Rechtsanwälte für Testamentsrecht in Frankfurt
Testament in Frankfurt – MTR Legal Rechtsanwälte berät
Vermögensübergang frühzeitig und rechtssicher planen
Das Aufsetzen eines Testaments wird oft hinausgezögert. Es gibt jedoch viele Gründe, warum man den Vermögensübergang rechtzeitig regeln sollte, da ohne Testament die gesetzliche Erbfolge greift. Dies bedeutet beispielsweise, dass ein unverheirateter Partner keinen Erbanspruch hat. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte in Frankfurt zeigen auf, wie der Vermögensübergang nach den Wünschen des Erblassers gestaltet werden kann. Natürlich vertreten MTR Legal Rechtsanwälte in Frankfurt auch die Interessen der Erben.
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Kompetente Beratung bei Fragen rund ums Testament
Ein Testament bietet dem Erblasser die Möglichkeit, die Verteilung seines Nachlasses nach eigenen Vorstellungen zu regeln und nicht der gesetzlichen Erbfolge folgen zu müssen. Unsere Rechtsanwälte in Frankfurt unterstützen Sie bei der Erstellung eines Testaments, um sicherzustellen, dass Ihre Wünsche rechtssicher festgehalten werden und auch bei einem späteren Widerruf rechtsgültig bleiben. Darüber hinaus vertritt MTR Legal Rechtsanwälte die Rechte der Erben, sei es bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen oder bei der Anfechtung eines Testaments.
Vermögensübergang aktiv gestalten
Der eigene Tod ist ein Thema, das viele Menschen gerne verdrängen. Dennoch ist es unerlässlich, erbrechtliche Regelungen frühzeitig zu treffen. Unsere Rechtsanwälte in Frankfurt sind sich der emotionalen Belastung bewusst, die Themen wie Erbrecht und Testament mit sich bringen können. Zugleich spielen finanzielle Belange und die Rechte der Erben eine zentrale Rolle. Deshalb bieten unsere erfahrenen Rechtsanwälte in Frankfurt einfühlsame und zugleich kompetente Beratung rund um die Testamentserstellung und setzen sich engagiert für die Interessen unserer Mandanten ein.
Testament rechtssicher erstellen
Liegt kein Testament oder Erbvertrag vor, greift die gesetzliche Erbfolge. In diesem Fall erben zunächst der Ehegatte, eingetragene Lebenspartner und die Kinder des Verstorbenen. In weiterer Folge können auch andere Verwandte wie Eltern, Geschwister und Neffen erbberechtigt sein.
Ein Testament ermöglicht es dem Erblasser, die Verteilung seines Vermögens nach eigenen Wünschen zu regeln und auch Personen zu begünstigen, die gesetzlich keinen Anspruch hätten. Dies könnte etwa der Lebenspartner, Freunde oder gemeinnützige Organisationen sein.
Ein Testament kann notariell oder eigenhändig verfasst werden. Bei einem eigenhändigen Testament sind bestimmte Formvorschriften zu beachten. Fehlerhafte Testamente können aufgrund von Formmängeln ungültig sein. Das Testament muss vollständig handschriftlich vom Erblasser verfasst sein, eine bloße Unterschrift reicht nicht aus. Zudem sollten Ort und Datum sowie eine eindeutige Überschrift wie “Mein letzter Wille” angegeben sein.
Unsere erfahrenen Rechtsanwälte in Frankfurt unterstützen Sie bei der detaillierten Ausgestaltung Ihres Testaments. Eine klare Benennung der Erben und eindeutige Formulierungen sind wichtig, um Missverständnisse zu vermeiden. MTR Legal Rechtsanwälte in Frankfurt stehen Ihnen bei der rechtssicheren Erstellung eines Testaments zur Seite.
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Häufig gestellte Fragen
Gerne klären wir alle aufkommenden Fragen in einem vertrautlichen Gespräch.
Für die Anfechtung ist das Nachlassgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers zuständig.
Die Erfolgsaussichten variieren je nach individuellem Fall. Daher ist es wichtig, dass ein Rechtsanwalt in Frankfurt im Vorfeld prüft, ob ein Anfechtungsgrund besteht.
Das zuständige Amtsgericht in Frankfurt übernimmt die amtliche Verwahrung der letztwilligen Verfügung und kümmert sich um die Testamentseröffnung.
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Gemeinschaftliches oder Berliner Testament
Das gemeinschaftliche Testament, auch als Berliner Testament bekannt, ist bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern sehr beliebt. Hier setzen sich die Partner gegenseitig als Alleinerben ein, während die Kinder meist als Schlusserben bestimmt werden. Dies sichert den längerlebenden Partner nach dem Tod des Erstversterbenden ab, da zunächst keine Erbengemeinschaft entsteht. Allerdings sollte auch die starke Bindungswirkung der gemeinsamen Verfügungen beachtet werden, da diese sich einseitig nur schwer ändern lassen. Daher ist es ratsam, erfahrene Rechtsanwälte bei der Erstellung eines Berliner Testaments hinzuzuziehen, die wichtige Klauseln wie beispielsweise zum Widerruf fachgerecht einfügen können.
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MTR Legal bietet professionelle Rechtsberatung in allen Bereichen des Testaments. Lassen Sie uns gemeinsam die beste Lösung finden.
Widerruf eines Testaments jederzeit möglich
Ein Testament kann jederzeit widerrufen werden, beispielsweise durch Vernichtung des Dokuments oder durch einen handschriftlichen Zusatz wie „ungültig“, versehen mit Datum und Unterschrift. Das Verfassen eines neuen Testaments hebt das vorherige automatisch auf. Ein notariell hinterlegtes Testament kann durch Rücknahme aus der amtlichen Verwahrung widerrufen werden.
Der Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments gestaltet sich jedoch deutlich schwieriger und setzt eine notarielle Beglaubigung sowie die Zustellung an den Ehepartner voraus. In diesen komplexen Situationen ist es dringend ratsam, einen erfahrenen Rechtsanwalt für Erbrecht in Frankfurt zu Rate zu ziehen, um rechtliche Klarheit und Sicherheit zu gewährleisten.
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Pflichtteilsanspruch der gesetzlichen Erben
Der Erblasser kann in seinem Testament die Erben frei bestimmen und gesetzliche Erben ausdrücklich vom Erbe ausschließen. Dennoch haben gesetzliche Erben weiterhin Anspruch auf ihren Pflichtteil, den sie gegenüber den im Testament eingesetzten Erben geltend machen können. Bei rechtlichen Konflikten ist es ratsam, einen erfahrenen Rechtsanwalt für Erbrecht in Frankfurt hinzuzuziehen.
Eine vollständige Enterbung ist nur in besonderen Ausnahmefällen rechtlich möglich. Angesichts der hohen rechtlichen Hürden ist es unerlässlich, sich von einem versierten Rechtsanwalt beraten zu lassen.
Anfechtung eines Testaments
Ein Testament kann aus verschiedenen Gründen angefochten werden, darunter Formfehler, Testierunfähigkeit des Erblassers, Irrtümer, Täuschungen, Sittenwidrigkeit oder Verstöße gegen geltende Gesetze. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann feststellen, ob ein Anfechtungsgrund vorliegt. Besonders für gesetzliche Erben, die im Testament nicht bedacht wurden, kann eine Anfechtung von Interesse sein, um ihre Ansprüche geltend zu machen.
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