Begriffserklärung: Erweiterter Verfall
Der Begriff „Erweiterter Verfall“ bezeichnet eine besondere Maßnahme im deutschen Strafrecht, die es ermöglicht, Vermögenswerte einzuziehen, die aus Straftaten stammen oder mit diesen in Zusammenhang stehen. Ziel ist es, dem Täter nicht nur den unmittelbaren Gewinn aus einer konkreten Straftat zu entziehen, sondern auch darüber hinausgehende Vermögenswerte abzuschöpfen, wenn diese vermutlich ebenfalls durch rechtswidrige Handlungen erlangt wurden. Der Erweiterte Verfall dient somit der Bekämpfung von Kriminalität und der Abschöpfung unrechtmäßig erworbenen Vermögens.
Rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen
Der Erweiterte Verfall kommt insbesondere dann zur Anwendung, wenn konkrete Beweise für den Ursprung bestimmter Vermögenswerte fehlen oder nicht eindeutig einer bestimmten Straftat zugeordnet werden können. Voraussetzung ist jedoch stets ein begründeter Verdacht, dass das betreffende Vermögen aus rechtswidrigen Taten stammt. Die Maßnahme kann sowohl gegen natürliche Personen als auch gegen juristische Personen angewendet werden.
Zielsetzung des Erweiterten Verfalls
Das Hauptziel besteht darin zu verhindern, dass Täter wirtschaftlich von ihren Taten profitieren können. Insbesondere bei organisierter Kriminalität oder Wirtschaftskriminalität wird so verhindert, dass Gewinne aus illegalen Geschäften dauerhaft im Besitz der Täter verbleiben.
Unterschied zum einfachen Verfall
Im Unterschied zum einfachen Verfall bezieht sich der Erweiterte Verfall nicht nur auf Gegenstände oder Werte aus einer konkret nachgewiesenen Tat. Vielmehr kann er auch auf solche Werte angewendet werden, bei denen zwar keine eindeutige Zuordnung möglich ist – aber aufgrund von Umständen davon ausgegangen wird, dass sie durch andere rechtswidrige Handlungen erlangt wurden.
Ablauf und Durchführung des Erweiterten Verfalls
Ermittlungsverfahren und gerichtliche Entscheidung
Die Anordnung des Erweiterten Verfalls erfolgt in einem gerichtlichen Verfahren. Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens prüft die Staatsanwaltschaft zunächst alle relevanten Umstände und sammelt Hinweise darauf, ob bestimmte Vermögenswerte möglicherweise illegal erworben wurden. Das Gericht entscheidet anschließend über die Einziehung dieser Werte anhand der vorliegenden Indizien.
Möglichkeiten zur Verteidigung gegen den Erweiterten Verfall
Betroffene haben grundsätzlich das Recht darzulegen und glaubhaft zu machen (zu „belegen“), dass das betroffene Vermögen rechtmäßig erworben wurde. Gelingt dies überzeugend gegenüber dem Gericht nicht ausreichend oder gar nicht vollständig nachzuweisen sein rechtmäßiger Erwerb bleibt es beim Erlass des erweiterten Einziehungsbeschlusses.
Beteiligung Dritter am Verfahren
Auch Dritte – etwa Familienangehörige oder Geschäftspartner – können vom erweiterten Einzug betroffen sein; beispielsweise dann wenn sie Eigentümer eines Gegenstandes sind welcher mutmaßlich mit kriminellen Mitteln finanziert wurde ohne selbst an einer Straftat beteiligt gewesen zu sein.
Rechtsfolgen des Erweiterten Verfalls
Wird ein erweiterter Einziehungsbeschluss wirksam so gehen die betroffenen Gegenstände beziehungsweise Geldbeträge in das Eigentum des Staates über; eine Rückgabe an den früheren Besitzer findet grundsätzlich nicht statt sofern kein Nachweis über einen legalen Erwerb erbracht wird.
Die Maßnahme hat weitreichende Folgen für Betroffene: Neben dem Verlust materieller Güter kann dies auch Auswirkungen auf deren wirtschaftliche Existenz haben.
Bedeutung im Kampf gegen organisierte Kriminalität
Insbesondere bei Delikten wie Geldwäsche Drogenhandel Korruption Steuerdelikten sowie anderen Formen schwerer Wirtschaftskriminalität spielt der Erweiterte Verfall eine zentrale Rolle.
Durch ihn soll verhindert werden dass kriminelle Strukturen durch illegale Gewinne gestärkt werden; vielmehr sollen diese Mittel dem legalen Wirtschaftskreislauf entzogen werden um weitere Straftaten einzudämmen.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Erweiterter Verfall
Was versteht man unter erweitertem Verfall?
Unter erweitertem Verfall versteht man eine strafrechtliche Maßnahme zur Einziehung von Vermögenswerten deren Herkunft vermutlich auf rechtswidrige Taten zurückzuführen ist ohne dass diese zwingend einer konkreten einzelnen Tat zugeordnet werden müssen.
Wann kommt der erweiterte Verfall zur Anwendung?
Der erweiterte Verfall kommt insbesondere dann zur Anwendung wenn Anhaltspunkte dafür bestehen dass bestimmte Gelder oder Gegenstände durch verschiedene strafbare Handlungen erzielt wurden aber keine eindeutige Zuordnung möglich ist.
Wer kann vom erweiterten Verfall betroffen sein?
Vom erweiterten Einzug können sowohl Beschuldigte als auch unbeteiligte Dritte betroffen sein falls sich herausstellt dass ihr Besitz ganz oder teilweise mit Mitteln finanziert wurde welche mutmaßlich aus kriminellen Aktivitäten stammen.
Wie läuft ein Verfahren zum erweiterten Einzug ab?
Zunächst prüft die Staatsanwaltschaft ob ausreichende Hinweise für einen illegalen Ursprung bestimmter Werte vorliegen; anschließend entscheidet ein Gericht anhand aller Umstände ob diese eingezogen werden dürfen.
Kann man sich gegen einen erweiterten Einziehungsbeschluss wehren?
Betroffene haben grundsätzlich Gelegenheit nachzuweisen beziehungsweise glaubhaft darzulegen woher ihr Besitz stammt um so einen Entzug abzuwenden falls dessen legale Herkunft belegt wird.
Welche Rechtsfolgen hat ein vollstreckter erweiterter Einziehungsbeschluss?
Mit Wirksamwerden gehen eingezogene Gelder beziehungsweise Sachen endgültig in staatliches Eigentum über; frühere Besitzer verlieren sämtliche Rechte daran sofern kein Nachweis eines rechtmäßigen Erwerbs erbracht wird.
Warum gibt es den erweiterten verfallen überhaupt?
Ziel dieser Regelung ist es insbesondere Gewinne aus schwerwiegender Kriminalität wie etwa organisierter Bandenkriminalität systematisch abzuschöpfen damit Täter keinen wirtschaftlichen Vorteil behalten können.