IP-Recht Rechtsanwalt
IP-Recht – Umfassender Schutz Ihres geistigen Eigentums
MTR Legal Rechtsanwälte berät in allen Bereichen des IP-Rechts
Zum Kapital eines Unternehmens gehört auch das geistige Eigentum oder Intellectual Property – kurz IP. Daher ist der Schutz des geistigen Eigentums überaus wichtig. Als Wirtschaftskanzlei berät MTR Legal Rechtsanwälte umfassend im IP-Recht. Zu den klassischen Gebieten im IP-Recht gehören das Markenrecht, das Patentrecht und das Wettbewerbsrecht. Auch das Urheberrecht kann dazugezählt werden. Um das geistige Eigentum konsequent zu schützen, nutzen unsere erfahrenen Rechtsanwälte alle juristischen Möglichkeiten und vertreten Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.
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Beratung unserer IP-Recht Rechtsanwälte
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Beratungsbedarf im IP-Recht – Unsere Rechtsanwälte schützen Ihre immateriellen Werte
Intellectual Property oder geistiges Eigentums stellt für Unternehmen ein hohes Gut dar, dass konsequent vor dem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt werden muss. Das IP-Recht bietet dazu verschiedene Möglichkeiten, die unsere Rechtsanwälte konsequent und in Absprache mit den Mandanten anwenden, um die immateriellen Werte effizient zu schützen.
Markenrecht – Anmeldung und Schutz der Marke
Unsere Rechtsanwälte setzen Ansprüche bei Markenrechtsverletzungen durch
Wörter und Buchstaben, Abbildungen und Hologramme, Zahlen und Multimediazeichen oder Farben und Klänge – das zum IP-Recht zählende Markenrecht sieht vor, dass ganz verschiedene Unternehmenszeichen als Marke eingetragen und umfassend geschützt werden können.
Vor dem Antrag auf Eintragung einer Marke prüfen unsere Rechtsanwälte, ob kein sog. Schutzhindernis vorliegt. Das ist z.B. der Fall, wenn das Zeichen keine ausreichende Unterscheidungskraft zu Produkten anderer Hersteller aufweist.
Liegt kein Schutzhindernis vor, kann die Marke eingetragen werden. Dabei muss bedacht werden, wie weit der Markenschutz reichen soll. Eine Marke kann national, innerhalb der Europäischen Union oder über die Grenzen der EU hinaus geschützt werden.
Ist die Marke eingetragen, hat der Markeninhaber das alleinige Nutzungsrecht. Er kann anderen aber ein Nutzungsrecht einräumen. Bei der vertraglichen Gestaltung der Nutzungsrechte sollte ein im IP-Recht erfahrener Rechtsanwalt hinzugezogen werden. Wird die Marke ohne Genehmigung genutzt, liegt eine Verletzung des Markenrechts vor. Zum Schutz Ihres geistigen Eigentums können unsere Rechtsanwälte u.a. Abmahnungen aussprechen und Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche geltend machen.
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Für rechtliche Klarheit und strategische Weitsicht – unser Team wartet darauf, Sie zu unterstützen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
IP-Recht – Unsere Anwälte setzen Ihre Rechte durch
Erfahrung trifft Dynamik – unsere Rechtsanwälte
Häufig gestellte Fragen
Gerne klären wir alle aufkommenden Fragen in einem vertrautlichen Gespräch.
Das IP-Recht umfasst den Schutz des geistigen Eigentums oder Intellectual Property (IP). Bei Verstößen sollte ein erfahrener Rechtsanwalt hinzugezogen werden.
Das IP-Recht umfasst Marken, Patente und Gebrauchsmuster, Designs, Geschäftsgeheimnisse und das Urheberrecht. Erfahrene Rechtsanwälte sorgen für die konsequente Durchsetzung der Schutzrechte.
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Patentrecht – Schutz neuer technischer Erfindungen
Eintragung und Vermarktung eines Patents
Wie das Markenrecht zählt auch das Patentrecht zum IP-Recht und dient dem Schutz neuer technischer Erfindungen. Vor der Eintragung als Patent muss die Erfindung ein Prüfverfahren erfolgreich durchlaufen. Zudem muss es sich um eine neuartige technische Erfindung handeln, die gewerblich nutzbar ist, damit ein Patent erteilt werden kann.
Die Eintragung des Patents erfolgt beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Sobald die Eintragung im Patentblatt veröffentlicht ist, besteht für maximal 20 Jahre Patentschutz. Wie beim Markenrecht kann auch der Patentschutz über die Grenzen hinaus erweitert werden. Dem Patentinhaber steht es frei, ob er sein Patent selbst vermarktet, es verkauft oder Nutzungsrechte einräumt. Dabei sollte nicht auf die fachkundige Beratung eines Rechtsanwalts verzichtet werden. Das gilt ebenso, wenn Unterlassungs- oder Schadenersatzansprüche bei Patentrechtsverletzungen geltend gemacht werden sollen.
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MTR Legal bietet professionelle Rechtsberatung in allen Bereichen des IP-Rechts. Lassen Sie uns gemeinsam die beste Lösung finden.
Urheber hat alle Rechte an seinem Werk
Nutzungs- und Verwertungsrechte können eingeräumt werden
Anders als beim Marken- oder Patentrecht muss das Urheberrecht nicht angemeldet oder eingetragen werden, damit Urheberschutz besteht. Für den Urheberschutz ist es ausreichend, wenn das Werk einer persönlichen geistigen Schöpfung entspringt und es eine gewisse Gestaltungshöhe aufweist. Urheberschutz gilt damit nicht automatisch für jedes Werk und im Streitfall sollte ein erfahrener Rechtsanwalt hinzugezogen werden.
Gemäß § 2 UrhG lassen sich u.a. folgende Werke urheberrechtlich schützen: Sprachwerke und Schriftwerke, Computerprogramme, Musik, Pantomime und Werke der Tanzkunst, Werke der bildenden Künste, Lichtbildwerke, Filme, Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art.
Der Urheber hat das alleinige Nutzungsrecht und Verwertungsrecht an seinem Werk. Er kann anderen aber auch Nutzungs- oder Verwertungsrechte einräumen. Da es dabei zahlreiche Aspekte zu beachten gilt, sollte ein im IP-Recht erfahrener Rechtsanwalt hinzugezogen werden.
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Schutz des fairen Wettbewerbs
Abwehr und Durchsetzung von Unterlassungs- und Schadenersatzansprüchen durch unsere Rechtsanwälte
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sollen einen fairen Wettbewerb ermöglichen.
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb regelt das Verhalten der Marktteilnehmer untereinander und soll vor allem Mitbewerber und Verbraucher vor unlauteren Methoden schützen.
Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen dient dazu, die Bildung von Kartellen zu verhindern und freien Wettbewerb zu ermöglichen.
Bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht können Abmahnungen, Unterlassungs- und Schadenersatzklagen die Folge sein. Unsere Rechtsanwälte vertreten Sie bei der Durchsetzung ihrer Rechte ebenso wie bei der Abwehr von Forderungen.
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