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Internetkriminalität

Begriff und Abgrenzung der Internetkriminalität

Internetkriminalität bezeichnet rechtswidrige Handlungen, die entweder das Internet, digitale Netzwerke und informationstechnische Systeme unmittelbar angreifen oder bei denen das Internet als Tatmittel zur Begehung klassischer Delikte genutzt wird. Im engeren Sinn umfasst der Begriff Angriffe auf die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten und Systemen. Im weiteren Sinn fallen darunter auch Vermögensdelikte, Persönlichkeitsrechtsverletzungen und Verstöße gegen Schutzvorschriften, die über Online-Dienste, soziale Netzwerke, E-Mail oder andere digitale Kommunikationswege stattfinden.

Die Erscheinungsformen sind vielfältig und reichen von Betrugskonstellationen im Online-Handel über Erpressung mittels Schadsoftware bis hin zur unbefugten Datenbeschaffung, der Verbreitung rechtswidriger Inhalte und Verletzungen geistiger Eigentumsrechte. Das Feld ist grenzüberschreitend geprägt, da Tatmittel, Tatorte und Erfolgsorte in verschiedenen Staaten liegen können.

Rechtsgüter und typische Tatfelder

Angriffe auf Systeme und Daten

Geschützt werden insbesondere Daten, IT-Systeme und Netzwerke. Typische Erscheinungen sind das Ausspähen oder Abfangen von Daten, das unbefugte Eindringen in Systeme, die Manipulation von Datenbeständen, die Lahmlegung von Diensten (z. B. durch massenhafte Anfragen) sowie Erpressungen durch Verschlüsselung von Unternehmens- oder Personendaten.

Vermögensdelikte im Internet

Hierzu zählen Täuschungskonstellationen in Onlineshops, betrügerische Anlage- und Investitionsangebote, Zahlungsabgriff durch gefälschte Webseiten oder Nachrichten, Kontoübernahmen sowie Manipulationen im Zahlungsverkehr. Auch der Handel mit gestohlenen Zugangsdaten und digitalen Zahlungsmitteln ist erfasst.

Persönlichkeitsrechtsverletzungen und Kommunikation

Betroffen sind das Ansehen und die persönliche Entfaltung. Dazu gehören Identitätsmissbrauch, Beleidigungen und Diffamierungen, gezielte Falschbehauptungen, unbefugte Veröffentlichung privater oder intimer Inhalte, unzulässige Kontaktaufnahmen, Belästigungen und die Verbreitung menschenverachtender Inhalte.

Geistiges Eigentum und Wettbewerb

Rechtsverletzungen können sich auf urheberrechtlich geschützte Werke, Marken, geschäftliche Bezeichnungen und Geschäftsgeheimnisse beziehen. Erfasst sind etwa unbefugte Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung von Werken, Produktpiraterie, Nachahmung, die Umgehung technischer Schutzmaßnahmen und der unlautere Erwerb oder Gebrauch vertraulicher Informationen.

Besondere Bereiche

Kinder- und jugendgefährdende Inhalte

Die Verbreitung, der Erwerb oder Besitz bestimmter Inhalte sowie das Anbahnen von Kontakten zu Minderjährigen über digitale Dienste werden durch spezielle Straf- und Schutzvorschriften geahndet.

Illegale Marktplätze und Darknet-Strukturen

Der Handel mit verbotenen Waren und Diensten über anonymisierende Netzwerke fällt in den Bereich organisierter Internetkriminalität. Er betrifft neben Vermögens- auch Gesundheits- und Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit.

Rechtlicher Rahmen

Strafrecht

Internetkriminalität wird durch allgemeine und spezielle Straftatbestände erfasst. Dazu gehören Computerdelikte, Betrugs- und Erpressungstatbestände, Delikte gegen die persönliche Ehre und die sexuelle Selbstbestimmung, Schutzvorschriften zugunsten Minderjähriger, Verstöße gegen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie Urheber- und Kennzeichenverletzungen. Versuch und Vorbereitungshandlungen können je nach Delikt einbezogen sein. Auch die Beteiligung, etwa durch Unterstützungshandlungen, ist erfasst.

Nebenstrafrecht und Aufsichtsrecht

Daneben greifen Regelungen des Datenschutzes, des Jugendmedienschutzes, des Telekommunikations- und Telemediendiensterechts sowie des Finanz- und Aufsichtsrechts. Aufsichtsbehörden können bei Verstößen Anordnungen treffen und Bußgelder verhängen. Für Betreiber kritischer oder wesentlicher Dienste bestehen besondere Sicherheits- und Meldepflichten zu IT-Sicherheitsvorfällen.

Zivilrecht

Betroffene können zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung, Berichtigung, Auskunft und Schadensersatz geltend machen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen kommen auch immaterielle Schadensersatzansprüche in Betracht. Bei Verletzungen geistigen Eigentums sind zudem Vernichtungs-, Rückruf- und Auskunftsansprüche vorgesehen.

Haftung von Plattformen und Diensteanbietern

Diensteanbieter sind im Grundsatz nicht verpflichtet, sämtliche Inhalte vorab zu überwachen. Ab Kenntnis konkreter Rechtsverletzungen treffen sie allerdings Prüf- und Handlungspflichten, etwa zur Entfernung oder Sperrung rechtswidriger Inhalte. Für eigene Inhalte gelten strengere Maßstäbe als für fremde, durch Nutzer bereitgestellte Inhalte. Nationale und europäische Regelwerke konkretisieren Sorgfalts-, Transparenz- und Berichtspflichten.

Strafverfolgung und Verfahren

Zuständigkeit und internationales Recht

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Ort der Tathandlung und dem Ort des Erfolgseintritts. Bei grenzüberschreitenden Taten kann die Strafverfolgung mehrerer Staaten einschlägig sein. Internationale Zusammenarbeit erfolgt über Rechtshilfe, gemeinsame Ermittlungsgruppen und Polizeikooperationen. Auslieferung und Überstellung richten sich nach zwischenstaatlichen Vereinbarungen und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Ermittlungsmaßnahmen und digitale Beweise

Digitale Spuren wie Protokolldaten, IP-Adressen, Kommunikationsmetadaten, Geräteauswertungen, Cloud-Inhalte und Sicherungskopien sind zentrale Beweismittel. Ihre Erhebung und Sicherung unterliegt den Anforderungen an Rechtsgrundlage, Zweckbindung, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit. Für eingriffsintensive Maßnahmen sind richterliche Anordnungen vorgesehen. Die Beweissicherung folgt forensischen Standards, etwa zur Sicherung von Datenintegrität mittels Prüfwerten und zur Dokumentation der Beweismittelkette.

Zusammenarbeit mit Plattformen und Providern

Dienstanbieter können rechtlich verpflichtet sein, Bestands- und Nutzungsdaten bereitzustellen, Inhalte zu sichern oder zu entfernen und Maßnahmen zur Beendigung fortdauernder Rechtsverletzungen zu ergreifen. Die Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen gesetzlicher Auskunfts- und Sicherungstitel sowie internationaler Rechtshilfe.

Sanktionen und Nebenfolgen

Der Sanktionsrahmen reicht von Geld- über Freiheitsstrafen bis hin zu Nebenstrafen und Maßregeln. Zusätzlich sind Einziehung von Tatmitteln und Erträgen, Sperren oder Stilllegung rechtswidriger Angebote, Löschung rechtswidriger Inhalte sowie berufs- oder gewerberechtliche Maßnahmen möglich. In Aufsichtsverfahren kommen Bußgelder und aufsichtsrechtliche Anordnungen hinzu.

Unternehmen und Organisationen

Organisationen unterliegen je nach Branche besonderen Pflichten zum Schutz informationstechnischer Systeme, zur Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle und zur Zusammenarbeit mit Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden. Die Verantwortlichkeit kann Organisationen, Leitungspersonen und handelnde Einzelpersonen betreffen. Zivilrechtlich kommen vertragliche und deliktische Haftung in Betracht, etwa bei unzureichender Datensicherheit, unzulässiger Datenverarbeitung oder Pflichtverletzungen im Rahmen des Plattformbetriebs.

Betroffene Personen

Die Rechtsordnung bietet Schutzmechanismen gegen Eingriffe in Vermögen, Ehre, Privat- und Intimsphäre sowie gegen die missbräuchliche Nutzung persönlicher Daten. Neben strafrechtlicher Ahndung stehen Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung, Berichtigung, Gegendarstellung, Auskunft und Schadensersatz zur Verfügung, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Aus datenschutzrechtlicher Perspektive bestehen Rechte auf Auskunft, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung gegenüber Verantwortlichen.

Abgrenzung zu verwandten Begriffen

Internetkriminalität überschneidet sich mit dem Begriff der Cyberkriminalität, der auch Angriffe jenseits des öffentlichen Internets erfasst. Abzugrenzen sind ferner Fragen der IT-Sicherheit als organisatorisch-technische Disziplin sowie staatlich-militärische Operationen im Cyberraum, die gesonderten Regeln unterliegen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Internetkriminalität

Was fällt rechtlich unter Internetkriminalität?

Erfasst sind Delikte, die sich gegen Daten, IT-Systeme und digitale Dienste richten oder bei denen das Internet als Tatmittel dient. Dazu zählen Systemangriffe, Betrugskonstellationen, Erpressungen, Identitätsmissbrauch, Persönlichkeitsrechtsverletzungen, Urheber- und Kennzeichenverletzungen sowie die Verbreitung verbotener Inhalte.

Wer ist zuständig, wenn Täter oder Server im Ausland sitzen?

Zuständig können sowohl Behörden am Handlungsort als auch am Erfolgsort sein. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten erfolgt die Verfolgung regelmäßig in Zusammenarbeit mehrerer Staaten über Rechtshilfe, gemeinsame Ermittlungsgruppen und Polizeikooperationen. Maßgeblich sind die anwendbaren nationalen Regeln und internationale Abkommen.

Welche Strafen drohen bei Internetkriminalität?

Je nach Delikt kommen Geld- und Freiheitsstrafen in unterschiedlicher Höhe in Betracht. Zusätzlich sind Nebenfolgen wie Einziehung von Tatmitteln und Erträgen, Löschung oder Sperrung rechtswidriger Inhalte sowie berufs- oder gewerberechtliche Maßnahmen möglich. In Aufsichtsverfahren können Bußgelder verhängt werden.

Wie werden digitale Beweise rechtlich behandelt?

Digitale Beweise unterliegen den allgemeinen Beweisregeln. Ihre Erhebung und Verwertung setzt eine rechtliche Grundlage voraus und muss erforderlich und verhältnismäßig sein. Integrität und Authentizität werden durch forensische Methoden gesichert und durch lückenlose Dokumentation der Beweismittelkette belegt.

Gibt es Besonderheiten bei der Verjährung von Taten im Internet?

Die Verjährungsfristen richten sich nach der Schwere des jeweiligen Delikts. Bei schwerwiegenden Taten gelten längere Fristen. Unterbrechungs- und Ruhensregelungen können die Verfolgungsverjährung beeinflussen, etwa durch bestimmte Verfahrenshandlungen.

Haften Plattformbetreiber für rechtswidrige Inhalte ihrer Nutzer?

Für fremde Inhalte bestehen Haftungsprivilegierungen, die jedoch ab Kenntnis konkreter Rechtsverletzungen enden. Ab dann treffen Plattformen Prüf- und Handlungspflichten, insbesondere zur Entfernung oder Sperrung rechtswidriger Inhalte. Für eigene Inhalte gelten die allgemeinen Regeln der Verantwortlichkeit.

Welche Rechte haben Betroffene bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet?

Betroffene können Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung, Berichtigung, Gegendarstellung, Auskunft und Schadensersatz geltend machen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Daneben bestehen datenschutzrechtliche Betroffenenrechte, etwa auf Auskunft und Löschung gegenüber Verantwortlichen.