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Representations


Begriff und Bedeutung von „Representations“ im Recht

Als „Representations“ (deutsch: Zusicherungen oder Garantien) wird im rechtlichen Kontext insbesondere im anglo-amerikanischen Rechtsraum ein bedeutendes Vertragsinstitut bezeichnet. Der Begriff spielt eine zentrale Rolle im Vertragsrecht und tritt vor allem im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen, Finanztransaktionen, Immobiliengeschäften sowie im allgemeinen Schuldrecht auf. „Representations“ sind rechtlich bindende, vorvertragliche oder auch vertragsimmanente Erklärungen einer Vertragspartei über bestimmte Tatsachen, Eigenschaften oder Rechtsverhältnisse, die für den Abschluss sowie die Durchführung des jeweiligen Vertrages bedeutsam sind.

Systematische Einordnung und Abgrenzung

Unterscheidung zu anderen vertraglichen Zusagen

Zu unterscheiden sind „Representations“ insbesondere von Verhaltenszusagen („Warranties“), vertraglichen Nebenpflichten sowie bloßen Mitteilungen oder Absichtserklärungen („Covenants“ und „Undertakings“). Während „Warranties“ Aussagen über zukünftiges Verhalten umfassen, beziehen sich „Representations“ in aller Regel auf gegenwärtige oder vergangene Tatsachen. In Common Law-Verträgen werden beide Begriffe häufig nebeneinander verwendet („Representations and Warranties“), wobei die genaue Abgrenzung im Einzelfall anhand der Vertragsauslegung und des anwendbaren Rechts geprüft werden muss.

Begriffliche Standards im deutschen Recht

Im deutschen Recht existiert keine exakte Entsprechung der „Representations“, allerdings lassen sich Parallelen zu Gewährleistungsrechten, Garantien gemäß § 443 BGB sowie Erklärungen über Beschaffenheiten oder Eigenschaften im Rahmen von Schuldverhältnissen ziehen. Zudem spielen sie im Zusammenhang mit der culpa in contrahendo (c.i.c.) und vorvertraglichen Pflichtverletzungen eine entscheidende Rolle.

Rechtliche Funktionen und Bedeutung

Funktion innerhalb von Verträgen

„Representations“ dienen dazu, wesentliche Vertragsvoraussetzungen transparent zu machen und Risiken zu verteilen. So erklärt eine Partei typischerweise, dass bestimmte Zustände oder Sachverhalte zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorliegen, die für die Gegenpartei von erheblicher Bedeutung sind – beispielsweise das Eigentum an bestimmten Vermögenswerten, das Nichtvorliegen von Rechtsmängeln oder die Richtigkeit von Bilanzen im Rahmen eines Unternehmenskaufs.

Haftung und Rechtsfolgen bei Falschheit

Die Unrichtigkeit, Unvollständigkeit oder das Fehlen einer „Representation“ stellt regelmäßig eine rechtliche Pflichtverletzung dar. Die Rechtsfolgen variieren je nach anwendbarem Recht sowie vertraglicher Ausgestaltung, können jedoch folgende Konsequenzen umfassen:

  • Schadensersatzanspruch: Bei nachweisbar falschen oder irreführenden „Representations“ besteht häufig ein Anspruch auf Schadensersatz. Je nach Rechtsordnung kann dieser sich auf das Erfüllungsinteresse oder – insbesondere bei vorvertraglichen Falschangaben – auf das Vertrauensinteresse beziehen.
  • Rücktrittsrecht oder Anfechtung: Die verletzte Partei kann unter bestimmten Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten oder eine Anfechtung geltend machen, sofern die Falschdarstellung arglistig oder wesentlich war.
  • Garantieansprüche: Im Fall ausdrücklich vereinbarter Garantien kann neben vertraglichen Ansprüchen eine eigenständige Einstandspflicht bestehen.

Beweislast und Haftungsausschlüsse

Die Partei, welche die „Representation“ abgegeben hat, trägt üblicherweise die Beweislast für deren Richtigkeit, sofern im Vertrag keine abweichenden Regelungen getroffen wurden. Verträge enthalten häufig Haftungsausschlüsse oder -beschränkungen, die den Umfang der Haftung klar abgrenzen, insbesondere für Fälle leichter Fahrlässigkeit oder bei Kenntnis des Erwerbers von bestimmten Mängeln.

Typische Anwendungsbereiche von „Representations“

Unternehmenskaufverträge (Mergers & Acquisitions)

Im Rahmen von Unternehmenskaufverträgen dienen „Representations“ der Offenlegung und Absicherung über wesentliche Kennzahlen, Rechtsverhältnisse sowie bestehende Risiken. Hierzu zählen z. B. Erklärungen zur finanziellen Situation, bestehenden Verträgen, geistigen Eigentumsrechten, laufenden Rechtsstreitigkeiten und zur Einhaltung regulatorischer Vorgaben.

Immobilienrecht

Im Immobilienrecht kommen „Representations“ unter anderem bei der Zusicherung des lastenfreien Eigentums, der Genehmigungslage oder der baulichen Eigenschaften einer Immobilie zur Anwendung.

Kapitalmarkt- und Finanzierungsverträge

Im Bank- und Kapitalmarktrecht werden regelmäßig „Representations“ bezüglich der Bonität, Vollmacht, Vertretungsberechtigung sowie dem Nichtbestehen von Zahlungsschwierigkeiten abgegeben, um etwa Kreditauszahlungen abzusichern und Rückforderungsansprüche zu steuern.

Rechtsprechung und Gestaltung in der Vertragspraxis

Standardklauseln und Formulierungsbeispiele

In internationalen Musterverträgen finden sich standardisierte Formulierungen, beispielsweise:
„The Seller hereby represents and warrants that the Company has complied with all applicable laws and regulations as of the Closing Date.“
Solche Klauseln werden im Rahmen der Vertragsverhandlungen individuell angepasst, wobei Umfang und Präzision eine zentrale Rolle für die spätere Durchsetzbarkeit einnehmen.

Vertragliche Ausschlussfristen und Notice-Regelungen

Verträge enthalten oft Ausschlussfristen, innerhalb derer Ansprüche wegen Verletzung von „Representations“ geltend gemacht werden müssen. Hinzu treten Formerfordernisse, wie die schriftliche Anzeige von Falschdarstellungen („Notice of Claim“).

Internationales Privatrecht und Umsetzung im deutschen Vertragsrecht

Anwendbares Recht

Bei grenzüberschreitenden Geschäften ist das anwendbare Recht von entscheidender Bedeutung für die Auslegung und Wirksamkeit von „Representations“. Während das Common Law vergleichsweise weitreichende Haftungsfolgen kennt, ist im deutschen Recht ein höherer Grad an Individualisierung und deren ausdrückliche vertragliche Einbeziehung erforderlich.

Übertragung auf deutsches Vertragsrecht

Um Missverständnisse und Haftungsfallen zu vermeiden, wird in deutschsprachigen Verträgen häufig explizit geregelt, welche Aussagen als „Representations“, „Warranties“ oder „Garantie“ im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches gelten sollen. Zudem empfiehlt sich eine differenzierte Definition der Begriffe im Vertragstext.

Zusammenfassung

Das Rechtsinstitut der „Representations“ bildet im internationalen Wirtschaftsrecht ein zentrales Element zur Risikoverteilung, Transparenz und Haftungsregelung in Verträgen. Die genaue Ausgestaltung erfordert sorgfältige vertragliche Abstimmung, insbesondere bei grenzüberschreitenden Transaktionen. Während das Common Law weitgehende Schutzmechanismen im Zusammenhang mit „Representations“ bietet, sind im deutschen Vertragsrecht präzise Regelungen zur Anspruchsgrundlage und Durchsetzbarkeit erforderlich, um Missverständnisse und Haftungsrisiken zu vermeiden.


Dieser Beitrag liefert eine umfassende Darstellung des Begriffs „Representations“ im rechtlichen Kontext, erläutert typische Anwendungsbereiche, rechtliche Funktionen sowie die Umsetzung im deutschen Vertragsrecht und grenzt den Begriff systematisch von anderen Zusicherungen und Pflichten ab.

Häufig gestellte Fragen

Wann ist eine Representation im rechtlichen Sinne wirksam?

Eine Representation im rechtlichen Kontext ist dann wirksam, wenn sie zum Zeitpunkt der Abgabe gegenüber dem jeweiligen Erklärungsempfänger verbindlich ausgesprochen wird und alle gesetzlichen Anforderungen an eine rechtsgeschäftliche Erklärung erfüllt. Insbesondere muss die Representation eindeutig, bestimmt und wahrheitsgemäß sein sowie gegebenenfalls schriftlich oder in anderer gesetzlich vorgeschriebener Form erfolgen. Je nach Rechtsgebiet (z.B. Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht oder M&A-Transaktionen) ergeben sich unterschiedliche Anforderungen an Form und Inhalt. Zudem dürfen keine gesetzlichen Verbote oder sittenwidrige Inhalte vorliegen. Von entscheidender Bedeutung ist, dass derjenige, der die Representation abgibt, hierzu auch berechtigt und bevollmächtigt ist. Fehlt eine solche Berechtigung oder handelt die Person außerhalb ihres Vertretungsrahmens, kann die Representation unwirksam sein oder zu persönlichen Haftungsrisiken führen.

Welche rechtlichen Folgen hat eine falsche Representation?

Gibt eine Partei eine falsche Representation ab, können schwerwiegende rechtliche Konsequenzen eintreten. Im Vertragsrecht kann dies beispielsweise zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung gemäß § 123 BGB führen oder zu vertraglichen Schadenersatzansprüchen, wenn die Representation als Garantie oder Beschaffenheitsvereinbarung vereinbart wurde. Im Gesellschaftsrecht und bei Transaktionen sind falsche Representations oft Gegenstand von Gewährleistungs- und Freistellungsklauseln, die dem Vertragspartner umfangreiche Ansprüche eröffnen. Auch eine Haftung für Nebenpflichtverletzungen gemäß § 280 BGB kann ausgelöst werden. In besonders gravierenden Fällen, etwa bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, kann sogar eine deliktische Haftung nach § 823 BGB oder strafrechtliche Verantwortlichkeit infrage kommen.

Welche Abgrenzung besteht zwischen Representations und Warranties im juristischen Sprachgebrauch?

Obwohl „Representations“ und „Warranties“ im deutschen Recht oft gemeinsam (zum Beispiel in internationalen M&A-Verträgen als „Zusicherungen und Garantien“) übersetzt werden, handelt es sich juristisch betrachtet um unterschiedliche Institute. Eine Representation ist eine Tatsachenbehauptung über gegenwärtige oder vergangene Umstände, während eine Warranty eine vertragliche Zusicherung oder Garantie über den Bestand oder das Eintreten eines bestimmten Umstandes ist. Rechtlich relevant wird die Unterscheidung vor allem bei der Frage, ob bei Unrichtigkeit Schadenersatzforderungen (insbesondere aus Vertrag) oder Rücktrittsrechte, oder sogar eine Anfechtung infolge von Täuschung möglich sind. Im Common Law führen fehlerhafte Representations tendenziell zu Ansprüchen wegen Misrepresentation, während fehlerhafte Warranties vertragliche Schadenersatzansprüche begründen.

Inwieweit können Representations vertraglich ausgeschlossen oder modifiziert werden?

Die Parteien eines Vertrags können den Umfang und die Reichweite von Representations grundsätzlich frei gestalten, sofern keine gesetzlichen Verbote oder zwingende Vorschriften dagegensprechen. Häufig wird in internationalen Verträgen durch sogenannte „Entire Agreement“-Klauseln geregelt, dass außerhalb des Vertrages abgegebene Representations keine Wirkung entfalten. Ebenso können Haftungsausschlüsse (Disclaimers) oder Einschränkungen hinsichtlich Kenntnis und Sorgfaltspflichten im Vertrag vereinbart werden. Dies gilt jedoch nur, soweit solche Vereinbarungen nicht gegen zwingende Vorschriften, insbesondere solche des Verbraucherschutzes oder des AGB-Rechts (§§ 305 ff. BGB) verstoßen. Im Einzelfall können bestimmte Representations, etwa bezüglich der Verkehrsfähigkeit einer Sache, gesetzlichen Mindestanforderungen unterliegen, die auch durch Vertrag nicht abbedungen werden können.

Wer trägt die Beweislast im Streitfall um die Richtigkeit einer Representation?

Die Beweislast für die Richtigkeit einer Representation liegt im Regelfall bei demjenigen, der sich auf die Unrichtigkeit beruft, typischerweise also beim Vertragspartner, dem die Representation abgegeben wurde. Dieser muss im Streitfall nachweisen, dass die abgegebene Representation tatsächlich unzutreffend war und ihm hierdurch ein Schaden entstanden ist. Im Bereich der Garantien oder ausdrücklich als solche vereinbarten Beschaffenheitszusicherungen kann sich die Beweislast jedoch umkehren, sodass der Garantiegeber nachweisen muss, dass der garantierte Umstand tatsächlich vorliegt. Gerichtliche Praxis und Vertragsgestaltung spielen in dieser Frage eine erhebliche Rolle, ebenso wie die Formulierung von Beweisregeln im Vertrag selbst („burden of proof“-Klauseln).

Welche Rolle spielen Representations bei Unternehmensübernahmen (M&A-Transaktionen)?

Bei M&A-Transaktionen haben Representations eine zentrale Bedeutung, da sie dem Käufer Einblick in wesentliche rechtliche und wirtschaftliche Gegebenheiten des Zielunternehmens geben. Klassische Beispiele hierfür sind Representations zur Eigentumssituation an Aktien oder Vermögenswerten, zur Ordnungsmäßigkeit der Buchhaltung, zum Bestehen von laufenden Gerichtsverfahren oder zur Einhaltung von Compliance-Regeln. Sie dienen dem Käufer dazu, Risiken zu identifizieren und im Rahmen der Vertragsverhandlungen abzusichern, beispielsweise durch Preisnachlässe, Kaufpreisrückbehalte oder Freistellungen (Indemnities). Unrichtige oder unvollständige Representations können zu erheblichen Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüchen führen und sind häufig die Grundlage für langwierige Auseinandersetzungen nach Durchführung des Unternehmenskaufs.

Wie sind Representations im Lichte des deutschen Verbraucherschutzrechts zu beurteilen?

Im deutschen Verbraucherschutzrecht unterliegen Representations besonderen Restriktionen und Transparenzanforderungen. Wird beispielsweise einem Verbraucher eine Representation zum Zustand einer Ware gegeben, genießt dieser umfassenden Schutz durch das Gewährleistungsrecht sowie Schutz vor irreführenden Angaben gemäß §§ 434 ff. BGB und dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Haftungsausschlüsse oder Einschränkungen von Representations sind gegenüber Verbrauchern oftmals unwirksam, sofern sie den Verbraucher unangemessen benachteiligen (§ 309 BGB). Zudem ist der Unternehmer verpflichtet, wahre, vollständige und nicht irreführende Informationen zur Verfügung zu stellen, widrigenfalls können Bußgelder, Abmahnungen oder Schadensersatzforderungen drohen.