Gerichtliche Beanstandung einer schwer lesbaren Produktkennzeichnung
Ein Landgericht hat sich mit der Frage befasst, ob Pflichtangaben auf der Verpackung eines Kosmetikprodukts den gesetzlichen Transparenzanforderungen genügen, wenn sie aufgrund einer sehr kleinen Schriftgröße faktisch kaum zu entziffern sind. In dem Verfahren stand die Kennzeichnung einer Shampoo-Flasche im Zentrum der rechtlichen Auseinandersetzung.
Maßstab für Pflichtangaben auf Kosmetikprodukten
Zweck der Informationspflichten
Pflichtangaben auf kosmetischen Erzeugnissen dienen dem Schutz der Verbraucherinteressen. Sie sollen eine sachgerechte Kaufentscheidung ermöglichen und insbesondere die sichere Verwendung des Produkts unterstützen. Dazu gehört, dass Informationen nicht nur vorhanden sind, sondern auch so bereitgestellt werden, dass sie tatsächlich zur Kenntnis genommen werden können.
Lesbarkeit als Voraussetzung der Wirksamkeit
Nach der gerichtlichen Bewertung ist eine Kennzeichnung nicht bereits dadurch ordnungsgemäß, dass der Text formal auf dem Produkt angebracht ist. Entscheidend ist vielmehr, ob die Angaben unter normalen Bedingungen ohne besondere Anstrengungen lesbar sind. Eine Schriftgestaltung, die den Inhalt praktisch unzugänglich macht, kann den Schutzzweck der einschlägigen Vorgaben verfehlen.
Streitgegenstand: Sehr kleine Schrift auf einer Shampoo-Flasche
Anlass des Verfahrens
Gegenstand des Rechtsstreits war die Gestaltung der Pflichtinformationen auf der Flasche eines Shampoos. Die Angaben waren nach Darstellung im Verfahren in einer Schrift gehalten, die wegen ihrer Größe und der Anordnung auf der Verpackung nur schwer erfasst werden konnte. Das Landgericht hatte zu prüfen, ob dies die wettbewerbsrechtliche Relevanz einer unzureichenden Verbraucherinformation begründet.
Einordnung im Lauterkeitsrecht
Das Gericht ordnete die Problematik in den Kontext des Lauterkeitsrechts ein. Danach kann eine geschäftliche Handlung unlauter sein, wenn gesetzliche Informationspflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt werden und dies geeignet ist, die Interessen von Verbrauchern spürbar zu beeinträchtigen. Für die rechtliche Beurteilung kam es darauf an, ob die konkrete Ausgestaltung der Kennzeichnung den Informationszugang in einer Weise erschwert, die der gesetzlichen Zielsetzung widerspricht.
Entscheidung des Landgerichts und ihre Kernaussagen
Transparenzanforderung umfasst auch das „Wie“ der Darstellung
Nach den tragenden Erwägungen des Gerichts genügt es nicht, Pflichtangaben an irgendeiner Stelle der Verpackung unterzubringen. Die Darstellung muss so erfolgen, dass die Information im Alltag tatsächlich wahrgenommen werden kann. Eine Ausführung in „Mikroschrift“ kann demnach nicht als gleichwertige Erfüllung der Kennzeichnungspflichten angesehen werden, wenn sie faktisch zu einer Informationsvereitelung führt.
Relevanz für Marktverhalten
Das Landgericht bewertete die Lesbarkeit nicht als bloße gestalterische Frage, sondern als Bestandteil der rechtlich geschuldeten Verbraucherinformation. Wird diese Information durch die konkrete Aufmachung entwertet, kann dies als Verstoß gegen Marktverhaltensregeln eingeordnet werden, was lauterkeitsrechtliche Ansprüche nach sich ziehen kann.
Bedeutung für Kennzeichnungs- und Verpackungsgestaltung
Die Entscheidung verdeutlicht, dass die rechtliche Beurteilung von Produktaufmachungen nicht bei der bloßen Existenz von Angaben endet. Auch die Zugänglichkeit der Information – insbesondere die Lesbarkeit – kann maßgeblich sein. Für Unternehmen betrifft dies regelmäßig Schnittstellen zwischen Produktdesign, regulatorischen Vorgaben und wettbewerbsrechtlichen Anforderungen.
Quellenhinweis
Die vorstehenden Inhalte beruhen auf der Berichterstattung zum Beitrag „Lesen unmöglich: Landgericht kritisiert winzige Schrift auf Shampoo-Flasche“ auf Juraforum (abrufbar unter: https://www.juraforum.de/news/lesen-unmoeglich-landgericht-kritisiert-winzige-schrift-auf-shampoo-flasche_258743).
Überleitung: Rechtliche Einordnung bei Kennzeichnung und IP-Bezug
Fragen zur rechtlichen Einordnung von Verpackungsgestaltungen, Kennzeichnungspflichten und der Schnittstelle zu marken- und wettbewerbsrechtlichen Aspekten stellen sich häufig bereits bei der Konzeption und späteren Vermarktung von Produkten. MTR Legal begleitet Unternehmen und Investoren in diesem Umfeld mit einer auf wirtschaftliche Sachverhalte ausgerichteten Betreuung – nähere Informationen zur Rechtsberatung im IP-Recht.