Gericht untersagt Werbeaussagen zu „Hohes C Immun Water“ Gesundheit

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Entscheidung des OLG Koblenz zur Werbung für „Hohes C Immun Water“

Das Oberlandesgericht Koblenz hat mit Urteil vom 7. August 2024 (Az. 9 U 1314/23) die werbliche Kommunikation des Produkts „Hohes C Immun Water“ der Eckes-Granini Deutschland GmbH eingeschränkt. Im Zentrum der gerichtlichen Auseinandersetzung standen gesundheitsbezogene Aussagen in der Produktbewerbung, die nach Ansicht des Gerichts den rechtlichen Vorgaben der Health-Claims-Verordnung nicht genügen.

Hintergrund des Rechtsstreits

Im Kern des Verfahrens stand die Frage, ob die verwendeten Aussagen zur angeblichen Förderung und Unterstützung der normalen Funktion des Immunsystems im Zusammenhang mit dem Getränk zulässig sind. Die Klägerin bemängelte, dass die Bewerbung des Produkts gesundheitsbezogene Angaben enthält, die den Vorgaben der europäischen Health-Claims-Verordnung (VO (EG) Nr. 1924/2006) nicht entsprechen. Die beanstandeten Werbeaussagen erweckten den Eindruck, das Produkt selbst trage zur normalen Funktion des Immunsystems bei.

Anforderungen an gesundheitsbezogene Angaben

Nach der Health-Claims-Verordnung dürfen gesundheitsbezogene Angaben in der Werbung für Lebensmittel nur verwendet werden, wenn sie auf der sogenannten Gemeinschaftsliste der Europäischen Kommission stehen und die strengen Nachweisanforderungen erfüllen. Angaben, die sich auf eine allgemeine, nicht spezifische Wirkung auf Gesundheit oder Wohlbefinden beziehen, sind zulässig, sofern diese durch einen zugelassenen spezifischen Hinweis gemäß Artikel 10 Abs. 3 der Verordnung ergänzt werden.

Das OLG Koblenz konkretisierte, dass Aussagen wie „unterstützt das Immunsystem“ oder ähnliche Formulierungen beim Verkehr den Eindruck vermitteln, das Produkt als solches entfalte die zugesprochene Wirkung. Eine pauschale Bezugnahme auf enthaltene Vitamine oder Mineralstoffe reiche nicht aus, wenn nicht klar erkennbar sei, dass sich die Wirkung aus einem bestimmten Inhaltsstoff und nicht automatisch aus dem Konsum des Produkts ergibt.

Bewertung der Werbung für „Hohes C Immun Water“

Im vorliegenden Fall befand das Gericht, dass die Werbeaussagen auf dem „Hohes C Immun Water“ eine allgemeine gesundheitsbezogene Wirkung suggerierten und somit gegen die Vorgaben der Health-Claims-Verordnung verstießen. Die in der Werbung angegebenen unspezifischen Aussagen seien nicht durch einen verpflichtenden, zugelassenen spezifischen Hinweis gemäß europäischem Recht ergänzt worden. Es genüge nicht, auf der Verpackung pauschal auf enthaltene Vitamine hinzuweisen, ohne deren wissenschaftlich belegte Wirkweise explizit herauszustellen und zu belegen.

Die Eckes-Granini Deutschland GmbH wurde daher zur Unterlassung der bisher praktizierten Werbeaussagen verpflichtet.

Auswirkungen und Bedeutung für die Werbepraxis

Die Entscheidung des OLG Koblenz bestätigt die restriktive Linie der Rechtsprechung hinsichtlich gesundheitsbezogener Angaben bei der Bewerbung von Lebensmitteln. Unternehmen sind verpflichtet, bei jeder Aussage zum gesundheitlichen Nutzen eines Produkts die gesetzlichen Anforderungen exakt zu beachten. Insbesondere ist stets eine hinreichende Klarstellung erforderlich, auf welchen Inhaltsstoff und welche wissenschaftlich belegte Wirkung sich die Aussage bezieht.

Die Urteilsbegründung des OLG ist von erheblicher Tragweite für Hersteller und Vertreiber von Lebensmitteln, die mit Gesundheitsbezug vermarktet werden, und verdeutlicht die strengen Maßgaben des europäischen und nationalen Lauterkeitsrechts.

Das Verfahren wurde vor dem Oberlandesgericht Koblenz entschieden. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Quelle: OLG Koblenz, Urteil vom 07.08.2024, Az. 9 U 1314/23 (https://urteile.news/OLG-Koblenz_9-U-131423_Gericht-verbietet-Gesundheits-Werbung-fuer-Hohes-C-Immun-Water~N34247).

Weiterführende rechtliche Aspekte im Wettbewerbsrecht

Vor dem Hintergrund sich stetig ändernder regulatorischer Anforderungen im Bereich Gesundheitswerbung ist eine fundierte rechtliche Einordnung der Werbeaussagen und Produktbezeichnungen von erheblicher Relevanz. Fragen zur rechtssicheren Gestaltung von Werbung oder geschäftlichen Handlungen im Lebensmittelbereich sind komplex. Eine vertiefte rechtliche Bewertung kann zielführend sein, um Risiken zu minimieren. Für weitergehende Informationen stehen die Ansprechpartner von MTR Legal im Bereich Rechtsberatung im Wettbewerbsrecht gerne zur Verfügung.