Legal Wiki

Stückkauf

Begriff und Grundlagen des Stückkaufs

Der Stückkauf ist eine besondere Form des Kaufvertrags, bei dem eine individuell bestimmte Sache verkauft wird. Im Gegensatz zum Gattungskauf, bei dem es um Waren einer bestimmten Art oder Menge geht, bezieht sich der Stückkauf auf ein einzelnes Objekt, das durch individuelle Merkmale eindeutig identifizierbar ist. Typische Beispiele sind der Verkauf eines bestimmten Autos mit einer individuellen Fahrgestellnummer oder eines einzigartigen Gemäldes.

Abgrenzung zu anderen Kaufarten

Die Unterscheidung zwischen Stückkauf und Gattungskauf ist im rechtlichen Kontext von großer Bedeutung. Während beim Gattungskauf die Lieferung einer Sache mittlerer Art und Güte geschuldet wird, bezieht sich der Stückkauf immer auf ein konkretes Einzelstück. Dies hat Auswirkungen auf die Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer sowie auf mögliche Ansprüche im Falle von Mängeln.

Stückkauf versus Gattungskauf

Beim Gattungskauf kann der Verkäufer aus mehreren gleichartigen Sachen auswählen, welche er liefert. Beim Stückkauf hingegen steht fest, welches konkrete Objekt Gegenstand des Vertrags ist; Austausch oder Ersatzlieferung sind in aller Regel ausgeschlossen.

Bedeutung für den Verbraucherschutz

Auch beim Stückkauf gelten die allgemeinen Vorschriften zum Schutz von Käufern vor mangelhaften Waren. Allerdings unterscheiden sich die Möglichkeiten zur Nacherfüllung: Da nur das verkaufe Einzelstück existiert, kann keine Ersatzlieferung erfolgen – lediglich Nachbesserungen am vorhandenen Objekt kommen in Betracht.

Rechte und Pflichten beim Stückkauf

Pflichten des Verkäufers

Der Verkäufer muss dem Käufer das vereinbarte Einzelstück übergeben sowie ihm das Eigentum daran verschaffen. Das verkaufe Objekt muss dabei frei von Sach- und Rechtsmängeln sein – also beispielsweise funktionsfähig sein sowie nicht mit Rechten Dritter belastet sein.

Pflichten des Käufers

Der Käufer ist verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und das gekaufte Einzelstück abzunehmen.

Mängelrechte beim Stückkauf

Tritt nach Übergabe ein Mangel an dem gekauften Einzelstück zutage, stehen dem Käufer grundsätzlich Rechte wie Nachbesserung (Reparatur), Rücktritt vom Vertrag oder Minderung (Herabsetzung des Preises) zur Verfügung. Eine Ersatzlieferung desselben Objekts kommt jedoch nicht in Betracht; dies unterscheidet den Stückkauf maßgeblich vom Gattungskauf.

Bedeutung in der Praxis

Der Stückkauf spielt insbesondere dann eine Rolle, wenn es um einzigartige Gegenstände geht – etwa Oldtimer-Fahrzeuge, Antiquitäten oder Kunstwerke. Auch gebrauchte Alltagsgegenstände werden häufig als individuelle Einzelsache verkauft; hier handelt es sich ebenfalls um einen klassischen Fall des Stückkaufs.

Bedeutende Aspekte rund um den Vertragsschluss

Beim Abschluss eines Vertrages über einen bestimmten Gegenstand sollte klar definiert werden, welches konkrete Objekt gemeint ist – etwa durch Beschreibung besonderer Merkmale wie Seriennummern oder Fotos im Vertragstext. So lassen sich spätere Missverständnisse vermeiden.


Häufig gestellte Fragen zum Thema „Stückkauf“ (FAQ)

Was versteht man unter einem „Stückkauft“?

Ein „Stückverkauft“ bezeichnet einen Kaufvertrag über eine individuell bestimmte Sache – also ein einzelnes Objekt mit eindeutigen Merkmalen wie Seriennummern oder besonderen Eigenschaften.

Worin liegt der Unterschied zwischen einem „Stückverkauft“ und einem „Gattungkauft“?
< p >
Während beim „Gattungkauft“ beliebige Exemplare einer Ware geliefert werden können , bezieht sich der „Stückverkauft “ immer auf genau ein bestimmtes , individuelles Objekt .

< h 3 >Welche Rechte habe ich als Käufer bei Mängeln an einem gekauften Einzelstück ?< / h 3 >
< p > Bei Auftreten eines Mangels stehen Ihnen grundsätzlich Ansprüche wie Nachbesserung , Rücktritt vom Vertrag oder Minderung zu . Eine Ersatzlieferung desselben Objekts kommt jedoch nicht infrage .
< / p >

< h 3 >Kann ich vom Vertrag zurücktreten , wenn das gekaute Einzelstück mangelhaft ist ?< / h 3 >
< p > Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit , vom Vertrag zurückzutreten . Dies hängt davon ab , ob andere Abhilfen möglich sind .
< / p >

< h 3 >Gibt es Besonderheiten bei gebrauchten Sachen?< / h ³ >
< p > Auch gebrauchte Sachen können Gegenstand eines „Stückkaufs“ sein . Hierbei gelten dieselben Grundsätze ; allerdings kann je nach Zustand auch eine eingeschränkte Haftungsdauer vereinbart werden .
< / p >

< h ³ >Wie wird festgelegt , welches einzelne Objekt verkauft wurde ?< / h³ >
<>
In aller Regel erfolgt dies durch genaue Beschreibung im Vertrag – etwa anhand individueller Merkmale wie Nummerierungen ,
Fotos o d e r anderer eindeutiger Kennzeichen .

<>
Was passiert ,
wenn das verkafte Einzelstuck vor Übergabe zerstört wird ?

<>
Wird das konkret bestimmte Verkaufsobjekt vor Übergabe ohne Verschulden zerstört ,
entfällt meist auch die Pflicht zur Zahlung ;
Details hängen jedoch stets vom Einzelfall ab .

<>
Kann ich mein Recht auf Nacherfülllung verlieren ?

<>
Ja,
unter gewissen Umständen kann dieses Recht entfallen,
beispielsweise wenn Veränderungen am Verkaufsobjekt vorgenommen wurden,
ohne dass diese abgestimmt waren.


<>