Wichtige Hinweise zur Sicherheit bei Permanent Make-up Risiken

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Bedeutung der Risikoaufklärung beim Permanent Make-Up

Die Durchführung von ästhetischen Behandlungen, etwa im Bereich des Permanent Make-Ups, ist regelmäßig mit spezifischen Risiken verbunden. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, inwieweit Anwender die Pflicht trifft, ihre Kundinnen und Kunden über mögliche Komplikationen und unerwünschte Folgen vorab zu informieren. Das Amtsgericht München hatte sich am 16. Dezember 2025 (Az.: 191 C 11493/25) mit den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Risikoaufklärung zu befassen.

Umfang der Aufklärungspflicht

Maßgebliche Anforderungen an die Aufklärung

Für Anbieter von Permanent Make-Up besteht die Obliegenheit, Kundinnen und Kunden vor der Behandlung transparent über potenzielle Risiken zu informieren. Dies umfasst insbesondere individuelle Besonderheiten sowie typische Komplikationen, die mit dem Eingriff verbunden sein können. Nach Ansicht des Amtsgerichts München ist es nicht ausreichend, nur über den Ablauf der Behandlung zu unterrichten. Vielmehr muss die Aufklärung so ausgestaltet sein, dass der Kunde eine informierte Entscheidung über die Inanspruchnahme der Behandlung treffen kann.

Schriftform und Nachweisbarkeit

Das Urteil betont, dass die Wahldokumentation sowie die Risikoaufklärung grundsätzlich in nachvollziehbarer Form erfolgen sollte. Im konkreten Verfahren wurde das Fehlen entsprechender Unterlagen zum Beratungsgespräch als nachteilig für die Anbieterseite gewertet. Das Gericht stellte darauf ab, dass die bloße Übergabe eines Behandlungsvertrags ohne eindeutigen Nachweis einer vorherigen, umfassenden Risikoaufklärung nicht den Anforderungen genügt.

Rechtsfolgen bei unzureichender Aufklärung

Rückzahlungsansprüche und Schadensersatz

Kommt das Gericht zu der Einschätzung, dass die Aufklärungspflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt wurden, kann dies weitreichende Folgen nach sich ziehen. Im vorliegenden Fall hatte die betroffene Kundin Anspruch auf Rückzahlung des bereits entrichteten Entgelts, da sie sich bei Kenntnis der Risiken mutmaßlich gegen die Inanspruchnahme der Behandlung entschieden hätte. Darüber hinaus eröffnet eine unterlassene oder unzureichende Risikoaufklärung unter Umständen auch die Grundlage für weitergehende Schadensersatzforderungen.

Bewertung anhand der Umstände des Einzelfalls

Das Urteil des Amtsgerichts München unterstreicht, dass die Anforderungen an den Umfang und die Darlegung der Risikoaufklärung stets anhand der Umstände des konkreten Einzelfalls zu bewerten sind. Dabei kommt insbesondere der jeweiligen Dokumentation und der individuellen Beratungssituation eine entscheidende Bedeutung zu. Soweit das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, gilt die Unschuldsvermutung. Quelle: https://urteile.news/AG-Muenchen_191-C-1149325_Risikoaufklaerung-bei-Permanent-Make-Up~N35643.

Verträge im Rahmen ästhetischer Behandlungen prüfen lassen

Das Verfahren verdeutlicht, wie bedeutsam eine sorgfältige Ausgestaltung und Dokumentation der Risikoaufklärung im Bereich von Schönheitsbehandlungen ist. Unternehmen und private Investoren, die mit der Formulierung oder Prüfung vertraglicher Dokumente betraut sind, können von einer fundierten Auseinandersetzung mit den maßgeblichen rechtlichen Rahmenbedingungen profitieren. Bei weitergehenden rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Vertragsabschlüssen und dem Haftungsregime im Bereich ästhetischer Behandlungsverträge empfiehlt sich eine individuelle Prüfung. Eine entsprechende rechtliche Analyse sowie weitergehende Informationen hält MTR Legal unter dem Angebot Rechtsberatung im Vertragsrecht bereit.