete Mehrkosten nicht an den Kunden weitergegeben werden können – gleichzeitig ermöglicht ein klarer Preis aber auch einfachere Kalkulationen und transparente Angebote.

Anwendungsbereiche von Festpreisen im Rechtsverkehr

Bauverträge und Werkverträge

Im Bauwesen sind feste Preise besonders verbreitet: Hier sichern sie Auftraggebern Kostentransparenz zu; Auftragnehmer müssen allerdings alle Eventualitäten einkalkulieren.

Kaufverträge

Auch beim Kauf beweglicher Sachen wird häufig mit festen Preisen gearbeitet – insbesondere im Einzelhandel sowie bei größeren Anschaffungen wie Fahrzeugen.

Dienstleistungsverträge

Bei Dienstleistungen kommt es ebenfalls regelmäßig zur Vereinbarung fester Preise – etwa bei Handwerksleistungen oder Beratungsaufträgen.


Häufig gestellte Fragen zum Thema „Festpreise“ (FAQ)

Können einmal vereinbarte Festpreise nachträglich geändert werden?

Einen vertraglich fixierten Betrag dürfen die Parteien grundsätzlich nicht ohne weiteres abändern. Ausnahmen bestehen nur dann, wenn besondere Umstände vorliegen oder entsprechende Regelungen ausdrücklich getroffen wurden.

Sind mündliche Absprachen über einen festen Preis rechtswirksam?

Mündliche Absprachen über feste Preise sind grundsätzlich gültig; Schwierigkeiten ergeben sich jedoch oft hinsichtlich des Nachweises einer solchen Absprache.

Müssen alle Leistungen vom ursprünglichen Angebot durch den Fixbetrag abgedeckt sein?

Sämtliche Leistungen sollten möglichst präzise beschrieben sein; nur diese fallen unter den fixierten Gesamtbetrag. Zusätzliche Arbeiten bedürfen einer gesonderten Einigung über deren Vergütung.

Darf ein Anbieter trotz Fixbetrag weitere Kosten verlangen?

Neben dem fixierten Gesamtbetrag dürfen keine weiteren Zahlungen gefordert werden – außer dies wurde ausdrücklich zusätzlich geregelt (zum Beispiel Nebenkosten).

Ist ein Rücktritt vom Vertrag wegen gestiegener Kosten möglich?

Nicht allein aufgrund gestiegener eigener Aufwendungen darf vom Vertrag zurückgetreten werden; maßgebend bleibt das ursprünglich geschlossene Übereinkommen.

Kann man auf Zahlung eines höheren Betrags klagen als ursprünglich festgelegt wurde?

Einen höheren Anspruch als vertraglich zugesichert gibt es in aller Regel nicht – sofern keine besonderen Gründe vorliegen beziehungsweise nichts anderes ausdrücklich geregelt wurde.

Sind Rabatte mit einem festen Endbetrag kombinierbar?

Zusätzliche Nachlässe lassen sich durchaus mit einem fixen Endbetrag verbinden; entscheidend ist dabei stets die eindeutige Absprache beider Seiten darüber.

Lässt sich ein fixer Betrag auch für Teilleistungen nutzen?

Ausschließlich einzelne Teilabschnitte eines Projekts lassen sich ebenfalls mittels fester Beträge regeln- Voraussetzung hierfür ist jeweils eine klare Definition dieser Teilleistungen innerhalb des Vertragswerks.