Definition des Begriffs Anwaltsnotar
Der Begriff Anwaltsnotar bezeichnet in Deutschland eine Person, die zugleich als Rechtsanwalt sowie als Notar tätig ist. Anwaltsnotare sind in einigen Bundesländern vorgesehen und zeichnen sich durch die gleichzeitige Ausübung beider Berufsrollen aus. Die Tätigkeit des Anwaltsnotars ist geprägt vom Wechsel zwischen beratender, vertretender und beurkundender Funktion. Rechtlich ist das Berufsbild des Anwaltsnotars wesentlich durch die Bundesnotarordnung (BNotO) geregelt.
Laienverständliche und formelle Definition
Formell handelt es sich beim Anwaltsnotar um einen Zugelassenen, der nach erfolgreichem Zulassungsverfahren sowohl die Aufgaben eines Notars (insbesondere Beurkundung und Beglaubigung von Rechtsvorgängen) wahrnehmen darf als auch Mandanten vor Gericht oder außergerichtlich anwaltlich vertreten kann. Laienverständlich gesagt ist ein Anwaltsnotar eine Person, die sowohl rechtliche Beratung wie auch notarielle Dienstleistungen, etwa bei Grundstücksgeschäften oder Unternehmensgründungen, aus einer Hand anbietet.
Thematische Einordnung und Relevanz
Das Konzept des Anwaltsnotars ist vor allem im deutschen Rechtssystem, insbesondere in bestimmten Bundesländern wie Hessen und Nordrhein-Westfalen, institutionalisiert. Es bildet einen Gegenpol zum sogenannten Nur-Notar, der ausschließlich als Notar tätig ist und keine anwaltlichen Aufgaben übernimmt – letzteres ist vor allem in Süddeutschland gebräuchlich. Die Doppelfunktion hat eine zentrale Bedeutung für die Rechtssicherheit im Alltag vieler Menschen und Unternehmen, da sie vielfältige Rechtsangelegenheiten bündelt und so Effizienz und Zugänglichkeit fördert.
Rechtliche Grundlagen und gesetzliche Regelungen
Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen für Anwaltsnotare ergeben sich insbesondere aus:
- Bundesnotarordnung (BNotO)
- Beurkundungsgesetz (BeurkG)
- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
- Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse (NotAktVV)
Zentrale Vorschriften sind insbesondere:
- § 3 BNotO: Bestellung von Notaren und Anwaltsnotaren
- § 13 ff. BNotO: Amtspflichten des Notars
- § 45 BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung): Tätigkeitsbeschränkungen in Zusammenhang mit dem Notaramt
Bestellungsverfahren
Die Bestellung zum Anwaltsnotar setzt voraus, dass der Bewerber bereits mehrere Jahre als Rechtsanwalt tätig war, besondere theoretische und praktische Kenntnisse im Notarrecht nachweist und weitere Voraussetzungen (z. B. Eignung, Zuverlässigkeit) erfüllt. Hinzu kommen häufig eine notarielle Fachprüfung und Fortbildungspflichten nach der Bestellung.
Aufgabengebiete gemäß Gesetz
Anwaltsnotare dürfen
- Beurkundungen von Verträgen und Erklärungen vornehmen (z. B. Grundstückskaufverträge, Eheverträge, Gesellschaftsverträge)
- Beglaubigungen (etwa von Unterschriften oder Abschriften) ausführen
- im Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit Mandanten beraten und in rechtlichen Angelegenheiten vertreten
Zu beachten sind dabei Regelungen, die Interessenkollisionen zwischen anwaltlicher und notarieller Tätigkeit verhindern sollen (§ 45 BRAO, § 3 Abs. 1 Nr. 7 BNotO).
Typische Anwendungsbereiche des Anwaltsnotars
Anwaltsnotare sind in verschiedenen Rechtsbereichen aktiv. Die wichtigsten Anwendungsfelder sind:
- Immobilienrecht: Beurkundung von Kauf- und Übertragungsverträgen für Grundstücke und Wohnungen
- Familienrecht: Erstellung und Beurkundung von Eheverträgen, Scheidungsfolgenvereinbarungen, Adoptionserklärungen
- Erbrecht: Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen, Beratung und Abwicklung von Nachlässen
- Gesellschaftsrecht: Gründung, Umwandlung oder Auflösung von Unternehmen, Vertragsbeurkundung für Gesellschaften
- Beglaubigungen: Amtliche Bestätigung von Unterschriften, Abschriften oder Dokumenten
Beispiele für die Tätigkeit des Anwaltsnotars
- Eine Privatperson möchte ein Grundstück verkaufen. Der Anwaltsnotar beurkundet den Kaufvertrag und sorgt für die Eintragung ins Grundbuch.
- Ein Ehepaar möchte einen Ehevertrag schließen. Der Anwaltsnotar beurkundet den Vertrag und berät die Eheleute über rechtliche Folgen.
- Eine Gesellschaft wird gegründet. Der Anwaltsnotar erstellt die Gründungsunterlagen, beglaubigt die Unterschriften und übermittelt die Dokumente an das Handelsregister.
Besonderheiten und Problemstellungen im Zusammenhang mit dem Anwaltsnotar
Interessenkollisionen und Trennung von Tätigkeiten
Die Doppelfunktion als Rechtsanwalt und Notar bringt besondere Anforderungen mit sich, insbesondere im Hinblick auf die Trennung beider Berufsbilder. Gesetzliche Vorschriften verbieten es zum Beispiel einem Anwaltsnotar, in derselben Angelegenheit sowohl anwaltlich beratend als auch notariell beurkundend tätig zu werden. Dies soll die Neutralität und Unabhängigkeit der notariellen Amtstätigkeit gewähren.
Regionale Unterschiede
Die Stellung und Anzahl der Anwaltsnotare variiert je nach Bundesland deutlich. Während in Nord- und Mittelwestdeutschland die Form des Anwaltsnotars dominiert, sind in Süddeutschland (etwa in Bayern und Baden-Württemberg) ausschließlich Nur-Notare tätig. Diese Unterschiede beruhen auf unterschiedlichen landesrechtlichen und historischen Entwicklungen.
Qualitätssicherung und Weiterbildungspflichten
Anwaltsnotare unterliegen strengen Anforderungen an ihre berufliche Qualifikation und Weiterentwicklung. Sie sind verpflichtet, regelmäßig an Fortbildungen teilzunehmen und sich über Änderungen der Rechtsprechung und Gesetzgebung fortlaufend zu informieren, um die ordnungsgemäße Ausübung notarieller Aufgaben sicherzustellen.
Überlastung und Nachfolgeprobleme
Die Tätigkeit als Anwaltsnotar ist mit einer hohen fachlichen, persönlichen und zeitlichen Belastung verbunden. Besonders in ländlichen Regionen kann es zu Engpässen bei der Nachbesetzung frei werdender Anwaltsnotariate kommen. Dies wirkt sich auf die Verfügbarkeit notarieller Leistungen für die Bevölkerung aus.
Übersicht: Aufgaben und Funktionen des Anwaltsnotars
Die wesentlichen Aufgaben des Anwaltsnotars umfassen:
- Beurkundung von Rechtsgeschäften in den Bereichen Immobilien-, Familien-, Erb- und Gesellschaftsrecht
- Beglaubigung von Unterschriften, Abschriften und Dokumenten
- Rechtsberatung im Rahmen der anwaltlichen Zulassung
- Umfassende Betreuung bei komplexen rechtlichen Gestaltungen, z. B. Nachlassplanung, Unternehmens- und Immobilienübertragungen
- Rechtmäßige Sicherstellung von Transparenz und Rechtsklarheit durch neutrale und unparteiische Tätigkeit
Gesetzliche Institutionen und Aufsicht
Die Anwaltsnotare unterstehen der Aufsicht der Landesjustizverwaltungen und den zuständigen Notarkammern. Diese Institutionen übernehmen Aufgaben wie die:
- Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
- Organisation von Fortbildungen
- Beratung bei Fragen der Berufsausübung und Standesrecht
- Behandlung von Beschwerden
Zusammenfassung
Der Anwaltsnotar ist eine im deutschen Recht verankerte Kombination der Berufe des Rechtsanwalts und des Notars, die in verschiedenen Bundesländern verbreitet ist. Er erfüllt neben der klassischen anwaltlichen Beratung sämtliche Aufgaben der notariellen Beurkundung und Beglaubigung. Die Tätigkeit ist umfassend gesetzlich reguliert, insbesondere durch die Bundesnotarordnung, das Beurkundungsgesetz und die Bundesrechtsanwaltsordnung. Besonderheiten ergeben sich etwa durch die Pflicht zur Trennung der Tätigkeiten und durch abweichende landesrechtliche Regelungen in Deutschland.
In zahlreichen Lebensbereichen – von der Haus- und Grundstücksübertragung über Eheverträge bis hin zu Fragen des Gesellschaftsrechts – leistet der Anwaltsnotar einen wesentlichen Beitrag zur Rechtssicherheit. Dies macht ihn insbesondere für Privatpersonen, Unternehmer und Organisationen relevant, die eine rechtsverbindliche und unabhängige Gestaltung von Rechtsgeschäften wünschen.
Empfehlung: Für wen ist der Anwaltsnotar besonders relevant?
Die Tätigkeit des Anwaltsnotars ist besonders für Personen und Unternehmen von Bedeutung, die komplexe Rechtsgeschäfte, wie Immobilien- oder Unternehmensübertragungen, planen und dabei Wert auf rechtliche Sicherheit und eine Bündelung beratender wie beurkundender Tätigkeiten legen. Auch im Rahmen von Erbrechtsfragen, bei der Gestaltung von Eheverträgen oder bei gesellschaftsrechtlichen Veränderungen ist die Hinzuziehung eines Anwaltsnotars ratsam.
Hinweis: Die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die berufliche Ausübung des Amtes unterliegen fortlaufenden Änderungen durch neue Gesetzgebung und Rechtsprechung. Es empfiehlt sich daher eine regelmäßige Überprüfung der jeweiligen Rechtslage.
Häufig gestellte Fragen
Häufig gestellte Fragen zum Thema Anwaltsnotar
Was ist ein Anwaltsnotar und wie unterscheidet er sich von einem klassischen Notar?
Ein Anwaltsnotar ist ein Volljurist, der sowohl als Rechtsanwalt als auch als Notar tätig ist. Diese Doppelfunktion ist in vielen Bundesländern Deutschlands anzutreffen. Im Gegensatz zum klassischen Notar, der ausschließlich notarielle Tätigkeiten ausübt, ist der Anwaltsnotar berechtigt, gleichzeitig Mandanten in rechtlichen Angelegenheiten zu beraten und sie außergerichtlich sowie gerichtlich zu vertreten. Dies ermöglicht es dem Anwaltsnotar, Mandanten umfassend zu betreuen, indem er sie erst berät und anschließend die zur Umsetzung nötigen notariellen Beurkundungen oder Beglaubigungen vornimmt. Die Bestellung zum Anwaltsnotar erfolgt nach strengen Vorgaben, wobei unter anderem eine mehrjährige Berufserfahrung und besondere Fachkenntnisse auf dem Gebiet des Notarrechts nachgewiesen werden müssen.
Welche Aufgaben und Tätigkeiten übernimmt ein Anwaltsnotar?
Ein Anwaltsnotar übernimmt neben allen notariellen Aufgaben – wie beispielsweise der Beurkundung von Immobilienkäufen, Testamenten, Erbverträgen, Eheverträgen und Gründungen von Gesellschaften – auch die klassischen anwaltlichen Tätigkeiten. Dazu zählt unter anderem die individuelle Rechtsberatung, die Vertretung vor Gerichten und Behörden sowie die Durchführung von Verhandlungen im Interesse des Mandanten. Im notariellen Bereich ist der Anwaltsnotar zur Unparteilichkeit und Neutralität verpflichtet, während er in seiner anwaltlichen Funktion Parteiverrat vermeidet und die Interessen seiner Mandanten engagiert vertreten darf.
In welchen Regionen Deutschlands gibt es Anwaltsnotare?
Das System des Anwaltsnotariats existiert überwiegend in den sogenannten „Anwaltsnotargebieten“, die sich vor allem in den Flächenstaaten wie Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Bayern befinden. In Stadtstaaten wie Berlin, Hamburg und Bremen sowie in den Regionen rund um Oldenburg gibt es hingegen klassische „Nur-Notare“, die ausschließlich notarielle Funktionen ausüben. Die Verteilung der Anwaltsnotare ist gesetzlich geregelt und hängt vom jeweiligen Bundesland ab.
Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um Anwaltsnotar zu werden?
Um zum Anwaltsnotar bestellt zu werden, sind zahlreiche Voraussetzungen zu erfüllen. Der Bewerber muss zunächst als Rechtsanwalt zugelassen sein und mindestens sieben Jahre Berufserfahrung als Anwalt vorweisen können, wovon mindestens fünf Jahre im Bezirk des zuständigen Landgerichts liegen müssen. Weiterhin ist der erfolgreiche Abschluss der notarrechtlichen Fachprüfung erforderlich, die umfangreiche Kenntnisse in den Bereichen Beurkundungsrecht, Grundbuchrecht, Erbrecht, Familienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Berufsrecht prüft. Die Auswahl erfolgt schließlich durch das zuständige Justizministerium nach einer Eignungsprüfung und unter Berücksichtigung der freien Stellen.
Welche Vorteile bietet es Mandanten, sich an einen Anwaltsnotar zu wenden?
Mandanten profitieren erheblich von der Doppelqualifikation des Anwaltsnotars. Sie können eine umfassende Betreuung aus einer Hand erwarten, die von der fundierten rechtlichen Beratung bis zur Umsetzung durch notarielle Urkunden reicht. Besonders bei komplexen Sachverhalten – wie etwa Unternehmenstransaktionen, Nachfolgeregelungen oder Eheverträgen – ist die ganzheitliche Betrachtung eines Anwaltsnotars von großem Vorteil. Mandanten sparen Zeit und Aufwand, da sie nicht zwei verschiedene Juristen aufsuchen müssen; gleichzeitig können sie sicher sein, dass ihre Interessen stets kompetent durch eine Instanz vertreten und notariell umgesetzt werden.
In welchen Fällen ist die Beauftragung eines Anwaltsnotars zwingend erforderlich?
Die Beauftragung eines Anwaltsnotars bzw. eines Notars ist immer dann gesetzlich vorgeschrieben, wenn bestimmte Rechtsgeschäfte der Beurkundung oder Beglaubigung bedürfen. Typische Fälle sind Grundstückskaufverträge, Schenkungen von Immobilien, Eheverträge, Erbverträge, Testamente, Gründung von Kapitalgesellschaften (wie GmbH oder AG), Handelsregisteranmeldungen, und Grundbuchänderungen. Hier sorgt der Anwaltsnotar nicht nur für die Rechtssicherheit und die Einhaltung aller Formerfordernisse, sondern auch für die korrekte und zügige Abwicklung der behördlichen Vorgänge.
Wie wird das Honorar eines Anwaltsnotars berechnet?
Das Honorar eines Anwaltsnotars richtet sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Die Kosten sind gesetzlich festgelegt, sodass für identische Leistungen in ganz Deutschland die gleichen Gebühren anfallen. Die Kosten richten sich in der Regel nach dem jeweiligen Geschäftswert des zu beurkundenden Vorgangs, etwa dem Kaufpreis bei einem Immobilienkaufvertrag oder dem Vermögen im Falle eines Testaments. Die klare Kostenstruktur schafft Transparenz und schützt den Mandanten vor unerwarteten Ausgaben. Beratungsgespräche im Vorfeld eines Beurkundungsvorgangs sind zumeist bereits durch die Notargebühren abgedeckt. Für rein anwaltliche Tätigkeiten außerhalb der notariellen Funktion gelten die Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) oder individuelle Honorarvereinbarungen.
Was bedeutet die Verschwiegenheitspflicht eines Anwaltsnotars?
Die Verschwiegenheitspflicht ist eine der wichtigsten berufsrechtlichen Verpflichtungen eines Anwaltsnotars. Sowohl als Anwalt als auch als Notar ist er zur strikten Verschwiegenheit über alle ihm im Rahmen seiner Berufsausübung bekannt gewordenen Tatsachen verpflichtet. Dies betrifft persönliche Daten, geschäftliche Informationen und sämtliche Angelegenheiten, die als vertraulich einzustufen sind. Verstöße gegen die Verschwiegenheitspflicht können berufsrechtliche, zivilrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die Verschwiegenheit dient dem Schutz des Mandanten und ist eine grundlegende Vertrauensbasis zwischen Mandant und Anwaltsnotar.