Legal Lexikon

PKH

Prozesskostenhilfe (PKH) – Begriff, Zweck und Grundgedanke

Prozesskostenhilfe (PKH) ist eine staatliche Unterstützung, die Personen mit geringem Einkommen den Zugang zu gerichtlicher Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen erleichtert. Sie soll verhindern, dass finanzielle Hürden die Wahrnehmung von Rechten im Gerichtsverfahren vereiteln. PKH wirkt entweder durch vollständige Übernahme der anfallenden Verfahrenskosten oder durch eine Ratenzahlungsregelung, die sich an der Leistungsfähigkeit der antragstellenden Person orientiert.

Im familiengerichtlichen Bereich wird die Hilfe für gerichtliche Verfahren vielfach als Verfahrenskostenhilfe (VKH) bezeichnet; sie entspricht in Zweck und grundlegender Ausgestaltung der PKH.

Anwendungsbereich und Abgrenzung

Gerichtsbarkeiten und Verfahren

PKH kann in der Regel in zivilgerichtlichen Verfahren, vor Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten bewilligt werden. Sie kommt sowohl für Klägerinnen und Kläger als auch für Beklagte in Betracht. In besonderen Konstellationen können auch Rechtsmittelinstanzen erfasst sein, sofern die Voraussetzungen erneut vorliegen.

Familien- und Betreuungssachen (VKH)

In Ehesachen, Kindschaftssachen und anderen familiengerichtlichen Verfahren wird die Unterstützung als Verfahrenskostenhilfe gewährt. Inhaltlich gelten dieselben Grundgedanken: wirtschaftliche Bedürftigkeit, hinreichende Erfolgsaussicht und keine mutwillige Rechtsverfolgung oder -verteidigung.

Kein Anwendungsbereich in Strafsachen

In Strafverfahren gibt es keine PKH. Dort existieren eigenständige Regelungen zur Verteidigerbeiordnung. Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten folgen ebenfalls eigenen Grundsätzen; die PKH im engeren Sinn ist hierfür nicht einschlägig.

Abgrenzung zur Beratungshilfe

Beratungshilfe betrifft außergerichtliche Rechtsberatung und außergerichtliche Vertretung. PKH setzt ein gerichtliches Verfahren voraus. Beide Instrumente dienen der Verwirklichung des Zugangs zum Recht, sind jedoch ihrem Zweck und Anwendungsstadium nach verschieden.

Voraussetzungen der Bewilligung

Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

Entscheidend ist, ob die antragstellende Person die Verfahrenskosten aus Einkommen und Vermögen nicht, nur teilweise oder lediglich in Raten tragen kann. Bei der Beurteilung werden unter anderem regelmäßige Einnahmen, notwendige Lebenshaltungskosten, Wohnkosten, Unterhaltspflichten sowie vorhandenes verwertbares Vermögen berücksichtigt.

Hinreichende Erfolgsaussicht

Das Gericht prüft, ob die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung eine realistische Chance hat, ganz oder teilweise erfolgreich zu sein. Diese Prüfung ist überschlägig und ersetzt keine ausführliche Beweisaufnahme, bewertet aber die schlüssige Darlegung von Anspruchsgrundlagen und Verteidigungsmöglichkeiten.

Keine Mutwilligkeit

Die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder -verteidigung darf nicht mutwillig sein. Maßstab ist, ob eine verständige, nicht bedürftige Person in der gleichen Lage die Kosten des Verfahrens aus eigener Tasche aufwenden würde.

Besondere Konstellationen

Auch juristische Personen und Personenvereinigungen können in Ausnahmefällen erfasst sein, wenn die Rechtsverfolgung oder -verteidigung nicht mutwillig ist und die Kostenlast die Wahrnehmung berechtigter Interessen unzumutbar erschweren würde. In grenzüberschreitenden Sachverhalten gelten ergänzende Regeln, insbesondere zur Zuständigkeits- und Sprachfrage.

Umfang der Kostenübernahme

Welche Kosten erfasst werden

PKH umfasst grundsätzlich Gerichtskosten und notwendige Auslagen des Verfahrens. Dazu können je nach Fall die Vergütung von Dolmetschenden und Sachverständigen gehören. Wird anwaltliche Vertretung für erforderlich gehalten, kann eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt beigeordnet werden. Die Vergütung erfolgt nach den einschlägigen Gebührenregeln.

Ratenzahlung oder ratenfreie Bewilligung

Je nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit wird PKH ratenfrei bewilligt oder mit Monatsraten festgesetzt. Die Höhe der Raten richtet sich nach dem einsetzbaren Einkommen. Eine spätere Anpassung ist möglich, wenn sich die Verhältnisse ändern.

Kosten der Gegenseite

PKH deckt grundsätzlich nicht die Erstattungspflicht gegenüber der Gegenseite, wenn das Verfahren verloren geht. In einigen Verfahrensarten existieren gesonderte Kostenregelungen, die hiervon abweichen können. Welche Kostenfolgen im Einzelfall eintreten, hängt von der jeweiligen Gerichtsbarkeit und dem Verfahrensausgang ab.

Verfahren und Entscheidung

Antrag und Zuständigkeit

Über PKH entscheidet das Gericht, vor dem das Verfahren geführt wird. Der Antrag kann das beabsichtigte Begehren und die persönlichen sowie wirtschaftlichen Verhältnisse enthalten. Üblicherweise sind Nachweise zum Einkommen, zu regelmäßigen Belastungen und zum Vermögen beizufügen.

Prüfung durch das Gericht

Das Gericht prüft die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die Erfolgsaussicht und die Mutwilligkeit. Es kann Rückfragen stellen oder fehlende Angaben anfordern. Nach Abschluss der Prüfung ergeht eine Entscheidung, die die Art der Bewilligung (ratenfrei oder ratenpflichtig) und ggf. die Beiordnung anwaltlicher Vertretung festhält.

Wirkungen der Bewilligung

Mit der Bewilligung sind Gerichtskosten nach Maßgabe der Entscheidung abgesichert; bei Beiordnung werden eigene Anwaltsgebühren in dem festgelegten Umfang getragen. Die Bewilligung wirkt nur für das jeweilige Verfahren und die jeweilige Instanz.

Nachprüfung, Änderung, Aufhebung und Rückzahlung

Überprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse

Die wirtschaftlichen Verhältnisse können nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens über einen längeren Zeitraum überprüft werden. Verbessert sich die Leistungsfähigkeit, können Raten festgesetzt, erhöht oder Zahlungen wieder aufgenommen werden. Dieser Überprüfungszeitraum kann sich bis zu vier Jahre erstrecken.

Aufhebung und Rückforderung

Die Bewilligung kann aufgehoben werden, wenn Voraussetzungen nicht vorlagen, sich maßgeblich geändert haben oder erforderliche Angaben unzutreffend waren. In solchen Fällen können bereits erbrachte Leistungen ganz oder teilweise zurückgefordert werden.

Internationale Bezüge

Grenzüberschreitende Verfahren

Bei Verfahren mit Auslandsbezug, insbesondere innerhalb der Europäischen Union, bestehen ergänzende Regelungen für die Unterstützung Bedürftiger. Diese betreffen unter anderem Zuständigkeiten, Sprachfragen und die Übermittlung von Unterlagen. Ziel ist, den Zugang zum Gericht auch über Grenzen hinweg zu sichern.

Datenschutz und Transparenz

Umgang mit persönlichen Daten

Für die Entscheidung über PKH werden sensible Angaben zu Einkommen, Ausgaben und Vermögen benötigt. Diese Daten dienen ausschließlich der Prüfung der Voraussetzungen und werden im Rahmen des gerichtlichen Datenschutzes verarbeitet.

Bedeutung für den Zugang zum Recht

PKH trägt zur Verwirklichung von Rechtsschutzgleichheit bei. Sie sorgt dafür, dass Erfolgsaussichten und sachliche Argumente den Ausgang eines Verfahrens prägen, nicht die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Beteiligten.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu PKH

Deckt PKH die Kosten der Gegenseite ab, wenn man verliert?

In vielen Verfahren trägt die unterliegende Partei die Kosten der Gegenseite. PKH deckt diese Erstattungspflicht grundsätzlich nicht. In bestimmten Verfahrensarten gelten abweichende Kostenregeln.

Worin liegt der Unterschied zwischen PKH und Verfahrenskostenhilfe (VKH)?

PKH ist die allgemeine Bezeichnung für gerichtliche Unterstützung. In familiengerichtlichen Verfahren wird sie als Verfahrenskostenhilfe bezeichnet. Inhaltlich gleichen sich beide: wirtschaftliche Bedürftigkeit, hinreichende Erfolgsaussicht und keine Mutwilligkeit.

Kann PKH nachträglich zurückgefordert werden?

Ja. Verbessern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse innerhalb eines mehrjährigen Prüfungszeitraums, können Raten (wieder) festgesetzt oder erhöht werden. Zudem ist eine Rückforderung möglich, wenn Voraussetzungen nicht vorlagen oder unzutreffende Angaben gemacht wurden.

Gibt es PKH auch für Unternehmen oder Vereine?

In Ausnahmefällen können auch juristische Personen und Vereinigungen erfasst sein, wenn die Rechtsverfolgung oder -verteidigung nicht mutwillig ist und die Kostenlast die Wahrnehmung berechtigter Interessen unzumutbar erschweren würde.

Gilt PKH auch in Strafverfahren?

Nein. Strafsachen unterliegen eigenständigen Regeln zur Verteidigerbeiordnung. PKH bezieht sich auf gerichtliche Verfahren außerhalb des Strafrechts, etwa vor Zivil-, Arbeits-, Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichten.

Erfasst PKH auch Rechtsmittelinstanzen?

PKH kann für jede Instanz gesondert in Betracht kommen. Ob sie gewährt wird, hängt erneut von den wirtschaftlichen Voraussetzungen, der Erfolgsaussicht des Rechtsmittels und der Frage der Mutwilligkeit ab.

Was bedeutet „hinreichende Erfolgsaussicht“?

Das Gericht prüft, ob die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder -verteidigung eine realistische Chance auf Erfolg hat. Es erfolgt eine überschlägige rechtliche Bewertung anhand der vorgetragenen Tatsachen.

Was passiert, wenn sich meine finanzielle Lage nach Verfahrensende verbessert?

Innerhalb eines festgelegten Überprüfungszeitraums kann das Gericht eine Anpassung vornehmen. Raten können festgesetzt, erhöht oder wieder aufgenommen werden, wenn sich die Leistungsfähigkeit erhöht.