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Nichtverheiratete Lebensgemeinschaft

Begriff und rechtliche Einordnung der Nichtverheirateten Lebensgemeinschaft

Die nichtverheiratete Lebensgemeinschaft bezeichnet das Zusammenleben zweier Personen in einer partnerschaftlichen Beziehung, ohne dass eine Eheschließung oder eine eingetragene Partnerschaft vorliegt. Diese Form des Zusammenlebens ist in Deutschland weit verbreitet und wird häufig auch als „wilde Ehe“ oder „eheähnliche Gemeinschaft“ bezeichnet. Im Gegensatz zur Ehe besteht für die nichtverheiratete Lebensgemeinschaft keine spezielle gesetzliche Regelung, was zu Besonderheiten im Hinblick auf Rechte und Pflichten der Partner führt.

Rechtlicher Status der Partner

Partner einer nichtverheirateten Lebensgemeinschaft gelten rechtlich als Einzelpersonen. Sie sind weder durch ein besonderes Gesetz miteinander verbunden noch genießen sie den besonderen Schutz, den die Ehe bietet. Dies hat Auswirkungen auf verschiedene Bereiche wie Vermögensaufteilung, Unterhaltspflichten sowie Erb- und Steuerrecht.

Vermögensrechtliche Aspekte

In einer nichtverheirateten Lebensgemeinschaft bleibt das Vermögen beider Partner grundsätzlich getrennt. Jeder behält sein Eigentum an eingebrachten oder während des Zusammenlebens erworbenen Gegenständen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Gemeinsame Anschaffungen können beiden gemeinsam gehören; dies sollte jedoch möglichst klar dokumentiert werden.

Unterhaltsfragen bei Trennung

Im Falle einer Trennung besteht zwischen den Partnern grundsätzlich kein Anspruch auf Unterhalt – anders als bei Eheleuten nach einer Scheidung. Ausnahmen können sich nur aus vertraglichen Vereinbarungen ergeben oder wenn gemeinsame Kinder betreut werden.

Miet- und Wohnrechtliche Fragen

Lebt ein Paar gemeinsam in einer Mietwohnung, ist entscheidend, wer im Mietvertrag steht. Nur diese Person hat gegenüber dem Vermieter Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag; der andere Partner kann daraus keine Ansprüche ableiten.

Kinder in der Nichtverheirateten Lebensgemeinschaft

Sorgerecht und Umgangsrecht

Wird während des Bestehens einer nichtverheirateten Lebensgemeinschaft ein Kind geboren, erhält zunächst die Mutter das alleinige Sorgerecht. Das gemeinsame Sorgerecht kann durch eine entsprechende Erklärung beim Jugendamt beantragt werden.

Unterhaltsansprüche für Kinder

Unabhängig vom Beziehungsstatus sind beide Elternteile verpflichtet, für ihr gemeinsames Kind zu sorgen – sowohl finanziell als auch persönlich. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, erfüllt seine Pflicht meist durch Betreuung; der andere leistet Barunterhalt.

Erbrechtliche Situation von Partnern ohne Trauschein

Nicht verheiratete Partner haben kein gesetzliches Erbrecht am Nachlass ihres verstorbenen Partners. Ohne Testament erben ausschließlich Verwandte beziehungsweise Kinder des Verstorbenen sowie gegebenenfalls dessen Ehepartnerin oder -partner aus früherer Verbindung.

Möglichkeiten zur Absicherung

Soll ein nichtehelicher Partner im Todesfall abgesichert werden,
kann dies nur über individuelle Regelungen wie Testamente oder Verträge erfolgen.

Nichtverheiratete Lebensgemeinschaft im Steuerrecht

Nicht verheiratete Paare gelten steuerlich jeweils als Einzelpersonen
und profitieren daher beispielsweise nicht vom Splittingtarif für Eheleute.
Auch Freibeträge etwa bei Schenkungen oder Erbschaften fallen geringer aus
als bei verheirateten Paaren.

Zuwendungen untereinander

Schenkungen zwischen den Partnern unterliegen denselben steuerlichen Regeln wie Zuwendungen an fremde Dritte,
sofern keine anderen verwandtschaftlichen Beziehungen bestehen.


Häufig gestellte Fragen zur Nichtverheirateten Lebensgemeinschaft (FAQ)

Können wir gemeinsam Verträge abschließen?

Nicht verheiratete Paare können gemeinsam Verträge abschließen,
beispielsweise zum Kauf von Möbeln oder eines Autos.
Es empfiehlt sich dabei stets festzuhalten,
wer Vertragspartner ist beziehungsweise wem welche Anteile zustehen.

Darf mein nichtehelicher Partner mich im Krankenhaus besuchen?

Einen gesetzlichen Anspruch auf Auskunftserteilung gegenüber Ärzten haben nur enge Angehörige.
Ohne Vollmacht kann es daher Einschränkungen geben;
eine Vorsorgevollmacht schafft hier Klarheit.

Besteht Anspruch auf Witwen- bzw. Witwerrente?

Nicht verheirate Personen erhalten keine Hinterbliebenenrente nach dem Tod ihres Partners;
dieser Anspruch besteht ausschließlich für Ehegatten beziehungsweise eingetragene Partnerschaften.

Können wir uns gegenseitig absichern?

Nichtehelische Paare können sich gegenseitig absichern –
zum Beispiel über private Versicherungsverträge,
Testamente
oder Vollmachten. 

Müssen wir unsere Beziehung irgendwo anmelden?

Für die Führung einer nichtehelischen Gemeinschaft gibt es keine Meldepflicht;
es genügt die Anmeldung jedes Einzelnen beim Einwohnermeldeamt mit jeweiliger Adresse. 

Darf mein nichtehelischer Partner meine Kinder adoptieren?

Einer Adoption bedarf es besonderer Voraussetzungen;
grundsätzlich ist eine Stiefkindadoption möglich,
wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. 

Besteht nach Trennung Anspruch auf Zugewinnausgleich? <P>Zugewinnausgleichsansprüche entstehen ausschließlich zwischen Eheleuten;
bei Auflösung einer nichtehelischen Gemeinschaft gibt es keinen gesetzlichen Ausgleichsanspruch bezüglich während des Zusammenlebens erworbener Vermögenswerte.