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Abschiebung


Definition und Begriffserklärung: Abschiebung

Der Begriff Abschiebung bezeichnet im allgemeinen Sprachgebrauch sowie im rechtlichen Kontext die zwangsweise Rückführung einer Person – meist Ausländerinnen oder Ausländern – in deren Herkunftsstaat oder ein anderes aufnahmebereites Land. Eine Abschiebung erfolgt regelmäßig dann, wenn sich eine Person ohne gültige Aufenthaltsberechtigung, insbesondere nach Ablehnung eines Asylantrags, in einem Staat aufhält und gesetzlich verpflichtet ist, das Land zu verlassen.

Formelle und laienverständliche Definition

Formell wird Abschiebung als behördlicher Hoheitsakt beschrieben, bei dem eine ausreisepflichtige Person gegen ihren Willen aus dem Staatsgebiet entfernt wird. Laienverständlich formuliert bedeutet Abschiebung, dass Menschen, deren Aufenthalt nicht (mehr) erlaubt ist, durch staatlichen Zwang in ihr Herkunftsland oder ein anderes Land gebracht werden.

Abschiebung ist abzugrenzen von ähnlichen Maßnahmen, wie der Ausweisung (die einen behördlichen Verwaltungsakt zur Beendigung des Aufenthalts darstellt) oder der Zurückweisung (Rückschiebung an der Grenze). Die Abschiebung bezieht sich ausschließlich auf Personen, die sich bereits im Landesinneren befinden und ausreisepflichtig sind.

Relevanz und allgemeiner Kontext von Abschiebung

Abschiebungen spielen insbesondere im Bereich des Aufenthalts- und Migrationsrechts eine zentrale Rolle. Sie sind Teil staatlicher Souveränität im Umgang mit ausländischen Staatsangehörigen und dienen der Durchsetzung geltender ausländerrechtlicher Vorschriften. Abschiebungen betreffen dabei nicht nur Einzelpersonen, sondern können auch gesellschaftliche und politische Debatten prägen. Häufig sind sie Gegenstand ethischer, sozialer oder sicherheitspolitischer Kontroversen.

Zu den charakteristischen Kontexten der Abschiebung zählen:

  • Asyl- und Aufenthaltsrecht
  • Ausländerbehörden und Verwaltungsverfahren
  • Sicherheits- und Ordnungsrecht
  • Internationale Beziehungen und Rückübernahmeabkommen
  • Hilfs- und Menschenrechtsorganisationen

Dem Begriff kommt insbesondere in Ländern mit strenger Migrationsgesetzgebung oder erhöhten Flüchtlingszahlen erhebliche praktische Bedeutung zu.

Abschiebung im deutschen Recht

Gesetzliche Grundlagen

In Deutschland ist die Abschiebung im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) geregelt, insbesondere in den folgenden Paragraphen:

  • § 58 AufenthG: Regelt die Voraussetzungen und Durchführung der Abschiebung.
  • § 60a AufenthG: Bestimmt Möglichkeiten zur Aussetzung der Abschiebung (Duldung).
  • § 60 AufenthG: Beschreibt Abschiebungsverbote, insbesondere bei drohender Gefahr von Folter, Menschenrechtsverletzungen oder Lebensgefahr im Zielland.
  • § 59 AufenthG: Festlegung der Frist zur freiwilligen Ausreise vor Anordnung und Durchführung einer Abschiebung.

Zuständige Behörden sind vor allem die Ausländerbehörden der Bundesländer und nachgeordnete Sicherheitsbehörden, etwa die Bundespolizei bei operativer Vollziehung der Abschiebung.

Ablauf und Verfahren einer Abschiebung

Das Verfahren zur Abschiebung verläuft typischerweise nach folgendem Muster:

  1. Feststellung der Ausreisepflicht: Eine ausländische Person verliert ihr Aufenthaltsrecht, etwa nach endgültig abgelehntem Asylantrag.
  2. Frist zur freiwilligen Ausreise: Die betroffene Person erhält eine Frist, innerhalb der sie selbstständig ausreisen kann.
  3. Anordnung der Abschiebung: Nach Fristablauf (oder bei besonderer Dringlichkeit) erlässt die Behörde eine Abschiebungsanordnung.
  4. Durchführung der Abschiebung: Die Polizei setzt die Abschiebung durch, in der Regel durch Begleitung zum Flughafen und Rückführung ins Herkunftsland.

Abschiebungsverbote und Duldung

In bestimmten Situationen dürfen Personen nicht abgeschoben werden. Abschiebungsverbote greifen z. B. bei drohender Gefahr für Leib und Leben, politischer Verfolgung, schwerer Krankheit oder Gefahr für Minderjährige. Auch das Völkerrecht und internationale Abkommen, wie die Genfer Flüchtlingskonvention oder die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), beeinflussen die Abschiebungspraxis.

Bei vorübergehenden Hinderungsgründen kann eine Duldung (Aufenthaltserlaubnis auf Zeit) erteilt werden – sie ist jedoch kein rechtlicher Aufenthaltstitel.

Besondere Gruppen

Abschiebungen betreffen unterschiedliche Personengruppen, darunter:

  • Asylbewerberinnen und Asylbewerber nach Ablehnung ihres Antrags
  • Straftäterinnen und Straftäter ohne Aufenthaltsrecht
  • Menschen mit abgelaufener oder nachträglich entzogener Aufenthaltsgenehmigung

Bestimmte Personengruppen, etwa Minderjährige, Schwangere und schwerkranke Menschen, unterliegen in der Abschiebung besonderen Schutzregelungen.

Häufige Problemstellungen

Abschiebungen sind häufig mit rechtlichen, praktischen oder humanitären Herausforderungen verbunden. Nachfolgend einige typische Problemfelder:

  • Unvollständige oder nicht auffindbare Papiere, was eine Rückführung erschwert
  • Uneinigkeit über die Identität oder Herkunft der betroffenen Person
  • Schwierige Kooperation mit den Herkunftsländern bei der Rückführung
  • Menschenrechtliche Bedenken, etwa bei drohender Gefahr im Zielstaat
  • Öffentliche Proteste oder gesellschaftlicher Widerstand gegen Abschiebungen

Abschiebung im internationalen Kontext

Europäische Union

Im Rahmen der Europäischen Union gelten zusätzliche Regelungen für Abschiebungen:

  • Dublin-III-Verordnung: Regelt, welcher EU-Staat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist, und ermöglicht die Rückführung in diesen Staat.
  • EU-Rückführungsrichtlinie: Normiert gemeinsame Standards und Verfahren zur Abschiebung von Bürgerinnen und Bürgern aus Drittstaaten.

Institutionen und Zusammenarbeit

Für die grenzüberschreitende Durchführung von Abschiebungen ist in bestimmten Fällen die europäische Agentur Frontex zuständig. Darüber hinaus bestehen zahlreiche bilaterale Rückübernahmeabkommen zwischen Deutschland und anderen Staaten.

Situation in anderen Ländern

Auch außerhalb der EU sind Abschiebungen verbreitet. Dabei unterscheiden sich Voraussetzungen, Verfahren und rechtlicher Schutz häufig erheblich. So spielen Abschiebungen unter anderem in USA, Kanada, Australien, Russland und verschiedenen Staaten Asiens eine Rolle. Die jeweiligen Regelungen orientieren sich am nationalen Migrations- und Aufenthaltsrecht.

Besondere Aspekte und Kontroversen

Menschenrechte und ethische Debatte

Abschiebungen stehen regelmäßig im Spannungsfeld zwischen staatlicher Souveränität und den individuellen Rechten Betroffener. Grund- und Menschenrechte, wie das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, beeinflussen Abschiebungsentscheidungen maßgeblich.

Umstritten sind etwa:

  • Sammelabschiebungen: Gruppenweise Abschiebungen größerer Personenkreise
  • Abschiebungen in Kriegs- und Krisengebiete
  • Sondermaßnahmen bei straffällig gewordenen Personen
  • Abschiebung von langjährig integrierten oder minderjährigen Personen

Diese Aspekte sorgen national wie international für umfangreiche öffentliche, politische und gesellschaftliche Diskussionen.

Statistiken und Praxis

In Deutschland schwanken die Zahl und Erfolgsquote von Abschiebungen jährlich. Gründe für ausbleibende Abschiebungen sind etwa

  • Fehlende Identitätsfeststellung
  • Gesundheitsbedenken
  • Passlosigkeit oder mangelnde Einwilligung der Zielstaaten

Im Jahr 2023 wurden laut Bundesministerium des Innern rund 16.000 Personen aus Deutschland abgeschoben. Gleichzeitig lebten mehrere zehntausend Menschen mit einer Duldung im Land (Stand Datenbasis 2023).

Institutionelle Zuständigkeiten

Für die Durchführung von Abschiebungen sind in der Bundesrepublik vor allem folgende Institutionen maßgeblich:

  • Ausländerbehörden der Länder und Kommunen
  • Bundespolizei (operative Begleitung und Durchführung)
  • Grenzschutz und Frontex (im europäischen Ausland)

Zusammenarbeit besteht zudem mit internationalen Organisationen, etwa dem Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR).

Beispiele für Anwendungen außerhalb des Rechts

Während Abschiebung überwiegend ein migrationsrechtlicher Fachbegriff ist, existiert der Begriff gelegentlich auch als Metapher im Alltagssprachgebrauch. Beispiele hierfür sind:

  • In Unternehmen oder Behörden wird von „Abschiebung“ gesprochen, wenn ungeliebte Aufgaben an andere Stellen weitergereicht werden.
  • Im wirtschaftlichen Kontext: Maßnahmen zur Abverlagerung von Problemen oder Zuständigkeiten.

Diese metaphorische Verwendung ist jedoch umgangssprachlich und steht nicht im Zusammenhang mit den rechtlichen Abschiebungsverfahren.

Zusammenfassung und Relevanz des Begriffs

Abschiebung bezeichnet die zwangsweise Rückführung ausreisepflichtiger Personen durch staatliche Stellen in ihr Herkunftsland oder einen aufnahmebereiten Drittstaat. Die wichtigsten Merkmale sind:

  • Rechtlicher Hoheitsakt zur Durchsetzung der Ausreisepflicht
  • Klare gesetzliche Grundlagen, insbesondere im Aufenthaltsgesetz
  • Besondere Beachtung von Menschenrechten und internationalen Abkommen
  • Mehrstufiges Verfahren mit Möglichkeiten des Schutzes oder der Duldung
  • Weitreichende gesellschaftliche, politische und ethische Bedeutung

Abschiebung ist insbesondere für folgende Personengruppen und Institutionen relevant:

  • Migrantinnen und Migranten ohne Aufenthaltsrecht
  • Asylbewerberinnen und Asylbewerber nach Ablehnung ihres Antrags
  • Ausländerbehörden, Polizei sowie Gerichte
  • Menschenrechtsorganisationen und Beratungsstellen
  • Forschung und Politik rund um Migration, Integration und Sicherheit

Abschiebungen bleiben national wie international ein sensibles Thema. Sie stehen im Spannungsfeld zwischen staatlicher Gesetzestreue und den Schutzrechten der Betroffenen. Für Betroffene empfiehlt sich für geplante Rückführungen, sich mit unabhängigen Beratungsstellen, Hilfsorganisationen oder zuständigen Behörden in Verbindung zu setzen, um Rechte und Pflichten umfassend zu klären.

Häufig gestellte Fragen

Was versteht man unter Abschiebung?

Abschiebung bezeichnet die zwangsweise Rückführung einer ausreisepflichtigen Person aus Deutschland in ihr Herkunftsland oder ein anderes aufnahmebereites Land. Sie erfolgt, wenn das Aufenthaltsrecht erloschen ist und sämtliche Rechtsmittel ausgeschöpft wurden. Die Abschiebung wird in der Regel von der Ausländerbehörde organisiert und in Zusammenarbeit mit Polizeibehörden durchgeführt. Sie kann per Flugzeug, Zug oder – bei benachbarten Ländern – auch auf dem Landweg erfolgen. Die Gründe für eine Abschiebung können vielfältig sein, darunter das Ende des Asylverfahrens ohne Gewährung einer Schutzberechtigung, Aufenthalt ohne gültigen Aufenthaltstitel oder die Begehung schwerwiegender Straftaten.

Welche rechtlichen Grundlagen regeln die Abschiebung in Deutschland?

Die Abschiebung ist im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und im Asylgesetz (AsylG) geregelt. Entscheidend sind insbesondere §§ 58-62a des Aufenthaltsgesetzes. Diese Vorschriften definieren, wann und unter welchen Voraussetzungen eine Person abgeschoben werden darf, wie das Abschiebungsverfahren abläuft und welche Behörden dafür zuständig sind. Ergänzend greifen auch europäische Richtlinien, wie etwa die Dublin-Verordnung, die bestimmt, welcher EU-Staat für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist. Zudem schützen verschiedene völkerrechtliche Bestimmungen, etwa die Europäische Menschenrechtskonvention, Geflüchtete vor einer Abschiebung in Staaten, in denen Folter oder unmenschliche Behandlung drohen.

Wer ist von einer Abschiebung betroffen?

Von einer Abschiebung betroffen sind in erster Linie ausreisepflichtige Personen, deren Aufenthaltstitel abgelaufen oder nicht verlängert worden ist. Ebenso können Asylsuchende zur Abschiebung herangezogen werden, deren Asylantrag abgelehnt wurde und die weder ein Folgeverfahren erfolgreich durchlaufen noch eine Duldung erhalten haben. Für Menschen mit einer Duldung – das ist eine befristete Aussetzung der Abschiebung – besteht weiterhin die Gefahr der Abschiebung, falls die Gründe für die Duldung entfallen. Familien, Minderjährige und Erkrankte genießen unter bestimmten Voraussetzungen besonderen Schutz, allerdings kann dieser durch konkrete Umstände aufgehoben werden.

Welche Ausnahmen oder Schutzmechanismen gibt es gegen eine Abschiebung?

Es existieren mehrere Ausnahmen und Schutzmechanismen, die eine Abschiebung verhindern oder aufschieben können. Einer der wichtigsten ist das Vorliegen eines Abschiebungsverbots gemäß § 60 AufenthG, wenn beispielsweise im Zielland dem Betroffenen Folter, Todesstrafe oder erhebliche Gefahren drohen. Auch Krankheit kann ein Abschiebehindernis darstellen, wenn dringende medizinische Behandlung erforderlich ist, die im Herkunftsland nicht gewährleistet werden kann. Eine Duldung kann ebenfalls gewährt werden, etwa zur Betreuung minderjähriger Kinder, bei laufenden Schul- oder Berufsausbildungen oder wenn tatsächliche Hindernisse wie fehlende Reisedokumente bestehen. Für besonders schutzbedürftige Gruppen, wie unbegleitete Minderjährige oder Opfer von Menschenhandel, gelten zusätzliche humanitäre Schutzregelungen.

Wie läuft eine Abschiebung praktisch ab?

Vor der Abschiebung erhält die betroffene Person in der Regel eine Ausreiseaufforderung und eine Frist zur freiwilligen Ausreise. Wird dieser Aufforderung nicht Folge geleistet, kann die Ausländerbehörde die Abschiebung zwangsweise durchsetzen. Oft wird die Abschiebung nicht angekündigt; Polizeieinsätze, bei denen die Betroffenen abgeholt werden, finden meist frühmorgens statt, um Überraschungseffekte zu nutzen und Gegenwehr oder Untertauchen zu verhindern. Die betroffenen Personen werden zum Flughafen oder zur Grenze gebracht und von dort aus in das Zielland überstellt. Der Ablauf kann durch sogenannte Abschiebungshaft unterstützt werden, die angeordnet wird, wenn Fluchtgefahr besteht. Begleitmaßnahmen wie ärztliche Versorgung oder polizeiliche Begleitung sind in besonderen Fällen vorgesehen.

Was ist eine Abschiebungshaft und wann kommt sie zum Einsatz?

Die Abschiebungshaft ist eine freiheitsentziehende Maßnahme, die dazu dient, die Durchführung der Abschiebung zu sichern, wenn der begründete Verdacht besteht, dass sich jemand der Abschiebung entziehen will (Fluchtgefahr), seine Identität verschleiert oder andere Hindernisse bestehen. Sie muss von einem Gericht angeordnet werden und ist zeitlich begrenzt, in der Regel auf maximal 18 Monate. Während der Inhaftierung gelten besondere Rechte, wie der Zugang zu Rechtsbeistand und medizinischer Betreuung. Abschiebungshaft wird meist in speziellen Hafteinrichtungen vollzogen, nicht in regulären Gefängnissen.

Welche Rechte haben Betroffene einer Abschiebung?

Betroffene haben umfangreiche Rechte, darunter das Recht auf Anhörung, auf rechtliches Gehör und auf Widerspruch gegen ablehnende Bescheide. In vielen Fällen können Eilanträge beim Verwaltungsgericht gestellt werden, um die aufschiebende Wirkung einer Klage zu erwirken. Auch während der Vorbereitung der Abschiebung besteht das Recht auf rechtliche Beratung, Kontakt zu Angehörigen, sofern möglich zu Dolmetschern und oftmals auch zur Unterstützung durch Hilfsorganisationen. Es gilt zudem der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Die Mittel der Abschiebung dürfen das im Gesetz erlaubte Maß nicht überschreiten. Insbesondere dürfen keine gravierenden Menschenrechtsverletzungen erfolgen – andernfalls droht ein Abschiebungsverbot.

Was passiert nach einer Abschiebung und können Betroffene erneut einreisen?

Nach der Abschiebung ergeht in der Regel ein Wiedereinreise- und Aufenthaltsverbot für Deutschland und teilweise den gesamten Schengen-Raum – dieses kann für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren ausgesprochen werden. Erst nach Ablauf der Sperrfrist, oder unter besonderen, gut begründeten Umständen, kann ein neuer Antrag auf Aufenthalt oder Visum gestellt werden. Darüber hinaus sind die Lebensbedingungen im Heimatland für Abgeschobene oft schwierig, da sie dort nicht selten mit Stigmatisierung, Arbeitslosigkeit oder den Gründen ihrer ursprünglichen Flucht konfrontiert werden. In einigen Fällen werden auch Abschiebungen wieder rückgängig gemacht oder humanitäre Rückholaktionen veranlasst, wenn das rechtlich oder humanitär geboten erscheint.