Begriff und Einordnung: Was ist die Splittingtabelle?
Die Splittingtabelle ist eine amtlich veröffentlichte Übersicht, mit deren Hilfe die Einkommensteuer für zusammen veranlagte Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner ermittelt wird. Sie bildet das sogenannte Splittingverfahren ab: Das gemeinsame zu versteuernde Einkommen wird rechnerisch halbiert, auf die Hälfte wird der Einkommensteuertarif angewandt und das Ergebnis anschließend verdoppelt. Die Splittingtabelle zeigt für gegebene Einkommen direkt den Steuerbetrag, der nach diesem Verfahren entsteht. Sie ist damit das Gegenstück zur Grundtabelle, die für Alleinstehende und getrennt veranlagte Personen gilt.
Abgrenzung zur Grundtabelle
Die Grundtabelle basiert auf der Einzelveranlagung, die Splittingtabelle auf der Zusammenveranlagung. Beide Tabellen verwenden denselben Tarif, unterscheiden sich jedoch in der Rechenlogik: Bei der Grundtabelle wird das individuelle zu versteuernde Einkommen besteuert, bei der Splittingtabelle das halbierte gemeinsame Einkommen, dessen Steuer anschließend verdoppelt wird. Dadurch entsteht bei ungleich verteilten Einkommen häufig eine niedrigere Gesamtsteuer als bei getrennter Betrachtung.
Anwendungsbereich der Splittingtabelle
Wer kann die Splittingtabelle nutzen?
Verheiratete und eingetragene Lebenspartner
Die Splittingtabelle kommt bei Zusammenveranlagung von Ehegatten sowie von eingetragenen Lebenspartnern zur Anwendung. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass eine wirksame Partnerschaft besteht und keine dauernde Trennung vorliegt. Die Zusammenveranlagung führt dann zur Anwendung des Splittingverfahrens und damit der Splittingtabelle.
Verwitwung und Übergangsregelungen
Für den Fall, dass ein Partner verstirbt, sieht das Steuerrecht besondere Übergangsregelungen vor, die im Ergebnis eine Anwendung des Splittingtarifs ermöglichen. Dies betrifft typischerweise das Jahr des Todes und unter bestimmten Voraussetzungen auch einen begrenzten Folgezeitraum. In diesen Konstellationen dient die Splittingtabelle ebenfalls als Rechengrundlage.
Ausschlüsse
Unverheiratete Paare und sonstige Lebensgemeinschaften ohne Eheschließung oder eingetragene Partnerschaft können die Splittingtabelle grundsätzlich nicht nutzen. Gleiches gilt, wenn bei Verheirateten eine dauernde Trennung vorliegt und keine Zusammenveranlagung erfolgt.
Zeitraumbezug: Heirat, Trennung, Tod
Die Anwendung der Splittingtabelle richtet sich nach dem jeweiligen Veranlagungszeitraum. Maßgeblich ist, ob im betreffenden Jahr die Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung erfüllt waren. Ereignisse wie Eheschließung, Trennung oder Tod während des Jahres können daher Auswirkungen auf die Anwendbarkeit und Dauer der Splittingtabelle haben.
Funktionsweise des Splittingverfahrens
Rechenschritte in vereinfachter Darstellung
Das Splittingverfahren läuft in drei Schritten ab: Erstens werden die zu versteuernden Einkommen der Partner zusammengeführt. Zweitens wird die Summe halbiert und auf diese Hälfte der Tarif angewandt. Drittens wird die so ermittelte Steuer verdoppelt. Die Splittingtabelle bildet genau dieses Ergebnis für unterschiedliche Einkommenshöhen ab und erleichtert so die Ermittlung der Jahressteuer.
Progressionswirkung und Verteilungsfragen
Da der Einkommensteuertarif progressiv ausgestaltet ist, kann die Halbierung des Gesamteinkommens zu einer Minderung der Steuerbelastung führen, insbesondere wenn die Einkommen der Partner deutlich voneinander abweichen. Bei gleich hohen Einkommen fällt der Vorteil geringer aus. Die Splittingtabelle zeigt diesen Effekt, ohne dass individuelle Abzugsbeträge oder persönliche Besonderheiten im Detail nachvollzogen werden.
Einordnung ohne Rechenbeispiel
Praktisch bedeutet dies: Je größer die Einkommensdifferenz der Partner, desto eher tritt ein Entlastungseffekt ein. Bei sehr ähnlichen Einkommen nähert sich das Splittingergebnis dem der Grundtabelle an. Die Splittingtabelle stellt diese Ergebnisse tabellarisch dar, sodass die Wirkung des Splittings transparent nachvollzogen werden kann.
Splittingtabelle in der Praxis
Veröffentlichung und Nutzung
Die Splittingtabelle wird regelmäßig für jedes Kalenderjahr auf Basis des geltenden Tarifs aktualisiert. Sie dient als Hilfsmittel für die überschlägige Ermittlung der Einkommensteuer im Rahmen der Zusammenveranlagung. In elektronischen Systemen werden die hinterlegten Rechenformeln angewandt; die tabellarische Darstellung bleibt jedoch die inhaltliche Referenz für die Splittingberechnung.
Verhältnis zu Lohnsteuerklassen und Faktorverfahren
Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unterscheidet sich der monatliche Lohnsteuerabzug von der abschließenden Jahressteuer. Steuerklassen-Kombinationen und das Faktorverfahren beeinflussen die Höhe des laufenden Abzugs. Die endgültige Festsetzung der Jahressteuer erfolgt jedoch nach Abgabe der Einkommensteuererklärung anhand der maßgeblichen Tabelle: Für Zusammenveranlagte ist dies die Splittingtabelle. Abweichungen zwischen unterjährigem Abzug und Jahressteuer sind daher möglich.
Nebenabgaben
Die Splittingtabelle bildet die Einkommensteuer ab. Zuschläge und weitere Abgaben, wie Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, werden davon abgeleitet und sind nicht Bestandteil der Splittingtabelle selbst. Sie werden gesondert berechnet.
Sonder- und Grenzfragen
Auslandsbezug und Steuerpflicht
Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten hängt die Anwendbarkeit des Splittings von der steuerlichen Einordnung und vom Umfang der Steuerpflicht ab. Relevant ist insbesondere, ob eine unbeschränkte Steuerpflicht vorliegt und ob die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung erfüllt sind. Doppelbesteuerungsabkommen und ausländische Einkünfte können die Bemessungsgrundlage beeinflussen, ändern jedoch nichts an der rechentechnischen Logik der Splittingtabelle.
Wechsel der Veranlagungsart
Die Veranlagungsart kann Auswirkungen auf die Tarifanwendung haben. Bei Zusammenveranlagung kommt die Splittingtabelle zum Einsatz, bei getrennter Betrachtung die Grundtabelle. Ein Wechsel der Veranlagungsart wirkt sich für den jeweiligen Veranlagungszeitraum aus und bedingt eine entsprechende Anwendung der Tabelle.
Abzugsbeträge und Bemessungsgrundlage
Die Splittingtabelle knüpft an das zu versteuernde Einkommen an. Dieses ergibt sich erst nach Berücksichtigung von Freibeträgen und Abzugspositionen, die die steuerliche Bemessungsgrundlage mindern können. Die Tabelle selbst verändert diese Abzugspositionen nicht, sondern bildet lediglich den Tarif auf die so ermittelte Bemessungsgrundlage ab.
Rechtliche Bedeutung und Entwicklung
Zielsetzung
Die Splittingtabelle ist Ausdruck der tariflichen Behandlung von Partnerschaften, die als wirtschaftliche Einheit betrachtet werden. Sie soll sicherstellen, dass das gemeinsam erzielte Einkommen nach einem einheitlichen Maßstab belastet wird, der die Progression des Tarifs auf die hälftige Bemessungsgrundlage anwendet.
Diskussionen
Die Ausgestaltung des Splittings ist Gegenstand wiederkehrender politischer und gesellschaftlicher Debatten. Im Mittelpunkt stehen Verteilungswirkungen, Gleichbehandlungsfragen und die Einordnung in das System der Familienbesteuerung. Änderungen des Tarifs oder der Rahmenbedingungen wirken sich unmittelbar auf die Splittingtabelle aus.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Splittingtabelle
Was genau zeigt die Splittingtabelle an?
Die Splittingtabelle weist die Einkommensteuer aus, die bei Zusammenveranlagung von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern nach dem Splittingverfahren entsteht. Sie basiert auf dem halbierten gemeinsamen Einkommen, auf das der Tarif angewendet und dessen Ergebnis verdoppelt wird.
Worin liegt der Unterschied zwischen Splittingtabelle und Grundtabelle?
Die Grundtabelle gilt für Alleinstehende und getrennt veranlagte Personen, die Splittingtabelle für zusammen veranlagte Partner. Während die Grundtabelle das individuelle Einkommen besteuert, berücksichtigt die Splittingtabelle das halbe gemeinsame Einkommen und verdoppelt die resultierende Steuer.
Wer darf die Splittingtabelle anwenden?
Sie gilt bei Zusammenveranlagung von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern sowie in bestimmten Verwitwungsfällen. Unverheiratete Paare ohne eingetragene Partnerschaft können die Splittingtabelle nicht nutzen.
Gilt die Splittingtabelle auch für den monatlichen Lohnsteuerabzug?
Der monatliche Lohnsteuerabzug folgt eigenen Rechenvorgaben und Steuerklassen. Die endgültige Jahressteuer wird jedoch nach Abgabe der Steuererklärung anhand der maßgeblichen Tabelle ermittelt. Für Zusammenveranlagte ist dies die Splittingtabelle.
Welche Rolle spielen Heirat, Trennung oder Tod eines Partners im laufenden Jahr?
Ob und in welchem Zeitraum die Splittingtabelle anwendbar ist, hängt davon ab, ob im betroffenen Jahr die Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung vorlagen. Heirat, dauernde Trennung oder Tod können die Anwendbarkeit begrenzen oder besondere Übergangsregelungen auslösen.
Wirkt sich das Splitting auf Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer aus?
Ja, insoweit die Bemessung dieser Abgaben an die festgesetzte Einkommensteuer anknüpft. Die Splittingtabelle selbst enthält jedoch ausschließlich die Einkommensteuer und nicht die Zuschläge.
Wann entsteht typischerweise ein Vorteil durch die Splittingtabelle?
Aufgrund des progressiven Tarifs tritt eine Entlastungswirkung vor allem dann auf, wenn die Einkommen der Partner deutlich voneinander abweichen. Bei ähnlich hohen Einkommen nähert sich das Ergebnis dem der Grundtabelle an.