Begriff und Grundlagen des vordatierten Schecks
Ein vordatierter Scheck ist ein Scheck, der auf ein Datum ausgestellt wird, das nach dem Tag der tatsächlichen Ausstellung liegt. Im Zahlungsverkehr wird unter einem vordatierten Scheck somit ein auf die Zukunft datiertes Scheckpapier verstanden, das gleichwohl dem Zahlungsempfänger vor dem angegebenen Datum ausgehändigt wird. Der vordatierte Scheck stellt einen Sonderfall im Scheckrecht dar und ist von rechtlicher Relevanz insbesondere im Hinblick auf die Einlösung, Legitimation und Scheckhaftung.
Rechtsgrundlagen und Definition
Der vordatierte Scheck ist im deutschen Recht ausdrücklich im Scheckgesetz (SchG) geregelt, insbesondere in § 3 Scheckgesetz (SchG). Danach gilt grundsätzlich, dass der Scheck sofort zahlbar ist, unabhängig vom eingetragenen Ausstellungsdatum. Eine spätere Einlösung durch Vor- oder Nachdatierung ist rechtlich unbeachtlich (§ 3 SchG).
Abgrenzung: Vordatierter Scheck und Nachdatierter Scheck
Umgangssprachlich werden vordatierte und nachdatierte Schecks oft synonym verwendet. Im juristischen Kontext bezeichnet der vordatierte Scheck einen Scheck, der auf ein zukünftiges Datum ausgestellt wird. Es handelt sich um ein Papier, das formal zwar im Besitz eines künftigen Datums ist, tatsächlich jedoch bereits zur Vorlage gebracht werden kann.
Rechtliche Behandlung des vordatierten Schecks
Einlösung und Vorlage
Obwohl auf dem Scheck ein zukünftiges Datum eingetragen ist, kann der Begünstigte den Scheck bereits vor diesem Datum zur Zahlung vorlegen. Die Scheckbank ist verpflichtet, den Scheck bei Vorlage auszuführen, sofern sonstige Voraussetzungen der Einlösung vorliegen. Das im Scheck eingetragene Datum begründet keine rechtliche Bindung für die Einlösung.
Scheckhaftung und Bonität
Gemäß den Bestimmungen des Scheckgesetzes haftet der Aussteller unabhängig vom eingetragenen Datum für die Scheckzahlung (§ 77 ScheckG). Wird der vordatierte Scheck vor dem vorgesehenen Datum eingelöst, bleibt die Haftung erhalten. Scheckaussteller müssen daher beachten, dass auch bei vordatierter Ausstellung das Risiko der vorzeitigen Vorlage und Einlösung besteht.
Änderungen und Manipulationen
Eine nachträgliche Änderung des Ausstellungsdatums, um ein anderes rechtliches Ergebnis zu erzielen, kann als Urkundenfälschung oder Scheckfälschung strafbar sein. Die Eintragung eines späteren Ausstellungsdatums ist dagegen nicht unzulässig, sofern die übrigen materiellen Voraussetzungen des Scheckrechts gewahrt sind.
Zivilrechtliche Konsequenzen
Scheckvertrag und Erfüllung
Wird ein vordatierter Scheck ausgegeben, liegt regelmäßig eine Stundung der zugrunde liegenden Forderung bis zum eingetragenen Scheckdatum nahe. Rechtlich ist diese Stundung jedoch nicht verbindlich; der Scheck ist unabhängig vom Scheckdatum bei Vorlage fällig. Dies kann insbesondere bei privaten oder geschäftlichen Vereinbarungen zwischen Scheckaussteller und Schecknehmer von Relevanz sein.
Widerruf und Rückgabe
Ein Widerruf der Scheckausstellung ist nach dem deutschen Scheckrecht nicht möglich, sobald der Scheck herausgegeben ist. Die bloße Angabe eines späteren Datums berechtigt nicht, die Zahlung vor Ablauf dieses Datums zu verweigern.
Strafrechtliche Aspekte
Die Ausstellung von Schecks ohne hinreichende Deckung erfüllt unter bestimmten Bedingungen den Tatbestand des Scheckbetrugs (§ 263 StGB, Betrug). Das Einfügen eines vordatierten Scheckdatums alleine begründet keine Strafbarkeit; jedoch kann die Absicht, Zahlungsvorgänge zeitlich zu verschleiern oder ohne Deckung vorzunehmen, strafrechtliche Relevanz erlangen.
Scheckverkehr im internationalen Kontext
Auch im internationalen Zahlungsverkehr sind vordatierte Schecks verbreitet. Die rechtliche Behandlung variiert jedoch je nach nationalem Recht. Häufig wird in anderen Rechtsordnungen ebenfalls auf das tatsächliche Vorlagedatum und nicht auf das eingetragene Ausstellungsdatum abgestellt.
Praktische Bedeutung und Risiken
Der vordatierte Scheck wird in der Praxis genutzt, um eine Zahlungsabsicht für einen späteren Zeitpunkt zu dokumentieren. Da jedoch die Bank zur sofortigen Auszahlung verpflichtet ist, besteht für den Scheckaussteller ein erhebliches Risiko des Zahlungsausgleichs vor dem gewünschten Datum. Eine tatsächliche Stundung ist so nicht möglich.
Risiko für den Scheckaussteller
- Keine rechtliche Bindung des Empfängers, auf das Scheckdatum zu warten
- Mögliche vorzeitige Belastung des Kontos
- Bonitätsgeschäft mit erhöhtem Ausfallrisiko
Risiko für den Schecknehmer
- Gefahr einer mangelnden Deckung des Kontos zum Einlösungszeitpunkt
- Rechtlich keine Sicherstellung der späteren Zahlung nur aufgrund des Datums
Steuerrechtliche Einordnung
Im deutschen Steuerrecht beeinflusst das Datum auf einem vordatierten Scheck nicht den Zeitpunkt der Zahlung im Sinne von § 224 AO. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der tatsächlichen Einlösung und Wertstellung des Scheckbetrags.
Fazit und Zusammenfassung
Der vordatierte Scheck ist im deutschen Scheckrecht ein Scheck, der auf ein künftiges Datum ausgestellt wird, aber trotz vordatiertem Ausstellungsdatum bei Vorlage sofort zahlbar ist. Rechtlich ist das eingetragene Datum für die Fälligkeit unerheblich. Risiken ergeben sich insbesondere für den Scheckaussteller, der keine Kontrolle darüber hat, wann der Scheck tatsächlich eingelöst wird. Für den Rechts- und Zahlungsverkehr ist daher große Sorgfalt bei der Verwendung vordatierter Schecks geboten. Im Streitfall kommt dem Wortlaut des Scheckgesetzes maßgebliche Bedeutung zu.
Häufig gestellte Fragen
Ist die Ausstellung eines vordatierten Schecks nach deutschem Recht zulässig?
Die Ausstellung eines vordatierten Schecks ist nach deutschem Recht grundsätzlich zulässig, allerdings mit einigen Besonderheiten. Gemäß Artikel 25 Scheckgesetz bleibt ein Scheck, der mit einem Datum versehen ist, das nach dem Tag seiner tatsächlichen Ausstellung liegt, rechtlich dennoch ein Sicht-Scheck, der bei Vorlage sofort eingelöst werden kann. Das bedeutet, dass dem Bezogenen (meist eine Bank) die Einlösung bereits vor dem aufgedruckten Datum abverlangt werden kann. Der Aussteller kann sich also nicht darauf berufen, dass der Scheck erst ab dem späteren Datum gültig sei oder eingelöst werden dürfe. Dies dient dem Schutz des Scheckinhabers und der Funktion des Schecks als Zahlungsmittel. Dennoch kann ein vordatierter Scheck als Indiz für andere Abreden zwischen Aussteller und Empfänger dienen, die zivilrechtliche Folgen haben können.
Welche Konsequenzen drohen bei der Einreichung eines vordatierten Schecks vor dem angegebenen Datum?
Wird ein vordatierter Scheck vor dem auf ihm vermerkten Datum zur Einlösung vorgelegt, ist dies rechtlich zulässig; die Bank ist grundsätzlich verpflichtet, ihn einzulösen, sofern ausreichende Deckung besteht und keine Sperre oder Rückgabegrund vorliegt. Aus Sicht des Scheckgesetzes ist das aufgedruckte Datum für die Bank im Hinblick auf die Einlösung unbeachtlich. Sollte die Bank trotz ausreichender Deckung die Einlösung mit der Begründung ablehnen, der Scheck sei noch nicht gültig, haftet sie gegenüber dem Scheckinhaber für einen etwaigen Schaden. Allerdings könnten bei zivilrechtlicher Abrede – etwa im Rahmen von Kreditgeschäften – Schadensersatzansprüche zwischen den Parteien entstehen, falls die vorzeitige Einlösung gegen eine vertragliche Absprache verstößt.
Welche strafrechtlichen Risiken bestehen im Zusammenhang mit vordatierten Schecks?
Das Ausstellen eines vordatierten Schecks ist an sich kein Straftatbestand. Die Strafbarkeit ergibt sich erst dann, wenn der vordatierte Scheck in betrügerischer oder zu Täuschungszwecken eingesetzt wird. Insbesondere § 263 StGB (Betrug) kann erfüllt sein, wenn ein Scheck zur Zahlung angeboten wird, ohne dass Deckung besteht und der Aussteller von vorneherein beabsichtigt, den Empfänger zu schädigen. Darüber hinaus kann § 266a StGB (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt) einschlägig sein, wenn Arbeitgeber Arbeitnehmer mit vordatierten und nicht gedeckten Schecks bezahlen, um Sozialabgaben zu umgehen. In anderen Fällen entstehen keine strafrechtlichen Konsequenzen, solange keine betrügerische Absicht vorliegt.
Welche Risiken bestehen für den Scheckaussteller bei der Ausstellung eines vordatierten Schecks?
Für den Scheckaussteller besteht das Risiko, dass der Scheckempfänger das Instrument sofort nach Übergabe zur Einlösung bringt und nicht erst zum vorgesehenen Datum. Besteht zu diesem Zeitpunkt keine ausreichende Deckung, kann die Bank die Einlösung verweigern und der Scheck mangels Deckung zurückgegeben werden, was unter Umständen einen Schufa-Eintrag zur Folge haben kann und einen zivilrechtlichen Zahlungsanspruch gegen den Aussteller auslöst. Zudem kann es in Abhängigkeit von weiteren vertraglichen Beziehungen zwischen Aussteller und Empfänger zu Schadensersatzforderungen kommen. Die Ausstellung von vordatierten Schecks birgt daher ein erhebliches Liquiditätsrisiko.
Gibt es zivilrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten, um die Risiken eines vordatierten Schecks zu minimieren?
Zwischen den Vertragsparteien kann vereinbart werden, dass ein vordatierter Scheck erst ab einem bestimmten Termin eingelöst werden darf. Diese Vereinbarung entfaltet jedoch lediglich Wirkung zwischen den Parteien und ist für die Bank oder Dritte unbeachtlich. Der Scheck bleibt trotz der Abrede ein sofort einlösbares Wertpapier. Verletzungen dieser Vereinbarung ziehen rein zivilrechtliche Folgen nach sich, etwa in Form von Schadensersatzansprüchen. Eine rechtssichere Umgehung dieser Problematik kann erreicht werden, indem auf alternative Zahlungsinstrumente (wie Wechsel oder SEPA-Lastschrift) zurückgegriffen wird.
Besteht eine besondere Aufbewahrungspflicht für Banken hinsichtlich vordatierter Schecks?
Banken sind nicht verpflichtet, vordatierte Schecks bis zum angegebenen Datum zurückzuhalten oder aufzubewahren. Da das aufgedruckte Ausstellungsdatum nach Scheckgesetz nicht ausschlaggebend ist, werden vordatierte Schecks bei Vorlage behandelt wie regulär ausgestellte Schecks. Die Bank prüft allein auf Deckung und formelle Ordnungsmäßigkeit. Das deutsche Recht sieht keine Ausnahme oder Aufbewahrungspflicht für vordatierte Schecks vor.
Welche Rolle spielt das Scheckgesetz (ScheckG) bei vordatierten Schecks?
Das Scheckgesetz ist die wichtigste rechtliche Grundlage für den Umgang mit vordatierten Schecks in Deutschland. Artikel 25 ScheckG stellt ausdrücklich klar, dass auch vordatierte Schecks als normale Schecks gelten und sofort bei Vorlage eingelöst werden können. Das schützt Schecknehmer davor, aufgrund abweichender Vereinbarungen oder unklarer Datumsangabe in ihren Rechten aus dem Scheck beschränkt zu werden. Das Scheckgesetz dient damit der Rechtssicherheit und schränkt die Möglichkeit ein, die Fälligkeit eines Schecks durch vordatierte Ausstellung zu manipulieren.