Legal Lexikon

Unternehmer


Unternehmer – Rechtliche Definition und Einordnung

Der Begriff Unternehmer nimmt im deutschen und europäischen Recht eine zentrale Rolle ein und ist für zahlreiche Rechtsgebiete von maßgeblicher Bedeutung. Die genaue Definition und die damit verbundenen Rechte und Pflichten des Unternehmers sind von verschiedenen gesetzlichen Regelungen abhängig. Im Folgenden werden die rechtlichen Aspekte des Begriffs umfassend dargestellt.


Begriff und Abgrenzung des Unternehmers

Unternehmerbegriff nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB)

Das Bürgerliche Gesetzbuch definiert den Begriff im Zusammenhang mit Verbraucherschutzvorschriften in § 14 BGB. Demnach ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Der Unternehmerbegriff steht damit im Gegensatz zum Verbraucher (§ 13 BGB).

Unternehmerbegriff im Handelsrecht

Im deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) wird der Begriff Unternehmer nicht explizit genannt, vielmehr wird der Kaufmannsbegriff verwendet. Nach § 1 HGB ist Kaufmann, wer ein Handelsgewerbe betreibt. Unternehmer im handelsrechtlichen Sinn ist somit meist eine Person, die auch als Kaufmann gilt und bestimmte Rechte und Pflichten (etwa Buchführungspflicht, Eintragungspflicht ins Handelsregister) besitzt.

Unternehmerbegriff im Umsatzsteuerrecht

Im Umsatzsteuerrecht ist der Unternehmerbegriff in § 2 Umsatzsteuergesetz (UStG) geregelt. Unternehmer ist demnach, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Hierzu zählen insbesondere auch Freiberufler, land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie jede andere nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen.

Unternehmerbegriff im Gewerberecht

Das Gewerberecht (Gewerbeordnung, GewO) definiert die Ausübung eines Gewerbes als erlaubte, selbständige, auf Dauer angelegte und mit Gewinnerzielungsabsicht betriebene Tätigkeit. Der Unternehmer ist hier derjenige, der ein solches Gewerbe betreibt und damit gewerberechtlichen Vorschriften, wie der Anzeigepflicht gemäß § 14 GewO, unterliegt.


Unternehmerarten und rechtliche Einordnung

Natürliche und juristische Personen

Unternehmer können sowohl natürliche Personen (z.B. Einzelunternehmer, Freiberufler) als auch juristische Personen (z.B. GmbH, AG) sowie rechtsfähige Personengesellschaften (z.B. OHG, KG, Partnerschaftsgesellschaft) sein.

Einzelunternehmer

Der Einzelunternehmer führt das Unternehmen allein und haftet mit seinem gesamten Vermögen für sämtliche Verbindlichkeiten des Unternehmens.

Personengesellschaften

Zu den Personengesellschaften zählen unter anderem die Offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG). Die Gesellschafter haften häufig auch persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.

Kapitalgesellschaften

Bei Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG beschränkt sich die Haftung grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen. Geschäftsführung und Vertretung erfolgen durch die Organe der jeweiligen Gesellschaftsform.


Unternehmerpflichten

Buchführungspflichten

Unternehmer, die Kaufleute im Sinne des HGB sind, trifft nach § 238 HGB die Pflicht zur ordnungsgemäßen Buchführung sowie zur Erstellung eines Jahresabschlusses.

Steuerliche Pflichten

Unternehmer unterliegen verschiedenen steuerlichen Pflichten, u. a. Umsatzsteuer, Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer, je nach Unternehmensform und Größe.

Informations- und Nachweispflichten

Insbesondere gegenüber Verbrauchern gelten für Unternehmer umfangreiche Informationspflichten, etwa nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, sowie besondere Nachweispflichten, beispielsweise im Handels- und Steuerrecht.


Unternehmer im Vertragsrecht

Stellung im Rechtsverkehr

Unternehmer können sowohl Vertragspartner von privaten Verbrauchern als auch von anderen Unternehmern sein. Im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern (B2B) gelten oftmals weniger strenge Schutzvorschriften als im Verhältnis zu Verbrauchern (B2C).

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Unternehmer verwenden häufig Allgemeine Geschäftsbedingungen, die nach §§ 305 ff. BGB speziellen gesetzlichen Anforderungen genügen müssen. Im Verhältnis zu anderen Unternehmern ist die Inhaltskontrolle teilweise weniger streng als im Verbraucherschutz.


Unternehmer im Wettbewerbsrecht und Kartellrecht

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

Das UWG schützt den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmern. Unternehmer können Ansprüche gegen Mitbewerber geltend machen, wenn diese gegen Wettbewerbsrecht verstoßen.

Kartellrecht

Unternehmer unterliegen dem deutschen und europäischen Kartellrecht, das Absprachen und missbräuchliches Verhalten zum Nachteil des Wettbewerbs untersagt.


Unternehmer im Insolvenzrecht

Unternehmer können sowohl natürlichen als auch juristischen Personen sein, die insolvenzfähig sind. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit gelten für Unternehmer spezifische Insolvenzantrags- und Mitwirkungspflichten, z. B. die Antragspflicht bei Kapitalgesellschaften (§ 15a InsO).


Rechtsfolgen des Unternehmertums

Mit der Unternehmereigenschaft gehen umfangreiche Rechte (wie Vertragsfreiheit, Gestaltungsmöglichkeiten, Anspruch auf Vorsteuerabzug bei der Umsatzsteuer) und Pflichten (wie Gewährleistung, Haftung, Buchführung) einher. Gleichzeitig ist der Unternehmer Adressat zahlreicher gesetzlicher Vorschriften, deren Einhaltung er gewährleisten muss.


Zusammenfassung

Der Begriff des Unternehmers ist im deutschen Recht vielschichtig und wird je nach Rechtsgebiet unterschiedlich definiert. Unternehmer ist demnach, wer dauerhaft, selbständig und mit Gewinnerzielungsabsicht eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, wobei sowohl natürliche Personen als auch Gesellschaften in Betracht kommen. Mit der Unternehmereigenschaft sind zahlreiche besondere Rechte und umfangreiche Pflichten verbunden, die insbesondere zivilrechtliche, handelsrechtliche, steuerrechtliche und wettbewerbsrechtliche Bereiche betreffen.


Dieser Artikel dient der rechtlichen Einordnung des Begriffs Unternehmer und bezieht sich auf den Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung in Deutschland.

Häufig gestellte Fragen

Welche rechtlichen Voraussetzungen muss ich erfüllen, um als Unternehmer in Deutschland tätig zu werden?

Um in Deutschland als Unternehmer tätig zu werden, sind verschiedene rechtliche Voraussetzungen einzuhalten. Zunächst muss geklärt werden, ob ein Gewerbe vorliegt oder eine freiberufliche Tätigkeit ausgeübt wird, denn hiervon hängen verschiedene Anmelde- und Genehmigungspflichten ab. Bei einer gewerblichen Tätigkeit ist eine Gewerbeanmeldung beim zuständigen Ordnungs- oder Gewerbeamt verpflichtend (§ 14 GewO). Für bestimmte Tätigkeiten wie z.B. das Bewachungsgewerbe, Gaststätten oder das Transportgewerbe gelten zusätzliche behördliche Erlaubnispflichten, die aus der Gewerbeordnung oder spezialgesetzlichen Vorschriften resultieren. Darüber hinaus ist die Eintragung ins Handelsregister notwendig, sofern es sich nicht um einen Kleingewerbetreibenden, sondern um eine Firma nach HGB (z.B. Kaufmann, GmbH, AG) handelt. Die gewählte Rechtsform des Unternehmens beeinflusst ebenfalls die Registrierungspflichten, etwa bezüglich des Gesellschaftsvertrags bei Kapitalgesellschaften. Nach der Anmeldung folgt die steuerliche Erfassung beim zuständigen Finanzamt, wozu eine steuerliche Anmeldung erforderlich ist (§ 138 AO). Gegebenenfalls müssen Unternehmer im Rahmen der Sozialversicherungspflichten weitere Meldungen, etwa an Berufsgenossenschaften oder die gesetzliche Rentenversicherung, durchführen. Nicht zu vernachlässigen sind außerdem branchenspezifische Anforderungen wie Mitgliedschaften in Kammern (z.B. Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer) sowie die Beachtung von Datenschutz- und Verbraucherschutzvorschriften. Die Einhaltung dieser rechtlichen Rahmenbedingungen ist Voraussetzung für eine rechtmäßige Geschäftstätigkeit und schützt gleichzeitig vor Bußgeldern oder anderen Sanktionen.

Welche steuerlichen Verpflichtungen treffen einen Unternehmer?

Unternehmer unterliegen in Deutschland einer Vielzahl steuerlicher Pflichten. Zunächst ist nach Erfassung durch das Finanzamt die Pflicht zur Abgabe regelmäßiger Steuererklärungen zu beachten, namentlich der Umsatzsteuer-, Gewerbesteuer- und Einkommensteuer- bzw. Körperschaftsteuererklärung, abhängig von der Rechtsform des Unternehmens (§§ 149, 150 AO). Unternehmer müssen darüber hinaus die Umsatzsteuer-Voranmeldungen und gegebenenfalls Lohnsteuer-Anmeldungen fristgerecht einreichen. Auch die korrekte Rechnungsstellung nach § 14 UStG, unter Angabe aller gesetzlich geforderten Rechnungsbestandteile, ist verpflichtend. Die Führung geordneter Aufzeichnungen bzw. doppelter Buchführung gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) und Abgabenordnung (AO) ist für Kaufleute sowie Unternehmen bestimmter Größen und Rechtsformen zwingend vorgeschrieben, während für kleinere Gewerbetreibende die einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung genügt (§ 4 Abs. 3 EStG). Je nach Tätigkeitsfeld und Unternehmensstruktur können weitere steuerliche Pflichten entstehen, beispielsweise die Abführung von Umsatzsteuer im Rahmen des innergemeinschaftlichen Erwerbs (EU-Handel) oder Sondersteuern wie Alkohol-, Tabak- oder Versicherungssteuer. Verletzungen der steuerlichen Vorschriften können als Ordnungswidrigkeit oder sogar als Steuerhinterziehung strafrechtlich verfolgt werden. Unternehmer sind verpflichtet, sich über die für sie geltenden steuerlichen Vorschriften zu informieren oder rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen.

Haftet ein Unternehmer persönlich für Verbindlichkeiten seines Unternehmens?

Die Frage der Haftung hängt maßgeblich von der gewählten Rechtsform ab. Einzelunternehmer haften prinzipiell unbeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen, das heißt sowohl mit dem Betriebs- als auch dem Privatvermögen für alle Verbindlichkeiten ihres Unternehmens (§ 13 HGB). Bei Personengesellschaften wie der GbR oder OHG gilt die persönliche, gesamtschuldnerische Haftung der Gesellschafter (§§ 705, 128 HGB). Eine Haftungsbeschränkung auf bestimmte Einlagen ist bei der Kommanditgesellschaft (KG) für Kommanditisten möglich, wohingegen Komplementäre wiederum unbeschränkt haften. Kapitalgesellschaften, etwa GmbH oder AG, bieten im Grundsatz den Vorteil der Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen (§ 13 Abs. 2 GmbHG), sodass die Gesellschafter nicht mit ihrem Privatvermögen haften – Ausnahmen bestehen jedoch zum Beispiel bei vorsätzlicher Pflichtverletzung, Insolvenzverschleppung oder bei nicht ausreichender Kapitalausstattung (Stichwort: „Durchgriffshaftung“). Weiterhin sind Geschäftsführer unter bestimmten Umständen, beispielsweise bei Verstößen gegen steuerliche oder sozialrechtliche Verpflichtungen, mit ihrem persönlichen Vermögen haftbar zu machen. Unternehmer sollten die Rechtsfolgen der jeweiligen Gesellschaftsform bei der Gründung sorgfältig prüfen und gegebenenfalls absichern.

Welche rechtlichen Anforderungen gelten für Verträge, die ein Unternehmer mit Kunden oder Lieferanten abschließt?

Beim Abschluss von Verträgen mit Kunden oder Lieferanten unterliegt der Unternehmer diversen rechtlichen Anforderungen. Grundsätzlich gilt Vertragsfreiheit, die jedoch durch zwingende gesetzliche Vorschriften eingeschränkt ist, etwa durch die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff. BGB) und dem Verbraucherschutzrecht, sofern Verträge mit Verbrauchern geschlossen werden. Unternehmer müssen sicherstellen, dass alle wesentlichen Vertragsbestandteile (Leistung, Gegenleistung, Leistungszeit, Erfüllungsort) eindeutig und verständlich geregelt sind. Bei Fernabsatzverträgen (z.B. Onlinehandel) gibt es zahlreiche Informationspflichten und Widerrufsrechte zugunsten von Verbrauchern (§§ 312 ff. BGB). Bei Geschäften zwischen Unternehmern (B2B) ist das Handelsrecht und – sofern vereinbart – das UN-Kaufrecht (CISG) zu beachten. Besondere Sorgfalt ist auf die wirksame Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie auf die Einhaltung gesetzlicher Formvorschriften (z.B. Schriftformerfordernis bei bestimmten Geschäften) zu legen. Verstöße gegen diese Anforderungen können zur Unwirksamkeit einzelner Vertragsklauseln oder des gesamten Vertrags sowie zu Schadensersatzansprüchen führen.

Welche Pflichten hat ein Unternehmer gegenüber Arbeitnehmern?

Im Arbeitsverhältnis trifft den Unternehmer als Arbeitgeber eine Vielzahl arbeitsrechtlicher Pflichten. Dazu zählen insbesondere die Einhaltung der Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG), des Mindestlohngesetzes (MiLoG) sowie des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG). Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmer korrekt anzumelden (Sozialversicherungspflicht) und für die Abführung der Lohnsteuer sowie der Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) zu sorgen. Der Unternehmer muss ein ordnungsgemäßes Lohnkonto führen und dem Arbeitnehmer eine monatliche Lohnabrechnung aushändigen. Weiterhin bestehen Pflichten bezüglich des Arbeitsschutzes (ArbSchG) und der Fürsorge, wie die Bereitstellung eines sicheren Arbeitsplatzes, einschließlich der Umsetzung der Unfallverhütungsvorschriften. Unternehmer müssen aktuelle arbeitsrechtliche Vorgaben beachten, beispielsweise zum Mutterschutzgesetz (MuSchG), zu Elternzeitregelungen und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Bei Verstößen drohen arbeitsrechtliche Sanktionen, Bußgelder und Schadensersatzforderungen.

Welche Melde- und Informationspflichten bestehen für Unternehmer?

Unternehmer haben vielfältige Melde- und Informationspflichten gegenüber Behörden und Dritten. Zunächst ist die Gewerbeanmeldung sowie ggf. die Handelsregistereintragung obligatorisch. Änderungen wesentlicher Unternehmensdaten müssen umgehend nachgemeldet werden. Gegenüber dem Finanzamt besteht die Pflicht zur Anzeige der Aufnahme oder Aufgabe der gewerblichen/freiberuflichen Tätigkeit sowie zur regelmäßigen Abgabe von Steuererklärungen. Bei Beschäftigung von Arbeitnehmern sind Meldungen an die Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft notwendig. Unternehmen bestimmter Branchen unterliegen statistischen Meldepflichten. Weitere Informationspflichten ergeben sich bei der Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und im elektronischen Geschäftsverkehr, insbesondere durch die Impressumspflicht (§ 5 TMG) und Datenschutzinformationen nach der DSGVO. Bei Missachtung dieser Pflichten drohen ordnungsrechtliche Maßnahmen, Bußgelder und ggfls. die Untersagung der Tätigkeit.

Welche Besonderheiten bestehen für ausländische Unternehmer mit Geschäftstätigkeit in Deutschland?

Ausländische Unternehmer, die in Deutschland geschäftlich tätig werden wollen, unterliegen grundsätzlich denselben rechtlichen Vorschriften wie inländische Unternehmer. Es muss geprüft werden, ob eine Niederlassungspflicht oder Zulassung erforderlich ist. Für EU/EWR-Staatsangehörige bestehen grundsätzlich Niederlassungsfreiheit und Gleichbehandlungsgrundsatz im unternehmerischen Bereich. Für Drittstaatenangehörige ist eine besondere Aufenthaltsgenehmigung mit Arbeitserlaubnis erforderlich. Die Teilhabe am deutschen Sozialversicherungssystem ist zu prüfen. Weiterhin gilt das deutsche Steuerrecht und ggf. einschlägige Doppelbesteuerungsabkommen. Ausländische Unternehmen ohne Sitz in Deutschland, die hier Dienstleistungen anbieten, müssen zum Teil einen inländischen Empfangsbevollmächtigten bestellen und steuerliche/nicht steuerliche Registrierungspflichten erfüllen. Ergänzend sind branchenspezifische Auflagen sowie Meldepflichten – beispielsweise im Bau- oder Transportgewerbe – zu beachten. Die Missachtung dieser rechtlichen Anforderungen kann zur Bußgeldbewehrung oder gar zum Tätigkeitsverbot führen.