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nasciturus

Begriffserklärung: Was bedeutet „nasciturus“?

Der Begriff nasciturus stammt aus dem Lateinischen und bedeutet wörtlich übersetzt „der, der geboren werden wird“. Im rechtlichen Kontext bezeichnet der Begriff ein bereits gezeugtes, aber noch nicht geborenes Kind. Der nasciturus ist also das ungeborene Kind im Mutterleib, das sich zwischen Empfängnis und Geburt befindet.

Rechtliche Stellung des nasciturus

Dem nasciturus kommt in verschiedenen Rechtsbereichen eine besondere Bedeutung zu. Obwohl er noch nicht geboren ist, wird ihm unter bestimmten Voraussetzungen eine eigene rechtliche Position eingeräumt. Dies betrifft insbesondere Bereiche wie das Erbrecht, das Familienrecht sowie den Schadensersatz.

Erbrechtliche Aspekte

Im Erbrecht kann ein nasciturus als potenzieller Erbe betrachtet werden. Das bedeutet: Wenn zum Zeitpunkt eines Erbfalls ein Kind bereits gezeugt wurde, aber noch nicht geboren ist, kann es unter bestimmten Bedingungen so behandelt werden, als wäre es schon auf der Welt. Dadurch soll verhindert werden, dass dem ungeborenen Kind durch den Todesfall eines nahen Angehörigen Nachteile entstehen.

Schadensersatz und Schutzrechte

Auch im Bereich des Schadensersatzrechts spielt der nasciturus eine Rolle. Wird beispielsweise die Gesundheit des ungeborenen Kindes durch einen Unfall oder eine andere schädigende Handlung beeinträchtigt oder geschädigt – etwa während der Schwangerschaft -, können daraus Ansprüche entstehen. Diese Ansprüche stehen dann nachträglich dem geborenen Kind zu.

Kindschafts- und Familienrechtliche Bedeutung

Im Kindschafts- und Familienrecht wird dem nasciturus ebenfalls Beachtung geschenkt. So können bestimmte Rechte oder Pflichten gegenüber einem noch ungeborenen Kind bestehen – etwa bei Unterhaltsfragen oder Sorgerechtsangelegenheiten nach einer Trennung der Eltern während einer Schwangerschaft.

Bedingungen für die Rechtsfähigkeit des nasciturus

Die Zuerkennung von Rechten an den nasciturus steht meist unter einer Bedingung: Das Kind muss lebend zur Welt kommen (Lebendgeburt). Erst mit diesem Ereignis entfalten viele Regelungen ihre volle Wirkung rückwirkend ab dem Zeitpunkt seiner Zeugung. Kommt es hingegen zu einer Totgeburt oder Fehlgeburt vor Eintritt dieser Bedingungen, entfallen diese besonderen Rechte in aller Regel wieder rückwirkend.

Bedeutung im Alltag und Abgrenzung zum geborenen Menschen

Der Unterschied zwischen einem bereits geborenen Menschen und einem nasciturus liegt darin begründet, dass letzterer zwar gewisse Schutzrechte genießt – jedoch keine uneingeschränkte Rechtsfähigkeit besitzt wie ein lebender Mensch nach der Geburt. Die Sonderstellung dient dazu sicherzustellen, dass auch Ungeborene in wichtigen Lebenssituationen berücksichtigt werden können.

Häufig gestellte Fragen zum Thema „nasciturus“ (FAQ)

Welche Rechte hat ein nasciturus?

Ein nacisturus kann bestimmte Rechte erhalten – beispielsweise im Erbfall oder bei Schadensersatzansprüchen -, sofern er lebend zur Welt kommt.

Zählt ein nacisturus als Person?

Noch nicht vollständig; er gilt als werdende Person mit eingeschränkter Rechtsposition bis zur Geburt.

Kann ein nacisturus erben?

Sollte beim Tod eines Angehörigen bereits eine Empfängnis stattgefunden haben, kann das ungeborene Kind grundsätzlich am Nachlass beteiligt sein.

Müssen Eltern für einen nacisturus Unterhalt zahlen?

Nicht direkt; jedoch können Unterhaltsansprüche ab Geburt geltend gemacht werden beziehungsweise vorbereitende Maßnahmen getroffen sein.

Können Schäden am nacisturus ersetzt verlangt werden?

Sollte während der Schwangerschaft durch Dritte Schaden verursacht worden sein und kommt das Kind lebend zur Welt, sind Ersatzansprüche möglich.

Bekommt ein totgeborenes Kind dieselben Rechte wie ein nacisturus?

Denn viele Sonderregelungen zugunsten des Nacisiturs setzen voraus,dass dieser lebendig geboren wird; andernfalls entfallen sie meist rückwirkend.