Begriffserklärung: Was ist ein Anwaltsnotar?
Der Begriff Anwaltsnotar bezeichnet eine Person, die sowohl als Rechtsanwalt als auch als Notar tätig ist. In bestimmten Regionen Deutschlands, insbesondere in den sogenannten „Anwaltsnotariaten“, üben diese Personen beide Berufe nebeneinander aus. Sie beraten und vertreten Mandanten in rechtlichen Angelegenheiten und sind zugleich befugt, notarielle Tätigkeiten wie Beurkundungen oder Beglaubigungen vorzunehmen.
Tätigkeitsbereiche eines Anwaltsnotars
Anwaltliche Tätigkeit
Als Rechtsanwalt übernimmt der Anwaltsnotar die Beratung und Vertretung von Mandanten in verschiedenen rechtlichen Angelegenheiten. Dazu zählen beispielsweise Vertragsgestaltungen, außergerichtliche Verhandlungen sowie die Vertretung vor Gerichten.
Notarielle Tätigkeit
In seiner Funktion als Notar nimmt der Anwaltsnotar hoheitliche Aufgaben wahr. Hierzu gehören insbesondere die Beurkundung von Verträgen (zum Beispiel Immobilienkaufverträge), das Erstellen von Urkunden sowie das Beglaubigen von Unterschriften und Abschriften. Die notarielle Tätigkeit ist durch besondere Neutralität geprägt; der Anwaltsnotar muss alle Beteiligten unparteiisch betreuen.
Zulassungsvoraussetzungen für den Beruf des Anwaltsnotars
Nicht jeder Rechtsanwalt kann automatisch auch Notartätigkeiten übernehmen. Für die Zulassung zum Anwaltsnotariat müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, darunter eine mehrjährige Berufserfahrung im Bereich der anwaltlichen Praxis sowie das Bestehen einer besonderen notariellen Fachprüfung. Zudem wird auf persönliche Eignung geachtet.
Bedeutung des Amtes: Rechte und Pflichten eines Anwaltsnotars
Anwaltsnotare unterliegen besonderen berufsrechtlichen Regelungen. Sie sind verpflichtet, ihre Aufgaben unabhängig und unparteiisch auszuüben – insbesondere bei notariellen Tätigkeiten dürfen sie keine Partei bevorzugen oder benachteiligen. Darüber hinaus besteht eine Verschwiegenheitspflicht über alle ihnen anvertrauten Angelegenheiten.
Sorgfaltspflicht und Haftung
Anwaltsnotare müssen bei ihrer Arbeit mit besonderer Sorgfalt vorgehen, da sie für Fehler haften können – sowohl im anwaltlichen als auch im notariellen Bereich.
Kombination beider Berufe: Vorteile für Mandanten
Die Verbindung beider Berufe ermöglicht es dem Mandanten, umfassende rechtliche Betreuung aus einer Hand zu erhalten – etwa bei komplexen Vertragsgestaltungen oder Immobilientransaktionen mit anschließender Beurkundung durch denselben Ansprechpartner.
Einsatzgebiete des Anwaltnotars in Deutschland
Anwaltliche Notare finden sich überwiegend in bestimmten Bundesländern wie Hessen oder Nordrhein-Westfalen („Anwaltliches Notariat“). In anderen Regionen gibt es hingegen sogenannte „Nur-Notare“, deren Tätigkeit ausschließlich auf notarielle Aufgaben beschränkt ist („Nurnotariat“).
Häufig gestellte Fragen zum Thema Anwaltnotare
Was unterscheidet einen reinen Notar von einem Anwaltnotar?
Ein reiner Notar übt ausschließlich notarielle Tätigkeiten aus und darf keine anwaltliche Beratung anbieten oder Mandanten vor Gericht vertreten. Ein Anwaltnotar hingegen vereint beide Funktionen: Er kann sowohl rechtsberatend tätig sein als auch Urkunden beurkunden oder beglaubigen.
Darf ein Anwalsntotar gleichzeitig Parteien mit gegensätzlichen Interessen vertreten?
Neben seiner neutralen Rolle als Notar darf ein Anwalsntotar nicht gleichzeitig Parteien mit widerstreitenden Interessen anwaltlich vertreten; dies würde einen Interessenkonflikt darstellen und ist berufsrechtlich unzulässig.
Muss ich zwingend zu einem Anwalsntotar gehen oder reicht ein normaler Anwalt?
Sobald eine gesetzlich vorgeschriebene Beurkundungs- oder Beglaubigungspflicht besteht (zum Beispiel beim Immobilienkauf), muss zwingend ein zur Ausübung notarieller Tätigkeiten befugter Amtsträger hinzugezogen werden – hierzu zählt auch der Anwalsntotar in entsprechenden Regionen Deutschlands.
Können alle Rechtsanwälte automatisch auch notarielle Dienstleistungen anbieten?
Nicht jeder zugelassene Rechtsanwalt darf ohne Weiteres notarielle Dienstleistungen erbringen; hierfür sind zusätzliche Qualifikationen erforderlich sowie eine gesonderte Bestellung zur Ausübung des Amtes notwendig.
Sind Leistungen eines Anwalsntotars teurer als die eines Nur-Notars?
Noch Gebühren für notarielle Leistungen richten sich nach festen gesetzlichen Vorgaben; daher unterscheiden sich diese grundsätzlich nicht zwischen einem Nur-Notar und einem Anwalsntotar für identische Leistungen im selben Bezirk nicht wesentlich voneinander.