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Unternehmer

Begriff und Einordnung

Der Begriff „Unternehmer“ bezeichnet im rechtlichen Sprachgebrauch eine Person oder Organisation, die dauerhaft und planmäßig am Markt tätig ist, um entgeltliche Leistungen anzubieten oder zu erbringen. Erfasst sind sowohl natürliche Personen als auch Personen- und Kapitalgesellschaften. Maßgeblich ist das Handeln im Rahmen einer auf Dauer angelegten gewerblichen oder selbständig beruflichen Tätigkeit. Nicht entscheidend ist, ob bereits Gewinne erzielt werden; es genügt eine nach außen gerichtete, organisierte wirtschaftliche Tätigkeit.

Abgrenzung zu Verbraucher und anderen Rollen

Der Unternehmerbegriff dient vielfach der Abgrenzung zum Verbraucher. Verbraucher handelt typischerweise privat, ohne wirtschaftliche Zielrichtung. Unternehmer handeln demgegenüber zweckgerichtet im Marktverkehr. Daneben bestehen weitere Rollenbegriffe: Der Kaufmann ist im Handelsrecht derjenige, der ein Handelsgewerbe betreibt; der Gewerbetreibende übt eine erlaubte, auf Gewinnerzielung gerichtete Tätigkeit aus; Freiberufler erbringen eigenverantwortliche, nicht gewerbliche Dienstleistungen besonderer Art. Alle diese Gruppen können Unternehmer sein. Auch öffentliche Einrichtungen können, soweit sie am Markt teilnehmen, als Unternehmer gelten.

Kriterien der Unternehmereigenschaft

Typische Kriterien sind Dauerhaftigkeit, Planmäßigkeit, entgeltliche Zielrichtung, Teilnahme am Wettbewerb, eigener Verantwortungsbereich und organisatorische Struktur (z. B. Betriebsmittel, Personal, Prozesse). Gelegentliche private Verkäufe begründen in der Regel keine Unternehmereigenschaft, eine fortlaufende, strukturierte Verkaufstätigkeit hingegen schon.

Rechtsformen und Organisation

Natürliche und juristische Personen

Unternehmer können Einzelpersonen sein oder sich in Zusammenschlüssen organisieren. Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften sind eigenständige Rechtsträger mit besonderen Haftungsregeln. Kapitalgesellschaften verfügen über eigene Rechtspersönlichkeit; die Gesellschafter haften grundsätzlich nicht persönlich, während die Gesellschaft mit ihrem Vermögen einsteht.

Vertretung und Organverantwortung

Bei Gesellschaften handeln Vertretungsorgane (z. B. Geschäftsführung, Vorstand) für den Unternehmer. Diese Organe tragen besondere Sorgfalts-, Überwachungs- und Organisationspflichten. Verstöße können interne Ersatzpflichten und in bestimmten Fällen persönliche Haftungsrisiken auslösen.

Haftung und Haftungsbegrenzung

Einzelunternehmer haften grundsätzlich unbeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen. In Personengesellschaften haften die Gesellschafter je nach Ausgestaltung persönlich oder beschränkt. In Kapitalgesellschaften ist die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt; allerdings bestehen Durchgriffsmöglichkeiten bei Pflichtverletzungen, etwa bei Missachtung elementarer Organisations- und Kapitalerhaltungspflichten.

Unternehmer im Marktverkehr

Vertragsschluss, AGB und Informationspflichten

Unternehmer schließen Verträge mit anderen Unternehmen und mit Verbrauchern. Für standardisierte Vertragsbedingungen gelten besondere Inhaltskontrollen. Gegenüber Verbrauchern bestehen erweiterte Informationspflichten, etwa zur Identität, Leistung, Preisgestaltung, Lieferbedingungen und Beschwerdemanagement. Im elektronischen Geschäftsverkehr kommen zusätzliche Transparenzanforderungen hinzu, etwa zur Bestellführung und zu technischen Korrekturmöglichkeiten.

Widerrufsrechte und Fernabsatz

Bei Verträgen zwischen Unternehmern und Verbrauchern können gesetzliche Widerrufsrechte bestehen, insbesondere bei Fernkommunikation und außerhalb von Geschäftsräumen. Der Unternehmer hat über das Bestehen, die Bedingungen und die Ausübung des Widerrufsrechts zu informieren. Bei Verträgen ausschließlich zwischen Unternehmen gelten solche Schutzmechanismen in der Regel nicht.

Gewährleistung und Produkthaftung

Unternehmer, die Waren oder Dienstleistungen liefern, unterliegen Gewährleistungsregeln. Gegenüber Verbrauchern sind die Möglichkeiten zur Beschränkung dieser Rechte stark begrenzt. Bei Geschäften zwischen Unternehmern können Gewährleistungsrechte in gewissem Umfang vertraglich angepasst werden. Unabhängig davon bestehen verschuldensunabhängige Haftungsregime für fehlerhafte Produkte sowie vertragliche und deliktische Haftungstatbestände.

Preisangaben und Werbung

Preisangaben müssen vollständig, klar und der Preistransparenz verpflichtet sein. Werbung unterliegt dem Lauterkeitsrecht. Unzulässig sind insbesondere Irreführung, aggressive geschäftliche Handlungen sowie unlautere vergleichende Werbung. Besondere Informationspflichten bestehen bei Preisbestandteilen wie Steuern, Abgaben, Versand- oder Lieferkosten.

Digitale Inhalte und Dienste

Für digitale Inhalte und Dienste gelten ergänzende Regeln zu Vertragsschluss, Bereitstellung, Mängelrechten und Updates. Transparenz über Funktionsweise, Kompatibilität, Interoperabilität und Datenverarbeitung ist zentral. Bei Plattformen sind Informations- und Ranking-Transparenz sowie Beschwerdemechanismen zu beachten.

Öffentliche Pflichten und Regulatorik

Anmeldung und Erlaubnisse

Viele Tätigkeiten erfordern eine Anzeige oder Registrierung bei der zuständigen Stelle. Für bestimmte Branchen gelten Erlaubnisvorbehalte, Zuverlässigkeitsprüfungen oder fachliche Voraussetzungen. Handwerks- und andere Berufsregister können einschlägig sein.

Steuern und Abgaben

Unternehmer unterliegen regelmäßig Umsatzbesteuerung, Ertragsteuern und gegebenenfalls Gewerbesteuer. Es bestehen Pflichten zur Anmeldung, Abgabe von Steuererklärungen, fristgerechter Zahlung sowie zum Beleg- und Nachweiswesen. Bei grenzüberschreitenden Leistungen kommen besondere Ort- und Registrierungsregeln hinzu.

Buchführung, Rechnungsstellung und Aufbewahrung

Je nach Größe und Rechtsform gelten Pflichten zur ordnungsgemäßen Buchführung, Bilanzierung und Veröffentlichung. Rechnungen müssen bestimmte Mindestangaben enthalten. Unterlagen sind über gesetzlich bestimmte Zeiträume geordnet aufzubewahren, auch in elektronischer Form unter Beachtung der Unveränderbarkeit.

Datenschutz und Datensicherheit

Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten treffen Unternehmer umfangreiche Informations-, Dokumentations- und Schutzpflichten. Dazu zählen Rechtsgrundlagen, Transparenzpflichten, Betroffenenrechte, technische und organisatorische Maßnahmen sowie Melde- und Nachweispflichten. Bei Einsatz von Dienstleistern sind vertragliche und organisatorische Sicherungen erforderlich.

Produkt-, Umwelt- und Verbraucherschutz

Produkte müssen sicher sein und den einschlägigen Konformitätsanforderungen genügen. Je nach Produktart sind Kennzeichnungen, Konformitätserklärungen, Registrierungen und Rücknahmesysteme relevant. Umweltrechtliche Pflichten können Stoffbeschränkungen, Verpackungs- und Entsorgungsanforderungen sowie Energieeffizienzkennzeichnungen umfassen.

Arbeits- und Sozialrecht

Als Arbeitgeber tragen Unternehmer Verantwortung für Arbeitsverträge, Arbeitszeiten, Entgelt, Urlaubsansprüche, Arbeitsschutz, betriebliche Mitbestimmung und die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen. Gleichbehandlung und Schutz besonderer Personengruppen sind zu wahren.

Besonderheiten nach Branchen

Handwerk und erlaubnispflichtige Tätigkeiten

Für handwerkliche und andere reglementierte Tätigkeiten bestehen Qualifikationsnachweise und Eintragungspflichten. Teilweise gelten besondere Sicherheits-, Hygiene- und Dokumentationsanforderungen.

Finanz- und Versicherungssektor

Finanzdienstleistungen unterliegen strengen Zulassungs-, Eigenmittel-, Compliance- und Transparenzregeln, einschließlich Vorgaben zur Kundeninformation und -eignung sowie zur Vermeidung von Interessenkonflikten.

Gesundheitswesen

Gesundheitsbezogene Leistungen setzen häufig berufsrechtliche Zulassungen, Qualitätsmanagement, besondere Datenschutzvorgaben und umfassende Dokumentation voraus.

Verkehr, Bau und Energie

Transport- und Logistikunternehmen, Bauunternehmen und Energieanbieter unterliegen spezifischen Sicherheits-, Genehmigungs- und Überwachungspflichten sowie technischen Normen.

Internationaler Bezug

Grenzüberschreitender Handel

Im Binnenmarkt bestehen Grundfreiheiten für Waren- und Dienstleistungsverkehr. Verbraucherrechte sind europaweit weitgehend harmonisiert. Diskriminierungsverbote und Transparenzanforderungen gelten auch im Online-Handel über Grenzen hinweg.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Bei Verträgen mit internationalem Bezug richtet sich das anwendbare Recht nach Kollisionsnormen. Für Verbraucher- und Unternehmergeschäfte bestehen unterschiedliche Anknüpfungen und Gerichtsstandsregeln. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Gerichtsstand und Rechtswahl bei B2B-Verträgen häufig festgelegt, unter Beachtung der Zulässigkeitsgrenzen.

Unternehmenskrise und Beendigung

Zahlungsunfähigkeit und Pflichten der Leitung

Treten Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ein, bestehen besondere Pflichten der Unternehmensleitung, unter anderem zur rechtzeitigen Antragstellung auf Eröffnung eines Verfahrens. Zahlungen nach Eintritt bestimmter Krisenstadien sind nur eingeschränkt zulässig. Verstöße können Haftungs- und Sanktionsfolgen auslösen.

Sanierung und Restrukturierung

Es existieren Instrumente zur außergerichtlichen und gerichtlichen Sanierung. Dazu zählen Stundungen, Rangvereinbarungen, Restrukturierungspläne und Verfahren zur Entschuldung sowie Maßnahmen zur Unternehmensfortführung.

Liquidation und Nachhaftung

Bei Beendigung werden Vermögensgegenstände verwertet, Verbindlichkeiten beglichen und verbleibende Werte verteilt. Nachhaftungstatbestände können für bestimmte Personengruppen fortwirken, etwa bei Steuer- und Sozialversicherungsansprüchen.

Digitale Unternehmertätigkeit

Plattformbetreiber und Marktplatzverantwortung

Plattformen unterliegen besonderen Pflichten zu Transparenz, Ranking, fairen Vertragsbedingungen, Umgang mit rechtswidrigen Inhalten und Mitwirkung bei Auskunftsersuchen. Marktplatzbetreiber haben Informations- und Prüfpflichten über die Anbieter auf ihrer Plattform.

Anbieterkennzeichnung und elektronische Kommunikation

Für Tele- und Mediendienste sind leicht zugängliche Anbieterkennzeichnungen erforderlich. Kommunikations- und Bestellprozesse müssen nachvollziehbar, transparent und manipulationsfrei gestaltet sein.

Cookies, Tracking und Profiling

Der Einsatz von Technologien zur Nachverfolgung erfordert klare Informationen und, je nach Art, eine vorherige Einwilligung. Verantwortliche müssen Datensparsamkeit, Zweckbindung und Betroffenenrechte beachten.

Abgrenzung nach Unternehmensgröße

Schwellenwerte und Publizität

Abhängig von Umsatz, Bilanzsumme und Beschäftigtenzahl gelten abgestufte Pflichten zu Rechnungslegung, Prüfung und Offenlegung. Kleinere Unternehmen profitieren von Erleichterungen, größere unterliegen erweiterten Berichtspflichten, etwa zu Corporate Governance oder Nachhaltigkeitsinformationen.

Zusammenfassung

Unternehmer ist, wer dauerhaft und eigenverantwortlich entgeltliche Leistungen am Markt anbietet oder erbringt. Die Einordnung hat weitreichende Folgen: Sie bestimmt Informations- und Schutzpflichten gegenüber Verbrauchern, den Umfang vertraglicher Gestaltungsmöglichkeiten im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen, Haftungs- und Organisationsanforderungen, steuerliche Pflichten, Buchführung, Datenschutz, Produkt- und Umweltschutz sowie arbeitsrechtliche Verantwortung. Mit zunehmender Größe und sektoraler Spezialisierung steigen die regulatorischen Anforderungen.

Häufig gestellte Fragen

Wer gilt rechtlich als Unternehmer?

Unternehmer ist, wer eine auf Dauer angelegte, planmäßige und entgeltlich ausgerichtete Tätigkeit am Markt ausübt. Erfasst sind natürliche Personen sowie Personen- und Kapitalgesellschaften. Entscheidend sind die wirtschaftliche Zielrichtung und die Teilnahme am Wettbewerb, nicht zwingend die tatsächliche Gewinnerzielung.

Worin liegt der Unterschied zwischen Unternehmer und Kaufmann?

Der Unternehmerbegriff ist weiter und umfasst jede marktgerichtete Tätigkeit. Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt. Jeder Kaufmann ist Unternehmer, aber nicht jeder Unternehmer ist Kaufmann. Mit der Kaufmannseigenschaft sind zusätzliche handelsrechtliche Pflichten verbunden, etwa erweiterte Buchführung und firmenspezifische Regeln.

Gilt das Widerrufsrecht auch bei Verträgen zwischen Unternehmen?

Widerrufsrechte sind in der Regel auf Verträge mit Verbrauchern zugeschnitten. Zwischen Unternehmen finden Widerrufsrechte grundsätzlich keine Anwendung. Stattdessen bestimmen vertragliche Regelungen und allgemeine Leistungsstörungsrechte den Rechtsrahmen.

Haftet ein Unternehmer persönlich für Verbindlichkeiten?

Die Haftung hängt von der Organisationsform ab. Einzelunternehmer haften unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen. In Personengesellschaften kann eine persönliche Haftung der Gesellschafter bestehen. Bei Kapitalgesellschaften haftet grundsätzlich die Gesellschaft; Organmitglieder und Gesellschafter können bei Pflichtverletzungen besonderen Haftungsrisiken ausgesetzt sein.

Welche Informationspflichten treffen Unternehmer im Online-Handel?

Erforderlich sind klare Angaben zur Identität, Kontaktmöglichkeiten, wesentlichen Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung, Gesamtpreis einschließlich Nebenkosten, Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen sowie, sofern einschlägig, Hinweise zu Widerruf, Gewährleistung und außergerichtlicher Streitbeilegung. Der Bestellprozess muss transparent und nachvollziehbar gestaltet sein.

Bestehen besondere Regeln für Verträge zwischen Unternehmen?

Im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen sind Vertragsfreiheit und Risikozuweisung ausgeprägter. Allgemeine Geschäftsbedingungen unterliegen einer weniger strengen Inhaltskontrolle als im Verbraucherbereich. Gewährleistungsrechte und Haftung können in gewissen Grenzen angepasst werden. Handelstypische Pflichten wie Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten können hinzukommen.

Sind Freiberufler Unternehmer?

Freiberufler gelten regelmäßig als Unternehmer, da sie eigenverantwortlich und dauerhaft berufliche Leistungen anbieten. Sie sind jedoch keine Gewerbetreibenden und unterliegen teils abweichenden Regelungen, etwa im Steuer- und Berufsrecht.

Ab wann bestehen Buchführungs- und Aufbewahrungspflichten?

Die Pflichten richten sich nach Rechtsform, Tätigkeit und Unternehmensgröße. Kaufleute und größere Unternehmen unterliegen umfassender Buchführung und Offenlegung. Kleinere Unternehmen können Erleichterungen nutzen, sind jedoch ebenfalls zur geordneten Aufzeichnung und Aufbewahrung wesentlicher Unterlagen verpflichtet.