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Scheidung

Begriff und Bedeutung der Scheidung

Die Scheidung bezeichnet die formelle und rechtliche Auflösung einer Ehe durch ein Gericht. Sie beendet das bestehende Eheverhältnis zwischen zwei Personen, sodass beide Partner wieder ledig sind und neue Ehen eingehen können. Die Scheidung ist in Deutschland ausschließlich durch eine gerichtliche Entscheidung möglich. Ziel des Verfahrens ist es, die rechtlichen Bindungen der Ehepartner zu lösen und die Folgen für beide Parteien sowie gemeinsame Kinder verbindlich zu regeln.

Voraussetzungen für eine Scheidung

Eine Scheidung setzt voraus, dass die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass sie wiederhergestellt wird. In den meisten Fällen muss das sogenannte Trennungsjahr abgewartet werden: Die Eheleute leben mindestens ein Jahr getrennt voneinander, bevor das Gericht über den Antrag entscheidet. In besonderen Ausnahmefällen kann eine sofortige Auflösung erfolgen, wenn das Festhalten an der Ehe unzumutbar wäre.

Trennungsjahr

Das Trennungsjahr dient dazu festzustellen, ob die Ehe tatsächlich gescheitert ist oder ob eine Versöhnung noch möglich erscheint. Während dieser Zeit müssen beide Partner getrennte Haushalte führen oder zumindest innerhalb einer gemeinsamen Wohnung wirtschaftlich unabhängig voneinander leben.

Scheidungsantrag

Der Antrag auf Scheidung wird bei dem zuständigen Familiengericht eingereicht. Mindestens einer der beiden Eheleute muss diesen Antrag stellen; im Idealfall stimmen beide Parteien dem Verfahren zu (einvernehmliche Scheidung). Ist dies nicht der Fall (streitige Scheidung), prüft das Gericht besonders sorgfältig alle Umstände des Einzelfalls.

Ablauf des gerichtlichen Verfahrens zur Scheidung

Das gerichtliche Verfahren beginnt mit dem Eingang des Antrags beim Familiengericht. Das Gericht prüft zunächst die Voraussetzungen für eine Auflösung der Ehe sowie alle notwendigen Unterlagen wie Heiratsurkunde oder Nachweise über Einkommen und Vermögen beider Partner.
Im Rahmen eines Anhörungstermins erhalten beide Parteien Gelegenheit zur Stellungnahme zum Verlauf ihrer Beziehung sowie zu den Gründen für ihr Getrenntleben.
Nach Abschluss aller Prüfungen spricht das Gericht schließlich die Entscheidung aus – entweder wird die Ehe geschieden oder aber abgelehnt, falls wesentliche Voraussetzungen fehlen sollten.

Scheidungstermin vor Gericht

Im sogenannten mündlichen Termin erscheinen in der Regel beide Eheleute persönlich vor dem Richter beziehungsweise vor der Richterin. Hier werden Fragen zum Ablauf des Trennungsjahres sowie zur endgültigen Zerrüttung gestellt; auch offene Folgesachen wie Unterhalt oder Sorgerecht können thematisiert werden.
Mit Verkündung des Beschlusses gilt die Ehe als rechtskräftig aufgelöst – sofern keine Rechtsmittel eingelegt werden.

Folgen einer Scheidung: Rechtliche Aspekte im Überblick

Zugewinnausgleich

Während einer bestehenden Zugewinngemeinschaft erfolgt nach Beendigung der Ehe ein Ausgleich von Vermögenszuwächsen beider Partner während ihrer gemeinsamen Zeit als Paar. Ziel ist es dabei sicherzustellen, dass keiner von beiden einen unangemessenen finanziellen Vorteil aus dem Ende erhält.

Unterhaltsansprüche

Nach Auflösung bestehen unter bestimmten Bedingungen Ansprüche auf Unterhalt gegenüber dem früheren Partner – etwa wenn ein Teil wegen Kinderbetreuung oder Krankheit seinen Lebensunterhalt nicht selbst sichern kann.

Sorgerecht & Umgangsrecht

Sind gemeinsame minderjährige Kinder betroffen, regelt das Familiengericht Fragen rund um elterliches Sorgerecht sowie Umgangsrechte beider Elternteile neu mit Blick auf deren Wohl.

Kindschaftssachen im Zusammenhang mit einer Scheidung

Hierzu zählen insbesondere Entscheidungen über Aufenthaltsbestimmungsrecht (bei wem lebt das Kind?), Besuchsregelungen sowie finanzielle Verpflichtungen wie Kindesunterhalt.

Namen nach erfolgter Ehescheidung

Mit Wirksamwerden steht jedem ehemaligen Partner frei darüber zu entscheiden,
ob er seinen bisherigen Namen behält oder wieder einen früheren Geburtsnamen annimmt bzw. einen anderen geführten Namen wählt.

Kostenaspekte bei einer Ehescheidung

Die Kosten setzen sich zusammen aus Gerichtsgebühren
und weiteren Auslagen,
die abhängig vom Einkommen,
Vermögen
und Umfang eventuell streitiger Folgesachen variieren können.
In bestimmten Fällen besteht Anspruch auf staatliche Unterstützung zur Deckung dieser Kosten.
Auch Vereinbarungen zwischen den Beteiligten können Einfluss nehmen,
etwa durch außergerichtliche Einigungen über einzelne Streitpunkte.






Häufig gestellte Fragen zum Thema Scheidung (FAQ)

Muss immer ein Jahr getrennt gelebt werden?

Ehepaare müssen in aller Regel mindestens zwölf Monate getrennt leben („Trennungsjahr“), bevor sie geschieden werden können. Nur in seltenen Ausnahmefällen kann dieses Erfordernis entfallen.

Können sich auch Paare ohne Zustimmung beider Seiten scheiden lassen?

Einer Person genügt es grundsätzlich allein einen Antrag einzureichen; stimmt jedoch nur eine Partei zu („streitige“ Situation), prüft das Familiengericht besonders sorgfältig alle Umstände rund um Trennung und Zerrüttung.

Bekommt jeder automatisch Unterhalt nach einer Trennung?

Nicht jeder hat automatisch Anspruch auf Zahlungen vom ehemaligen Partner nach Beendigung; maßgeblich sind individuelle Faktoren wie Betreuung gemeinsamer Kinder oder eigene Erwerbsfähigkeit.

Müssen sich Eltern immer gemeinsam um ihre Kinder kümmern?


Grundsätzlich bleibt gemeinsames Sorgerecht bestehen.
Das Familiengericht entscheidet jedoch im Einzelfall,
ob Änderungen notwendig sind,
beispielsweise wenn dies zum Wohl eines Kindes erforderlich erscheint.

Darf ich meinen Nachnamen nach Ende meiner Partnerschaft ändern?



Nach Abschluss steht jedem frei,
seinen bisherigen Namen weiterzuführen
oder erneut einen früheren Geburtsnamen anzunehmen.

Müssen sämtliche Vermögenswerte geteilt werden?



Im Regelfall findet lediglich ein Ausgleich statt
bezüglich während gemeinsamer Zeit erworbenem Zugewinn;
eigenes eingebrachtes Vermögen bleibt hiervon unberührt.

Können Vereinbarungen außerhalb eines Gerichts getroffen werden?



Es besteht grundsätzlich Möglichkeit,
bestimmte Punkte bereits außergerichtlich miteinander festzulegen;
diese Absprachen bedürfen jedoch meist besonderer Formvorschriften
damit sie wirksam bleiben.