Begriff und rechtliche Einordnung des Existenzgründers
Der Begriff „Existenzgründer“ bezeichnet eine natürliche Person, die eine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit erstmals aufnimmt. Dies kann durch die Gründung eines Unternehmens, einer freiberuflichen Tätigkeit oder durch den Erwerb eines bestehenden Betriebs erfolgen. Im rechtlichen Sinne ist der Existenzgründer jemand, der sich in der Anfangsphase seiner unternehmerischen Selbstständigkeit befindet.
Rechtliche Voraussetzungen für Existenzgründer
Die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit erfordert verschiedene rechtliche Schritte. Dazu zählen insbesondere die Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt oder bei anderen Behörden, je nach Art der geplanten Tätigkeit. Freiberufler müssen ihre Tätigkeit beim Finanzamt anzeigen. Die Wahl der passenden Rechtsform (z.B. Einzelunternehmen, Gesellschaft mit beschränkter Haftung) hat weitreichende Folgen für Haftung und steuerliche Behandlung.
Anmeldung und behördliche Genehmigungen
Vor Beginn der Geschäftstätigkeit ist in vielen Fällen eine Anmeldung erforderlich. Für gewerbliche Tätigkeiten erfolgt dies meist beim Gewerbeamt; bestimmte Berufe benötigen zusätzliche Erlaubnisse oder Nachweise über Qualifikationen. Auch handwerksrechtliche Vorschriften können zu beachten sein.
Wahl der Rechtsform und deren Bedeutung
Existenzgründer müssen sich für eine geeignete Rechtsform entscheiden. Diese beeinflusst unter anderem das Ausmaß persönlicher Haftung sowie steuerrechtliche Aspekte des Unternehmensbetriebs. Zu den gängigen Formen zählen das Einzelunternehmen, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Unternehmergesellschaft (UG) sowie weitere Kapital- und Personengesellschaften.
Steuerrechtliche Aspekte für Existenzgründer
Mit Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit entstehen steuerrechtliche Pflichten wie beispielsweise die Beantragung einer Steuernummer beim Finanzamt sowie regelmäßige Steuererklärungen (Einkommensteuer-, Umsatzsteuer- und ggf. Gewerbesteuererklärung). Die Art und Höhe dieser Pflichten hängen von Faktoren wie Umsatzhöhe, Gewinnermittlungsart sowie gewählter Rechtsform ab.
Buchführungspflichten und Aufbewahrung von Unterlagen
Je nach Größe des Unternehmens gelten unterschiedliche Anforderungen an Buchführung und Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen: Während Kleinunternehmer oft mit einer einfachen Einnahmenüberschussrechnung auskommen können, sind größere Unternehmen zur doppelten Buchführung verpflichtet.
Sozialversicherungsrecht bei Existenzgründern
Für viele Gründer besteht keine automatische Versicherungspflicht in den gesetzlichen Sozialversicherungssystemen wie Kranken-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung; Ausnahmen gelten etwa für bestimmte Berufsgruppen oder im Rahmen freiwilliger Versicherungen bzw. Pflichtversicherungen aufgrund besonderer Regelungen.
Selbständige sind grundsätzlich eigenverantwortlich dafür zuständig, ihren Versicherungsschutz sicherzustellen – sei es privat oder gesetzlich.
Auch Fragen zur Unfallversicherung sollten geprüft werden: In einigen Branchen besteht Meldepflicht bei entsprechenden Berufsgenossenschaften.
Sonderregelungen für bestimmte Gründergruppen
Je nach Branche oder persönlichem Hintergrund existieren besondere Regelungen: So gibt es beispielsweise spezielle Vorgaben für Handwerksbetriebe,
Heilberufe oder landwirtschaftlich tätige Personen.
Auch Migrantinnen/Migranten sowie Minderjährige unterliegen teilweise zusätzlichen Anforderungen hinsichtlich Aufenthaltsstatus beziehungsweise Zustimmungserfordernissen.
Kündigungsschutz- & Wettbewerbsbeschränkungen im Zusammenhang mit Gründern
Wer aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus gründet,
sollte mögliche vertraglich vereinbarte Wettbewerbsverbote beachten.
Zudem bestehen während bestimmter Fördermaßnahmen Einschränkungen bezüglich Nebentätigkeiten.
Kündigungsschutzrechte bleiben unberührt,
sofern ein Angestelltenverhältnis fortbesteht.
Bedeutung öffentlicher Förderprogramme aus rechtlicher Sicht
Viele öffentliche Stellen bieten finanzielle Unterstützung speziell für Gründer an.
Der Zugang zu solchen Programmen setzt jedoch häufig voraus,
dass formale Kriterien erfüllt werden – etwa Nachweise über Tragfähigkeit des Vorhabens
oder Teilnahme an bestimmten Beratungsangeboten.
Die Einhaltung aller Bedingungen ist Voraussetzung dafür,
dass bewilligte Mittel nicht zurückgefordert werden.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Existenzgründer (FAQ)
Muss jeder Existenzgründer ein Gewerbe anmelden?
Nicht jede selbstständige Tätigkeit erfordert zwingend eine Gewerbeanmeldung; freiberuflich Tätige melden ihre Arbeit direkt dem Finanzamt an.
Darf man als Minderjähriger ein Unternehmen gründen?
Minderjährige benötigen zur Gründung eines eigenen Unternehmens grundsätzlich die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter sowie gegebenenfalls gerichtliche Genehmigungen.
Sind alle Gründer automatisch sozialversicherungspflichtig?
Nicht alle Gründer unterliegen automatisch der Sozialversicherungspflicht; dies hängt von verschiedenen Faktoren ab wie Branche, Umfang der Beschäftigung und persönlichen Voraussetzungen.
Können mehrere Personen gemeinsam als Gründer auftreten?
Ja, mehrere Personen können gemeinsam ein Unternehmen gründen; dabei entstehen häufig Gesellschaftsformen wie GbR,
OHG oder GmbH.
Müssen auch kleine Unternehmen Buch führen?
Grundsätzlich besteht auch bei kleinen Unternehmen eine Pflicht zur ordnungsgemäßen Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle;
Umfang und Form richten sich jedoch nach Größe
des Betriebs.
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