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Unterhalt

Begriff und Bedeutung von Unterhalt

Der Begriff „Unterhalt“ bezeichnet im rechtlichen Sinne die Verpflichtung einer Person, für den Lebensbedarf einer anderen Person aufzukommen. Diese Verpflichtung kann sich aus familiären Beziehungen ergeben, etwa zwischen Eltern und Kindern oder zwischen Ehegatten. Ziel des Unterhalts ist es, den notwendigen Lebensunterhalt sicherzustellen, wenn eine Person dazu selbst nicht in der Lage ist.

Arten des Unterhalts

Kindesunterhalt

Kindesunterhalt betrifft die finanzielle Unterstützung von minderjährigen und unter bestimmten Voraussetzungen auch volljährigen Kindern durch ihre Eltern. Der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, leistet in der Regel Barunterhalt. Der andere Elternteil erfüllt seine Pflicht meist durch Betreuung und Versorgung (Naturalunterhalt).

Ehegattenunterhalt

Ehegatten können während der Ehe sowie nach einer Trennung oder Scheidung verpflichtet sein, einander finanziell zu unterstützen. Während des Zusammenlebens spricht man vom Familienunterhalt; nach Trennung oder Scheidung unterscheidet man zwischen Trennungs- und nachehelichem Unterhalt.

Elternunterhalt

Erwachsene Kinder können verpflichtet sein, ihren bedürftigen Eltern finanziell beizustehen – insbesondere dann, wenn diese pflegebedürftig sind oder ihren eigenen Lebensbedarf nicht mehr decken können.

Voraussetzungen für einen Unterhaltsanspruch

Ein Anspruch auf Unterhaltsleistungen setzt voraus, dass eine Bedürftigkeit besteht: Die unterstützungsberechtigte Person kann ihren notwendigen Lebensbedarf nicht selbst decken. Gleichzeitig muss die verpflichtete Person leistungsfähig sein – sie darf also durch die Zahlung des Unterhalts selbst nicht in Not geraten.

Berechnung des Unterhaltsbetrags

Die Höhe des zu zahlenden Betrags richtet sich nach verschiedenen Faktoren wie Einkommen und Vermögen beider Parteien sowie dem konkreten Bedarf der unterstützten Person. Für bestimmte Fälle gibt es Richtlinien zur Orientierung bei der Berechnung (zum Beispiel Tabellenwerke). Auch individuelle Umstände wie besondere Belastungen werden berücksichtigt.

Dauer der Unterhaltsverpflichtung

Die Dauer hängt von Art und Grund des Anspruchs ab: Kindesunterhalt wird meist bis zum Abschluss einer ersten Berufsausbildung gezahlt; Ehegatten- oder Elternunterhalte bestehen so lange fort wie Bedürftigkeit vorliegt beziehungsweise keine Eigenversorgung möglich ist.

Zahlungsformen beim Unterhalt

Unterhaltsleistungen erfolgen entweder als regelmäßige Geldzahlungen (Barunterhalt) oder durch direkte Versorgung mit Unterkunft, Nahrung sowie weiteren Leistungen (Naturalunterhalt). In manchen Fällen sind auch Einmalzahlungen möglich.

Anpassung und Beendigung von Unterhaltsansprüchen

Verändern sich wesentliche Umstände – etwa Einkommenserhöhungen/-minderungen oder veränderte Bedürfnisse -, kann eine Anpassung verlangt werden. Endet die Bedürftigkeit dauerhaft oder tritt ein anderer Ausschlussgrund ein (wie Wiederheirat), entfällt auch die Zahlungspflicht.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Unterhalt

Wer ist grundsätzlich zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet?

Zur Zahlung verpflichtet sind meist nahe Angehörige wie Eltern gegenüber Kindern sowie Ehegatten untereinander; unter bestimmten Voraussetzungen auch Kinder gegenüber ihren bedürftigen Eltern.

Muss immer Geld gezahlt werden?

Nicht immer erfolgt die Unterstützung als Geldzahlung; häufig wird sie auch durch Betreuung und Versorgung erbracht.

Können mehrere Personen gleichzeitig unterhaltsberechtigt sein?

Theoretisch ja: Es kann vorkommen, dass jemand mehreren Personen gegenüber gleichzeitig zu Zahlungen verpflichtet ist – beispielsweise einem Kind sowie einem geschiedenen Ehepartner.

Besteht ein Anspruch auf rückwirkende Zahlungen?

Nicht in jedem Fall besteht ein Recht auf rückwirkende Leistungen; dies hängt davon ab, ob zuvor bereits Ansprüche geltend gemacht wurden.

Kann sich die Höhe des zu zahlenden Betrags ändern?

Sowohl Veränderungen beim Einkommen als auch geänderte Bedarfe können dazu führen, dass bestehende Zahlungsbeträge angepasst werden müssen.

Müssen eigene Einkünfte angerechnet werden?

Einkünfte aus Arbeit oder Vermögen mindern grundsätzlich den Bedarf an Unterstützungsleistungen; sie werden daher bei Berechnungen berücksichtigt.